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        <title>Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker</title>
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      <div>Was für Maßnahmen getroffen werden können, dafür gibt der 
Artikel 48 nur einige Beispiele. Es darf erforderlichenfalls mit Hilfe 
der bewaffneten Macht eingegriffen werden. Es können die im 
Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124, 153 geregelten Grundlinien, also 
Freiheit der Person und Sicherheit der Wohnung, das Briefgeheim- 
nis, das Recht der freien Meinungsäußerung usw. ganz oder zum Teil 
aufgehoben werden. 
Von dem Artikel 48 ist außerordentlich häufig Gebrauch ge- 
macht worden, Es heißt, daß bis zum. Januar 1925 nicht weniger 
als "135 Verordnungen des Reichspräsidenten und 57 Verordnungen 
der Landesregierungen herausgegeben worden sind. Darunter sind 
manche Verordnungen, die verfassungsmäßigen Voraussetzungen 
zuwiderlaufen oder entgegen der Zweckbestimmung der Verfassung 
zine Neuregelung enthalten, Diese Verfassungswidrigkeit haftet z. B. 
der Verordnung vom 29, März 1921 über die Bildung von außer- 
ordentlichen Gerichten an, 
Diese Maßnahmen, die auf Grund des Artikels 48 getroffen 
werden können, organisieren den Ausnahmezustand durch die Er- 
weiterung der Befugnisse der Verwaltungsbehörden, durch Außer- 
kraftsetzung von Grundrechten, durch Einsetzung von Regierungs- 
kommissaren, durch Bestellung eines Generalstaatskommissars, durch 
Uebertragung der Exekutive an einen militärischen Befehlshaber, 
dem ein Zivilkommissar beigegeben werden kann, durch Ueber- 
iragung gesetzgeberischer Befugnisse, durch Aenderungen im Be- 
reich der Rechtsfragen, nämlich Strafverschärfung, durch Einsetzung 
von außerordentlichen Gerichten usw. 
Außer den verschiedenen Verordnungen, die auf Grund des 
Artikels 48 erlassen wurden, ist noch das Gesetz vom 21. Juli 1922 
zu erwähnen, Dieses „Gesetz zum Schutze der Republik” sieht ver- 
schiedene Tatbestände vor, darunter nicht nur terroristische Taten, 
sondern auch Teilnahme an verbotenen Verbindungen mit hoch- 
verräterischen Zielen ($ 7, Nr. 4), Unterstützung derselben oder ihrer 
Mitglieder (S$ 7, Nr. 4), Beschimpfung und Herabwürdigung der 
Staatsform (S 8, Nr, 1), verschiedene Tatbestände, die sich auf die 
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit beziehen usw. Das Gesetz 
znthält sehr scharfe Strafbestimmungen, angefangen mit Gefängnis- 
strafen von verschiedener Dauer bis zum lebenslänglichen Zuchthaus 
und der Todesstrafe, 
Ich habe schon gesagt, daß das Gesetz unter dem Vorwande des 
Schutzes der Republik gegen Gefahren von seiten der Monarchisten 
geschaffen wurde, aber wie es in einem Kommentar heißt: „Die aus 
Anlaß der rechtsradikalen Verstöße erlassenen Ausnahmeverord- 
nungen können immer auch als Waffe gegen links gebraucht werden.” 
Und sie werden auch als Waffe tatsächlich in sehr weitgehendem 
Maße und fast nur gegen linke Parteien gebraucht. 
Ich gehe nun zu England über, Ich habe bereits erwähnt, 
daß die englische Regierung schon im ersten Kriegsjahre durch die 
Gesetzakte über die Verteidigung des Königreichs unbeschränkte 
Vollmachten erhalten hat, 
Während des Bergarbeiterstreiks im Jahre 1920, unter der Regie- 
ung von Lloyd George, wurde der Gesetzakt über Ausnahmevoll- 
machten herausgegeben (Emergency Powers Act), Dieses Gesetz 
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