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        <title>Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker</title>
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        Nur als Manuskript gedruckt

Die Praxis
der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe

gegen die revolutionären Bewegungen der
Werktätinen, nationalen Minderheiten,

Kolonial- und Kalbkolonialvölker

Herausgegeben von der Exekutive
derInternationalen Roten Hilfe
Mopr Verlag ---- Berlin NW7

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        Arstreich mm 21 41m "Rei
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        Als Manuskript gedruckt

Die, Praxis
der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe
gegen die revolutionären Bewegungen der
Werktätigen, nationalen Minderheiten,
Kolonial- und Halbkolonialvölker

6.00.6%

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Herausgegeben von der Exekutive der
Internationalen Roten Hilfe
Mopr Verlag »» Berlin NW7

J
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        Inhaltsverzeichnis

2
Einleitung, Clara Zetkin
L

a) Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre
Organisationen, Berichterstatter Paschukani s - Sowjetunion
 ...... ;
Diskussion
Spiro-Rumänien .
Foissin-Frankreich
Ein Pole... ..
Haessler-Amerika .
Herzfeld-Deutschland .
Katajama-Japan ......
Bartoschek-Tschechoslowakei .

5)

{IL
a]

Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die
Organisierung der Verteidigung, Berichterstatter Timpe.
Deutschland. ....
Diskussion °
Schönhoff-Oesterreich
Katajama-Japan ,.
Spiro-Rumänien
Rakosch-Ungarn
Welew-Bulgarien
Ein Pole... .
Ein Deutscher .
Welew-Bulgarien .....
Bartoschek-Tschechoslowakei. .

3}

II,
a) Die außergerichtliche Justiz und die Polizei, Berichterstatter
Estrin-Sowjetunion .... + 4 * © Ok
b) Diskussion
Katajama-Japan
V Ein Mazedonier
i a) Das Gefängnisregime, Berichterstatter Menze ]-Deutschland
 ...... .. HR
b) Diskussion
Spiro-Rumänien .....
Katajama-Japan ....
Guiboud-Ribaud-Frankreich
Ehrmann-Jugoslawien .,
Beschanowa-Bulgarien

Seite
5

7
A

41
26
7

29

36
39

46
47

49

54
56

59

67
69
71
77
7,
        <pb n="5" />
        V,
a) Das Asylrecht, Berichterstatter Schönhoff-Oester-FeiCHh
 N v
b) Diskussion
Herzfeld-Deutschland .
Foissin-Frankreich
Welew-Bulgarien
Ein Albanier .

76

85
86
89
90

VL
a) Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten. Berichterstatter
 Bartoschek-Tschechoslowakei .... 91
5) Diskussion
Ein Dobrudschianer .
Ein Albanier . ..
Ein Mazedonier .

‚. 98
„100
„102

VIL
a) Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern
 ;
1. Berichterstatter De Yong-Holland
2. Berichterstatter Foissin-Frankreich
Diskussion
Ein Indier ..
Ein Deutscher
Ein Indier .
Ein Indonesier
Katajama-Japan

104
108

119
121
121
122
123
        <pb n="6" />
        VORWORT

Die vorliegende Arbeit ist das Ergebnis einer Beratung, die anläßlich
 des 10, Jahrestages der Oktoberrevolution von den in der
Sowjetunion. eingeladenen und anwesenden Juristen und anderen
namhaften Personen, die am Alltagsleben des großen internationalen
Hilfswerkes der IRH lebhaften Anteil nehmen, abgehalten wurde,
Der Wunsch zu dieser Beratung war in den Teilnehmern ganz spontan
entstanden, Die Exekutive der IRH übernahm mit besonderer Freude
die Vorbereitungen zu dieser Besprechung, denn sie durfte in dem
Wunsch nicht nur das Verlangen nach einer gegenseitigen Verständisung,
 sondern vor allen Dingen das Verlangen nach einer planmäßigen
 Vertiefung der Roten-Hilfe-Arbeit erblicken,
Dabei waren sich die Teilnehmer wie auch die Exekutive der
IRH von Anfang an völlig klar darüber, daß es keine Beratung sein
konnte, die alle Probleme erschöpfend lösen würde. Wenn trotzdem
diese Beratungen einen ziemlich großen Erfolg erzielen konnten, so
war das nur deshalb möglich, weil die Teilnehmer ohne Unterschied
über große Erfahrungen in bezug auf die zur Beratung gestellten
Tagesordnungspunkte auf Grund ihrer praktischen Tätigkeit innertalb
 der IRH verfügten,
An den Beratungen, die am 13. und 14. November 1927 abgehalten
 wurden, nahmen insgesamt 71 Personen teil, und zwar:
146 Juristen oder namhafte Personen aus den kapitalistischen Ländern,
 15 Juristen ‚aus der Sowjetunion und 10 Mitglieder der Exekutive
 der IRH. Die Juristen und Personen aus den kapitalistischen
Ländern verteilten sich wie folgt: 15 aus den Balkanländern, 10 aus
Deutschland, 5 aus Frankreich, 3 aus Indien, 2 aus Polen, ein
Schweizer, ein Holländer, ein Indonesier, ein Amerikaner usw. Die
Teilnehmer gehörten teils der Kommunistischen Partei, der Sozialdemokratie,
 den Anarchisten, den Sozialradikalen und verschiedene
der nationalrevolutionären Minderheitsbewegung an oder waren
parteilos.
Ueber die Tagesordnung brauchen wir hier nichts zu sagen, sie
ist aus dem Inhaltsverzeichnis ersichtlich,
Die Exekutive der IRH hat nun die Reden der Berichterstatter
wie auch die Ausführungen der Diskussionsredner zusammengestellt,
Die Protokollform wurde dabei innegehalten, was aber keineswegs
eine wörtliche Wiedergabe der Referate und Diskussionsreden bedeutet,
 Dieser Weg wurde aus dem folgenden Grunde gewählt;
Die Exekutive will das gewonnene Material auch den Funktionären
der Rote-Hilfe-Organisationen im weiteren Sinne zugänglich machen.
Die Protokollform ermöglicht eine bessere und schnellere Uebersicht
über die Materie, gibt aber auch die Sachgebiete besser im Zu-
        <pb n="7" />
        sammenhang wieder. Zum anderen mußte aber die Exekutive, um
die Orientierung nicht zu erschweren, das Beiwerk der Berichte wie
auch Diskussionsreden entfernen und anderseits Ausführungen, die
bei einem anderen Punkte gemacht wurden, an die wirklichen Sachgebiete
 angliedern. Trotzalledem ließen sich Wiederholungen nicht
ganz vermeiden, wenn nicht der Sinn der Ausführungen ganz ‘zerstört
 werden sollte,
Indem die Exekutive der IRH das Material den Funktionären der
Rote-Hilfe-Organisationen übergibt, spricht sie gleichzeitig die Hoffnung
 aus, daß dieses Material nicht nur eine wichtige Informationsquelle
 für die Funktionäre der IRH sein wird, sondern vor allen
Dingen auch die Anregung zu einer wirklichen ausgedehnten Sammlung
 von einschlägigen Materialien sein muß, damit die Exekutive
recht bald in der Lage ist, den begonnenen Versuch in einer erweiterten
 und vertieften Form fortzusetzen,
Zum Schluß spricht die Exekutive der IRH allen denen, die an
der Besprechung so regen Anteil nahmen und die Herausgabe dieser
Materialien ermöglichten, auch an dieser Stelle ihren Dank aus,
Moskau, im Juli 1928.

Die Exekutive der IRH.
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        EINLEITUNG

Clara Zetkin, Deutschland:
Im Namen der MOPR begrüße ich Sie auf das herzlichste und
danke Ihnen für Ihr Erscheinen, Ihr Erscheinen beweist, daß das
Sekretariat durch die Organisierung dieser Aussprache einem auch
in Ihren Kreisen vorhandenen Bedürfnis nach einem einheitlichen, geschlossenen
 Zusammenwirken mit der IRH entsprochen hat, verbunden
 mit dem Wunsche, Ihr sachliches und fachmännisches Wissen
und Ihre Talente in den Dienst der Verteidigung der Opfer der
Reaktion zu stellen und beizutragen, freie Bahn zu schaffen für das
Fortschreiten zu höherer Kulturentwicklung,
Sie wissen, die IRH ist keine parteipolitische Organisation, wenn
das auch gelegentlich von unseren Gegnern behauptet wird, um das
Werk der IRH zu stören. Die IRH ist eine überparteiliche Organisation,
 die den Zweck verfolgt, möglichst breite Kreise, möglichst
viele Kräfte zu mobilisieren und aktiv zu machen für die Verteidigung
 der Opfer der gegenwärtigen, sich stetig verschärfenden Reaktion,
 Die IRH will auch den Angehörigen dieser Opfer helfen, und
mit der materiellen und ideellen Hilfe, die Gequälten, Unterdrückten
und Verfolgten gewährt wird, soll zugleich der Gedanke der internationalen
 Verbundenheit der Menschenschicksale über die Grenzen
der Länder hinaus zum Ausdruck gebracht werden und in immer
weiteren Kreisen vorwärtstreibende Kraft gewinnen. -
Das Wesen der IRH besagt, daß wir hier nicht vereinigt sind,
um vielleicht parteipolitische Probleme und parteipolitische Situationen
 zu erörtern, sondern um in brüderlicher Aussprache eine einheitliche
 Einstellung herbeizuführen in den verschiedenen Fragen,
die auf der Tagesordnung stehen.
Was bildet die innere, organische Verbindung zwischen den
Gegenständen, die zur Behandlung stehen? Ueberall haben wir es
zu tun mit der Auswirkung der Klassenherrschaft der Bourgeoisie
und der damit zusammenhängenden bürgerlichen Klassenjustiz mit
der fortwährenden Steigerung, der fortwährenden Verschärfung
dieser Klassenjustiz bis zum offenen Terror. Gegen die bürgerliche
Klassenjustiz und ihre Steigerung geht der Kampf. Ich brauche nicht
die Ursachen dieser Erscheinung EEG wie wir sind davon
überzeugt, daß die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz gegenwärtig
einen so zugespitzten Charakter angenommen hat, daß der Boden
des bürgerlichen Rechts selbst zersetzt wird. Ich glaube, ich kann
es auch in Ihrem Namen aussprechen, daß für uns das bürgerliche
Recht durchaus nicht ein „heiliges Rührmichnichtan” sein kann, sondern
 lediglich etwas, das wir bis an die Grenzen auszunutzen haben.
Im Kampf gegen die Verschärfung der bürgerlichen Klassenjustiz
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        beginnt sich eine andere, zukunftsverheißende Erscheinung zu zeigen,
nämlich die Keime der Entwicklung eines neuen Rechtes, Die Juristen,
 die ihr Fachwissen in den Dienst der IRH stellen, entwickeln
bei der Lösung dieser Aufgabe die Keime eines höheren Rechtes,
das sich im Wechselspiel der Wissenschaft und der sozialen Tatsachen
 herausbildet,
Ich hoffe, daß unsere Verhandlungen in diesem Sinne sachlich,
brüderlich geführt werden und daß diese Verhandlungen dazu beitragen
 werden, daß Sie Ihre Kraft auch weiterhin der Sache der Verteidigung
 der Opfer der Reaktion widmen wie auch der Herausbildung
 neuer, höherer, zukunitsgestaltender Rechtsbegriffe, Sie alle
werden durch das Einsetzen ihrer vollen Kraft der gegenwärtig
wütenden Reaktion schwere Schläge versetzen, werden das harte
Los der Opfer der Reaktion lindern und die Fortentwicklung der
Gesellschaft zu höherer Kultur fördern, Der vornehmste Träger
dieser Entwicklung ist die Arbeiterklasse, die kraft ihrer Lebensbedingungen
 als die revolutionärste aller Gesellschaftsklassen auf
allen Gebieten des sozialen Lebens auch die treibende Macht des
Fortschritts ist,
Also nochmals „Glück auf” für Ihre Beratungen und deren positive
 Auswirkung in allen Ländern! Wir sind uns klar darüber, daß
das Nachwort zu unseren Verhandlungen wie zu all den erschütternden
 und erhebenden Eindrücken von dem vorwärtsstrebenden Leben
der Sowjetunion, daß dieses Nachwort geschrieben wird durch unser
aller Arbeit, durch Ihre Arbeit, durch Ihr Zusammenwirken mit der
MOPR, Die Zusammenfassung, die Vereinigung unserer Kräfte wird
Großes wirken, materiell und ideell, im Kampfe gegen Justizschmach,
Justizterror und Faschismus, gegen die als Recht maskierte Klassensewalt
 der Bourgeoisie, ‘
        <pb n="10" />
        I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen
 und ihre Organisationen

Paschukanis, Sowjetunion:
Die Verbreitung von Ausnahmegesetzen ist ein Zeichen der
Epoche der sozialen Revolution. Aus Furcht vor der kommenden
proletarischen Revolution greift die Bourgeoisie in einer Reihe von
Ländern zu außerordentlich diktatorischen Gesetzesvorschlägen und
Verwaltungsmaßnahmen, die den Zweck haben, die revolutionäre
Bewegung der Arbeiter, des Bauerntums und der kolonialen Völker
niederzuhalten, Es muß von vornherein der reaktionäre Charakter
dieser Ausnahmegesetzgebung unterstrichen werden, im Gegensatz
zu den revolutionär-diktatorischen Ausnahmegesetzen und Verwaltungsmethoden,
 die während der großen französischen Revolution wie
auch während des Bürgerkrieges in den Vereinigten Staaten von
Nordamerika im Jahre 1864/65 von der Bourgeoisie angewandt wurden.
 In allen genannten Fällen hat die Bourgeoisie diese Ausnahmezustände
 geschaffen und diese Ausnahmegesetze herausgegeben, die
gegen die reaktionäre Klasse gerichtet waren, nämlich gegen die
Feudalaristokratie und gegen die Sklavenbesitzer, Diese Ausnahmegesetze
 und die diktatorischen Methoden haben den Zweck, den
Widerstand der reaktionären Klassen zu brechen und den Weg für
eine neue fortschrittliche Gesellschaftsform freizumachen.
Dieselbe historische Bedeutung hat auch das Regime der proletarischen
 Diktatur im Bunde der Sowjetrepubliken, Es muß unterstrichen
 werden, daß Ausnahmegesetze eine progressive Bedeutung
haben, wenn ein unterdrücktes Kolonialvolk solche anwendet, um
sich gegen die Imperialisten zu verteidigen. Im Gegensatz dazu wird
Ausnahmegesetzgebung der imperialistischen Länder immer den
Zweck haben, den historisch unabwendbaren Zusammensturz des
Kapitalismus zu verhindern. Diese Gesetzgebung ist gegen die progressivste
 aller Klassen der heutigen Gesellschaft gerichtet, nämlich
gegen das Proletariat, Und diese Ausnahmegesetzgebung dient zur
Verteidigung der Privilegien einer‘ kleinen Kapitalistengruppe.
Die historischen und außerordentlichen Methoden, falls sie von
einer progressiven Klasse angewandt werden, sind von der Entwicklung
 der ungewöhnlichen politischen Aktivität der unteren
Schichten der Bevölkerung begleitet, die früher unterdrückt und vom
politischen Leben ausgeschlossen waren, (Kleinbürgertum und
Bauerntum während der englischen und französischen Revolution,
Proletariat und Bauerntum im Bunde der Sowjetrepublik,)
Die Ausnahmegesetzgebung der reaktionären Klassen hat im
        <pb n="11" />
        Gegenteil als Folge immer eine Schwächung, wenn nicht eine völlige
Vernichtung des politischen Einflusses der werktätigen Massen,
Die Anwendung von verschiedenen außerordentlichen MaBßnahmen
 wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts überall
nach dem französischen System des Belagerungszustandes geregelt.
Das französische System hat das Vorbild abgegeben für die Regelung
dieser außerordentlichen Vorkehrungen im kontinentalen Europa, und
auch die Bezeichnung „Belagerungszustand” stammt von dort. Marx
hat darüber im „18, Brumaire” geschrieben:
„Die Vorfahren der „honetten Republikaner” hatten ihr Symbol,
die Trikolore, die Tour durch Europa machen lassen. Sie ihrerseits
machten auch eine Erfindung, die von selbst den Weg über den
ganzen Kontinent fand, aber mit immer erneuter Liebe nach Frankreich
 zurückkehrte, ,.. den „Belagerungszustand”.
Eine andere Methode, ein anderes System ist das englische
System, wo die Regierung die notwendigen außerordentlichen Maßnahmen
 auf eigene Verantwortung vornimmt und dann nachträglich
vom Parlament die Genehmigung dazu einholt.
Drittens können die außerordentlichen Maßnahmen auf dem
Wege der normalen Gesetzgebung getroffen werden, Als solches
spezielles Gesetz muß ich zum Beispiel das „Sozialistengesetz“ von
der Epoche Bismarck nennen,
Der Uebergang vom Kapitalismus der freien Konkurrenz zum
monopolistischen Kapitalismus im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts
 ist überall mit Verstärkung der reaktionären Tendenzen begleitet;
 Ich verweise hier auf den Kampf gegen die Gewerkschaften
in den ersten Dezennien des 20. Jahrhunderts vor dem imperialistischen
 Kriege, auf die Gewaltpolitik in den Kolonien, auf die allgemeine
 reaktionäre militärische Richtung der inneren und äußeren
Politik, Während des imperialistischen Krieges sind diese Tendenzen
 besonders stark hervorgetreten. Der Krieg hatte eine Reihe
von Ausnahmegesetzen mit sich gebracht: Zensur, Verfolgungen
von Internationalisten usw.
Während dieser Zeit sind auch die Ueberreste der sogenannten
„anglo-sächsichen Freiheiten‘ zugrunde gegangen, Lenin hat in
seiner Schrift „Staat und Revolution‘ darauf hingewiesen. Er schrieb:
„England und Amerika, diese bedeutendsten und letzten Vertreter
 der angelsächsischen „Freiheit“ der Welt, im Sinn des Fehlens
eines Militarismus und Bürokratismus, sind völlig in dem schmutzigen
 und blutigen Sumpf der bürokratisch-militärischen Institution
hinabgesunken, die sich alles unterwerfen und die alles erwürgen.”
Der Gesetzesakt, der im ersten Krießsjahr in England herausgegeben
 wurde über die Verteidigung des Königreichs (Defence of the
Realm act) hat das kriegsgerichtliche Strafverfahren für eine ganze
Anzahl von Verbrechen eingeführt.. Nebenher gingen Kriegszensur,
Haussuchungen und Verhaftungen nach Willkür der Polizeibehörden
ohne diesbezüglichen gerichtlichen Beschluß,
Nach dem Kriege haben wir eine Reihe von Ausnahmegesetzen
in ganz Europa, Diese Ausnahmegesetze sind überall durch die
Furcht vor der proletarischen Revolution ins Leben gerufen worden.
Eine Ausnahme könnte das Gesetz vom 21. Juli 1922 sein. das
        <pb n="12" />
        in Deutschland unter dem Vorwande des Schutzes der Republik
Segen die Monarchisten herausgegeben wurde, wenn es nicht im
Verfolg am eifrigsten gegen die „linke.Gefahr“, vor allem gegen die
Kommunisten, angewendet worden wäre.
Am weitesten ist die italienische Bourgeoisie gegangen.
 Sie hat vollständig auf parlamentarische und bürgerlich-demokratische
 Staatsform verzichtet; sie hat ihr Geschick in die Hände
des Faschismus gelegt. Faschismus, d, h. die politischen Monopole
einer Partei, die die Interessen der Agrarier und des Großkapitals
Ddesorgt, d. h. die Vernichtung der bürgerlichen Freiheiten, Auflösung
 aller politischen Parteien, Verbot der nichtfaschistischen Gewerkschaften,
 und d. h, endlich außerordentliche Repressivmaßnahmen
 gegen politische Gegner des Faschismus, Schon am Ende
1925 wurde der Parlamentarismus in Italien formell abgeschafft.
Ferner wurden in allen Gemeinden mit der Zahl der Bevölkerung von
weniger als 5000 die Selbstverwaltungskörper abgeschafft und durch
von oben ernannte Beamte ersetzt. Das Gesetz über die politische
Emigration aus derselben Zeit beraubt alle Emigranten ihrer Zivilrechte
 und verfügt die Konfiszierung ihres Vermögens, Das Gesetz
über die Staatsbeamten hat der Regierung die Möglichkeit gegeben,
alle Beamten vom Dienst zu entlassen, die sich durch ihr Verhalten
der herrschenden Ansicht nicht anpassen.
Das Gesetz vom April 1926, ergänzt durch das Dekret vom Juli
desselben Jahres, übergibt die Vertretung der Interessen aller Lohnarbeit
 ausschließlich den faschistischen Gewerkschaften. In jedem
Industriezweig soll nur eine Gewerkschaft anerkannt werden. Zur
Bildung einer solchen Gewerkschaft genügt, daß 10 Prozent der in
dieser Industrie beschäftigten Arbeiter daran teilnehmen, aber die
übrigen 90 Prozent sind auch verpflichtet, Beiträge zu zahlen, Die
Gewerkschaften sind der strengen Kontrolle der Behörden unterstellt.
 Streiks sind verboten. Die Teilnahme an einem Streik wird
mit schweren Strafen belegt, Dieses Gesetz ist als Vernichtung der
Gewerkschaftsorganisationen in Italien zu betrachten. Aber den
Gipfel der Faschistendiktatur bildet das Gesetz zum Schutze des
Staates, das nach dem vierten Attentat auf Mussolini im November
1926 angenommen wurde, ,
Durch dieses Gesetz wurde in Italien die Todesstrafe offiziell
wieder eingeführt, Inoffiziell wurde die -Todesstrafe schon lange
vorher unter dem faschistischen Regime angewendet. Todesstrafe
ist vorgesehen für terroristische Handlungen, die gegen den König
oder das Regierungshaupt gerichtet sind. Als Delikte, die mit dem
Tode bestraft werden, sind genannt: Anschläge gegen die Sicherheit
des Staates, Aufstand und Anstiftung zum Bürgerkrieg.
Artikel 3 bestimmt: Wenn zwei oder mehr Personen sich ins
Einverständnis setzen zwecks Verübung. der angegebenen Verbrechen;
 so können sie mit fünf bis fünfzehn Jahren Gefängnis bestraft
 werden. Die Führer der Organisation unterliegen Getängnisstrafen
 von 15 bis 30 Jahren. Jeder, der öffentlich im Pressewege
andere zur Verübung dieser Verbrechen anstiltet oder letztere
rühmt, wird auf Grund dessen zu Gefängnisstrafen von 15 bis
20. Jahren verurteilt.
Artikel 4 besagt: Jeder, der aufgelöste politische Verbände oder

