lehnen, Sie haben das Recht, beliebige Zeugen abzuweisen und sind außerdem noch berechtigt, Kaution anzunehmen oder abzulehnen. Auf jeden Fall wird einem Kommunisten vor der Verhandlung stets die Befreiung gegen Kaution verweigert, ‘Schlimmer noch, in Japan ist es gewöhnlich der Fall, daß, wenn wer einmal verhaftet wurde, er dann — ungleich dem englischen Gesetz — immer als ein Ver- brecher behandelt wird. Er wird vollständig seiner Bürgerrechte beraubt. Außer den Verbrechen gegen den Mikado; die vor einem Sondergericht verhandelt werden, gibt es drei verschiedene Instanzen, vor denen der Fall zur Verhandlung gelangen kann: Oertliche Ge- richte, Berufungsgerichte und der Oberste Gerichtshof, Wichtig ist es, daß, falls der Angeklagte in der ersten Verhandlung vor dem örtlichen Gericht freigesprochen wird, der Staatsanwalt an ein höheres Gericht appellieren kann, was er gewöhnlich bei Kommu- nistenprozessen tut. In Amerika ist der Ängeklagte, falls er von irgendeinem Gericht für nichtschuldig befunden wurde, ein freier Mann, doch in Japan, wenn der Staatsanwalt an eine höhere Instanz appelliert, ist es niemals sicher, ob er freikommt oder nicht, bis der Fall vor allen drei Gerichten zur Verhandlung gelangt ist. Auf diese Art wird die Klassenjustiz immer schärfer. In einem Prozeß vor dem örtlichen Gericht können zum Beispiel drei Jahre verhängt werden. In der höheren Instanz werden daraus oft noch mehrere Jahre, nur äußerst selten weniger, da in den höheren Gerichtsinstanzen die Richter kon- servativer sind, so daß in einem Kommunistenprozeß das Urteil stets strenger ausfällt, , Bis jetzt haben wir noch kein Gesetz, das den Termin der Unter- suchungshaft beschränkt. Die Voruntersuchung kann 6 Monate dauern, doch werden daraus oft 2 Jahre oder mehr. Es ist eine übliche Erscheinung, den Verhafteten lange Zeit ohne Gerichtsverhandlung im Gefängnis zu halten, Dies bezieht sich besonders auf die im Kommu- nistenprozeß in Korea Angeklagten, Was die Rechtsanwälte anbetrifft, so sind letztere bei Kommu- nisten-, Sozialisten- oder Anarchistenprozessen gewöhnlich bereit, die Verteidigung gratis zu übernehmen. Dieses könnte sonderbar er- scheinen, doch ist in Japan das Klassenbewußtsein nicht entwickelt. Zum Beispiel wird Marx’ „Kapital“ von kapitalistischen Verlegern herausgegeben (gerade gegenwärtig sind zwei große Verlagsanstalten dabei, die Uebersetzung von Marx’ „Kapital“ zu einem sehr billigen Preis von 5 Yen für 3 Bände herauszugeben), Es wird ebenfalls in Erstaunen setzen, daß die Rechtsanwälte die Verteidigung von Kom- munisten oder Sozialisten gratis übernehmen und oft noch eine große Reise machen, um zum Bestimmungsort zu gelangen, Manchmal be- zahlt sogar ein Rechtsanwalt aus eigenen Mitteln für das Kopieren des Anklagematerials, Es kommt vor, daß Rechtsanwälte durch die Verteidigung von politischen Gefangenen populär werden und dadurch eine größere Praxis bekommen, Als ich 1912 verhaltet wurde, bemühten sich viele hervorragende Rechtsamwälte um meine Verteidi- gung — ich denke, es waren im ganzen 15, Natürlich wies ich die meisten zurück und überließ bloß 5 meine Verteidigung. Aus diesem Grunde lieben die Gerichte in Japan nicht, den Angeklagten als politischen Verbrecher’ zu klassifizieren und verhandeln gegen ihn wegen irgendeines anderen Verbrechens, In Japan ist es äußerst schwer, fast unmöglich, Gelder für die