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        <title>Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker</title>
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      <div>JIII. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei 
Estrin-Sowjetunion: ; 
Ich habe mir die Aufgabe gestellt, die Tatsachen über moderne 
außergerichtliche und außergesetzliche Terrorerscheinungen in ver- 
schiedenen Ländern sozusagen zu summieren. Selbstverständlich sind 
die Tatsachen, die ich vorführen kann, keine von mir neu entdeckten. 
Die meisten der Anwesenden haben von diesen Tatsachen in der 
MOPR-Literatur gelesen und besitzen persönliche Beobachtungen 
über das Wesen des Terrors der Bourgeoisie, die ich nicht machen 
konnte, Auch ist das schriftliche Material, das mir zur Verfügung 
steht, sehr lückenhaft und unvollkommen. Doch ist es möglich, auf 
Grund dieses Materials einen Gesamtüberblick zu geben. 
Spiro hat hier von der zum Gewohnheitsgesetz gewordenen Ille- 
galität gesprochen. Dieser Satz bezieht sich auf die Länder der fa- 
schistischen Diktatur. Es muß die Frage gestellt werden, ob die Be- 
hauptung, daß die Illegalität Gewohnheitsgesetz geworden sei, auch 
für die demokratischen, kapitalistischen Staaten zutrifft, Selbstver- 
ständlich gibt es einen Unterschied zwischen faschistischem Regime 
und Regime der Demokratie, Doch der innere Kern ist der gleiche. 
In der Demokratie der Kapitalisten finden wir eine verhüllte Dik- 
tatur, d.h. eine durch Rechtsbegriffe und juristische Konstruktionen 
verhüllte, Im faschistischen Staat finden wir eine offene Diktatur. 
Nun, nach dem imperialistischen Weltkrieg beobachten wir auch in 
den demokratischen Ländern Westeuropas und in Amerika, daß sie 
sich immer mehr und mehr mit den Elementen des Faschismus zu- 
sammengefunden haben. Das Gesetz des Faschismus ist das Gesetz 
der offenen Macht. Aber von der aufsteigenden proletarischen Klasse 
bedroht, greifen auch die Herrscher der Demokratie immer mehr zur 
brutalen Macht, Der Rechtsstaat existiert schon überhaupt nicht 
mehr. Der Klassenkampf unserer Zeit hat es mit sich gebracht, daß 
überall von den Herrscherklassen der Rahmen der eigenen Rechts- 
ordnung überschritten wird, Auch in denjenigen kapitalistischen Län- 
dern, wo die Regierung sehr laut ihren Respekt vor Recht und Ge- 
rechtigkeit verkündet, auch dort wird in der Praxis systematisch 
Rechtsverletzung ausgeübt. Im faschistischen Staat kümmert sich die 
Regierung sehr wenig darum, den Schein eines Rechtsstaates zu er- 
halten, So ist es in Italien, Nach dem letzten Attentat auf Mussolini 
äußerte sich der Generalsekretär der faschistischen Partei dahin, daß 
ein gerichtlicher Prozeß nicht nötig sei, um den „Verrätern‘ das Leben 
zu nehmen. Dieser Meinung sind die Faschisten schon früher ge- 
wesen. 
Einige Belege: 
bleiben unbestraft. 
wa</div>
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