11
        <pb n="13" />
        Parteien in einer anderen Form oder unter anderem Namen wieder
ins Leben rulft, wird mit Gefängnis von 3 bis 5 Jahren und außerdem
 mit Entziehung des Rechtes auf Stellungen im Staatsdienste
auf Lebensdauer bestraft, Jeder, der ein Mitglied dieser Verbände,
Organisationen oder Parteien ist, kann allein schon dafür mit zwei
bis fünf Jahren Gefängnis und der Entziehung des Rechtes auf
Stellungen im Staatsdienste auf Lebensdauer bestraft werden. Derselben
 Bestrafung unterliegt jeder, der auf irgendwelche Weise Propaganda
 zugunsten der politischen Doktrin, des Programms und der
Aktionsmethoden solcher Art Verbände, Organisationen oder Parteien
 treibt.
Artikel 5 besagt; Staatsbürger, welche außerhalb der Grenzen
des Staatsgebietes falsche, übertriebene oder tendenziöse Nachrichten
 über Ereignisse im Staate verbreiten oder unterstützen, durch
welche der Kredit oder das Prestige des Staates im Auslande Abbruch
 erleidet, oder Personen, die eine Tätigkeit treiben, welche
den nationalen Interessen Schaden zufügen kann, werden mit fünt
bis fünfzehn Jahren Gefängnis und lebenslänglicher Entziehung des
Rechtes auf Stellungen im staatlichen Dienste bestraft.
Wenn der Verbrecher außerhalb der Grenzen des Staates sich
befindet, so‘ wird er durch den Verlust der Staatsbürgerschaft und
Konfiszierung seines gesamten Eigentums: bestraft.
Artikel 8 legt die Kompetenz des Sondergerichts fest, dessen
Vorsitzender ein General oder höherer Offizier des Heeres, der Luftflotte
 oder der nationalen Miliz ist, und das sich aus fünf Milizoffizieren
 zusammensetzt, die juristische Bildung haben müssen,
Dieses außerordentliche Gericht wird vom Kriegsminister ernannt.
 Das Gerichtsverfahren erfolgt auf Grund der für die Armee
geltenden Strafgesetze und unter den Bestimmungen, die beim
Kriegszustand in Anwendung kommen.
Der letzte Paragraph dieses Artikels legt fest, daß jeder Prozeß,
der am Tage des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes noch nicht
beendet ist, von dem oben erwähnten Sondergericht endgültig zu
Ende geführt wird. Hinsichtlich der gegen Mussolini verübten Attentate
 wird das Gesetz rückwirkende Kraft haben,
In der Sitzung des Ministerrats vom 5. November und des Parlaments
 vom 9. November wurden ferner folgende vom Innenminister
Federzoni beantragten Maßnahmen angenommen:
1. Ueberprüfung aller Auslandspässe und aller Ausreisebewillizungen
 nach dem Auslande vom 9. November d. J, an, mit: Ausnahme
der Pässe, die im Auslande befindlichen Personen ausgestellt wurden.
2, Schwere Bestrafung aller Personen, die das Staatsgebiet zu
verlassen suchen, ohne im Besitze eines gesetzlich vorgesehenen
Passes zu sein, sowie jener, die diesen gesetzwidrigen Ausreisen Vorschub
 leisten. Es wird zur Pflicht gemacht, von der Waffe Gebrauch
zu machen, um den unerlaubten Grenzübertritt zu verhindern.
3. Den Verlegern solcher Tageszeitungen und Zeitschriften, die
an das Regime schreiben, wird die Herausgabe auf unbestimmte
Dauer verboten.
} 4. Auflösung sämtlicher Parteien, Verbände und Organisationen,
Heren Tätigkeit gegen das Regime gerichtet ist,

4
        <pb n="14" />
        5. Anwendung. der Eınschließung in Konzentrationslager derjenigen
 Personen, die Unterhandlungen zwecks gewaltsamen Umsturzes
 der sozialen und ökonomischen oder nationalen Ordnung im
Staate entweder bereits begonnen oder aber die Absicht zeigen,
diesen Umsturz herbeizuführen, ferner der Personen, die die öffentliche
 Ordnung in Gefahr brachten oder den Amtshandlungen der
Behörden Hindernisse entgegenstellten.
6. Anwendung schwerer Strafen gegen jene, welche sich gegen
die Uniform oder das Abzeichen vergehen,
Ich glaube, ein Kommentar dazu ist überflüssig.
Ich gehe nun zu den Balkanländern über, In den Balkanländern
 haben wir ein dem Faschismus verwandtes Regime, Die
äußeren parlamentarischen Formen werden dort beibehalten. Aber
tatsächlich herrscht unbegrenzter weißer Terror, der: sich in erster
Reihe gegen die linken Parteien, gegen die Kommunisten und gegen
die linken Bauernorganisationen richtet,
In Südslawien wurden 1919 bei den ersten Skuptschinawahlen
 59 kommunistische Abgeordnete gewählt, Gleich danach
stellte die Regierung die Kommunistische Partei unter Ausnahmerecht
 und 1920 kam ein Staatsschutzgesetz zustande, das der Kommunistischen
 Partei jede Betätigung verbot.
Noch krassere Zustände haben wir in Bulgarien, Durch
einen Staatsstreich setzten sich am 9. Juli 1923 die Militärs in den
Besitz der Macht, die sich hinter dem damaligen Ministerpräsidenten
Professor Zankow verborgen hatten. Um die Kommunistische Partei
and die linken Bauernorganisationen zu vernichten, wurde das Gesetz
 zur Verteidigung des Staates herausgegeben. Es muß unterstrichen
 werden, daß dieses Gesetz schon am 25. Januar 1924 ansenommen
 und am 16. März 1925 abgeändert wurde, also bevor das
Attentat in der Kathedrale Swedella geschah. Trotzdem versucht
die bürgerliche Regierung die Einführung eines solchen Ausnahmegesetzes
 gerade mit diesem Attentat zu motivieren, Die Artikel 20
und 21 dieses Gesetzes verbieten jede revolutionäre Organisation und
im besonderen die Kommunistische Partei und alle Gruppierungen,
die sie unterstützen. Sie ordnen die Auflösung dieser Parteien an,
„welches immer der Name sei, unter dem sie sich verbergen”. Sie
bestimmen sogar den Ausschluß der revolutionären Oppositionellen
(Kommunisten oder Sympathisierende) von den öffentlichen Diensten
und vom Parlament. Der Artikel 20 gibt die Minderheiten in
öffentlichen . Körperschaften der Regierungsmehrheit völlig preis;
es wird jede Ausschreitung der Mehrheit gegen die Minderheit durch
diese Bestimmungen von vornherein gerechtfertigt, I
Nach‘ den Artikeln 8, 11, 16 wird die Todesstrafe durch den
Strang eingeführt für solche Verbrechen, wie Aufreizung der Militärpersonen
 oder der Gendarmen zum Aufruhr, Vernichtung von Kriegsmaterial,
 von öffentlichen Gebäuden oder Verbrauchsprodukten,
Brandstiftung, Hervorrufen von Meuterei, Die einfache Zugehörigkeit
 zu einer umstürzlerischen Gruppe, deren Zweck es ist, Verorechen
 gegen den Staat oder gegen die öffentliche Sicherheit, gegen
die öffentlichen oder privaten Güter zu begehen, wird ebenso mit dem
Tode bestraft (Artikel 13). Derselbe Artikel setzt dieselbe Strafe,
den Tod, für denienisen fest. der solche Verbrecher verbirgt, unter-3
        <pb n="15" />
        stützt oder mit Nahrung versorgt, Artikel 14 bestimmt, daß jeder,
der im Auslande gegen das Regime des Staates wirkt, mit 5 Jahren
schweren Kerkers bestraft wird. Das Eigenartigste an dem Gesetz
ist, daß es das Prinzip der allgemeinen und bisherigen Rechtsprechung
 vollständig verleugnet, nach welchem der Ankläger den
Beweis für die strafbare Absicht des Angeklagten zu erbringen hat.
Die strafgesetzliche Verantwortlichkeit des Angeklagten wird in den
Artikeln 13 und 16 implizite — das heißt als selbstverständlich in
jedem Falle vorausgesetzt — festgelegt. Damit wird von vornherein
der gute Glauben bei Begehung einer Straftat usw. ausgeschlossen,
ohne daß es im Gesetz besonders betont zu werden braucht. Die
Untersuchungshaft ist in allen Fällen obligatorisch.
Dieses Gesetz, das ein juristisches Monstrum genannt werden
muß, ist von einem Juristen, von einem gewissen Professor Molow,
verfaßt worden. Marcel Wollard widmet diesem braven Professor
folgende sarkastische Zeilen:
„Es ist wert, sich seinen Namen zu merken, als dem eines
Mannes, der in einer gesetzgebenden Versammlung das Gegenteil
von dem vertritt, was er seinen Studenten lehrt, Ich stelle ihn mir
sehr gut vor, wie er eine Sitzung verläßt, wo jene Artikel 13, 18
oder 20 dadurch, daß er seine Autorität in die Wagschale warf, angenommen
 wurden, und wie er nun fröhlich seine Schritte zur Universität
 lenkt, wo er den jungen Leuten die „guten Prinzipien‘ eintrichtert,
 so zum Beispiel die Garantie der individuellen Freiheit, des
persönlichen Charakters der Strafe, der Annahme der Unschuld usw.
„. die er selbst so billig preisgibt,”
Aber neben diesen außerordentlichen Gesetzen ist noch ein geheimer
 Befehl des bulgarischen Kriegsministers auszuführen,
 wo es buchstäblich heißt:
„Vor allem müssen die Intellektuellen, die fähigsten und die
tapfersten Anhänger dieser Ideen, vernichtet werden,” {Es handelt
sich, wohlverstanden, um Agrarier und Kommunisten.) „Es müssen
schnellstens Verzeichnisse über diese Leute fertiggestellt werden,
damit im gegebenen Moment, wenn es gemacht werden kann, alle
Führer getötet werden können, gleichviel, ob sie schuldig sind oder
nicht. Ueberall, wo Unruhen ausbrechen sollten, sind alle Gefangenen,
 Verschwörer, ihre Helfer sowie diejenigen, die sie verbergen,
ohne Gnade niederzumachen.. Ebenso muß mit ihren Familien vorgegangen
 werden, Ihre Häuser sind einzuäschern .. .”
Ich glaube, das brauche ich nicht weiter zu kommentieren,
‚3h gehe nun zu den großen. europäischen Staaten über. Die
deutsche Bourgeoisie hat in ihrer Weimarer Verfassung die
Möglichkeit geschaffen, alle in dieser Verfassung proklamierten
demokratischen Prinzipien beiseite zu schieben durch den berühmten
Artikel 438. Dieser Artikel gibt dem Reichspräsidenten und den
andesregierungen die Befugnis, zur Wiederherstellung der öffentlichen
 Sicherheit und Ordnung alle Maßnahmen, die ihr nötig erscheinen,
 zu treffen. Es ist nicht, wie nach dem früheren vorrevolutionären
 Recht ein Aufruhr oder ein Krieg erforderlich, sondern
es reicht jede erhebliche Gefährdung oder Störung der öffentlichen
Ordnung und Sicherheit aus,
        <pb n="16" />
        Was für Maßnahmen getroffen werden können, dafür gibt der
Artikel 48 nur einige Beispiele. Es darf erforderlichenfalls mit Hilfe
der bewaffneten Macht eingegriffen werden. Es können die im
Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124, 153 geregelten Grundlinien, also
Freiheit der Person und Sicherheit der Wohnung, das Briefgeheimnis,
 das Recht der freien Meinungsäußerung usw. ganz oder zum Teil
aufgehoben werden.
Von dem Artikel 48 ist außerordentlich häufig Gebrauch gemacht
 worden, Es heißt, daß bis zum. Januar 1925 nicht weniger
als "135 Verordnungen des Reichspräsidenten und 57 Verordnungen
der Landesregierungen herausgegeben worden sind. Darunter sind
manche Verordnungen, die verfassungsmäßigen Voraussetzungen
zuwiderlaufen oder entgegen der Zweckbestimmung der Verfassung
zine Neuregelung enthalten, Diese Verfassungswidrigkeit haftet z. B.
der Verordnung vom 29, März 1921 über die Bildung von außerordentlichen
 Gerichten an,
Diese Maßnahmen, die auf Grund des Artikels 48 getroffen
werden können, organisieren den Ausnahmezustand durch die Erweiterung
 der Befugnisse der Verwaltungsbehörden, durch Außerkraftsetzung
 von Grundrechten, durch Einsetzung von Regierungskommissaren,
 durch Bestellung eines Generalstaatskommissars, durch
Uebertragung der Exekutive an einen militärischen Befehlshaber,
dem ein Zivilkommissar beigegeben werden kann, durch Ueberiragung
 gesetzgeberischer Befugnisse, durch Aenderungen im Bereich
 der Rechtsfragen, nämlich Strafverschärfung, durch Einsetzung
von außerordentlichen Gerichten usw.
Außer den verschiedenen Verordnungen, die auf Grund des
Artikels 48 erlassen wurden, ist noch das Gesetz vom 21. Juli 1922
zu erwähnen, Dieses „Gesetz zum Schutze der Republik” sieht verschiedene
 Tatbestände vor, darunter nicht nur terroristische Taten,
sondern auch Teilnahme an verbotenen Verbindungen mit hochverräterischen
 Zielen ($ 7, Nr. 4), Unterstützung derselben oder ihrer
Mitglieder (S$ 7, Nr. 4), Beschimpfung und Herabwürdigung der
Staatsform (S 8, Nr, 1), verschiedene Tatbestände, die sich auf die
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit beziehen usw. Das Gesetz
znthält sehr scharfe Strafbestimmungen, angefangen mit Gefängnisstrafen
 von verschiedener Dauer bis zum lebenslänglichen Zuchthaus
und der Todesstrafe,
Ich habe schon gesagt, daß das Gesetz unter dem Vorwande des
Schutzes der Republik gegen Gefahren von seiten der Monarchisten
geschaffen wurde, aber wie es in einem Kommentar heißt: „Die aus
Anlaß der rechtsradikalen Verstöße erlassenen Ausnahmeverordnungen
 können immer auch als Waffe gegen links gebraucht werden.”
Und sie werden auch als Waffe tatsächlich in sehr weitgehendem
Maße und fast nur gegen linke Parteien gebraucht.
Ich gehe nun zu England über, Ich habe bereits erwähnt,
daß die englische Regierung schon im ersten Kriegsjahre durch die
Gesetzakte über die Verteidigung des Königreichs unbeschränkte
Vollmachten erhalten hat,
Während des Bergarbeiterstreiks im Jahre 1920, unter der Regieung
 von Lloyd George, wurde der Gesetzakt über Ausnahmevollmachten
 herausgegeben (Emergency Powers Act), Dieses Gesetz

5
        <pb n="17" />
        gestattet in jedem beliebigen Augenblick, das ganze System, das
während der Kriegszeit geherrscht hat, wiederherzustellen, Auf
Grund dessen kann die Regierung durch Notverordnungen, die zur
Erhaltung der Sicherheit dienen, Maßnahmen treffen. Die wichtigste
_ist_die_Befugnis zur Haft ohne gerichtliche Erlaubnis,
Während des Bergarbeiterstreiks von 1920 und insbesondere
während des Generalstreiks von 1926 hat die Regierung von diesem
Gesetz weitestgehenden Gebrauch gemacht, Das Land wurde in
ein Kriegslager verwandelt, Die Gefängnisse waren voll von
Menschen, die in Gewahrsam genommen wurden wegen einer Rede
gegen die Monarchie, wegen Aufbewahrung von Dokumenten, deren
Inhalt in Gegensatz zu den Maßnahmen der Regierung steht, wegen
Drohung gegen Streikbrecher und wegen ähnlicher Verbrechen.
Gleich nach dem Generalstreik im Jahre 1926 hat die englische
Regierung ein Antistreikgesetz angenommen, Dieses Gesetz vom
29, Juli 1927 erklärt bestimmte Kategorien von Streiks als „ungesetzlich”,
 Die Organisatoren und überhaupt die Teilnehmer an diesen
ungesetzlichen Streiks unterliegen krimineller Verantwortung, die
Gewerkschaften aber werden haftbar gemacht auf Grund von
Klagen auf Schadenersatz, der von ungesetzlichen Streiks verursacht
wurde,
Es muß besonders hervorgehoben werden, daß sich nach dem
Gesetz vom Juli 1927 als „ungesetzlich” alle jene streikmäßigen
Handlungen erweisen würden, die zum Ziele hätten, einer Intervention
 in China oder einem Kriege gegen die Sowjetunion entgegenzuwirken,

Artikel 2 und 3 des neuen Gesetzes haben diesem Gesetz den
Namen „Freibrief für Streikbrecher‘ gegeben. Gemäß Artikel 2 ist
den Gewerkschaften das Recht genommen, ihren Mitgliedern irgendwelche
 Disziplinarstrafen aufzuerlegen, z. B, einen Streikbrecher aus
der Gewerkschaft auszuschließen, Gleichzeitig damit ist zugunsten
solcher Streikbrecher festgesetzt worden, daß Geldklagen gegen Gewerkschaften
 aus Ansprüchen ihrer Mitglieder zulässig sind, Also
ein Streikbrecher, der aus der Gewerkschaft entgegen der erwähnten
Schutzbestimmung ausgeschlossen wurde, kann im Gerichtswege entweder
 die Wiedereinsetzung in seine Mitgliederrechte verlangen
oder Schadenersatz beanspruchen.
Artikel 3 ist ebenfalls ‘dem Schutz der Streikbrecher gewidmet.
Dieser Artikel betrifft das Streikpostenstehen. Mit Hilfe dieses
Artikels werden die englischen Arbeiter tatsächlich jedes Rechtes
auf friedliches Streikpostenstehen beraubt, das ihnen das Gesetz von
1906 in vollem Maße zuerkannt hat. |
Welche Schlußfolgerungen müssen wir aus allen diesen geschilderten
 Zuständen ziehen?
1. Der Kampf gegen Ausnahmegesetzgebung soll außer mit den
allgemeinen politischen Mitteln durch die Bloßlegung ihres reaktionären
 Charakters geführt werden, Was ist dazu notwendig? Eine
gute Informierung über alle solche Gesetze, über etwaige Motive
des Gesetzgebers, über die praktische Anwendung dieser Gesetze,
Es ist weiter notwendig, daß ein reiches Material über die Wirkung
solcher Gesetze auf die ökonomische und politische Lage der werktätigen
 Bevölkerung gesammelt und veröffentlicht wird. Es ist un-
        <pb n="18" />
        dedingt erforderlich, die Heuchelei der Bourgeoisie zu demaskieren
durch den ständigen Nachweis, daß die Bourgeoisie dieselben demokratischen
 Prinzipien, die von ihr selbst verkündet werden, mit Füßen
tritt und den von ihr geschaffenen Rahmen der Legalität durchoricht.
 Es muß auch die Taktik der sozialdemokratischen Parteien
bloßgestellt werden, die es vorziehen, die reaktionäre Bourgeoisie zu
unterstützen zum Nachteil der um ihre Rechte ringenden
Arbeiterschaft.

