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        <title>Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker</title>
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      <div>Zustände wäre anzusehen, daß überhaupt bei uns der Unterschied 
politischer und gemeiner Verbrechen verschwunden ist, 
Noch einiges über das Recht in den Balkanländern, In Rumänien 
und überhaupt in den Balkanländern hat man nicht nur mit den ge- 
schriebenen Gesetzen zu rechnen, sondern auch noch mit dem, was 
die Praxis und Willkür hinzufügt. Zum Beispiel kennt in Rumänien 
das offizielle Strafgesetz die Todesstrafe nicht. Aber wenn man 
jemanden beseitigen will, geschieht es so: man transportiert ihn von 
einem Gefängnis in das andere, und beim Transport wird er erschossen, 
angeblich beim Fluchtversuch. Auch werden die in Untersuchungs- 
haft befindlichen Personen regelrecht gefoltert. Man braucht nur das 
Buch von Prof. Costa Foru über die rumänischen Folterkammern zu 
lesen, um ein Bild von diesen ungeheuerlichen Folterungen zu be- 
kommen, Nach dem jugoslawischen Schutzgesetz wird sogar jede Art 
von kommunistischer, anarchistischer und überhaupt revolutionärer 
Propaganda mit dem Tode bestraft! 
Was können wir praktisch dagegen unternehmen? Zuerst müssen 
wir das wichtigste Material sammeln und es dann der Oeffentlichkeit 
zur Verfügung stellen. Diese Gräßlichkeiten müssen vor der brei- 
testen Oeffentlichkeit gebrandmarkt werden. Man muß besonders 
die in aufrufen, ihre Aufmerksamkeit auf diese Zustände 
zu lenken.</div>
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