hof will das Recht haben, die Auslieferung aller Revolutionäre, die in einem anderen Lande eine Unterkunft gefunden haben, von allen Ländern ohne Einschränkung fordern zu können, Die Gründung eines solchen internationalen Gerichtshofes bedeutet den Tod des Asyvlrechtes. Welew-Bulgarien: Zur Charakterisierung des Asylrechtes in Bulgarien will ich zu- nächst nur ein Beispiel geben: Italienische Genossen suchten in Bulgarien Zuflucht. Nun, die bulgarische Regierung hat sich keinen Zwang angetan und sie der faschistischen Regierung ausgeliefert, während die griechischen Falschmünzer ganz gemütlich in Bulgarien herumspazieren, ohne von jemanden belästigt zu werden. Eine interessante Frage wurde aber hier von Herzfeld berührt. Mit revolutionärem Elan, wie wir ihn vom Genossen Herzfeld seit langen Jahren kennen, sprach er Worte, die den Glauben aufkommen Jassen könnten, er sei gegen die These von Schönhoff über die Not- wendigkeit von legislativen Forderungen, Hier handelt es sich ge- wiß um ein Mißverständnis, Herzfeld ist kein Reformist, er macht sich also keine Illusionen, das ist klar, Das bedeutet aber nicht, daß man darauf verzichten müsse, Forderungen zu erheben, ein Gesetz- projekt vorzuschlagen, um mit diesen Forderungen unter den Massen zu arbeiten, für diese Forderungen zu kämpfen, Es ist klar, daß es ein schwerer Fehler der IRH wäre, wenn sie sagen würde: Da es eine Illusion ist, auf den guten Willen der bürger- lichen Regierungen zu hoffen, wollen wir nicht kämpfen, Im Gegen- teil müssen wir unsere Forderungen formulieren, damit sie die Massen aufgreifen und dafür kämpfen können, sowohl im als auch außerhalb des Parlaments, Ich bin aber auch der Meinung, daß die von Schönhoff formu- lierten Forderungen einige Bemerkungen erheischen. Obgleich auch er sich keine Illusionen macht, scheint es doch, als ob er zur Bour- geoisie sagen wollte, ich werde mich mit wenigem begnügen, Die formulierten Forderungen zeugen tatsächlich von einer viel zu großen Bescheidenheit. Ich glaube, daß die Frage in ihrem ganzen Umfange gestellt werden muß, Alles, was wir, was die Massen benötigen, müssen wir klar formulieren und auch im Parlament scharf zum Aus- druck bringen. Man darf sich nicht darauf beschränken, bescheidene und ungenügende Forderungen zu formulieren und zu sagen: In den kapitalistischen Staaten kann man nicht mehr verlangen. Ohne das Wenige, daß man eventuell bekommt, gering zu schätzen, muß man kämpfen sowohl im wie auch außerhalb des Parlaments, kämpfen um alles, was zum Asylrecht notwendig ist, Daher verdient auch der Gesetzentwurf, der von den Österreichischen Genossen vorgelegt wurde, von diesem Gesichtspunkte aus geprüft zu werden, Ferner eine andere Frage: Müssen wir auf alle Fälle einen Ge- setzentwurf einbringen, wenn das Asylrecht auch zeitweilig stark verletzt wird, obgleich das bestehende Gesetz oder die bestehenden Verordnungen dieses Recht grundsätzlich gewähren? Hat es in diesem Falle einen Sinn, ein neues Gesetzprojekt vorzulegen? Ist die heutige Lage für uns dann nicht günstiger, die uns erlaubt zu sagen: Das Ge- setz ist zwar vorhanden, aber es wird von euch verletzt. Ich nehme ein Beispiel: Als man in England den Generalstreik verhindern \C