Spiro, Rumänien:
Bevor ich auf Einzelheiten über Rumänien eingehe, möchte ich
einiges Grundsätzliches sagen über das Wesen der gesetzlichen Illegalität,
 die in Rumänien nicht seit heute und nicht seit der Nachkriegsperiode
 herrscht, sondern schon vor dem Kriege war, Dieses
Wesen der sogenannten gesetzlichen Illegalität besteht darin, daß es
in Rumänien infolge Zusammentreffens verschiedener historischer
Bedingungen überhaupt keinen Rechtsboden im klassisch-bürgerlichen
 Sinne gegeben hat.
Um Ihnen das begreiflich zu machen, was das heißt, möchte ich
nur eins erwähnen, Als im Jahre 1868 eine bürgerliche Konstitution
dem Lande gegeben wurde, da drang auch die Kunde von den
schönen Dingen, die dieselbe enthielt, bis zu den Bauern in der
Moldau, Und als ein Gendarm sich erdreistete, einem Bauern eine
kräftige Bastonade zu verabreichen, da rief der Bauer: „Du darfst
mich nicht schlagen, wir haben eine Konstitution.“ Und seit dieser
Zeit ist es in Rumänien ein geflügeltes Wort geworden: Wendet die
Konstitution an!l, das heißt, gib ihm noch 25. Das ist eine zur Gewohnheit
 gewordene Ilegalität.
Die rumänische Verfassung hat zur Grundlage die Teilung der
Gewalten im Staate. Tatsächlich gibt es so etwas nicht, Der
Gendarm hat die richterliche Gewalt, die Exekutivgewalt und auch
bisweilen die gesetzliche Gewalt inne. Und wir erleben nicht selten,
daß der Gendarm irgendwelche Verfügungen trifft und anordnet: es
wird bestraft mit soundso viel, wer das und das macht, Es wird befohlen,
 daß das und das gemacht wird usw. Wir sehen also ein
klassisches Beispiel von Vereinigung der Gewalten in den Händen
eines juristisch ungebildeten Gendarmen. Das nur zur Kennzeichnung.
Ein weiteres Charakteristikum dieser gesetzlichen Illegalität ist
der auf Schritt und Tritt bemerkbare Gegensatz zwischen den
tatsächlichen Rechtszuständen zum formalen Recht und darüber hinausgehend
 von den Exekutivorganen erlassene Rechtsnormen, die
im flagranten Widerspruch zu den Grundgesetzen stehen,
Was die Ausnahmegesetzgebung in Rumänien betrifft, so hat
schen vor dem Kriege eine solche bestanden. Es ist ein Gesetz des
„kleinen Parketts‘, welches vorsieht, daß im Falle der Gefährdung
der öffentlichen Ordnung ein Gerichtshof innerhalb 48 Stunden zusammentritt
 und Urteile bis zu einem Jahr Gefängnis fällen kann.
Nach dem Kriege kam als Vorläufer dieser Ausnahmegesetze das
Trancu-Marzesku-Gesetz, ein Gesetz, welches einen Streik unweigerlich
 als Verbrechen erklärt ‚und Strafen bis zu 5, 8 und
10 Jahren Zuchthaus vorsieht, Dieses Gesetz wurde zum erstenmal
nach dem Generalstreik von 1920 angewandt.
        <pb n="19" />
        Das klassische Ausnahmegesetz jedoch ist das Marzecku-Gesetz
Es führt den Namen vom damaligen Justizminister Marzecku, einem
Liberalen. Das Gesetz besagt, daß es einige Vergehen gegen die
öffentliche Ordnung verhüten und bestrafen will — eine sehr vage
Sache, Grundsätzlich wird dabei von der Tatsache ausgegangen.
daß es „Vergehen gegen das Eigentum” gibt, Das ist wieder ein
sehr vager Begriff. Und diese „Vergehen gegen das Eigentum”
werden kraft des vorliegenden Gesetzes zu Verbrechen gestempelt.
Diese Verbrechen werden definiert als „Verbrechen gegen das Eigentum”,
 Wenn jemand als Einzelperson sich mit einer Person. oder
Gruppe vereinigt, um die bestehende „Ordnung des Eigentums‘ umzustoßen
 oder auf irgendeinem Wege gegen sie anzukämpfen oder
um Enteignung ‘in individueller oder kollektiver Form durchführen
zu lassen, so trifft ihn die ganze Schwere des Gesetzes, Das ist schon
etwas weniger vage und nur auf revolutionäre Parteien, auf die Kommunistische
 Partei, zugeschnitten.
Vom Kommunismus wird in diesem Gesetz selbst kein einziges
Mal gesprochen, hingegen im Motivenbericht zu diesem Gesetz ausdrücklich
 hervorgehoben, daß es gegen die Kommunistische Internationale
 gerichtet sei, Und für die „Verbrechen gegen das Eigentum‘
 werden 5, 10 und 20 Jahre Zuchthaus verhängt,
Hervorzuheben ist noch folgendes: Es wird auch bestraft alles.
womit in irgendeiner Weise dieses Verbrechen gegen das Eigentum
manifestiert werden kann. Es ist also strafbar: das Tragen eines Abzeichens
 der Kommunistischen Internationale, der Gesang der „Internationale‘
 und auch das „Loben” einer Gruppe, welche dieses „Verbrechen”
 begeht. Bestraft werden auch Verwandte, Vater. und
Mutter, wenn sie nicht sofort anzeigen, daß der Betreffende im Begriff
 ist, ein solches Verbrechen zu begehen.
Es ist eigenartig, Dieses Gesetz hat bisher sehr wenig Anwendung
 gefunden. Es bedurfte ın Rumänien eines solchen Gesetzes
nicht. Es wurden viel gräßlichere und schwerere Strafen verhäng!
auf Grund der für die Kriegszeit bestimmten Militärgesetze,
Wir haben außerdem in Rumänien folgende Situation: Der Belagerungszustand
 in einzelnen Gebieten Rumäniens ist seit
Kriegsende bzw. -beginn noch nicht aulgehoben worden, Dieser
Belagerungszustand besteht heute völlig zu Unrecht, Er darf nach
der rumänischen Verfassung und nach dem Dekretgesetz von 1916
nur in der, Kriegszeit verhängt werden. Aber das ist nicht das
Eigenartige an der Situation, sondern folgendes: Wenn z. B. ein der
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angeklagter Arbeiter in
einem Gebietsteil wohnt, wo der Belagerungszustand nicht mehr
existiert, dann wird er einfach mit Personen in Verbindung gebracht,
 die in Gebieten wohnen, die unter dem Belagerungszustand
stehen. Nun ist erreicht, daß nicht nur ‘das Militärgericht zuständig
geworden ist, sondern es ist gleichzeitig der Tatbestand der Verschwörung
 gegeben.
Außerdem hat man ohne jede juridische Grundlage an der
russischen und ungarischen Grenze eine Zone von 30 bis 50 Kilometer
 Tiefe gezogen, in welcher spezielle Gesetze und Verordnungen
gelten, die von Militärkommandanten erlassen und in denen die
„Verbrechen“ einfach dekretiert werden. VWieweit die Willkür dieser
        <pb n="20" />
        Militärkommandanten geht, zeigt der berüchtigte Erlaß, der der Bevölkerung
 von Rezina anbefiehlt, daß ein auf einen Stock auf-Sestellter
 Hut gegrüßt werden muß, Ein anderer Erlaß ordnet an,
daß die Bürger verpflichtet sind, das Militär zu grüßen. Dabei haben
sie den Bürgersteig zu verlassen und in 3 Schritt Entfernung den
Aut respektvoll zu ziehen, Die Frauen haben durch Kopfneigen zu
grüßen.
In Siebenbürgen gibt es die gesetzliche Verhandlung des sogenannten
 Statariums, Also: wenn Wahlen stattfinden oder irgendein
Rummel ist, wird das. Statarium verhängt, das den einzelnen Regimentskommandanten
 berechtigt, auch Hinrichtungen vorzunehmen.
Allerdings sind Hinrichtungen noch nicht vorgenommen worden.

Foissin, Frankreich:
Von dem Standpunkte der nationalen Unterdrückung aus hat das
rumänische Gesetz, wie es Spiro darlegte, bloß die Illegalität
legalisiert, Ich will nicht noch einmal das Studium des Gesetzes im
ganzen vornehmen, aber ich muß betonen, daß dieses Gesetz eine
sehr schwere Strafe für die einfache Zugehörigkeit zu den Verbindungen
 der Missetäter, die das Eigentum und die Personen bedrohen,
 und für die indirekte Anreizung, die in der Form der Verteidigungsschrift
 der Verbrecher ausgeübt wird, auferlegt ($ 9 und 10).
Das rumänische Gesetz bestraft gleichfalls:
a) die Verbindung mit irgendeiner Person oder irgendeiner
Verbindung des Auslandes zum Zwecke der Erhaltung der Instruktionen
 oder irgendeiner Hilfe anderer Natur, die die Vorbereitung der
kommunistischen Revolution bedeuten;
b) die Tätigkeit mit terroristischen Mitteln an der Veränderung
der gegenwärtigen sozialen und politischen Ordnung in Rumänien;
c) die bewußte Hilfe, in welcher Form es auch sei, die einer
ausländischen Verbindung geleistet wird, falls die letztere den Kampf
Segen die Institutionen und die Staatsordnung von Rumänien
anstrebt;
d) die Tatsache der bewußten Mitgliedschaft einer der in dem
vorhergehenden Absatz vorgesehenen Organisationen.
Die einfache Zugehörigkeit also führt zu außerordentlich
schweren Strafen. Für die Taten, die als Verbrechen bezeichnet
werden, werden 10 bis 20 Jahre oder gar lebenslängliche Gefängnisstrafe
 verhängt, außerdem wird ein Verlust der politischen Rechte
für 5 bis 15 Jahre vorgesehen. Für die politischen Vergehen aber
droht eine Einkerkerung von 2 Monaten bis 10 Jahren und eine Geldstrafe
 von 150 Lei und höher.
Ich spreche von dem rumänischen Gesetze, weil ich denke, daß
es. ein ideales Gesetz für die bürgerliche, für die kapitalistische Ordnung
 ist, Wir wollen übrigens hören, wie sich die Herren Teodoresco
ınd Descusara über dieses Gesetz äußern:
„Wir können hoffen, daß der neue Kriminalkodex, sowie auch
das Verfahren nach demselben auf der Höhe der modernen Forderungen
 der Repression sein werden. Man hat sich wirklich bemüht,
die Erfahrung der anderen Kriminalgesetzgebunmgen auszunutzen, indem.
 man ihnen bloß jene Prinzipien, Einrichtungen und Normen

a
        <pb n="21" />
        entnahm, welche den nationalen Bedürfnissen entsprechen, die Ordnung,
 die Ruhe und die Sicherheit, sowohl für ein einzelnes Individuum,
 als auch für die Gesellschaft im Ganzen, zu schützen.
Die neue kriminale Gesetzgebung ist bestrebt, im Laufe
der Revolution die Vervollkommnung zu erlangen,
 welche von den Juristen, die sich mit der Frage. der
Strafe beschäftigen, von den Kriminalisten und den Soziologen so
heiß erwünscht wird.‘

Sie sehen also, daß von dem konterrevolutionären Standpunkte
aus das rumänische Gesetz wirklich vollkommen ist.
Aber es sind nicht nur die Rumänen, die das Privilegium einer
solchen Gesetzgebung haben. Ich will nicht über Frankreich
sprechen, denn bis jetzt brauchte es nicht einmal eine solche Gesetzgebung,
 da es ein Gesetz von 1894 gegen die anarchistischen
Streiks besitzt, welches sehr kurz verfaßt ist. Und eben dank
dieser Kürze ist das Gesetz vollständig unklar und kann in allen
Fällen der revolutionären Agitation und Propaganda angewandt
werden. .

In Jugoslawien ist es genau dasselbe. Ein Gesetz vom
2, August 1921 bestraft die „kommunistische oder anarchistische
Agitation, sowie auch die Verbindung mit einer ausländischen Organisation”,
 Der S 18 des Gesetzes sieht für alle diejenigen, die der
Kommunistischen Partei angehören, die Enthebung von den bekleideten
 Aemtern und den Verlust der politischen Rechte vor.
Im September 1922 hat Ungarn einen Gesetzentwurf ausgearbeitet,
 welcher die Ordnung des Staates sichern soll. Nach seinem
ersten Paragraphen bestraft er die „Missetäter, die sich zu der Teilnahme
 an einer Aktion vorbereiten, deren Zweck der Umsturz der
gegenwärtigen Ordnung wäre",
In Amerika ist es dasselbe. Besonders interessant ist es,
daß, obgleich einige von den amerikanischen Staaten Gesetze in
diesem Sinne besitzen, sie doch sich genötigt fühlten, neuere Gesetze
auszuarbeiten. In Oregon wird durch das Gesetz vom 3. Februar
1919, in Pennsylvanien durch das Gesetz vom 15. März 1920, in
[daho durch ein solches vom 12. März 1919, in Arizona vom 2. Juli
1919, in Ost-Virginien vom 4, Dezember 1919, in Michigan vom
3. August 1920 usw, eine besonders schwere Strafe demjenigen auferlegt,
 der das Verbrechen, die physische Gewalt, die Vernichtung
des Eigentums rühmt, der Mitglied einer Verbindung geworden ist,
die entweder die Revolution oder eine gewaltsame Demonstration
gegen die Staatsbehörden bezweckt, der das Lob der terroristischen
Akte ausspricht oder zu einer Gesellschaft gehört, die zu diesen
Zwecken organisiert ist.
Wir haben aber dieselbe Gesetzgebung in Japan, dessen Kriminalkodex
 ‚von 1910 dieselben Bestimmungen enthält.
Wir sehen also, sowohl im Westen als auch im Fernen Osten.
sowohl im Norden als auch im Süden suchen die Völker oder besser
gesagt die Regierungen die besten Mittel, um den „revolutionären
Verbrechen” vorzubeugen,
Einige: Vertreter am internationalen Kongreß in Brüssel (1926)
, erklärten, daß eben darin der charakteristische Zug des Kriminal-IM
        <pb n="22" />
        rechtes des ersten Viertels des 20. Jahrhunderts bestehe, Darin |
geben wir ihnen gerne recht,
Ich habe aber nicht nur die Absicht, Ihnen zu zeigen, wie jeder
Staat durch die Verschärfung des Kriminalstrafverfahrens gegen die
revolutionäre Bewegung zu kämpfen sucht. Ich möchte außerdem
hervorheben, daß die Regierungen sich trotz allen nationalen Gesetzgebungen
 vor dem Drange und dem Widerstande der Arbeiterund
 Bauernmassen nicht sicher und auch nicht stark genug fühlen,
um die revolutionäre Stimme zu ersticken und die proletarischen
Organisationen zu zerschmettern, solange sie einzeln dastehen. Seit
einigen Jahren, besonders nach dem Kriege, denkt man im Völkerbunde
 und auch in allen Kommissionen der Intellektuellen, die
sich hinter den Kulissen des Völkerbundes und der juridischen Kongresse
 versammeln, daran, einen internationalen Krimi nal-Serichtshof
 zu bilden.
Sie wissen, daß viele Menschen nicht daran glauben, daß das
Gespenst des Krieges in den diplomatischen Kanzleien wieder
herumschleicht, Sie glauben auch nicht an die Möglichkeit einer
internationalen Organisation für die Unterdrückung der revolutionären
 Bewegung, Viele glauben, daß es zu viele Gegensätze unter
den bürgerlichen Staaten gibt und daß es ihnen nicht gelingen wird,
einen internationalen Kriminalgerichtshof zu bilden.
Nachdem ich diese Frage studiert habe, kann ich Ihnen sagen,
daß diese Frage schon reif ist. Vom juridischen Standpunkte
aus ist man mit derselben fertig; jetzt hat man sie nur politisch zu
verwirklichen, In der Tat wurde am ersten internationalen Kongress
des Kriminalrechtes, der im vorigen Jahr in Brüssel abgehalten
wurde, diese Frage wieder erörtert. Für diesen internationalen Gerichtshof
 handelt es sich nicht nur darum, die Verbrechen des internationalen
 Gemeinrechtes, wie der Mädchenhandel, Falschmünzerwerkstätte
 usw., zu strafen. Es handelt sich darum -— und das ist
der Hauptzweck der Arbeit, welche dieser internationale Gerichtshof
 leisten wird, wenn wir gegen eine Bildung nicht genug kämpfen —,
einen Gerichtshof zu schaffen, der gegen die internationale revolutionäre
 Propaganda und gegen die internationalen Arbeiterorganisationen
 den Vernichtungskampf führen soll. Eine sehr lange Diskussion
 fand statt, aber man diskutierte nicht nur über die
Organisation, sondern über die Kompetenz dieses internationalen
Gerichtshofes,
Was wird aber die Kompetenz dieser Einrichtung. der interaationalen
 Justiz sein?
Ich habe. zu wenig Zeit, um alle Phrasen dieser. Diskussion zu
schildern, Ich beschränke mich darauf, die Worte eines italienischen
Delegierten, des Senators Garofalo, zu zitieren, Nachdem er alle
Verbrechen, die zu der Kompetenz des internationalen Kriminalgerichtshofes
 gehörten, aufgezählt hatte, fügte er hinzu:
„Dasselbe gilt für die Verbrechen, die von
den Kommunisten vollbracht werden, gegen
welche alle zivilisierten Völker heutzutage
Senötigt sind, einen ununterbrochenen Kampf
zu führen; für die bolschewistische Agitation,
für die Terrorakte, Attentate gegen die

21
        <pb n="23" />
        sozialen Einrichtungen, welche die Basis un
serer Zivilisation bilden.“
Und in dieser Frage haben die Gedanken einen raschen Gang.
Sie erinnern sich wohl, daß der Minister des Innern von Ungarn,
Szitowsky, im Oktober mit dem Gedanken der Einberufung einer
internationalen, gegen den Bolschewismus gerichteten Konferenz auftrat.
 In der letzten Nummer unseres Journals „Les Nouvelles du
Jour” lesen wir schon, daß zur Zeit eine Versammlung des „Kampfvereins
 gegen die III. Internationale‘ im Haag abgehalten wird. Dieser
Kongreß wird drei Tage dauern und streng vertraulich bleiben, Kein
Journalist wird zu den Debatten zugelassen, Der Vorsitzende des
„Nationalen Verbandes des Kampfes gegen die Revolution”, Reike, ist
auch hier der Vorsitzende. Unter den Delegierten finden wir die
Advokaten Ober und Schneider aus der Schweiz; des Hauptkommandeurs
 über die holländische Armee während des Krieges. Der
Kongreß ist einberufen, um die Frage der „juridischen Möglichkeiten“
des Kampfes gegen den Kommunismus zu diskutieren.
Sie sehen also, daß die Unterdrückung sich nicht nur von dem
nationalen Standpunkte aus verschärft, sondern daß auch ein internationaler
 Plan im Gange ist, Es wird ein juridischer Kampf gegen
den Kommunismus, gegen die revolutionäre Propaganda organisiert,
Es ist höchste Zeit, in allen Ländern, in allen juridischen Vereinigungen
 gegen diese Versuche der Organisation der internationalen
Unterdrückung zu kämpfen.

