II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung. der Verteidigung Timpe-Deutschland: Eine Klassenjustiz gab es von dem Augenblick an, wo die Be- sitzenden und die Besitzlosen, die Unterdrücker und die Unterdrück- ten sich als Klasse gegenüberstanden. Seit der Zeit steht der Unter- drückte als Staatsbürger einem Richter gegenüber, der nicht seiner Klasse angehört. Ganz zielbewußt hat die Bourgeoisie alle Macht in die Hände ihrer Klasse gelegt, auch das Richteramt, und hat dadurch erreicht, daß alle Dinge, die vor Gericht sich abspielen, von ihrem Standpunkt aus beurteilt werden. Der bürgerliche Klassenrichter, der Recht spricht, ist nach der Verfassung unabhängig und nur dem Ge- setz unterworfen. Aber das ist in Wirklichkeit niemals gewesen, Der Proletarier gehört einer anderen Klasse an, er kommt aus einem anderen Milieu, er hat andere Lebenserfahrungen, eine andere Lebens- auffassung, er reagiert anders, er handelt anders, während die Richter, die meist aus gutsituiertem Milieu stammen, diese Dinge falsch und schief beurteilen, sich nicht hineinversetzen können in die Psyche des ärmeren proletarischen Angeklagten, auch bei gutem Willen nicht. Meist betrachtet der Richter den proletarischen Angeklagten als ein Wesen minderer Ordnung, dem er leichter ein Delikt zutraut als einem Angehörigen der bürgerlichen Klasse. In doppelter Beziehung ist der Proletarier schon in nichtrevo- lutionär bewegter Zeit einem ungerechten Urteil ausgesetzt, und zwar hinsichtlich des Nachweises seiner Schuld und auch hinsichtlich des Strafmaßes, Beim Wachsen des Klassenkampfes werden die im Ge- richtssaal zum Ausdruck kommenden Gegensätze zu Feindseligkeiten. Jetzt heißt es klar Partei ergreifen, und auch der Richter ergreifl Partei, und er wird jetzt bewußt zum politischen Richter. Man kann die Richter in zwei Gruppen einteilen. Zur ersten Gruppe gehören die Richter, die „an sich‘ durchdrungen sind, nur „Gerechtigkeit” zu üben. Aber auch diese werden trotz ihres Willens und ihrer Meinung, „gerecht zu sein‘, doch vollkommen vom Stand- punkte des zum Feind gewordenen Klassengegners aus die Dinge be- trachten, im Strafmaß und auch bei der Schuldfrage diese Gegensätze immer herausstellen, so laß auch da, wo man in Zeiten des Klassen- kampfes vor einem scheinbar objektiven Richter steht, dieser doch immer eine feindselige Person ist, Die andere Gruppe der Richter, die klar, zielbewußt kämpfend auftreten und bewußt zur Unterdrückung der proletarischen Bewegung beitragen wollen — das sind meist die Richter, die in höheren Ge- richten sitzen, im Staatsgerichtshof und in dem heutigen Reichs- gericht. Man kann kiar nachweisen, daß sie subjektiv bösen Willen 0