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        <title>Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker</title>
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      <div>die irgendeine Bewegung durch einen einfachen Befehl „Jhr dürfi 
dies nicht tun!“ zu hemmen imstande sind. Und diese Einhaltsbefehl- 
praxis herrscht allerwärts, in jedem Staate, und auch sogar in den 
Gerichten des Bundes, Und so ist jede Organisation, jeder radikale 
Redner, jede Arbeiterzeitung in Gefahr, gegen den Einhaltsbefehl zu 
verstoßen und das durch Gefängnis oder Geldstrafe büßen zu müssen, 
In Amerika ist die Freiheit ein Mythos. 
Herzfeld-Deutschland: 
Solange der Sozialdemokrat Ebert in Deutschland Präsident war, 
haben wir fast ununterbrochen unter Ausnahmegesetzen und Aus- 
nahmegerichten gelebt. Damals entstand das Wort: Die deutsche 
Verfassung besteht nur noch aus dem Artikel 48. Der Artikel 48 
ist aber der Artikel, durch den die Verfassung aufgehoben werden 
kann, Seit dem Amtsantritt des deutschnationalen Präsidenten Hin- 
denburg haben wir in Deutschland formell keine Ausnahmegesetze 
mehr und keine Ausnahmegerichte. Aber in der deutschen Revo- 
lution ist das Charakteristische, daß man alle alten Richter auf ihren 
Plätzen gelassen hat, Und die alten Richter hat man besonders zu- 
sammengestellt beim Reichsgericht, unserm höchsten Gerichtshof. 
Und bei diesem Reichsgericht hat man noch darüber hinaus durch die 
Gesetzgebung einen besonderen politischen Senat errichtet, den 
4. Strafsenat des Reichsgerichts, Dieser 4, Strafsenat, unter Vorsitz 
des Präsidenten Niedner, ist in Deutschland das Gericht, welches im 
wesentlichen alle politischen Verbrecher aburteilt. Dieser Senat sorg{ 
für die Ausnahmegesetze gegen die Kommunisten. 
Der politische Zustand in. Deutschland ist augenblicklich der, daß 
z. B. die Kommunistische Partei legal für die Ausbreitung der Ideen 
und den Aufbau ihrer Organisationen wirken kann. Damit ist aber 
nicht gesagt, daß eben diese legale Partei bzw. ihre Anhänger nicht 
verfolgt würden. Unsere Reichsanwälte benutzen die revolutionäre 
Phraseologie und einzelne Redewendungen, um Prozesse wegen Vor- 
bereitung des Hochverrats einleiten und führen zu können. Bei uns 
ist nämlich alles Vorbereitung zum Hochverrat, was irgendwie die 
Meinungen, die Gedanken auf die Revolution richtet oder zum Aus- 
drück bringt, Wenn Sie heute in den Zeitungen von einer Unmenge 
von Hochverratsprozessen in Deutschland lesen, so wird es sich da 
in der Hauptsache um gar nichts anderes handeln, als daß in den 
Zeitungen revolutionäre Erörterungen gestanden haben oder daß in 
den Broschüren für die Aufklärung über die Zustände in Deutsch- 
land, für die revolutionäre Gesinnung und das revolutionäre Endzie] 
gewirkt worden ist. Ich bin überzeugt, wenn ich in Deutschland am 
Schlusse einer Rede ein Hoch auf die Weltrevolution ausbrächte und 
es dem. Reichsanwalt, dem das durch die Polizei berichtet wird, unter 
Berücksichtigung der politischen Lage geeignet erschiene, gegen mich 
einen Prozeß zu machen, so werde ich wegen dieses Hochs auf die 
Weltrevolution wegen Vorbereitung zum Hochverrat angeklagt und 
verurteilt werden, 
Wer vor den 4, Senat des Reichsgerichts kommt, der wird ver- 
urteilt, Es gibt dort keine Freisprechung, Wir haben in der Tat 
keine Gesetze gegen die revolutionäre Gesinnung und Agitation, im 
Gegenteil, die deutsche Verfassung gewährleistet dieselben, aber</div>
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