Ein Pole:

In Polen bestehen gegenwärtig für politische Verbrechen drei
verschiedene Gesetzgebungen, nämlich. die russische, die preußische
und die österreichische. Die vollkommenste Gesetzgebung in bezug
auf politische Verbrechen ist selbstverständlich diejenige des ehemaligen
 zaristischen Rußlands. Diese Gesetzgebung sieht eine Menge
von Verbrechen vor, sie präzisiert sozusagen diese Verbrechen. Dort.
wo z. B, die deutsche Gesetzgebung kein wesentliches politisches Verbrechen
 vorsieht, ist nach dem zaristischen russischen Gesetz ein Verbrechen
 gegeben.
Wenn z. B. jemand in demjenigen Teile Polens verhaftet wird, der
zu Deutschland gehörte, dann gibt es Fälle, wo man nicht weiß, was
man mit ihm anfangen soll, welche Paragraphen des Strafgesetzbuches
anzuwenden sind, So kommt es vor, daß, wer in Schlesien abgeurteilt
wird, meistens zu einem bis vier Monaten Gefängnis für die Zugehörigkeit
 zur Kommunistischen Partei bestraft wird. In Lemberg
(Galizien) fand unlängst ein Prozeß statt, in dem 11 Personen wegen
desselben Verbrechens mit der Todesstrafe bedroht waren, da ihnen
gegenüber. der. Gesetzesartikel über Hochverrat in Anwendung gebracht
 wurde, Da sie aber vor dem Geschworenengericht standen,
das die Schuldirage mit „nein” beantwortete, wurden sie freigesprochen.
 Also entweder Todesstrafe oder gänzlicher Freispruch!
Im Vorjahre fand in Teschen an der Grenze der Tschechoslowakei
ein großer Prozeß statt, in dem die Angeklagten der Abfassung, der
Drucklegung und Verbreitung von antimilitaristischen Aufrufen unter
den Soldaten beschuldigt wurden, Nach der russischen Gesetzgebung
(der Gesetzgebung des ehemaligen zaristischen Rußland) drohte ihnen

77
        <pb n="24" />
        Zwangsarbeit (Katorga), nach dem österreichischen Gesetz hätte ihnen
aber die Todesstrafe gedroht.
Es kommen aber auch andere Fälle vor, Im vorigen Jahre wurde
ein Arbeiter wegen Verbreitung von Aufrufen antimilitaristischen
Charakters verhaftet. Der Angeklagte stand vor dem Geschworenengericht,
 das ihn zum Tode verurteilte, weil man bei ihm einen Aufruf
gefunden hatte, Das Urteil wurde nicht vollzogen, die Angelegenheit
vielmehr dem Appellationsgericht übergeben und von diesem überprüft,
Jede Berufung kompliziert aber ungemein das Verfahren, da sie in
Warschau behandelt wird, Dadurch schmachten die Leute eine Unendlichkeit
 in den Gefängnissen, In den polnischen Gefängnissen
befinden sich über 4000 politische Gefangene.
In Rußland gab es 100 Jahre lang „politische Verbrecher”. Sie
erkämpften sich während des zaristischen Regimes gewisse Rechte,
die die politischen Gefangenen in Deutschland und Oesterreich nicht
hatten, In den deutschen Gelängnissen müssen alle politischen Gelangenen
 Arrestantenkleider tragen und haben ihre Nummern. Es
ist charakteristisch, daß die deutschen Delegierten, als sie Gefängvisse
 der Sowjetunion besichtigten, fragten: „Wo sind denn die Verbrecher?
 Man sieht ja keine.‘ So erstaunt waren sie, daß die Gefangenen
 hier dieselbe Kleidung tragen, die sie früher trugen, Die deutschen
 Delegierten sind gewöhnt, daß der politische Gefangene als eine
bestimmte Nummer und im Arrestantenaufzug erscheint,
In den früher österreichischen Gefängnissen sind die Gefangenen
nicht verpflichtet Arrestantenkleidung zu tragen, Dort weiß man
oft nicht, wie man mit den politischen Gefangenen umgehen, was man
mit ihnen machen soll, da sie dort weder Hochverräter, noch gemeine
Verbrecher sind, .
Im allgemeinen hängt das Schicksal und die Lage der politischen
Gefangenen vor dem Gericht und in den Gefängnissen ausschließlich
von dem Teil Polens bzw. den Gesetzen desjenigen Staates ab, dem
irüher dieser Landesteil ansehört hat,

Haeßler-Amerika:

Ich komme aus dem Lande der „Freiheit“, aus dem Lande Saccos
und Vanzettis, Vor 40 Jahren, in diesem Monat, wurden die Pioniere
der Achtstundenbewegung in meiner Heimatstadt Chicago gehängt,
Und seitdem hat sich die Regierung gegen jede Arbeiterbewegung
scharf gewendet.
Als ich letzten Monat in Kalifornien war, in Los Angelos, und dem
Kongreß des amerikanischen Gewerkschaftsbundes beiwohnte, wurde
ich gefragt: „Fürchten Sie sich nicht, nach Rußland zu gehen?“ Meine
Antwort war: „Nein, ich wurde soeben in Los Angelos wegen Verdachts
 des Kommunismus arretiert; in Rußland erwarte ich nicht, daß
mir so etwas passiert,” Ich wurde auf Grund eines Gesetzes gegen
kriminellen Syndikalismus arretiert, was die Japaner ein Gesetz gegen
gefährliche Gedanken nennen würden. Solche Gesetze sind in 35 von
den 48 Staaten in Kraft, besonders in Michigan, wo Ruthenberg,
F oster und 60 bis 70 andere Revolutionäre arretiert wurden; der Fall
ist jetzt noch nicht zu Ende,
Das hauptsächliche Ausnahmegesetz in Amerika ist der Einhaltsbefehl,
 der eigentlich kein Gesetz ist. sondern eine Macht der Richter,

23
        <pb n="25" />
        die irgendeine Bewegung durch einen einfachen Befehl „Jhr dürfi
dies nicht tun!“ zu hemmen imstande sind. Und diese Einhaltsbefehlpraxis
 herrscht allerwärts, in jedem Staate, und auch sogar in den
Gerichten des Bundes, Und so ist jede Organisation, jeder radikale
Redner, jede Arbeiterzeitung in Gefahr, gegen den Einhaltsbefehl zu
verstoßen und das durch Gefängnis oder Geldstrafe büßen zu müssen,
In Amerika ist die Freiheit ein Mythos.

Herzfeld-Deutschland:
Solange der Sozialdemokrat Ebert in Deutschland Präsident war,
haben wir fast ununterbrochen unter Ausnahmegesetzen und Ausnahmegerichten
 gelebt. Damals entstand das Wort: Die deutsche
Verfassung besteht nur noch aus dem Artikel 48. Der Artikel 48
ist aber der Artikel, durch den die Verfassung aufgehoben werden
kann, Seit dem Amtsantritt des deutschnationalen Präsidenten Hindenburg
 haben wir in Deutschland formell keine Ausnahmegesetze
mehr und keine Ausnahmegerichte. Aber in der deutschen Revolution
 ist das Charakteristische, daß man alle alten Richter auf ihren
Plätzen gelassen hat, Und die alten Richter hat man besonders zusammengestellt
 beim Reichsgericht, unserm höchsten Gerichtshof.
Und bei diesem Reichsgericht hat man noch darüber hinaus durch die
Gesetzgebung einen besonderen politischen Senat errichtet, den
4. Strafsenat des Reichsgerichts, Dieser 4, Strafsenat, unter Vorsitz
des Präsidenten Niedner, ist in Deutschland das Gericht, welches im
wesentlichen alle politischen Verbrecher aburteilt. Dieser Senat sorg{
für die Ausnahmegesetze gegen die Kommunisten.
Der politische Zustand in. Deutschland ist augenblicklich der, daß
z. B. die Kommunistische Partei legal für die Ausbreitung der Ideen
und den Aufbau ihrer Organisationen wirken kann. Damit ist aber
nicht gesagt, daß eben diese legale Partei bzw. ihre Anhänger nicht
verfolgt würden. Unsere Reichsanwälte benutzen die revolutionäre
Phraseologie und einzelne Redewendungen, um Prozesse wegen Vorbereitung
 des Hochverrats einleiten und führen zu können. Bei uns
ist nämlich alles Vorbereitung zum Hochverrat, was irgendwie die
Meinungen, die Gedanken auf die Revolution richtet oder zum Ausdrück
 bringt, Wenn Sie heute in den Zeitungen von einer Unmenge
von Hochverratsprozessen in Deutschland lesen, so wird es sich da
in der Hauptsache um gar nichts anderes handeln, als daß in den
Zeitungen revolutionäre Erörterungen gestanden haben oder daß in
den Broschüren für die Aufklärung über die Zustände in Deutschland,
 für die revolutionäre Gesinnung und das revolutionäre Endzie]
gewirkt worden ist. Ich bin überzeugt, wenn ich in Deutschland am
Schlusse einer Rede ein Hoch auf die Weltrevolution ausbrächte und
es dem. Reichsanwalt, dem das durch die Polizei berichtet wird, unter
Berücksichtigung der politischen Lage geeignet erschiene, gegen mich
einen Prozeß zu machen, so werde ich wegen dieses Hochs auf die
Weltrevolution wegen Vorbereitung zum Hochverrat angeklagt und
verurteilt werden,
Wer vor den 4, Senat des Reichsgerichts kommt, der wird verurteilt,
 Es gibt dort keine Freisprechung, Wir haben in der Tat
keine Gesetze gegen die revolutionäre Gesinnung und Agitation, im
Gegenteil, die deutsche Verfassung gewährleistet dieselben, aber
        <pb n="26" />
        unsere Richter im Reichsgericht verurteilen jede revolutionäre Gesinnung
 und die Propagierung derselben als Vorbereitung zum Hochverrat.


Sie haben wohl davon gehört, daß jüngst Buchhändler, Kommunisten,
 die kommunistische Literatur vertrieben, wegen Vorbereitung
zum Hochverrat verurteilt worden sind, Die Leute haben weiter
nichts getan, als daß sie eben für die Partei diese Literatur vertrieben
haben. Der Verteidiger wandte ein: diese Literatur wird ja straflos
von bürgerlichen Buchhändlern vertrieben, Zu unseren Grundsätzen
des Strafrechts gehört auch, daß man weiß, was man tut, daß man in
liesem Falle die Bücher gelesen haben müßte, Dieser Verleger kann
unmöglich den ganzen Tag’in seinem Buchhandel tätig sein und gleichzeitig
 alle diese Bücher lesen. Er. würde damit noch nicht fertig
werden, wenn er von morgens bis abends liest und der Tag auch
18 Stunden hätte, Das Reichsgericht sagte, das tut nichts, der Mann
konnte sich denken: in diesen Schriften stehen revolutionäre Gedanken,
 Und er ist ein Kommunist; er hat also diesen Gedanken zugestimmt,
 er hat also Hochverrat vorbereitet und wird verurteilt,
In einem Prozeß der letzten Tage ging man noch weiter, Ein
Redakteur wurde verurteilt wegen eines Artikels, der erschien, wähcend
 er nicht Redakteur war. Er hielt sich während dieser Zeit in
Frankreich auf, Das Gericht stand auf dem Standpunkt: früher sind
ihnliche Artikel erschienen, er war damit einverstanden, und dieser
Artikel ist nur eine Fortsetzung der früheren Artikel, mit denen er
einverstanden war. Er wurde deshalb zu 1% Jahren verurteilt.
Ich möchte zum Schluß sagen, daß auch die Rote Hilfe Deutschlands
 bedroht ist. Die Rote Hilfe ist insofern bedroht, daß man bisher
als Vorbereitung zum Hochverrat anklagte und verurteilte, wenn man
angeklagten inländischen flüchtigen Revolutionären Hilfe leistete, indem
 man sie der Strafe entzog. Es gibt Strömungen in Deutschland,
daß man auch als Vorbereitung zum Hochverrat bestrafen will, wenn
man die Angehörigen dieser flüchtigen Revolutionäre unterstützt. Ich
selbst war Verteidiger im großen Dresdener Prozeß, wo der Vorsitzende
 des politischen Strafsenats des Reichsgerichts, Niedner, sagte,
daß man sich überlegen wird, ob nicht auch die einfache Unterstützung
 der Angehörigen der Flüchtlinge eine Vorbereitung zum
Hochverrat sei, denn man stütze dadurch die revolutionäre Gesinnung
der Angehörigen und das sei auch eine Vorbereitung zum Hochverrat,

In der Tat sind in Deutschland jetzt starke Strömungen vorhanden,
 um die RH zu unterdrücken. In Deutschland besteht ein Reichsvereinsgesetz,
 welches besagt, daß ein Verein aufgelöst werden kann,
wenn er gegen fundamentale Strafgesetze verstößt, Wenn man also
teststellt, daß die RH in Deutschland Vorbereitung zum Hochverrat
dadurch treibt, daß sie Angehörige von Flüchtlingen unterstützt, so
würde der Reichsanwalt in dem Reichsvereinsgesetz die Handhabe
haben. um die RH als einen staatsfeindlichen Verein aufzulösen.

Gegen diese Gesetzgebung anzugehen, ist unsere größte Pflicht.
In Deutschland müßten die eklatanten Fälle der Rechtsprechung von
der Revolution an bis auf den heutigen Tag zusammengestellt werden.
. Es würde sich daraus auch ergeben, wie unsere Rechtsprechung
tortgesetzt der Ausdruck der politischen Machtverhältnisse ist,

5
        <pb n="27" />
        Katayama-Japan:
Die japanische Verfassung gleich denen der europäischen
Staaten und ist eher schlechter als besser, Die Rechte und Vorrechte
der Staatsbürger werden gewahrt, jedoch ist es eine bloße Phrase.
daß allen Rechten und Vorrechten durch ein beschränktes Gesetz
Genüge getan werden kann. Daher kommt es, daß das Volk eigentlich
rechtlos ist. Im Jahre 1900 wurde vom Parlament ein „Friedens- und
Ordnungsgesetz‘ angenommen. Nach diesem Gesetz können alle
Streikenden verhaftet und auf sechs Monate eingekerkert werden.
Dieses Gesetz bezieht sich auch auf Versammlungen, Meetings usw.
die von der Polizei verboten und aufgehoben werden können. Eine
Eigentümlichkeit dieses Gesetzes ist, daß wir keine Gelder für die
Unterstützung eines Verhafteten — sei es juridische oder materielle —
sammeln dürfen, Einem Verfolgten Zuflucht oder Unterstützung zu
gewähren, zieht Verhaftung oder Geldstrafe nach sich. Dieses Gesetz
wird auch gegen die Verletzung der Reichsverfassung angewandt,
wofür eine lange Gefängnishaft vorgesehen ist, Dieses Gesetz wird
jedoch als sehr „schwach“ betrachtet, da ein aktiver Kommunist für
die Organisierung der Kommunistischen Partei nicht mehr als 2 Jahre
bekommen kann.
Im Jahre 1924 wurde das sogenannte „Friedenswahrungsgesetz”
angenommen, Dieses Gesetz wurde speziell gegen die Kommunisten
eingeführt, Ein jeder, der wegen Organisierung der Kommunistischen
Partei zur Verantwortung gezogen wird, kann mit zehn Jahren Zuchthaus
 bestraft werden, Dieses Gesetz sieht weiter vor, daß jeder, der
diesen Kommunisten eine Geldunterstützung gewährt, ebenfalls zu
zehn Jahren Einkerkerung verurteilt werden kann. Dieses Gesetz is!
weiter in einer Weise formuliert, daß jeder, der gegen das kapitalistische
 System ankämpft, eines Verbrechens beschuldigt werden
kann, das dem Versuch, die Regierung zu stürzen, gleichkommt. Eine
andere Eigentümlichkeit dieses Gesetzes ist, daß es auch gegen Leute
angewandt werden kann, die sich nicht im Lande aufhalten, Zum
Beispiel: Ich halte mich in Rußland auf und schreibe über den Kommunismus
 in Japan Artikel für die Presse oder bin sonstwie in diesem
Sinne tätig, Natürlich kann ich durch dieses Gesetz nicht in einem
anderen Lande belangt werden, aber wenn ich wieder nach Japan
kommen sollte, so würde ich sofort verhaftet werden. .
Dann wurde 1925 das Gesetz zur Unterdrückung von Gewalttätigkeiten
 angenommen. Es ist anzunehmen, daß dieses Gesetz gegen
allerhand Gewalttätigkeiten gerichtet ist, doch dient es auch anderen
Zwecken, Wir haben genügend Gesetze jeglicher Art, um jederlei
Terrorisierung in legaler Weise zu decken.
Dann gibt es noch ein altes Gesetz, das gegen Taschendiebe angewandt
 wird und wonach der Verhaftete auf einen Tag eingekerkert
werden kann. Dieses Gesetz wird nun ebenfalls gegen Streikende
und Arbeiteragitatoren angewandt, Für die Beteiligung an einer
Demonstration kann jeder nach diesem Gesetz verhaftet werden. Am
Demonstrationstage wird ein Polizist zu ihm kommen und ihn
beim Verlassen seiner Wohnung verhaften. Falls der Betreffende zu
Hause bleibt, so geht der Polizist nicht von der Haustüre fort, bis er
ihn beim Verlassen des Hauses endlich verhaften und auf einen Tag
ins Gefängnis sperren kann. Falls die Polizei ihn länger in Haft be-
        <pb n="28" />
        halten will, so wird er nach dem. einen Tag durch die Hintertür entlassen,
 wo ein anderer Polizist ihn für weitere 24 Stunden verhaltet.
Nach der zweiten Verhaftung wird der Betreffende ohne Gerichtsverhandlung
 und ohne jegliche Verbindung mit der Außenwelt in Haft
behalten, Bei Streiks wird jeder, der eine Ansprache hält, ins Gefängnis
 gesteckt; selbst wenn irgendein Agitator sich nur auf der
Straße in der Nähe der Streikenden aufhält, kann er verhaftet werden.
Man sagt ihm dann: „Sie beschäftigen sich mit Nichtstun, Sie sind ein
Vagabund”, worauf der Betreffende ohne Gerichtsverhandlung auf
29 Tage ins Gefängnis wandert. Nach diesem Vagabundengesetz kann
jeder verhaftet und jeglicher Verbindung mit der Außenwelt beraubt
werden, so daß er nicht einmal einen Verteidiger heranziehen kann,
Nach dieser Methode werden unsere Genossen 3 Monate lang im
Gefängnis gehalten und wir wissen nicht einmal, wo sie sich befinden.
Dies ist ein Weg, auf dem die Bourgeoisie versucht, Streiks zu
brechen.
Dann haben wir noch eine Präfektur, die Verfügungen erläßt.
Zum Beispiel; Es dürfen sich nicht mehr als 3 Personen auf der
Straße unterhalten usw; Weiter erläßt der Mikado Verfügungen und
die Polizeibehörden sind ebenfalls berechtigt, Verfügungen zu erlassen,
 Gegenwärtig wird geplant, ein Gewerkschaftsgesetz herauszugeben,
 das die Gewerkschaften zerschlagen und Streiks verhindern
 soll,
Dann gibt es noch einen Pächtergesetzentwurf, der den Pächterverband
 unterdrücken soll, um die Grundbesitzer und kapitalistischen
Unternehmer zu schützen,

Weiter gibt es noch die 73. Klausel des Kriminalgesetzbuches,
die zum Schutz des Mikado eingeführt ist. Demnach wird ein Verorechen
 gegen den Mikado vor dem Obersten und endgültigen Gerichtshof
 mit Ausschluß der Oeffentlichkeit beschleunigt verhandelt.
ich werde über die Anwendung dieser Gesetze und ihre Eigentümlichkeiten
 noch später sprechen.

