Zustände wäre anzusehen, daß überhaupt bei uns der Unterschied politischer und gemeiner Verbrechen verschwunden ist, Noch einiges über das Recht in den Balkanländern, In Rumänien und überhaupt in den Balkanländern hat man nicht nur mit den ge- schriebenen Gesetzen zu rechnen, sondern auch noch mit dem, was die Praxis und Willkür hinzufügt. Zum Beispiel kennt in Rumänien das offizielle Strafgesetz die Todesstrafe nicht. Aber wenn man jemanden beseitigen will, geschieht es so: man transportiert ihn von einem Gefängnis in das andere, und beim Transport wird er erschossen, angeblich beim Fluchtversuch. Auch werden die in Untersuchungs- haft befindlichen Personen regelrecht gefoltert. Man braucht nur das Buch von Prof. Costa Foru über die rumänischen Folterkammern zu lesen, um ein Bild von diesen ungeheuerlichen Folterungen zu be- kommen, Nach dem jugoslawischen Schutzgesetz wird sogar jede Art von kommunistischer, anarchistischer und überhaupt revolutionärer Propaganda mit dem Tode bestraft! Was können wir praktisch dagegen unternehmen? Zuerst müssen wir das wichtigste Material sammeln und es dann der Oeffentlichkeit zur Verfügung stellen. Diese Gräßlichkeiten müssen vor der brei- testen Oeffentlichkeit gebrandmarkt werden. Man muß besonders die in aufrufen, ihre Aufmerksamkeit auf diese Zustände zu lenken.