keinen Paß hatte, Also von diesem armen Menschen, der den fast sicheren Tod unter Folterqualen in diesem rumänischen Zuchthaus entronnen ist, von dem wird verlangt, daß er einen Paß von der rumänischen Regierung bei sich haben soll. Wenn nicht, wird er ausgewiesen. Das heißt „Asylrecht". Es gibt aber noch andere Ausweisungsgründe neueren Datums. [m österreichischen Gesetz, das aus dem Jahre 1871 stammt, gibt es einen Passus, in dem es heißt, daß aus gewissen Gründen — es ist da auf einen anderen Paragraphen verwiesen — ausgewiesen werden kann, wenn der Aufenthalt eines solchen Ausländers die österreichi- schen Interessen gefährdet. Was gefährdet aber die österreichischen Interessen? Wir haben Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot, Kommt er zu uns, dann nimmt er den Österreichischen Arbeitern die Arbeit und die Wohnung weg, folglich gefährdet er die österreichischen Interessen, Wenn er aber nicht arbeitet und nicht wohnt, dann ist er ein Vagabund und unterliegt dem Vagabundengesetz und wird selbstverständlich aus diesem Grunde ausgewiesen. Der Ausweisungs- 5efehl ist also immer zur Hand; man mag es machen wie man will. Dazu kommt noch das neue Arbeitsschutzgesetz, ein Gesetz, das den inländischen Arbeitsmarkt monopolisieren will und auf gewisse zünftlerische Gedankengänge der Gewerkschaften spekuliert. Nach liesem Gesetz darf kein Unternehmer, von einigen Ausnahmen ab- gesehen, einem Flüchtling Arbeit geben. Aber selbst wenn sich ein humaner Unternehmer findet, erteilt ihm die Regierung die Genehmi- gung nicht. | Trotz alledem brauchte der Flüchtling aber nicht dem Vaga- bundengesetz zu verfallen, weil ja die Rote Hilfe für ihn sorgt, Um dem politischen Flüchtling aber auch dieses Argument zu nehmen, verlangt man den Nachweis, daß der Flüchtling ein „redliches” Ein- kommen haben muß, Die Unterstützung der Roten Hilfe wird als solches nicht anerkannt und so ist wiederum ein Ausweisungsgrund gegeben, Nun kann man freilich bei der Landesregierung Rekurs mit auf- schiebender Wirkung gegen die Ausweisung einlegen. Aber der Erfolg ist minimal und meistens ist er noch mit der Forderung ver- bunden, daß sich der Flüchtling jeder politischen Betätigung ent- halten muß, Oft werden die politischen Flüchtlinge aber auch ganz formell abgeschoben, indem man ihnen, die fast kein Wort deutsch versteben, eine mangelhafte und angeblich übersetzte Erklärung vorlegt und sie diese unterschreiben läßt, Mit dieser Unterschrift bescheinigen sie, daß sie die Ausweisung zur Kenntnis genommen haben und auf jedes Rechtsmittel verzichten. Man wird aber die ganze Tragik nicht verstehen, wenn ich nicht noch folgendes hinzufüge: Ich habe schon darauf verwiesen, daß die Flüchtlinge ohne Papiere eintreffen. Infolgedessen ist kein Staat ver- pflichtet, sie zu übernehmen. Nun wird der Flüchtling also zunächst in Schubhaft genommen, wo er monatelang sitzen kann, Inzwischen geht man hausieren, wer den Flüchtling wohl übernehmen will. Das gelingt aber fast nie, und nun versucht der Staat, in dem der Flüchtling in Schubhaft sitzt, ihn loszuwerden. Ich habe mit hohen und höchsten Polizeibeamten in Oesterreich gesprochen, aber eine wirklich klare Antwort habe ich nie bekommen. Wenn nun der