Bartoschek-Tschechoslowakei:
In der Tschechoslowakei haben wir auch ein Ausnahmegesetz,
und zwar vom März 1923, wonach jeder Angriff auf die demokratischrepublikanische
 Staatsform bestraft wird. Herzfeld hat sich gewundert,
 daß man wegen des Aufrufes: „Es lebe die Weltrevolution”
bestraft werden kann. Bei uns ist das noch übertroffen worden. Bei
uns sind” Verurteilungen vorgekommen auf Grund des bloßen Ausspruches;
 „Es lebe die Sowjetunion!” Man argumentiert: wer die
Sowjetunion leben läßt, wünscht eigentlich dem demokratischen
Staate ein Ende, und das ist ein Verbrechen, Wir haben allerdings
noch andere Ausnahmegesetze, Ich möchte nur unsere Pressenovelle
vom Jahre 1924 erwähnen, das sogenannte Maulkorbgesetz, wonach
die Presse gehörig geknebelt wird. Pressedelikte sind den Geschwotenen
 bei uns weggenommen worden. Das hat zur Folge, daß wegen
jeder Konfiskation auch noch ein subjektives Verfahren anhängig
SZemacht wird.
a, Ich möchte noch erwähnen, daß bei Aburteilungen auf Grund des
Staatsschutzgesetzes auch die bedingte Verurteilung, die wir sonst
haben, nicht angewandt wird. Als eine weitere Verschärfung der

27
        <pb n="29" />
        Zustände wäre anzusehen, daß überhaupt bei uns der Unterschied
politischer und gemeiner Verbrechen verschwunden ist,
Noch einiges über das Recht in den Balkanländern, In Rumänien
und überhaupt in den Balkanländern hat man nicht nur mit den geschriebenen
 Gesetzen zu rechnen, sondern auch noch mit dem, was
die Praxis und Willkür hinzufügt. Zum Beispiel kennt in Rumänien
das offizielle Strafgesetz die Todesstrafe nicht. Aber wenn man
jemanden beseitigen will, geschieht es so: man transportiert ihn von
einem Gefängnis in das andere, und beim Transport wird er erschossen,
angeblich beim Fluchtversuch. Auch werden die in Untersuchungshaft
 befindlichen Personen regelrecht gefoltert. Man braucht nur das
Buch von Prof. Costa Foru über die rumänischen Folterkammern zu
lesen, um ein Bild von diesen ungeheuerlichen Folterungen zu bekommen,
 Nach dem jugoslawischen Schutzgesetz wird sogar jede Art
von kommunistischer, anarchistischer und überhaupt revolutionärer
Propaganda mit dem Tode bestraft!
Was können wir praktisch dagegen unternehmen? Zuerst müssen
wir das wichtigste Material sammeln und es dann der Oeffentlichkeit
zur Verfügung stellen. Diese Gräßlichkeiten müssen vor der breitesten
 Oeffentlichkeit gebrandmarkt werden. Man muß besonders
die in aufrufen, ihre Aufmerksamkeit auf diese Zustände
zu lenken.
        <pb n="30" />
        II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen
und die Organisierung. der Verteidigung
Timpe-Deutschland:

Eine Klassenjustiz gab es von dem Augenblick an, wo die Besitzenden
 und die Besitzlosen, die Unterdrücker und die Unterdrückten
 sich als Klasse gegenüberstanden. Seit der Zeit steht der Unterdrückte
 als Staatsbürger einem Richter gegenüber, der nicht seiner
Klasse angehört. Ganz zielbewußt hat die Bourgeoisie alle Macht in
die Hände ihrer Klasse gelegt, auch das Richteramt, und hat dadurch
erreicht, daß alle Dinge, die vor Gericht sich abspielen, von ihrem
Standpunkt aus beurteilt werden. Der bürgerliche Klassenrichter, der
Recht spricht, ist nach der Verfassung unabhängig und nur dem Gesetz
 unterworfen. Aber das ist in Wirklichkeit niemals gewesen, Der
Proletarier gehört einer anderen Klasse an, er kommt aus einem
anderen Milieu, er hat andere Lebenserfahrungen, eine andere Lebensauffassung,
 er reagiert anders, er handelt anders, während die Richter,
die meist aus gutsituiertem Milieu stammen, diese Dinge falsch und
schief beurteilen, sich nicht hineinversetzen können in die Psyche des
ärmeren proletarischen Angeklagten, auch bei gutem Willen nicht.
Meist betrachtet der Richter den proletarischen Angeklagten als ein
Wesen minderer Ordnung, dem er leichter ein Delikt zutraut als einem
Angehörigen der bürgerlichen Klasse.
In doppelter Beziehung ist der Proletarier schon in nichtrevolutionär
 bewegter Zeit einem ungerechten Urteil ausgesetzt, und zwar
hinsichtlich des Nachweises seiner Schuld und auch hinsichtlich des
Strafmaßes, Beim Wachsen des Klassenkampfes werden die im Gerichtssaal
 zum Ausdruck kommenden Gegensätze zu Feindseligkeiten.
Jetzt heißt es klar Partei ergreifen, und auch der Richter ergreifl
Partei, und er wird jetzt bewußt zum politischen Richter.
Man kann die Richter in zwei Gruppen einteilen. Zur ersten
Gruppe gehören die Richter, die „an sich‘ durchdrungen sind, nur
„Gerechtigkeit” zu üben. Aber auch diese werden trotz ihres Willens
und ihrer Meinung, „gerecht zu sein‘, doch vollkommen vom Standpunkte
 des zum Feind gewordenen Klassengegners aus die Dinge betrachten,
 im Strafmaß und auch bei der Schuldfrage diese Gegensätze
immer herausstellen, so laß auch da, wo man in Zeiten des Klassenkampfes
 vor einem scheinbar objektiven Richter steht, dieser doch
immer eine feindselige Person ist,
Die andere Gruppe der Richter, die klar, zielbewußt kämpfend
auftreten und bewußt zur Unterdrückung der proletarischen Bewegung
beitragen wollen — das sind meist die Richter, die in höheren Gerichten
 sitzen, im Staatsgerichtshof und in dem heutigen Reichsgericht.
 Man kann kiar nachweisen, daß sie subjektiv bösen Willen

0
        <pb n="31" />
        haben, Wenn z, B. Niedner, der Vorsitzende des 4, Stralfsenats, in
einer Verhandlung gegen Arbeiter, die einen Eid auf die Rote Fahne
geleistet haben, erklärt, daß die Leute an die Wand gestellt zu
werden verdienen und Rote Fahne einen roten Fetzen nennt, so ergibt
sich klar seine Einstellung, die er zum Prozeßstoff nimmt. Und man
kann nicht mehr sagen, man stehe vor einem Richter, der zwar
objektiv falsch urteilt, aber subjektiv den.guten Willen hat.
Nun fragt es sich, welche Mittel ergreift die Klassenjustiz, um die
proletarische Bewegung zu unterdrücken. Da muß man zunächst den
Irrtum vermeiden, zu glauben, diese Justiz beschränke sich auf den
Strafprozeß. Sie spielt auch in Zivilprozesse hinein. Ich will einen
Fall erwähnen, der jetzt in Potsdam vor sich geht. Dort klagt ein
Vermieter gegen einen Mieter auf Räumung, weil der Mieter (es
war am 1, Mai oder bei einer ähnlichen Gelegenheit), eine rote Fahne
aus seiner Wohnung herausgehängt hat. Der Vermieter sagt, das sei
eine Bedrohung der übrigen Mieter, und das Geschäft eines anderen
Mieters sei dadurch gefährdet, weil niemand wissen kann, wer die
Fahne herausgehängt hat. Die Tatsache, daß diese Klage durch einen
Anwalt erhoben worden ist, beweist, daß dieser heute mit der Möglichkeit
 rechnet, daß solche politischen Erwägungen im Zivilprozeß
Erfolg haben können, .
Ein anderer Fall, Ein Zeitungsträger in der Arbeiterkolonie einer
Fabrik trägt kommunistische Zeitungen aus, Die Hausverwaltung verbietet
 dem Zeitungsträger durch den Portier das Austragen und verlangt
 die Verteilung durch den Portier, Mit Recht weigert sich der
Austräger und sagt, ich trage meine Zeitungen selbst aus, Daraufhin
erhebt man eine Anklage wegen Hausfriedensbruchs.
Es steht die zivilrechtliche Frage zur Entscheidung: Hat der
Mieter das Recht, jeden bei sich zu empfangen, oder kann der Hauswirt
 das Betreten des Grundstücks verbieten? In Wirklichkeit handelt
 es sich darum, die Leser der kommunistischen Zeitung festzustellen,
 um sie bei passender Gelegenheit zu entlassen, Der Zeitungsausträger
 wurde verurteilt, Begründung: Das Verbot des Grundstückeigentümers
 ist dem Zeitungsträger gegenüber, der mit ihm in keinem
Vertragsverhältnis steht, gültig, Glaubt der Mieter, daß darin eine
Verletzung seiner Mietrechte liegt, so muß er seinerseits gegen den
Eigentümer klagen. Der Beklagte wandte ein, der Mieter dürfe Besuche
 empfangen. Das Gericht erklärt aber: Wenn der Mieter sich
bedrängt fühlt, hat er das Recht, einen Prozeß anzustrengen gegen
den Vermieter und kann Klage auf Feststellung erheben, daß der
Hausverwalter nicht berechtigt ist, dem Zeitungsausträger das Betreten
 des Grundstücks zu verbieten,
Das Gericht erreicht durch diese Konstruktion, daß die einzelnen
 Mieter, die die Zeitung halten, dem Unternehmer bekannt
werden, .
Ein drittes Beispiel: Viele Kinder werden in Zwangserziehung
genommen, weil die Gefahr besteht, daß sie zu staatsfeindlichen
Kommunisten erzogen werden.
Das Hauptgebiet der Klassenjustiz ist allerdings der Strafprozeß.
Die politische Gegnerschaft äußert sich nicht nur im. Urteil selbst,
sondern auch in der Vollstreckung, Ich denke z. B. an besondere
Schikanen der Anstaltsdirektoren und Aufseher gegenüber politischen
 Gefangenen.

20)
        <pb n="32" />
        Man verweigert auch vielfach den Verurteilten die Anerkennung
der sogenannten Ueberzeugungstäterschaft. Die kleinem Vorrechte
während der Verbüßung, die mit solcher Ueberzeugungstäterschalft
verknüpft sind, erwachsen nur, wenn im Urteil ausdrücklich festgestellt
 wird, daß der Angeklagte sich auf Grund seiner politischen
oder sonstigen Weltanschauung zu dieser Tat für „verpflichtet‘ gehalten
 hat. Niedner sagt z. B.: Niemals können sich Anhänger der
revolutionären Bewegung auf Grund ihrer Ueberzeugung für verpflichtet
 halten, Sprengstoff zu besitzen. Bei der mündlichen Begründung
 hat er hinzugefügt, daß er zwar einsieht, daß sich‘ ein
Mensch aus Ueberzeugung zu einem Mord verpflichtet halten kann,
aber nicht zum Besitz von Sprengstoff, |
Im Prozeß selbst kann man schon von Anfang an durch die Art
der Anklageerhebung oft feststellen, wie das Gericht proletarischen
Angeklagten gegenüber feindlich eingestellt ist. Bei den vielen Zusammenstößen
 zwischen Rotfrontkämpfern und Faschisten, die jetzt
in Deutschland vorkommen, steht fest, daß niemals die Faschisten
unter Anklage stehen, sondern immer Kommunisten, Es kommt
doch darauf an, wer angeklagt wird und wer der Zeuge ist. Der
Zeuge ist in der Lage, schwören zu können, seine Aussage ist glaubwürdig,
 Der Angeklagte hat kaum eine Möglichkeit des Gegenbeweises,
 zumal, wenn die Anklage als Landiriedensbruch oder Aufrühr
 ‚aufgezogen ist, Benennt der Angeklagte drei, vier, fünf oder
zehn Genossen als Zeugen dafür, daß er nichts getan habe, daß er
nicht auf einen Polizisten oder Faschisten eingeschlagen habe, so ist
der Erfolg nicht etwa der, daß er einen Entlastungsbeweis erbracht
hat, sondern diese zehn Personen sind ja „Teilnehmer' und rücken
sofort mit auf die Anklagebank. Er hat also keine Beweismittel
beschafft, sondern nur neue Angeklagte,
Interessant ist eine Anklage, die kürzlich mir zu Gesicht kam,
in der der Staatsanwalt die faschistischen Zeugen nicht mit ihrem
Beruf benannt hat, den sie bekleiden, sondern mit der Charge, die
sie beim Stahlhelm einnehmen, Daraus ergibt sich, wie der Staatsanwalt
 diese Dinge auffaßt.
Hiermit steht im Zusammenhang, daß es überhaupt nicht möglich
ist, gegen Polizeibeamte eine Anklage anzustrengen, denn der Beamte
 ist immer der Glaubwürdige. Anzeigen solcher Art werden
regelmäßig eingestellt,
Dann äußert sich die Klassenjustiz in erster Linie in der Auslegung
 der materiellen Gesetze, Ein Beispiel: Die deutsche Verfassung
 gewährt das Recht der freien Meinungsäußerung, Jedoch
mit der Einschränkung, „innerhalb der Grenzen der bestehenden
Gesetze.” Es ist für das Gericht sehr leicht, das Recht der freien
Meinungsäußerung für bestimmte Kategorien aufzuheben, indem es
sagt: das, was hier geschieht, ist Vorbereitung zum Hochverrat, es
verstößt also gegen die Gesetze, es liegt also eine strafbare Handlung
vor, kein durch die Verfassung geschütztes Recht,
Ein Urteil dieser Art war das Urteil gegen den Schauspieler
Gärtner, Er hatte bei einer Revolutionsgedenkfeier eine Reihe revolutionärer
 Gedichte von Mühsam u. a, rezitiert, — die im Druck
schon erschienen waren — und eine Theateraufführung veranstaltet.
Der Redakteur Fritz Rau hatte eine Kritik geschrieben über den

21
        <pb n="33" />
        Film „Sein Mahnruf“, Den Anwesenden wird der Film bekannt sein.
Rau gab eine kurze sachliche Kritik über den Film. Er schildert den
Unterschied zwischen einem bürgerlichen Kitschfilm und diesem
Film, Er endigte mit den Worten: „Lenin ist tot, aber sein Werk
lebt. Das ist der Mahnruf, den der Film allen zuruft. Mögen die
deutschen Arbeiter ihn: genau so befolgen wie die russischen, die
ihn dadurch befolgten, daß sie zu Hunderttausenden in die Kommunistische
 Partei eingetreten sind.” Das sind die Worte, die das Gericht
 beanstandet hat. In dieser Sache wurden neun Monate Gefängnis
 verhängt, Also Aufforderung zum Eintritt in die Kommunistische
 Partei ist Vorbereitung zum Hochverrat,
1924 war der erste Buchhändlerprozeß, Es handelte sich darum,
daß in einer Buchhandlung in Stuttgart Bücher verkauft wurden,
die zu einem Drittel sozialistische und kommunistische Literatur
und zu zwei Dritteln allgemeine Literatur führte. Nun sagt der
Staatsgerichtshof in seinem Urteil ganz unverblümt: wären diese
revolutionären beanstandeten Schriften in einer gewöhnlichen Buchhandlung
 vertrieben worden, so wäre das nicht zu beanstanden. Aber
dieser Angeklagte ist Kommunist. Er verfolgt mit dem Verkauf der
Literatur andere Absichten als der bürgerliche Buchhändler, der die
Bücher seines Verdienstes wegen verkauft, Er vertritt eine bestimmte
 Ueberzeugung und will mit dem Verkauf der Bücher Propaganda
 für die kommunistische Idee machen und. damit den Hhochverrat
 vorbereiten, Darauf erhielt er ein Jahr Zuchthaus und Ausweisung,
 Der Angeklagte war Ausländer, war aber niemals aus
Deutschland hinausgekommen, Eigentlich wäre die Ausweisung später
unter die Amnestie gefallen, da sie, vom Gericht ausgesprochen, eine
„Nebenstrafe' war. Zahlreiche Eingaben sind aber von allen Instanzen
 abgelehnt worden,
Interessant ist noch ein Fall aus dem Jahre 1921, Er spielte sich
vor einem Schwurgericht ab. Franz Jung und Knüffken fuhren auf
einem Schiff als Matrosen, sperrten unterwegs den Kapitän und die
Offiziere ein und fuhren mit dem Schiff nach Rußland, weil sie Nachrichten
 dorthin bringen wollten, Das Schiff ist dann später wieder
nach Deutschland zurückgegangen. Sie wurden angeklagt wegen
schweren Raubes, Schwerer Raub wurde angenommen, obwohl feststand,
 daß die Angeklagten die Absicht hatten, das Schiff später
zurückzugeben. Nach dem Gesetz bedeutet das nicht Raub, Es lag
nur — abgesehen von der Meuterei, die von den Angeklagten zugegeben
 wurde — Gebrauchsdiebstahl vor, der nicht strafbar ist.
Hier aber wird einfach gesagt, daß die beim Raub erforderliche Zueignungsabsicht
 vorlag. Es wurden fünf Jahre Zuchthaus verhängt.
Die Klassenjustiz äußert sich noch in einer Reihe anderer Dinge,
die ich im einzelnen nicht alle anführen kann, man denke an die
Frage der Glaubwürdigkeit der Kommunisten, Wir haben gerade beim
Reichsgericht oft genug erlebt, daß Anträge auf Haftentlassung abgelehnt
 werden mit der Begründung, daß Rundschreiben der Kommunistischen
 Partei existieren, in denen die Angeklagten angewiesen
werden, keine Aussagen zu machen, bevor sie nicht mit dem Rechtsanwalt
 Rücksprache genommen haben, Deshalb sei zu befürchten,
daß sie andere Personen auf die Beine bringen, die falsche Aussagen
machen. Es wird also behauptet, daß man die Kommunisten für
fähig hält, andere Personen zum Meineid zu veranlassen. In Hamburgs

