sie dieses Prinzip. des Aufrechterhaltens der einheimischen Institutionen proklamiert hat, stellt sie gleich ein zweites Prinzip auf, welches gerade ‚das Gegenteil des ersten bildet, und das ist das Prinzip „der kolonialen Gesellschaftsordnung”, In unseren europäischen Staaten sprechen die Regierungen immer mehr und mehr über die nationale Gesellschaftsordnung, d. h. daß die Gesetzgebung, die wir eben an diesem Morgen studiert haben, sich immer mehr und mehr dafür interessiert, was diese nationale Gesellschaftsordnung ehren Während meines heutigen Auftretens habe ich Sie aufmerksam gemacht, daß wir eine Gesetzgebung erwarten dürfen, die international wirken wird, und daß man in diesem Sinne neue juridische Institutionen in Aussicht stellt, Vom kolonialen Standpunkt aus ist das genau dasselbe. Dieses Prinzip wurde vom Admiral Sheydon, dem Werkzeug des Iranzösischen Imperialismus, in ‚wenigen Worten ausgesprochen: „Der Eingeborene muß ‚einem Regime unterworfen werden, welches unsere Sicherheit diktiert,”. Ein bürgerlicher Verfasser hat die koloniale Gesellschaftsordnung in folgenden Worten charakterisiert: „Wir verstehen darunter, daß das Gesetz des Landes” (des kolonialen. D. B.), „dessen Achtung die Metropole proklamiert hat, nur so lange gilt, bis es nicht in Widerspruch mit einer Regelung gerät, welche die kolonisierende Nation für zweckmäßig und wichtig für den Fortschritt der Sache der Kolonisation hält.” Wenn die Metropole erklärt, daß sie die einheimische Gesetzgebung der Kolonialvölker anerkennt, so heißt das nicht, daß sie die Gesellschaftsordnung der Kolonialvölker aufrechterhalten will. Sie schafft vielmehr im Gegenteil eine soziale Ordnung und eine juridische Organisation, der sie ihre „zivilisatorische‘‘ Mission und ihre kolonisatorischen Werke anpaßt, Schon durch die Tatsache der kolonialen Eroberung werden die Eingeborenen ganz spontan, ipso facto, zu Untertanen des imperialistischen Staates, Sie verlieren zugleich das Recht, sich selbst zu regieren und zu verwalten, In den Kolonien ist der Europäer zahlenmäßig immer in der Minderheit. Aber da er allein regieren und zusunsten des imperialistischen Staates. verwalten will, so sieht er sich „genötigt', das Recht der Eingeborenen, am politischen Leben der Kolonien teilzunehmen, aufzuheben. Und so sehen wir, daß das Stimmrecht ausschließlich den Europäern eingeräumt wird, Wenn das Stimmrecht auch einigen Eingeborenen zuteil wird, so wird es unter sehr schwer erfüllbaren Ausnahmebedingungen (Delegiertenwahl u. a,) gewährt, und dabei bleibt der Eingeborene gewöhnlich immer in der Minderheit, Die Europäer sind durch diese politische „Enteignung‘ der Eingeborenen nunmehr immer in der Mehrheit, sowohl in den Gemeinderäten als auch in den Bezirks- und Kolonialräten, Diese Räte haben außerdem meist nur Wünsche auszusprechen; der Gouverneur der Kolonie hat allein das Bestimmungsrecht. Haben die Eingeborenen erst einmal das Recht sich zu regieren und zu verwalten verloren, so verlieren sie selbstverständlich auch das Recht, Gesetze herauszugeben. Die Gesetze werden. vom Parlament des imperialistischen Staates herausgegeben.