neben- und durcheinander leben. Es war einst der Kerker dieser Nationen. Nicht einmal die fortgeschrittensten unter ihnen konnten Ihre Nationalität frei entwickeln. Und was sehen wir jetzt? Ich war erstaunt, als ich in Prag im Jahre 1923 zuerst die Bücherausstellung der Sowjetunion besuchte und ukrainische, weißrussische, tata- rische, mongolische, georgische, armenische usw. Bücher ausge- stellt fand: Und mein Erstaunen steigerte sich, als ich vor zwei Jahren hier in Moskau die wissenschaltliche Arbeit des Ostinstituts betrachten konnte. Es ist schon an sich selbst ein revolutionäres Faktum, wenn Kirgisen und Jakuten ihre eigene autonome Sowjet- republik besitzen, während Indien, die Wiege aller europäischen Zivi- lisation, zur englischen Kolonie entwürdigt dasteht! Wir sehen deut- lich, daß im proletarischen Staate, in einem klassenlosen Staats- sebilde mit einem Schlag jede nationale Unterdrückung verschwunden ist. Die russische Nation besteht weiter, sie ist nicht weniger kräftig wie früher, Die Verschiedenheit der Sprachen, der Gebräuche, der nationalen Traditionen, der diversen Kultursphären hat auch nicht ıbgenommen. Was sich aber gewaltig geändert hat, ist die soziale Struktur und die Macht im Lande. Die proletarische Revolution hat neue Literatursprachen geschaffen, sie hat die kleinen Völker als solche zum Selbstbewußtsein aufgeweckt. Das ist also möglich. Der Grund des Uebels der Unterdrückung liegt eben im Wesen der Klassengegensätze des bürgerlichen Nationalstaates, Die nationale Unterdrückung wird zwar im allgemeinen auch von der bürgerlichen Gesellschaft als ein Uebel angesehen und es werden auch Maßnahmen dagegen getroffen. Wie schon erwähnt, ist für den „Schutz‘ der nationalen, rassen- und religiösen Minderheiten in den Friedensverträgen „Vorsorge getroffen und es soll der Genfer „Völkerbund” die Einhaltung dieser Maßnahmen überwachen. Es kann sich aber die betroffene Minorität nicht direkt, sondern aur durch einen dem Völkerbund angegliederten Staat beschweren. Wir kennen aber das Wesen des Völkerbundes als Beschützer der ‚mperijalistischen Friedensverträge und als den. Antipoden der Sowjetunion. Es wäre direkt töricht, von dort Abhilfe zu erhoffen segen jenen Zustand, welcher im Interesse der imperialistischen Großmächte durch die Friedensverträge geschaffen wurde. Es besteht auch außerhalb des Völkerbundes eine gewissermaßen oppositionelle Vereinigung der nationalen Minderheiten, die aber gleichfalls im- perialistische Ziele verfolgt, wenn auch in umgekehrter Richtung. Die deutschen Minoritäten in den Nachkriegsstaaten gravitieren zu Deutschland, die ungarischen zu Ungarn, die polnischen zu Polen. Nehmen wir für einen Augenblick an, ihre Wünsche gingen in Er- füllung, was wäre die Folge? Wieder nur die, daß in den gemischten Gebieten, um welche es sich handelt, nur eine Umkehrung der Unter- drückung erfolgte; in diesen Gebieten wären dann wieder die Mino- eitäten des heute dort dominierenden Volkes in analoger Weise unter- Jrückt. Es steht da also nur Imperialismus gegen Imperialismus. Soll also für den Schutz der Minoritäten zweckmäßig gearbeitet werden, kann man weder den einen noch den anderen Weg einschlagen, son- dern man muß sich auf die Plattform einer klassenlosen Gesellschaft stellen, und man kann sich in diesem Streben nur an die Sowjet- union anlehnen, als das in der Menschheitsgeschichte einzig da- stehende Staatswesen, welches es allein — eben infolge seiner prin-