5
        <pb n="34" />
        im Jahre 1923, war ein Rundschreiben des Sekretärs Urbahns bekannt
geworden, wonach die Angeklagten keine Aussagen machen sollen.
Daraus hat das Hamburger Gericht den Schluß gezogen, daß wir Anwälte
 von der Partei beauftragt waren, den Angeklagten bestimmte
Aussagen in den Mund zu legen. Man erschwerte uns die Haftbesuche,
 Weiter zeigt die Erfahrung, daß Entlastungszeugen, welche
Aussagen machen, die abweichen von denen der faschistischen Zeugen.
wegen Meineides angeklagt werden.
Beim Nachweis des subjektiven Tatbestandes wird außerordentlich
 kühn verfahren. In vielen Fällen wird gesagt: Thälmann, der
Vorsitzende der Kommunistischen Partei Deutschlands, hat so und so
gesagt und das und das geschrieben, oder in irgendeiner Broschüre
stand das und das. Der Angeklagte ist Kommunist und muß das
gewußt haben. Folglich hat er die und die Absicht bei seiner Tat
verfolgt.
Die Aussagen von Spitzeln werden höher gewertet als die der
Angeklagten, Darauf brauche ich nicht besonders einzugehen. Interessant
 ist das Vorgehen gegen die Verteidigung. Man beschränkt sich
nicht nur darauf, gegen die Angeklagten vorzugehen, sondern geht
gegen die Verteidigung vor. Wir haben zwei krasse Fälle zu verzeichnen,
 in denen Niedner so weit gegangen ist, die Angeklagten
ihrer Verteidiger zu berauben. Im Tschekaprozeß wurde der Genosse
Samter aus dem Saale gewiesen. Aber noch origineller ist, daß man
im Zentrale-Prozeß dem Genossen Obuch einfach geschrieben hat,
er werde von der Verteidigung zurückgewiesen, weil gegen ihn ein
Verfahren wegen Hochverrats schwebe und er so mitschuldig sei und
ebenfalls auf die Anklagebank gehöre. Dieser Beschluß hat im Gesetz
nicht die geringste Stütze. Wir haben sofort diese Gelegenheit benutzt,
 um die Anwälte mobil zu machen. In öffentlichen Abhandlungen
 wurde dies Vorgehen als Rechtsbruch angesehen, und als vor
einigen Wochen, als der Zentrale-Prozeß stattfand, der Genosse
Obuch auf Grund einer neuen Vollmacht zum Prozeß erschien, hat
das Reichsgericht nicht gewagt, den Ausschluß vorzunehmen,
Die Verschiedenartigkeit der Gesetzesauslegung wird auch dadurch
 gekennzeichnet, daß man die Delikte nach der Parteizugehörigkeit
 des Angeklagten konstruiert, d. h. bei Angeklagten der Rechtsorganisationen
 biegen die Gerichte das politische Delikt zu einem kriminellen
 um, um so den Angeklagten die Möglichkeit der Straferleichterung
 zu verschaffen. Bei Angeklagten der Linksorganisationen
 geschieht aber in der Regel das Gegenteil, So wurde z. B. in
dem bekannten Fememordprozeß zuerst Anklage wegen Hochverrats
usw. erhoben, Das Reichsgericht hat aber in einem seitenlangen und
sehr gewundenen Beschluß die Anklageerhebung wegen Vorbereitung
zum Hochverrat abgelehnt und die ganze Sache wegen Körperverletzung
 und Totschlag an das Gericht in Landsberg a. d, Warthe verwiesen.
 Bei diesem Beschluß ist besonders interessant, daß er von
demselben Reichsgerichtsrat Lorenz als stellvertretenden Vorsitzenden
 des 4, Strafsenats unterzeichnet wurde, der u. a. die Buchhändlerprozesse
 und den Prozeß gegen den Filmkritiker Fritz Rau geführt
hat, worüber ich bereits gesprochen habe. Die verschiedenartige Einstellung
 der Rechtsprechung ein und desselben Richters im Hinblick
auf die politische Einstellung der Angeklagten kommt hier ganz scharf
zum Ausdruck. 5

4
        <pb n="35" />
        Die Klassenjustiz greift aber heute vielfach schon über auf repudlikanisch
 eingestellte Angeklagte, ein kleiner Beweis dafür, daß die
Justiz heute zu einem großen Teil nicht etwa bürgerlich ist, sondern
klaschistisch. Gute Beweise dafür haben wir bekommen anläßlich des
Volksentscheids, in dem es sich um die Frage der Fürstenabfindung
oder Enteignung handelte. Es fanden überall Demonstrationen statt.
Diese waren zum großen Teil keineswegs irgendwie parteipolitisch
eingestellt, sondern nur antimonarchistisch und antimilitaristisch, Ein
Beispiel: Im Demonstrationszug wurde ein Sarg umhergetragen, der
mit schwarzweißroter Fahne und eisernem Kreuz geschmückt war.
Er trug die Inschrift: „Ruhe sanft, Monarchie!” Also eine Darstellung,
die nur rein antimonarchistisch war; durchaus republikanisch, kann
man sagen, Die Träger sind verurteilt worden wegen groben Unfugs,
Das ist nur ein Fall, aber es gibt Hunderte solcher Fälle, in denen
Darstellungen solcher Art wegen groben Unfugs beanstandet worden
sind, obgleich sie nur antimonarchistische, nicht etwa proletarische
Gedanken zum Ausdruck brachten,
Daß natürlich die Politik sich im wesentlichen auch im Strafmaße
äußert, darüber brauche ich nichts zu sagen. Interessant ist folgendes:
 Wir hatten eine Versammlung der strafrechtlichen Vereinigung
 in Berlin, zusammengesetzt aus Verteidigern Berlins aller Rich:
tungen, Es wurde über Abschaffung des Staatsgerichtshofes gesprochen.
 Einer der bekanntesten völkischen Verteidiger beschwerte
sich darüber, daß dieser Staatsgerichtshof es gewagt habe, ungeheure
Urteile gegen Mitglieder der Organisation Consul zu fällen. Rechtsanwalt
 Rosenfeld, ein Sozialdemokrat, fragte darauf, wie hoch denn
die Strafen gewesen seien, Der völkische Anwalt antwortete: „Sechs
und zum Teil sogar acht Monate”. -
Nun fragt es sich, wie diesen Angriffen der, Klassenjustiz gegen
die proletarische Bewegung zu begegnen ist. In erster Linie wäre es
natürlich wünschenswert, wenn in einem jeden solchen Prozeß,
sowohl Zivil- wie auch Strafprozeß, jeder Angeklagte durch politisch
geschulte Verteidiger vertreten würde, Ich glaube jedoch, daß das
aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein wird. Einmal ist die
Verteidigung eine Geldfrage und zum anderen steht das Delikt und
das Straimaß sicher nicht immer im Einklang mit den aufgewendeten
Kosten, Damit ist keineswegs gesagt, daß die wegen geringer politischer
 Delikte Angeklagten ohne juridische Hilfe bleiben sollen. Wenn
man sich aber die ungeheure Zahl dieser kleinen Anklagen vergegenwärtigt,
 dann wird man auch verstehen, daß diese kleinen Anklagen
nicht als Einzelfall, sondern nur durch ihre Zusammenfassung als
Zahlengröße in der Oeffentlichkeit wirken, Wir sind daher in
Deutschland dazu übergegangen, sogenannte Rechtsauskunftsstellen
zu errichten, wo jeder politisch Angeklagte unentgeltlich Auskunft
erhält, Solche Rechtsauskunftsstellen gibt es in den Ortsgruppen
und den Bezirkssekretariaten der Roten Hilfe wie auch in verschiedenen
 Redaktionen der die Rote-Hilfe-Bewegung unterstützenden
Zeitungen, Auch hat die Rote Hilfe mit vielen für sie arbeitenden
Anwälten jeder Richtung Abkommen getroffen, wöchentlich ein oder
zwei Stunden unentgeltlich Rechtsauskünfte in ihrem Büro zu
erteilen, ;
In allen.Prozessen von einigermaßen Bedeutung. wird man aber
darauf achten müssen, gut geschulte politische Verteidiger zu stellen.

A
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        Das heißt nun keineswegs, daß der Verteidiger für den Angeklagten
die Ablegung eines politischen Glaubensbekenntnisses übernimmt,
das muß vielmehr dem Angeklagten vorbehalten bleiben. Dem Verteidiger
 liegt es aber ob, die politische Einstellung und die daraus
entsprungene Handlung des Beklagten im Hinblick auf die gesetzlichen
 Bestimmungen zu untersuchen, Vergleiche in bezug auf gleiche
Straftaten von Angeklagten rechtsgerichteter Organisationen; wie die
diesbezüglich gefällten Urteile heranzuziehen usw. usw. Ich kann im
Rahmen dieses Berichtes nicht auf weitere Einzelheiten bei der
Organisierung der Verteidigung eingehen, Es wird jedem klar sein,
daß kein Schema aufgestellt werden kann, weil gerade bei der Organisierung
 der Verteidigung die vielen örtlichen Umstände usw. mit in
Betracht gezogen werden müssen, Nur eines muß meines Dafürhaltens
 unbedingt beachtet werden: politische Prozesse müssen als
politische Prozesse behandelt werden, Wer da glaubt, mit besonders
feinen Finessen und Tüfteleien um die Sache herumzukommen, irrt
sich, wie die Praxis bei uns zeigt. Bei solchen großen Prozessen muß
man den Stier bei den Hörnern fassen. Das ist schon deshalb notwendig,
 um der. Oeffentlichkeit zu zeigen, was gespielt wird und was
vorgeht, Die bürgerliche Oeffentlichkeit hat eine große Anzahl von
Persönlichkeiten, die sagen: das machen wir nicht mit, wir sind anständige
 Leute, wir verlangen eine gute Justiz. Wenn man ihnen z. B.
mitteilt, ein Buch ist beschlagnahmt worden, dann mobilisiert man
sie, sie ergreifen öffentlich das Wort. Im Falle des Schauspielers
Gärtner haben wir zum erstenmal den Versuch gemacht, Es war ein
Fall, der auch die bürgerliche Oeffentlichkeit interessierte. Es handelte
 sich hier nicht um Sprengstoff oder ähnliches, sondern um Kunst,
So hat sich z. B. der Präsident der Bühnengenossenschaft für diesen
Fall begeistert und ist ohne Vorladung nach Leipzig gefahren. Er
wollte sich als Sachverständiger zum Wort melden, aber er wurde
nicht zugelassen. In der Erregung über die Art der Verhandlung und
das. Urteil bildete er ein Komitee aller rein bürgerlichen. Organisationen
 der Kunst und Literatur, Beinahe 20 Vereinigungen waren
in diesem Komitee vertreten, das eine öffentliche Protestversammlung
veranstaltet hat, Hierbei hat das Reichsgericht zum erstenmal erfahren,
 daß die intellektuellen Bürgerlichen nicht einverstanden sind
Mmit.dieser Justiz,
Auch im Fall Rau haben namhafte Personen, wie Heinrich Mann,
Maximilian Harden, Thomas Mann und verschiedene andere einen
Protest erlassen. Dieser ist dem Justizminister eingereicht worden
mit einem Gesuch, in dem gesagt wird: die Justiz steht nicht mit der
öffentlichen Meinung im Einklang, es wird deshalb gebeten, das Urteil
aufzuheben. Es wurde durch die in der Oeffentlichkeit sich zeigende
Unruhe erreicht, daß das, Reichsgericht vorsichtiger geworden ist.
Die Klagen gegen Bertha Lask, Kurt Klaeber und andere Verfasser
sind nicht erhoben worden nach den Protesten gegen die Urteile in
den Buchhändlerprozessen.
Der Schriftsteller und Dichter Johannes R, Becher wurde verhaftet
 im August 1925. Erst jetzt ist der Prozeß Becher in Gang
gesetzt ‚worden, aber nur auf Drängen des Angeklagten und seines
Verteidigers, Diese verlangen, daß die Justizangriffe gegen die Literatur
 in der Oeffentlichkeit durch die Verhandlung bekanntgegeben
werden,

in
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        Aber allgemein gewinnt man den Eindruck, daß das Gericht
davor zurückschreckt, Verfasser selbst zu verurteilen,
Man ist bei den Buchhändlerprozessen dazu übergegangen, die
Buchhändler an Stelle der Verfasser zu bestrafen, weil man davon
ausgeht, daß die Oeffentlichkeit sie nicht kennt. Aber man hat
gesehen, daß man auch hier auf harten Granit gebissen hat. Diese
Prozesse haben ungeheures Aufsehen erregt und schwere Kritik hervorgerufen.
 Es kam dazu, daß auch die demokratischen Kreise unzufrieden
 wurden, Die Sache hat sich ausgeweitet zu der sogenannten
„Vertrauenskrise der Justiz‘, und heute genießt die Justiz kein Vertrauen
 mehr, man bekämpft sie.

Ich bin also der Meinung, daß man im Gerichtssaal bei großen
politischen Prozessen im Hinblick auf das Strafmaß nicht viel erreichen
 kann. Das bürgerliche Klassengericht verurteilt den Angeklagten
 einer Linksorganisation als Klassengegner und beugt zu
diesem Zwecke das sogenannte „Recht“ ganz willkürlich nach einer
von vornherein feststehenden Klassenauffassung. Die Handlung des
Prozesses ist demnach nur eine Demonstration gegen diese Willkür
der Klassenjustiz, Diese Demonstration muß in der Oeffentlichkeit
fortgesetzt werden, denn die breite Oeffentlichkeit ist das einzige,
was die sich demokratisch gebärdende bürgerliche Klassenjustiz
fürchtet, wie ich an verschiedenen Beispielen gezeigt habe, Eine
gute Organisierung der Verteidigung vor Gericht in Verbindung mit
einer Mobilisierung der öffentlichen Meinung kann der bürgerlichen
Klassenjustiz einen schweren Stoß versetzen, jedoch ihre Beseitigung
kann dadurch nicht erreicht werden. Sie wird erst fallen, wenn ihre
Stütze gebrochen ist: die kapitalistische Gesellschaft.

Schönhof-Oesterreich:
In Oesterreich werden gegen Kommunisten und Redakteure im
Vergleich zu den anderen kapitalistischen Ländern nicht solche harten
Urteile gefällt, Es haben daher weniger diese Urteile die Arbeiterschaft
 erregt, als die regelmäßigen Freisprüche der faschistischen
Verbrecher, die tatsächlich bei Morden stattgefunden haben. Zu
einem besonders empörenden Fall ist es gekommen bei Mancia
Karniceu. In diesem Falle ist die Attentäterin von den Geschworenen
verurteilt, dann unter dem Vorwand, daß sie krank sei, auf freien
Fuß gesetzt worden, wo sie in ihrer Heimat als politische Agitatorin
tätig gewesen ist. Dann hat der Vorsitzende des Gerichtes offen
erklärt, daß es ungesetzlich sei, den Strafvollzug zu sistieren. Eine
solche Erklärung hat natürlich keine praktische Bedeutung, wenn sie
nicht durchgeführt wird. Ich weise auf diese Art von Fällen hin,
weil ein solcher Fall die Juli-Erhebung in Oesterreich ausgelöst hat:
die Freisprechung der Faschisten, der Mörder von Schattendorf.
Nun stehen wir vor einer Serie von politischen Prozessen. Bisher
sind nur die leichteren Fälle zur Aburteilung gelangt, während die
schweren Fälle noch bevorstehen. Diese Prozesse haben jetzt schon
eine Empörung hervorgerufen, die auch auf einen Teil der bürgerlichen
 Juristen übergegriffen hat, Es sind zahlreiche Anklagen wegen
Erpressung erhoben, weil Arbeiter am 15, bis 16. Juli Automobile angehalten
 haben, und zwar lediglich zu dem Zwecke, um die Verwundeten
 in die Spitäler zu fahren. Der Vorsitzende hat selbst erklärt,
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        daß die Gesellschaft für Krankentransport absolut nicht in der Lage
war, ihrer Aufgabe nachzukommen. Trotzdem wurden zahlreiche
Anträge erhoben, und zwar ohne daß Gewalttätigkeit nachgewiesen
wurde, sondern lediglich mit der Begründung, daß die gesamte Situation
 eine derartige war, daß die Chauffeure bzw. die Insassen der
Automobile Angst haben mußten, Die Anklage wurde erhoben, ohne
daß den Angeklagten nachgewiesen werden konnte, daß sie eine
Drohung ausgesprochen haben, Es wird in der Verteidigung Notstand
 geltend gemacht, Ich habe in zwei Fällen Freisprüche erzielt.
Der zweite Fall ist ein sehr bemerkenswerter Vorgang bezüglich
der Einberufung der Schöffen, Der Vorgang bei der Einberufung der
Schöffen ist der, daß für das ganze Jahr eine Liste zusammengesetzt
wird, und daß durch das Los entschieden wird, um jede Absichtlichkeit
 der Reihenfolge der Schöffen in dieser Liste auszuschalten, Nach
dem Gesetz dürfen die Schöffen nur nach der Reihenfolge zu den einzelnen
 Verhandlungen gehen. Bei Bildung der Schöffensenate wurden
in dem Juliprozeß ganz gesetzwidrig zwei Arbeiterschöffen, die an
der Reihe der Einberufung gewesen wären, übergangen und an ihrer
Stelle die nächstfolgenden bürgerlichen Schöffen einberufen. Es ging
eine Interpellation an den Justizausschuß, der Justizminister mußte
das zugeben. Der Justizminister berichtete nun, daß gar keine Absicht
 vorgelegen habe, daß ein schwerhöriger Kanzleibeamter die
Aeußerung eines Richters „falsch“ verstanden habe. Bei den Urteilen
der Schöffengerichte aber ist es geblieben,
In diesem Zusammenhang möchte ich noch zwei Fälle behandeln;
die beweisen, mit welcher Ungerechtigkeit die Richter in Oesterreich
und Ungarn ihre Meinung gegenüber dem revolutionären Proletariat
zum Ausdruck bringen. In Oesterreich ist nach dem 16. Juli eine
Verlautbarung der österreichischen Richter erschienen, .in der ganz
offen politisch zu den Juliereignissen Stellung genommen wurde, und
zwar in der Form, daß sie dargestellt wurden als Ausschreitungen des
Pöbels, . Direkte beschimpfende Ausdrücke, wie Mob, wurden angewendet,
 ganz im Gegensatz zu den Tatsachen. Denn es ist tatsächlich
 der Kern des Wiener Proletariats in jenen Tagen auf die
Straßen gegangen, wenn sich auch Lumpenproletariat angeschlossen
hat. Aber die Genossen sind geschlossen aus den Betrieben — und
zwar überwiegend: Sozialdemokraten — auf die Straße marschiert.
Das hindert die Richter in jener. Verlautbarung nicht, zu behaupten,
sie wollten die Arbeiter in Schutz dagegen nehmen, daß das eine
Arbeiterdemonstration war, das sei Pöbel gewesen und dagegen müßte
mit Schärfe eingeschritten werden.
Die besondere Wut der Richter ist erklärlich, da sie zum Teil
unmittelbar das Angriffsprojekt waren. Aber welches Vertrauen
kann ein Proletarier zu Richtern haben, die bereits von vornherein
in so krasser und eindeutiger Weise Stellung genommen haben,
Noch deutlicher und unverschämter ist das ja zum Ausdruck
gekommen im Szanto-Prozeß in Ungarn, wo die Freiheit der Verteidigung
 der Angeklagten auf das äußerste eingeschränkt war, wo es
ihnen verboten worden war, über die Foltern zu sprechen, wo sie,
wenn sie darüber gesprochen haben, mit Disziplinarstrafen belegt
worden sind, mit Dunkelhalt, und wo sie für irgendwelche Ausrufe
gleichfalls zu Disziplinarstrafen verurteilt wurden.
Zur Organisierung der Verteidigung möchte ich ebenfalls betonen,

37
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        daß als eine der wichtigsten Waffen auch mir die Mobilisierung der
Deffentlichkeit erscheint. Ganz besonders trifft das auf die Balkanländer
 zu.
Wie soll und wie kann man da nun vorstoßen? Bei vielen verschiedenen
 Anlässen sind wiederholt Anwälte und Delegationen nach
den Balkanländern gekommen. Schon daraus kann man ersehen,
welches große Interesse die europäische Oeffentlichkeit an den Vorgängen
 auf dem Balkan nimmt, Ich bin nun der Meinung, daß sich
die IRH ein sehr großes Verdienst erwerben könnte, wenn sie nicht
nur die Terrorfälle auf dem Balkan in anderen Ländern der Oeffentlichkeit
 unterbreitet, sondern wenn sie die Entsendung von Anwälten
und anderen prominenten Persönlichkeiten anregt, fördert und unterstützt,
 Dabei muß man sich darüber klar sein, daß es sich bei der
Entsendung von Anwälten fast in keinem Falle um eine aktive Teilnahme
 an der Verteidigung handeln kann; da stehen die Gesetze entgegen,
 Es soll aber nicht unerwähnt bleiben, daß gerade über die
Frage, ob ein ausländischer Anwalt die praktische Verteidigung in
den Balkanländern ausüben kann, noch große Unklarheiten bestehen.
Ich bin z. B. zu einem rumänischen Prozeß gekommen, ohne die
rumänischen Verhältnisse zu kennen, und habe mich an die rumänischen
 Advokaten gewandt. Sie sagten: es ist zulässig, daß ein ausländischer
 Advokat verteidigt, Der Präsident der Advokatenkammer
hat mir versprochen, daß er im Namen der rumänischen Anwaltschaft
diese Frage aufwerfen wird. Uebrigens hielt ich die Frage der formellen
 Zulassung als Verteidiger nicht für nebensächlich, Ich habe
dann drei Tage dem Prozeß beiwohnen können und wurde dann verhaftet.
 Ich werde auf diesen Fall am Schluß noch zurückkommen.
Der Sinn einer Delegation kann vor allen Dingen nur der sein:
der ausländische Anwalt stellt das öffentliche Gewissen des Auslandes
 dar, Aus diesem Grunde soll man aber nur die Entsendung
von wirklichen internationalen Persönlichkeiten anregen, sonst wird
der Zweck verfehlt, Ich kann aus persönlichen Erfahrungen sagen,
daß man mit den ausländischen Verteidigern, wenn sie aus einem
solchen Lande wie Oesterreich kommen, sehr kurzen Prozeß macht.
Wenn man auch nicht immer verhaftet wird, wie das bei mir der Fall
war, so wird man‘ sicher kurz und bündig ausgewiesen, manchmal
sogar unter unangenehmen Begleitumständen, wenn auch schließlich
nicht immer von solchen wie in Bulgarien und Rumänien, wo man den
Rechtsanwälten Bomben in die Wohnung gelegt hat. Ist der Anwalt
dagegen aus Frankreich oder England, dann sind die Herrschaften
aus den Balkanländern schon etwas vorsichtiger, Die öffentliche Meinung
 dieser Länder hat noch eine Bedeutung in diesen Ländern.
Dabei kann es natürlich, wie in Rumänien, vorkommen, daß Personen
von wirklichem nationalen und internationalen Ruf, wie Henri Barbusse,
 auch ausgewiesen werden, wenn auch in höflicher und bemäntelter
 Form.

