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        <title>Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker</title>
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      <div>Film „Sein Mahnruf“, Den Anwesenden wird der Film bekannt sein. 
Rau gab eine kurze sachliche Kritik über den Film. Er schildert den 
Unterschied zwischen einem bürgerlichen Kitschfilm und diesem 
Film, Er endigte mit den Worten: „Lenin ist tot, aber sein Werk 
lebt. Das ist der Mahnruf, den der Film allen zuruft. Mögen die 
deutschen Arbeiter ihn: genau so befolgen wie die russischen, die 
ihn dadurch befolgten, daß sie zu Hunderttausenden in die Kommu- 
nistische Partei eingetreten sind.” Das sind die Worte, die das Ge- 
richt beanstandet hat. In dieser Sache wurden neun Monate Ge- 
fängnis verhängt, Also Aufforderung zum Eintritt in die Kommu- 
nistische Partei ist Vorbereitung zum Hochverrat, 
1924 war der erste Buchhändlerprozeß, Es handelte sich darum, 
daß in einer Buchhandlung in Stuttgart Bücher verkauft wurden, 
die zu einem Drittel sozialistische und kommunistische Literatur 
und zu zwei Dritteln allgemeine Literatur führte. Nun sagt der 
Staatsgerichtshof in seinem Urteil ganz unverblümt: wären diese 
revolutionären beanstandeten Schriften in einer gewöhnlichen Buch- 
handlung vertrieben worden, so wäre das nicht zu beanstanden. Aber 
dieser Angeklagte ist Kommunist. Er verfolgt mit dem Verkauf der 
Literatur andere Absichten als der bürgerliche Buchhändler, der die 
Bücher seines Verdienstes wegen verkauft, Er vertritt eine be- 
stimmte Ueberzeugung und will mit dem Verkauf der Bücher Pro- 
paganda für die kommunistische Idee machen und. damit den Hhoch- 
verrat vorbereiten, Darauf erhielt er ein Jahr Zuchthaus und Aus- 
weisung, Der Angeklagte war Ausländer, war aber niemals aus 
Deutschland hinausgekommen, Eigentlich wäre die Ausweisung später 
unter die Amnestie gefallen, da sie, vom Gericht ausgesprochen, eine 
„Nebenstrafe' war. Zahlreiche Eingaben sind aber von allen In- 
stanzen abgelehnt worden, 
Interessant ist noch ein Fall aus dem Jahre 1921, Er spielte sich 
vor einem Schwurgericht ab. Franz Jung und Knüffken fuhren auf 
einem Schiff als Matrosen, sperrten unterwegs den Kapitän und die 
Offiziere ein und fuhren mit dem Schiff nach Rußland, weil sie Nach- 
richten dorthin bringen wollten, Das Schiff ist dann später wieder 
nach Deutschland zurückgegangen. Sie wurden angeklagt wegen 
schweren Raubes, Schwerer Raub wurde angenommen, obwohl fest- 
stand, daß die Angeklagten die Absicht hatten, das Schiff später 
zurückzugeben. Nach dem Gesetz bedeutet das nicht Raub, Es lag 
nur — abgesehen von der Meuterei, die von den Angeklagten zu- 
gegeben wurde — Gebrauchsdiebstahl vor, der nicht strafbar ist. 
Hier aber wird einfach gesagt, daß die beim Raub erforderliche Zu- 
eignungsabsicht vorlag. Es wurden fünf Jahre Zuchthaus verhängt. 
Die Klassenjustiz äußert sich noch in einer Reihe anderer Dinge, 
die ich im einzelnen nicht alle anführen kann, man denke an die 
Frage der Glaubwürdigkeit der Kommunisten, Wir haben gerade beim 
Reichsgericht oft genug erlebt, daß Anträge auf Haftentlassung abge- 
lehnt werden mit der Begründung, daß Rundschreiben der Kommu- 
nistischen Partei existieren, in denen die Angeklagten angewiesen 
werden, keine Aussagen zu machen, bevor sie nicht mit dem Rechts- 
anwalt Rücksprache genommen haben, Deshalb sei zu befürchten, 
daß sie andere Personen auf die Beine bringen, die falsche Aussagen 
machen. Es wird also behauptet, daß man die Kommunisten für 
fähig hält, andere Personen zum Meineid zu veranlassen. In Hamburgs 
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