Die Klassenjustiz greift aber heute vielfach schon über auf repu- dlikanisch eingestellte Angeklagte, ein kleiner Beweis dafür, daß die Justiz heute zu einem großen Teil nicht etwa bürgerlich ist, sondern klaschistisch. Gute Beweise dafür haben wir bekommen anläßlich des Volksentscheids, in dem es sich um die Frage der Fürstenabfindung oder Enteignung handelte. Es fanden überall Demonstrationen statt. Diese waren zum großen Teil keineswegs irgendwie parteipolitisch eingestellt, sondern nur antimonarchistisch und antimilitaristisch, Ein Beispiel: Im Demonstrationszug wurde ein Sarg umhergetragen, der mit schwarzweißroter Fahne und eisernem Kreuz geschmückt war. Er trug die Inschrift: „Ruhe sanft, Monarchie!” Also eine Darstellung, die nur rein antimonarchistisch war; durchaus republikanisch, kann man sagen, Die Träger sind verurteilt worden wegen groben Unfugs, Das ist nur ein Fall, aber es gibt Hunderte solcher Fälle, in denen Darstellungen solcher Art wegen groben Unfugs beanstandet worden sind, obgleich sie nur antimonarchistische, nicht etwa proletarische Gedanken zum Ausdruck brachten, Daß natürlich die Politik sich im wesentlichen auch im Strafmaße äußert, darüber brauche ich nichts zu sagen. Interessant ist fol- gendes: Wir hatten eine Versammlung der strafrechtlichen Vereini- gung in Berlin, zusammengesetzt aus Verteidigern Berlins aller Rich: tungen, Es wurde über Abschaffung des Staatsgerichtshofes ge- sprochen. Einer der bekanntesten völkischen Verteidiger beschwerte sich darüber, daß dieser Staatsgerichtshof es gewagt habe, ungeheure Urteile gegen Mitglieder der Organisation Consul zu fällen. Rechts- anwalt Rosenfeld, ein Sozialdemokrat, fragte darauf, wie hoch denn die Strafen gewesen seien, Der völkische Anwalt antwortete: „Sechs und zum Teil sogar acht Monate”. - Nun fragt es sich, wie diesen Angriffen der, Klassenjustiz gegen die proletarische Bewegung zu begegnen ist. In erster Linie wäre es natürlich wünschenswert, wenn in einem jeden solchen Prozeß, sowohl Zivil- wie auch Strafprozeß, jeder Angeklagte durch politisch geschulte Verteidiger vertreten würde, Ich glaube jedoch, daß das aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein wird. Einmal ist die Verteidigung eine Geldfrage und zum anderen steht das Delikt und das Straimaß sicher nicht immer im Einklang mit den aufgewendeten Kosten, Damit ist keineswegs gesagt, daß die wegen geringer politi- scher Delikte Angeklagten ohne juridische Hilfe bleiben sollen. Wenn man sich aber die ungeheure Zahl dieser kleinen Anklagen vergegen- wärtigt, dann wird man auch verstehen, daß diese kleinen Anklagen nicht als Einzelfall, sondern nur durch ihre Zusammenfassung als Zahlengröße in der Oeffentlichkeit wirken, Wir sind daher in Deutschland dazu übergegangen, sogenannte Rechtsauskunftsstellen zu errichten, wo jeder politisch Angeklagte unentgeltlich Auskunft erhält, Solche Rechtsauskunftsstellen gibt es in den Ortsgruppen und den Bezirkssekretariaten der Roten Hilfe wie auch in verschie- denen Redaktionen der die Rote-Hilfe-Bewegung unterstützenden Zeitungen, Auch hat die Rote Hilfe mit vielen für sie arbeitenden Anwälten jeder Richtung Abkommen getroffen, wöchentlich ein oder zwei Stunden unentgeltlich Rechtsauskünfte in ihrem Büro zu erteilen, ; In allen.Prozessen von einigermaßen Bedeutung. wird man aber darauf achten müssen, gut geschulte politische Verteidiger zu stellen. A