sollen. Wir haben aber bis jetzt kein positives Aufenthaltsrecht des politischen Flüchtlings, nach dem Flüchtlinge dem verfolgenden Staat nicht ausgeliefert werden dürfen, Es gibt neben der Ausliefe- rung aber die Ausweisung, d, h. die Verweisung aus den Grenzen des Zufluchtsortes ohne Uebergabe an den verfolgenden Staat, Wenn zs weiter heißt, der politische Flüchtling ist grundsätzlich nicht aus- zuliefern, so ist darunter zu verstehen, er muß nicht ausgeliefert werden. Das heißt, der Staat hat das Recht, seine Auslieferung zu verweigern, aber das ist ein Recht des Asylrechts, und nicht ein Recht des politischen Flüchtlings selbst, Er ist wehrlos, wenn der Staat. die Bedingungen der Auslieferung verletzt und er nach der Auslieferung wegen eines Delikts verurteilt wird, wegen dessen er nicht ausgeliefert worden ist, Mir ist es in Oesterreich gelungen, einen Freispruch zu erzielen, weil der Verurteilte nicht wegen. des Delikts verurteilt worden ist, wegen dessen er ausgeliefert worden war. Aber trotzdem gibt es bisher kein Recht, daß der politische Flüchtling nicht ausgeliefert werden darf. Außerdem fehlt es an einem Prinzip des politischen Deliktes und es bestehen darüber, was ein politisches Delikt ist, tatsächlich ver- schiedene Meinungen. Die ältere Theorie ist die sogenannte objek- tive Theorie, wonach ‚der unmittelbare Tatbestand den Charakter eines‘ politischen Delikts haben muß, Praktische Beispiele sind der Hochverrat, der Angriff auf die bestehende Staatsordnung. Hingegen wäre Mord nach dieser Theorie kein politisches Delikt, auch wenn er im gegebenen Falle lediglich einen politischen Zweck verfolgt hat, und wenn die Ermordung eines politischen Staatsmannes dabei in Frage kommt. Bei der anderen, der relativen Theorie, kommt es nicht auf den gesetzlichen Tatbestand, sondern auf den einzelnen Fall an und ist jedes Delikt als politisches Delikt anzusehen, welches im gegebenen Fall ausschließlich einen politischen Zweck verfolgte, Aber Dr. Lamasch schränkt seine Theorie ein auf den Fall, daß es sich um die unmittelbare Vorbereitung des politischen Delikts handelt, daß das Delikt nur den Zweck gehabt hat, einen hochverräterischen Um- sturz vorzubereiten. Auch das ist ungenügend, Die Praxis schwankt. So wurde z, B. Ford, der ein Attentat auf den spanischen Ministerpräsidenten Dato verübte, von Deutschland an Spanien ausgeliefert, obwohl es sich zweifellos um ein politisches Delikt gehandelt hat, Hingegen wurden von Ungarn die Mörder Erzbergers an Deutschland nicht ausgeliefert, wobei man sich auf die relative Theorie stützte. So sehen wir, je nachdem ob es sich um zinen revolutionären oder konterrevolutionären Anschlag handelt, wie von den kapitalistischen Staaten die eine oder andere Theorie angewandt wird. Eine positive Einschränkung der Nichtauslieferung wegen poli- tischer Delikte bzw. die positive Feststellung findet ihren Ausdruck n der Attentatsklausel vom Jahre 1833, die von allen Ländern über- 1ommen wurde. Hier wird ausdrücklich bestimmt, daß ein Attentat auf Staatsoberhäupter oder Mitglieder ihrer Familie, das absolut ein politisches Delikt ist, niemals als politisches Delikt zu betrachten ist, Weiter war die alte Zarenregierung bemüht, in ihren Verträgen einzuschließen, daß auch wegen allgemeiner politischer Delikte aus- 7