greifen, denn die Verdächtigungen sind jetzt allgemein und es muß daher „wahr‘ sein, daß der Beschuldigte wirklich ein Verbrecher ist. Welche Schlußfolgerungen können wir nun daraus ziehen? Ein- mal können wir feststellen, daß die Gesetzgebung und das Gerichts- wesen in einem kolonialen Lande lediglich dem Zwecke der Aufrecht- erhaltung der Ausbeutung des unterdrückten Volkes dient, Man mag noch so schöne Reden brauchen über die „Förderung der Kultur”, über das „Herausheben der Kolonialvölker aus ihrem Tiefstand“ oder was man sonst sagen will, sie werden nur zu dem Zweck gebraucht, die breite Oeffentlichkeit über den wahren Charakter der Kolonial- politik hinwegzutäuschen, Das zweite ist folgendes: Wir haben in Holland bis jetzt noch nicht die ausgesprochenen Verhältnisse wie in Deutschland, Eng- land usw. Politische Prozesse gab es bei uns noch wenig, Die hol- ländische öffentliche Meinung ist ziemlich links, nach bürgerlichen Begriffen, orientiert. Wir haben‘ aber trotzdem bereits einen Schein des Faschismus. In den Kolonien dagegen haben wir nicht nur einen Schein, sondern einen ziemlich ausgesprochenen Faschismus, Und ich behaupte daher nicht zu viel, wenn ich sage: Es besteht die große Gefahr, daß von den Kolonien der Faschismus nach Holland kommt. Diese Gefahr wird auch bereits von dem linksgerichteten Bürgertum wenn auch noch nicht voll erkannt, so doch gewittert. Es ist zum Beispiel nicht ohne Bedeutung, daß man jetzt in Holland beginnt, die verbrieften „demokratischen Rechte” einzu- schränken. In Holland studieren ziemlich viele indonesische junge Männer, Sie sind meistens Nationalisten und haben ihre Zeit- schrift usw, Und was hat man jetzt gemacht? Für Holland etwas bisher noch nicht Dagewesenes — man hat viele dieser jungen Männer verhaftet. Wir sehen also, daß sich die Verfolgungen nicht allein auf die Kolonien beschränken, sondern daß man auch im „Mutterland” zu Repressalien gegen die Indonesier übergeht, Also kann man vielleicht die These verteidigen, daß wenigstens für Holland ein circulus vitiosus zu sehen ist. Wenn man sich bisher in Holland noch nicht gezwungen gefühlt hat, gegen die einheimische Arbeiterschaft besonders scharf aufzutreten, so hat man das aber in Indonesien getan. Und von dort kommt die Verschärfung zurück zu uns nach Europa. Auf diese letzte Frage lege ich den Hauptwert, weil sie uns gleichzeitig anspornen muß, immer neue Massen für den Kampf gegen Verfolgung und Unterdrückung zu sammeln, wobei wir aber entsprechend den Entwicklungstendenzen auch unsere Aufgaben konzentrieren müssen, damit die Rote Hilfe den kommenden Ereig- nissen gewappnet gegenübersteht, Foissin-Frankreich: Ich will mich weniger mit den Kolonialgreueln und der Justiz- praxis, sondern mehr mit den juristischen Prinzipien beschäftigen, die in der kolonialen Gesetzgebung herrschen, Ich nehme die französische Gesetzgebung, Und da dieselben ökonomischen Verhältnisse auch dieselben juristischen Gestaltungen schaffen, so finden wir in allen Kolonien und sogar in den Halb- kolonien (in den fremden Konzessionen auf dem chinesischen Terri- INS