Ich bin weiter der Meinung, daß nach Möglichkeit stets zwei Anwälte
 angefordert werden sollen, Ich stütze mich bei diesem Verlangen
 wieder auf meine Erfahrungen, Zum besseren Verständnis
möchte ich ein persönliches Erlebnis vortragen.
Ich habe über den ersten Teil meiner Rumänienreise bereits
berichtet,
        <pb n="40" />
        Nachdem ich also drei Tage dem Prozeß beiwohnen konnte,
wurde ich am vierten Tage verhaftet und ich sollte ein Protokoll
unterschreiben, daß ich von der Sowjetunion nach Rumänien geschickt
worden bin, wobei mir der Chef offen erklärte, wenn ich das unterschreibe,
 bin ich sofort frei, Außerdem sagte er wörtlich: „Sonst
werde ich Ihnen jede Art von Unbill antun.‘ Ich habe mich nicht einschüchtern
 lassen und bin am selben Tage nach Hause geschickt
worden.
Ich bin damals zuerst allein als österreichischer Advokat aufgetreten.
 Die Rumänen pfeifen auf Oesterreich und haben überhaupt
noch nicht richtig gewußt, was das vorstellt. Sie glaubten, mein Paß
sei gefälscht und daß ich kein Advokat bin.
Enthaftet wurde ich, nachdem tags vorher ein französischer Genosse
 und ein tschechischer Genosse, Dr, Stein aus Prag, angekommen
waren. Mir wurde auf der Siguranza gesagt, daß sie angekommen
sind und daß sie schon alles zugegeben hätten, - Der alte Trick,
Wie ich nachträglich erfahren habe, war es richtig, daß diese
beiden Kollegen angekommen waren, aber nicht wahr war, daß sie
verhaftet wurden, sondern sie wurden nur ausgewiesen.
Nun, die Kollegen waren eben nicht aus Oesterreich, sondern der
eine war sogar aus Frankreich, also aus einem Staat, der in Rumänien
einen ausschlaggebenden Einfluß besitzt und vor dessen öffentlicher
Meinung selbst Rumänien immerhin einigen Respekt hat.
Wenngleich die rumänische Regierung jede Auskunft über mich
verweigerte, so war den beiden Anwälten meine Verhaftung durch
einen Arbeiter, der in der Nähe des Hotels gearbeitet und meine Ab-Führung
 durch einen Siguranzabeamten beobachtet hatte, doch bekannt
 geworden. Und die rumänische Regierung schlußfolgerte ganz
richtig: die beiden werden jetzt einen großen Skandal machen und die
Oeffentlichkeit für das Schicksal des verhafteten Kollegen interessieren,
 .
Und an dem Tage, an dem tatsächlich die Wiener Advokaten
kamen und beim Minister des Aeußern intervenierten, bin ich entlassen
 worden. Aber nicht infolge dieser Intervention bin ich aus
Rumänien weggeschickt worden, sondern weil die rumänischen Behörden
 gewußt haben, daß eine Intervention kommen wird und um
nachher sagen zu können: was wollt ihr denn, er ist ja gar nicht
mehr hier.
Daraus ist die Lehre zu ziehen, wie man es machen muß, Wenn
man eine ausländische Intervention will, so muß sie sofort ankommen.
Dann weiter möglichst mehrere Advokaten, angesehene Persönlichkeiten,
 aus möglichst mehreren Ländern unbedingt zugleich schicken,
damit die Regierung sieht, das ist eine internationale Aktion, es sind
Angehörige verschiedener Länder, da müssen wir vorsichtig sein.

Katayama-Japan:

Die Gesetze der juristischen Praxis in Japan sind meistens aus
Frankreich übernommen, doch in letzter Zeit sind sie auch den
Deutschen nachgeahmt worden, Erst unlängst wurde in Japan eine
Art Geschworenengericht eingeführt, doch bis jetzt wird es noch nicht
praktisch angewandt. Die Richter besitzen eine große Macht. Sie
önnen den Antrag eines Rechtsanwalts um Zeugenbeschaffung ab-&amp;gt;
        <pb n="41" />
        lehnen, Sie haben das Recht, beliebige Zeugen abzuweisen und sind
außerdem noch berechtigt, Kaution anzunehmen oder abzulehnen.
Auf jeden Fall wird einem Kommunisten vor der Verhandlung stets
die Befreiung gegen Kaution verweigert, ‘Schlimmer noch, in Japan
ist es gewöhnlich der Fall, daß, wenn wer einmal verhaftet wurde,
er dann — ungleich dem englischen Gesetz — immer als ein Verbrecher
 behandelt wird. Er wird vollständig seiner Bürgerrechte
beraubt. Außer den Verbrechen gegen den Mikado; die vor einem
Sondergericht verhandelt werden, gibt es drei verschiedene Instanzen,
vor denen der Fall zur Verhandlung gelangen kann: Oertliche Gerichte,
 Berufungsgerichte und der Oberste Gerichtshof, Wichtig ist
es, daß, falls der Angeklagte in der ersten Verhandlung vor dem
örtlichen Gericht freigesprochen wird, der Staatsanwalt an ein
höheres Gericht appellieren kann, was er gewöhnlich bei Kommunistenprozessen
 tut. In Amerika ist der Ängeklagte, falls er von
irgendeinem Gericht für nichtschuldig befunden wurde, ein freier
Mann, doch in Japan, wenn der Staatsanwalt an eine höhere Instanz
appelliert, ist es niemals sicher, ob er freikommt oder nicht, bis der
Fall vor allen drei Gerichten zur Verhandlung gelangt ist. Auf diese
Art wird die Klassenjustiz immer schärfer. In einem Prozeß vor dem
örtlichen Gericht können zum Beispiel drei Jahre verhängt werden. In
der höheren Instanz werden daraus oft noch mehrere Jahre, nur äußerst
selten weniger, da in den höheren Gerichtsinstanzen die Richter konservativer
 sind, so daß in einem Kommunistenprozeß das Urteil stets
strenger ausfällt, ,
Bis jetzt haben wir noch kein Gesetz, das den Termin der Untersuchungshaft
 beschränkt. Die Voruntersuchung kann 6 Monate
dauern, doch werden daraus oft 2 Jahre oder mehr. Es ist eine übliche
Erscheinung, den Verhafteten lange Zeit ohne Gerichtsverhandlung im
Gefängnis zu halten, Dies bezieht sich besonders auf die im Kommunistenprozeß
 in Korea Angeklagten,
Was die Rechtsanwälte anbetrifft, so sind letztere bei Kommunisten-,
 Sozialisten- oder Anarchistenprozessen gewöhnlich bereit, die
Verteidigung gratis zu übernehmen. Dieses könnte sonderbar erscheinen,
 doch ist in Japan das Klassenbewußtsein nicht entwickelt.
Zum Beispiel wird Marx’ „Kapital“ von kapitalistischen Verlegern
herausgegeben (gerade gegenwärtig sind zwei große Verlagsanstalten
dabei, die Uebersetzung von Marx’ „Kapital“ zu einem sehr billigen
Preis von 5 Yen für 3 Bände herauszugeben), Es wird ebenfalls in
Erstaunen setzen, daß die Rechtsanwälte die Verteidigung von Kommunisten
 oder Sozialisten gratis übernehmen und oft noch eine große
Reise machen, um zum Bestimmungsort zu gelangen, Manchmal bezahlt
 sogar ein Rechtsanwalt aus eigenen Mitteln für das Kopieren
des Anklagematerials, Es kommt vor, daß Rechtsanwälte durch die
Verteidigung von politischen Gefangenen populär werden und dadurch
eine größere Praxis bekommen, Als ich 1912 verhaltet wurde,
bemühten sich viele hervorragende Rechtsamwälte um meine Verteidigung
 — ich denke, es waren im ganzen 15, Natürlich wies ich die
meisten zurück und überließ bloß 5 meine Verteidigung. Aus diesem
Grunde lieben die Gerichte in Japan nicht, den Angeklagten als
politischen Verbrecher’ zu klassifizieren und verhandeln gegen ihn
wegen irgendeines anderen Verbrechens,
In Japan ist es äußerst schwer, fast unmöglich, Gelder für die
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        Verteidigung durch öffentliche Sammlung aufzubringen, Die Rechtsanwälte
 beanspruchen freilich kein Honorar, doch manchmal müssen
Tausende von Seiten der Anklageschrift und des Voruntersuchungsmaterials
 kopiert werden, Wenn man einen Aufruf zur Sammlung
von Geldern zwecks Verteidigung dieses oder jenes Angeklagten in
einer sozialistischen Zeitung veröffentlicht, so werden sofort auf
administrativem Wege 100 Yen Geldstrafe dieser Zeitung auferlegt.
Hingegen können wir Sammlungen im Namen der Verhafteten zur
Unterstützung der Familien vornehmen, Auch können wir während
der Untersuchungshaft, weil die Verhältnisse sehr schlecht sind, die
Gefangenen mit Nahrungsmitteln versorgen,

Spiro-Rumänien:
Wenn ich im folgenden speziell über die Verhältnisse in Rumänien
spreche, so kann man die Ausführungen mit einigen Abänderungen
auch für die anderen Balkanländer und Polen gelten lassen,
In Rumänien braucht man nicht direkt gegen ein Gesetz verstoßen
 zu haben, um verhaftet zu werden, Man wird vielmehr verhaftet
 auf Grund seiner politischen‘ Anschauung, sobald diese der
Regierung nicht genehm ist, Erst nach der Verhaftung stellt sich die
Geheimpolizei die Aufgabe, das Delikt herauszufinden, das die Basis
zur Anklage bilden soll, Dazu ist nach Meinung der Regierung zunächst
 notwendig eine mehr als mittelalterliche Untersuchungshaft
und zum anderen die Folter. Wir sind so weit gekommen, daß die
Folter eine Rechtsinstitution geworden ist, In Rumänien wird z. B,
stets ein Arzt zugezogen, der abschätzt, wieviel Schläge, welche
Stärke an elektrischem Strom der Angeklagte verträgt, wieviel man
ihm Nägel ausreißen kann usw. So unglaublich es klingen mag, es
ist doch eine Tatsache, daß die Behörden bei Massenverhaftungen
durch Zirkulare zur Anwendung dieser oder jener Folterungsmethode
angewiesen werden, Die einzelnen Personen, die Gendarmen usw.
sind dann in bezug auf die Anwendung der Folter selbst auch erfinderisch
 tätig.
Wenn es der Polizei gelungen ist, das „Untersuchungsmaterial”
zusammengebracht zu haben — das meist aus auf Grund der Provokateuraussagen
 oder durch die Folterung erpreßten Aussagen besteht
— so wird die Anklage erhoben. Die Anklageschrift wird von irgendeinem
 ungebildeten, ehrgeizigen Militäranwalt angefertigt, der seine
Aufgabe nur darin sieht, die phantastischen Dinge zusammenzustellen.
Bemerkenswert dabei aber ist, daß die Verurteilung des Angeklagten
nie auf Grund dieser Anklageschrift, sondern auf Grund der Geheimakten
 der Siguranza erfolgt,
Während der Dauer der Untersuchungshalft gibt es für den Angeklagten
 keinerlei Beratung mit einem Juristen, Es könnte auch der
Fall eintreten, daß der Verteidiger sich von den grausamen Folterungen
 überzeugen könnte und Protest erheben würde, Es ist sogar
wiederholt vorgekommen, daß die Angeklagten selbst im Gerichtssaal
 mit ihrem Verteidiger nicht sprechen durften. Und wenn dem
Angeklagten die Anklageschrift erst am Tage des Prozeßbeginns übermittelt
 wird, so werden die Verteidiger in ähnlicher Weise durch
Vorenthaltung der Akteneinsicht usw. bei der Ausübung der Verteidigung
 behindert, ‘ .
Bei der Gerichtsverhandlung sind dann die Agenten und Folter-
        <pb n="43" />
        knechte im Saal anwesend, um den Angeklagten durch nicht mißzuverstehende
 Gesten zu bedeuten: Wenn ihr widerruft, habt ihr es
wieder mit uns zu tun, Ja, im Kischinewer Prozeß der „65, der An-Fang
 1925 stattgefunden hat, hat der Staatsanwalt ohne Widerspruch
des Gerichtshofes erklärt, daß es vollkommen gerechtfertigt sei, Kommunisten
 zu foltern und zu mißhandeln.
Aus meinen Darlegungen werden Sie entnommen haben, daß die
rein juridische Verteidigung bei uns eine geringe Rolle spielt. Natürlich
 muß in dieser Hinsicht alles getan werden, aber es darf für uns
noch nicht genug sein, Die wichtigste Frage in bezug auf die Organisierung
 der Verteidigung in den Balkanländern ist daher die Heranziehung
 von ausländischen Anwälten, Das ist auch schon deshalb
notwendig, weil die einheimischen Anwälte bei Uebernahme der
Verteidigung nicht nur mit ihrer Karriere, sondern teilweise auch mit
ihrem Leben abschließen können, mag er nun ein kommunistischer
&amp;gt;der bürgerlicher Anwalt sein.
Und dann soll man sich auch darüber klar sein: den allergrößten
Dienst, den die Verteidiger den Angeklagten leisten können, ist der
Kampf um .das nackte Leben des Gefangenen, d. h, die Beseitigung
der Folterung, zum mindesten ihre Milderung, Es sind schon Erfolge
erzielt worden, dank den heroischen Kämpfen kommunistischer und
bürgerlicher Anwälte, und ich will deshalb nicht versäumen, das
gerade in diesem Kreise besonders zu betonen.
Die Organisierung der Verteidigung muß sich also, wenn es rein
juridisch nicht geht, auf ein anderes Gebiet werfen, auf das rein
politische, Eine Verteidigung in diesen Ländern ist nur möglich, wenn
sowohl inländische als auch von außerhalb Advokaten erscheinen,
und wobei auch die öffentliche Meinung im Kampf um die bürgerliche
Freiheit aufgerüttelt werden muß.
Eine reiche Erfahrung hat gezeigt, daß in den meisten Fällen
Erfolge erzielt wurden; die schönsten Erfolge beim Tatar-Bunar-Prozeß,
 wo durch das Erscheinen des bekannten französischen Advokaten
 Torres, des italienischen Anwalts ‘Ribold, der Barbusse-Delegation
 usw, ein Druck ausgeübt wurde, daß die Regierung ihren ursprünglichen
 Plan der Hinrichtung fallen ließ und sich mit der Verhängung,
 wenn auch schwerer, Kerkerstrafen begnüste.

Rakosch-Ungarn:
Anatole France hat in einem seiner Werke das schöne Wort zum
Charakteristikum der bürgerlichen Gesetzgebung gesprochen: Das
Gesetz verbietet dem Reichen und dem Armen gleichmäßig, unter der
Brücke zu schlafen. In diesen wenigen Worten liegt. ein tieler Sinn.
Das bürgerliche Gesetz verbietet dem Richter in jedem gesetzwidrigen
Fall, human zu sein. Er kann nicht freisprechen, selbst wenn er das
wollte; er ist gezwungen, unter dem ehernen Befehl des Klassengesetzes
 den Delinquenten zu verurteilen. In der Vorkriegszeit hatte
die Gerichtspraxis in den meisten Ländern, besonders in den großen
demokratischen Ländern, die gesetzmäßige Form der Prozeßführung
streng beachtet, Dieser Zustand hat sich nach dem Kriege geändert.
Nicht nur in den sogenannten faschistischen Ländern, sondern mehr
oder weniger auch in den demokratischen Ländern wurden die Gerichte
 wie auch der ganze Staatsapparat faschistisch. Das bedeutet,
daß die faschistischen Gerichte die Vorschriften der demokratischen
        <pb n="44" />
        Gerichtsführung nicht mehr beachten. Sie kümmern sich sehr wenig
darum, ob das Urteil dem wirklichen Tatbestand und die Prozeßführung
 dem Paragraphen des Gesetzes streng entspricht oder nicht.
Sie behandeln die Delinquenten als den Klassenfeind und verurteilen
ihn so schwer, wie sie nur können, Das zur Charakterisierung der
jetzigen faschistischen Gerichte der kapitalistischen Staaten.
Ich bin aus einem Lande, aus Ungarn, welches schon acht Jahre
unter der faschistischen Herrschaft leidet. Diese faschistische Herrschaft
 war in den ersten Jahren, wie allen bekannt ist, eine Terrorherrschaft,
 welche so wie in Italien, Bulgarien, Rumänien, Litauen
usw. nach allen Regeln des weißen Terrors getötet, gemordet, eingekerkert,
 gefoltert usw. hat. Ungarn bietet uns heute gewissermaßen
ein anderes Beispiel, Ungarn ist das Land des legalen. Terrors in
einer solchen Vollkommenheit wie in keinem anderen Lande, Heute
kommt es zwar nicht mehr vor, daß Arbeiter dutzend- und hundertweise
 erschossen und in die Donau geworfen werden. Das Polizeiregiment
 herrscht aber mit einer solchen Härte und ständigem Druck,
daß die revolutionäre Bewegung vollkommen in die Illegalität gedrängt
 wird,
In dieser Situation steht der Prozeß von Szanto, Vagi und Genossen,.
 Die Presse hat vor einigen Tagen das Urteil des Budapester
Strafgerichtshofes veröffentlicht, Dieser Prozeß charakterisiert die
Gerichtsbarkeit im heutigen Ungarn, Die Regierung stellte die verhafteten
 Genossen zuerst vor das Ausnahmegericht. Es war eine
große juristische Debatte entstanden, ob ein Ausnahmegericht stattfinden
 kann oder nicht. Die liberalen Juristen waren der Meinung,
daß heute das Ausnahmegesetz, kraft dessen das Ausnahmegericht
bestimmt wurde, nicht mehr besteht und die Gesetzeskraft verloren
hat. Das Ausnahmegesetz wurde zur Kriegszeit eingebracht und auf
bestimmte Frist immer verlängert, Diese Frist ist abgelaufen, jetzt
hat das Gesetz keine Gültigkeit mehr. Die Genossen wurden trotzdem
 vor das Ausnahmegericht gestellt. Das Gericht war aber unter
den wuchtigen Schlägen der internationalen Pressekampagne gezwungen
 festzustellen, daß Szanto, Vagi und Genossen nicht zum
Ausnahmegericht gehören, sondern ihre Sache dem Normalgericht
übergeben werden müsse. So kam der Prozeß jetzt zustande.
In der Verurteilung ist eine gewisse Tendenz zu sehen. Die Angeklagten
 verteilen sich auf zwei Gruppen. Die eine Gruppe ist die
kommunistische Gruppe um Szanto, die andere ist die linkssozialistische
 Gruppe um YaRı Die Regierung wollte, um der Radikalisierung
 der Arbeiterschaft und der linkssozialistischen Bewegung Einhalt
 zu gebieten, diese beiden Parteien in einem großen Prozeß
erledigen, der Kommunistischen Partei jede Möglichkeit zur Legalität
 nehmen und die Sozialistische Arbeiterpartei, indem sie als kommunistisch
 gestempelt werden sollte, in die Illegalität treiben. Auf
der anderen Seite ist der Prozeß in der Kriegsatmosphäre gegen
Sowjetrußland vorbereitet, und so ist die Schärfe, mit welcher die
Genossen behandelt worden sind, zu verstehen. Der faschistische
Chef der Budapester Polizei hat in der „Neuen Freien Presse” ein
Interview gegeben und unter anderem folgende Prahlerei vom Stapel
gelassen: Uns ist es gelungen, eine weitverzweigte kommunistische
Verschwörung zu entdecken. Diese Verschwörung hat ihre Agenten
in Bochava, Afghanistan, Persien, Indien, China. Die Kantontruppen

40
        <pb n="45" />
        bestanden größtenteils nicht aus Chinesen, sondern aus russischen
Bolschewisten, Borodin und Bela Kun haben sich in Budapest getroffen
 und dort die Pläne bezüglich des Balkan ausgearbeitet, Dieses
Geschwätz zeigt, daß die Regierung glaubt, hier eine große Weltrettungsaktion
 entfaltet zu haben, um dadurch sich vor Chamberlain
in der Sowjethetze verdient zu machen.
Die Verteidigung in diesem Prozeß war auf jegliche Weise gehemmt.
 Entgegen den bisherigen Gepflogenheiten hat das Gericht,
und besonders auch die Polizei, bei den Reden der Verteidiger Steno-Sraphen
 bestellt. Der Zweck ist klar: die Rechtsanwälte einzuüchlsen
 und dadurch freie Entfaltung der Verteidigung zu verhindern,


Welew-Bulgarien:
Schönhof hat bereits alle Hindernisse erwähnt, die der Verteidigung
 in politischen Prozessen in den Weg gelegt werden, Ich lege
Wert darauf, ein Dokument zu verlesen, nämlich den Protest des Verbandes
 der bulgarischen Rechtsanwälte gegen diese Hindernisse,
Dieser Protest enthält Tatsachen und ist um so interessanter, da es
keine Kommunisten, sondern gutbürgerliche Rechtsanwälte sind, die
sich gezwungen sahen, gegen das Vorgehen der Behörden zu protestieren:

„Protest des Verbandes der bulgarischen
Rechtsanwälte.

Die Verteidigung ist eine unerläßliche Vorbedingung der Justiz,
und die Justiz ist die Grundlage des öffentlichen Lebens, Das Gesetz
sichert den armen Leuten eine kostenlose Verteidigung, während es
eine freiwillige Verteidigung ablehnt. Der Verteidiger ist ein Verteidiger
 der Gesellschaft. Seine Hauptaufgabe ist, das Gesetz und
die Justiz zum Siege zu führen, und das verleiht ihm die nötige movalische
 Kraft zur Erfüllung seiner Aufgabe.
Desire hat nicht gezögert, die Verteidigung des gestürzten französischen
 Königs Louis des XVI. zu übernehmen, dabei sein Leben
zufs Spiel setzend.
Der bulgarische Advokat zeigte in herrlicher Weise ein wirk-'iches
 Bewußtsein seiner Pflichten.
In Lom wurden Rechtsanwälte insultiert und
mißhandelt, _ .
Man warf Explosivmaterial in das Haus des
Advokaten Patew in Burgas und des Advokaten
D, K. Genowin Karlowo.
In Plewen, in Stara Zagora, in Sliwen wurden
Rechtsanwälte bedroht.
Diesalleswurde gemacht, um siezuverhindern,
ihre Verteidigungspflichten zu erfüllen.
Ohne zu zögern, haben sie es aber abgelehnt, die Verteidigung
der Angeklagten aufzugeben, Ihre moralische Kraft, das unvergleichliche
 Beispiel ihres Pflichtbewußtseins sind ermutigende Lichtstrahlen
in den heutigen dunklen Zeiten, ;
Der Verband der bulgarischen Rechtsanwälte drückt seine Belriedigung
 aus über die mutige Haltung seiner Kollegen,
Gleichzeitig stellt er auch fest, daß diese Herausforderungen,
        <pb n="46" />
        deren Ziel die Rechtsanwälte in der Erfüllung ihrer Pflichten sind,
daß diese Herausiorderungen, gleichgültig, wohersiekommen;
 eine Gefahr bilden nicht nur gegen ihre Personen, sondern
auch gegen die Gesellschaft selbst,
In Anbetracht dessen protestiert der Verband der bulgarischen
Rechtsanwälte im Namen des Gesetzes und der Justiz gegen die
Herausforderungen und appelliert an alle Bürger, damit Schluß gemacht
 werde mit der Verletzung der Rechte der Verteidigung, denn
dies ist eine dringende Notwendigkeit jederzeit und für alle,
Der Verband der bulgarischen Rechtsanwälte fordert die bulgarische
 Regierung auf, energische und wirksame Maßnahmen zur
Sicherung der Rechte der Verteidigung einzuleiten, denn dies bildet
eine der primitivsten Bedingungen für einen zivilisierten Staat,“ -
Wir können uns nicht mit allem solidarisch erklären, was die
bulgarischen Rechtsanwälte hier sagen, besonders nicht mit ihrer
Art, die Angeklagten zu verteidigen. Wir legen Wert darauf, daß die
politische Ueberzeugung der Angeklagten nicht verborgen werden
soll, um einen Freispruch zu erreichen. Dieses Dokument ist aber
wichtig, ich wiederhole es, weil es in offizieller und entschiedener
Weise die vorgefallenen Tatsachen feststellt. .
Interessant ist aber, daß das Vorgehen der Behörden derart ist,
daß jetzt außer dem Verbande ‚der bulgarischen Rechtsanwälte auch
der Verband der Richter zu protestieren beginnt, denn es gibt Fälle
— zwar sehr seltene Fälle —, wo sich selbst die Richter, die man
nicht der Parteinahme in bezug auf Kommunisten und linke Bauernbündler
 verdächtigen kann, angesichts der schreienden Nichtigkeit
der Anklage gezwungen sehen, die Angeklagten freizusprechen,
Unlängst gab es zwei oder drei Prozesse gegen die Redaktionen
gewisser Linkszeitungen, Die Richter mußten die Angeklagten freisprechen,
 denn diese Zeitungen hielten wirklich die Grenzen ein, die
selbst das Ausnahmegesetz zum Schutze des Staates zog. Ueber
den Freispruch schrieb das Organ Ljaptschews, des Regierungspräsidenten
 in Bulgarien, ‚„Preporetz‘:; „Wir verbeugen uns vor der Justiz,
wir glauben aber unterstreichen zu müssen, daß die bulgarischen
Richter nicht imstande waren, den Staatsgedanken zu begreifen, den
man ihnen anvertraut hatte,'*‘ Die Union der Richter trat in eine
Polemik mit der Regierung und fragte: Wo ist der Staatsgedanke,
den wir nicht verteidigen konnten, weil die Anklage ganz nichtssagend
 war?
Es ist eine sehr interessante Tatsache, daß Richter, die sich wirklich
 mit Schande bedeckt haben (der Kassationsgerichtshof, der selbst
tagtäglich ganz Unschuldige zum Tode und zu 15 Jahren Zwangsarbeit
 verurteilt, überschritt die Vorschriften des Gesetzes zum
Schutze des Staates und liquidierte ohne Ausnahme alle Arbeiterorganisationen,
 Gewerkschalten, Genossenschaften usw.), sich gezwungen
 sehen, gegen die Praxis der Regierungsbehörden ‚zu protestieren.

Dies geschah aber nicht dank der Unparteilichkeit oder Tapferkeit
 der Richter, sondern nur durch den Kampf, den die Verurteilten
selbst vor den Gerichten führen, und besonders dank der mächtigen
Bewegung in Bulgarien, die von der Bewegung im Auslande unterstützt
 wird, die nicht ohne Einfluß auf die Urteilssprüche der Richter
bleiben kann.

IE
        <pb n="47" />
        Es scheint, daß daraus die Schlußfolgerung zu ziehen ist, daß in
erster Reihe sich unsere Rechtsanwälte nicht nur auf rein juridischem
Terrain bewegen sollen, daß sie nicht die wirkliche politische Lage
verbergen sollen, Sie müssen selbst einen Kampf für die Gesinnungsfreiheit
 der Angeklagten führen, und was besonders wichtig ist, bei
einem Prozeß von einer gewissen Bedeutung muß die öffentliche Meinung
 organisiert werden, Nur auf diese Weise kann ein wirklich beiriedigendes
 Ergebnis erzielt werden.

Ein Pole:
Die bedingte und vorzeitige Befreiung wird nur in Ausnahmetällen
 und nur auf besonderes Gesuch hin angewandt, obwohl sie gesetzlich
 vorgesehen ist. Gewöhnlich schlägt die Gefängnisadministration
 dem Gefangenen vor, spezielle Gesuche an den Präsidenten
einzureichen, obwohl sie weiß, daß dieser Vorschlag eine Beleidigung
Kir den Gefangenen bedeutet.
Die Verteidigung von Kommunisten übernehmen nur wenige
Rechtsanwälte, da von einigen Rechtsanwaltskammern der Beschluß
gefaßt wurde, diejenigen Rechtsanwälte aus dem Advokatenverein
auszuschließen, die die Verteidigung von Kommunisten übernehmen.
Es ist folgendes zu bemerken:
1. Verhaftungen werden hauptsächlich auf Grund der Angaben
von Agenten vorgenommen.
” 2 Die Voruntersuchung wird nicht vom Untersuchungsrichter,
sondern von der Polizei durchgeführt und dauert gewöhnlich 20 bis
22 Monate, Es ist vorgekommen, daß ein Untersuchungsgelangener
vier Jahre in Untersuchungslraft verbracht hat, .
3, Die Untersuchungshaft wird nicht angerechnet, Die Richter
können sie anrechnen, sind aber nicht dazu verpflichtet. -
4. Als Zeugen vor Gericht figurieren fast ausschließlich Spitzel.

Ein Deutscher:
Ich möchte einmal an die Genossen aus den Balkanländern die
Frage stellen, ob die großen Massendemonstrationen, die im Auslande
 abgehalten werden, in euren halbzivilisierten Staaten, wie ihr
sie ja selbst nennt, und bei euren halbwilden Machthabern ihre
Schuldigkeit tun oder nicht. Das ist wichtig, weil es bei uns Leute
gibt, die angeben, noch „linker" als die Kommunisten zu stehen,
und die behaupten, diese Demonstrationen haben gar keinen Einfluß
auf die halbwilden Machthaber, Es ist interessant, zu erfahren, ob es
so ist oder nicht.

Welew-Bulgarien:
Die Anfrage ist sehr wichtig und kann ganz kurz beantwortet
werden, Die Balkangenossen werden die Sache bestätigen, Es genügt,
 die bürgerliche Presse in den Balkanländern zu verfolgen, um
zu sehen, wie empfindlich sich die Balkanbourgeoisie gegenüber allen
diesen Demonstrationen im Auslande zeigt, Es wurde schon gesagt,
und ich wiederhole: alle diese Delegationen, die nach dem Balkan
kommen, sind eine solche Schmach für die Regierungen, daß sie jetzt
sich gezwungen sehen, die Delegierten ganz einfach auszuweisen,
Alle diese Intellektuellenkomitees, alle diese großen Arbeitermee-
        <pb n="48" />
        tings, alle diese Proteste machen einen großen Eindruck. Kinmal sind
es kleine abhängige Länder, und zum anderen fühlen sich die Regierungen,
 deren Kraft ohnehin erschüttert im‘ Lande ist, um so
schwächer bei der Verfolgung der Arbeiter und Bauern, wenn sie
auch: von außen bombardiert werden. Zum Beispiel das Intellektuellenkomitee
 in Paris ist, wie die Franzosen sagen, la bete noire,
das ist die Pest, für die Regierungen, Die Balkanregierungen organisieren
 eine spezielle Konterpropaganda gegen unsere Aktionen. Ich
bin sicher, daß der Genosse Köblös von der Tschechoslowakei ausgeliefert
 worden wäre, wenn nicht die internationale Aktion so stark
gegen dieses Verbrechen protestiert hätte, Und ich benutze die Gelegenheit,
 im Namen der Exekutive die Aufmerksamkeit der ausländischen
 Genossen, die in den verschiedenen Ländern arbeiten,
besonders auf die Wichtigkeit dieser Demonstrationen zu lenken.
Die Proteste an die Konsulate, die Depeschen an die Regierungen, an
die Parlamente machen den größten Eindruck, Und ich wiederhole:
es genügt, nur eine Nummer einer rumänischen oder bulgarischen
Zeitung zu lesen, um zu wissen, was für eine große Bedeutung diese
Demonstrationen haben,

Bartoschek-Tschechoslowakei:

Es wurde ganz richtig gesagt, ein Rechtsstaat im alten Sinne
existiert eigentlich nicht mehr. Das heißt für uns, daß die Verteidigung
 der verfolgten Revolutionäre einfach eine Machtfrage ist, und
daß wir die Sache von diesem Standpunkte aus betrachten müssen.

Es ist sehr wichtig, wenn wir in den großen politischen Prozessen
unsere Kräfte im Auslande mobilisieren, Tatsächlich hat das einen
bedeutenden Einfluß, Ich kann darüber etwas sagen, weil ich die
Möglichkeit gehabt habe, als Verteidiger von Wujowitsch und Kusowac
 in Jugoslawien und zweimal als Verteidiger von Boris Stefanow
in Rumänien zu intervenieren. Ich habe Gelegenheit gehabt, zu sehen,
wie diese Interventionen die Regierungskreise in Verlegenheit bringen.
 Als ich nach Jugoslawien kam, um mich für das Schicksal von
Wujowitsch und Kusowac zu interessieren, habe ich anfangs bei der
jugoslawischen Regierung — ich weiß nicht, war es aufrichtig oder
nur vorgespiegelt — die anscheinend größte Bereitwilligkeit gefunden.
Man sagte mir, der Ministerpräsident würde mich ganz sicher empfangen,
 er würde mir sogar dankbar sein, wenn ich mich persönlich
überzeuge, daß das, was im Auslande über die Affäre geschrieben
wurde, erfunden oder übertrieben sei, Aber ehe ich dazu kam, diese
Intervention vorzunehmen, wurde ich polizeilich aus dem Lande ausgewiesen,
 Ungefähr das gleiche geschah. in Rumänien, Es ist aber
nicht ganz richtig, wenn man sagt, man kann als Ausländer vor einem
rumänischen Gericht nicht als Verteidiger fungieren, denn zur Verteidigung
 im Prozeß Boris Stefanow und Genossen wurde ich zugejassen.
 Natürlich wurde der Prozeß in derselben Sitzung vertagt,
man hat sich wieder so geholfen, Ich kam das zweite Mal nach
Bukarest, ich bin wieder als Verteidiger anerkannt worden, aber
auch diesmal erfolgte eine Vertagung. Und am Tage nachher wurde
ich polizeilich angewiesen, das Land sofort zu verlassen,
Ich hatte aber doch Gelegenheit gehabt, mit einigen Verhafteten,
insbesondere mit Stefanow, persönlich zu sprechen, und er hat mir
An
        <pb n="49" />
        bestätigt, daß unsere Arbeit ganz zweckmäßig war, Seit dem Moment,
 wo der Fall Stefanow die europäische Oeffentlichkeit interessiert,
 ist in der Lage dieser Gefangenen eine bedeutende Besserung
eingetreten, sie wurden nicht mehr gefoltert. Also das heißt für uns,
es ist eigentlich nicht so sehr eine juristische Frage, sondern mehr
eine politische, und wir müssen noch kräftiger als bisher im Auslande,
d, h. außerhalb Rumäniens, Proteste unternehmen, denn tatsächlich
ist die Arbeit, die wir da leisten, nicht umsonst,
Ich wollte noch auf einen Prozeß aufmerksam machen, welcher,
wie ich meine, etwas vergessen wird, nämlich der Prozeß gegen die
Unitären Gewerkschaften in Rumänien.
Auch dieser Prozeß wird immer und immer wieder vertagt, d, h.
die Regierung befindet sich auch hier in Verlegenheit, Also, wenn
wir auch diesbezüglich im Auslande heftig protestieren, und wenn
besonders die Gewerkschaften sich zu ihrer Aufgabe machen, kräftige
Protestbewegungen überall zu veranstalten, wird das gewiß einen
Einfluß haben.
Noch ein drittes Beispiel, wo wir den vollen Erfolg hatten, möchte
ich hier erwähnen, um zu veranschaulichen, wie man es zu machen
hat, Es ist der Fall Köblös. In diesem Falle hat sich auch mein
Heimatland, die Tschechoslowakei, den Ländern des Terrors etwas
gefährlich genähert. Köblös wurde in der Tschechoslowakei verhaftet
und, wenn man nicht eingegriffen hätte, wäre er ganz sicher der
rumänischen Siguranza ‚überliefert worden, Nun hatten wir den Anwalt
 Robert Bos, Mitglied der Pariser Stadtvertretung, für den Fall
gewonnen, Er ist ein linksstehender Bürgerlicher von der radikalen
Partei Herriots, Er kam mit seinen Empfehlungen zu unseren Staatsleuten,
 und man sah gleich, wie den Behörden in der Tschechoslowakei
 der Fall Köblös unangenehm geworden war, Was sollten
sie machen? Sie wollten Rumänien gern eine Gefälligkeit erweisen,
gs war aber die französische Oeffentlichkeit auch an dem Fall, jedoch
in entgegengesetzter Richtung, interessiert, -Schließlich hat man sich
aus der unangenehmen Situation so geholfen, daß die rumänische
Regierung das Auslieferungsverfahren zurückgezogen hat. Es hat uns
auch geholfen, daß einer von unseren Juristen — kein Kommunist,
ein linksstehender deutscher Sozialdemokrat — nach Rumänien ge-Sangen
 ist und sich dort das Urteil verschafft hat, auf: Grund dessen
die Regierung die Auslieferung verlangte. Durch diese Schlagfertigkeit
 wurde die rumänische Regierung in eine solche Lage gezwungen.
daß sie das Auslieferungsgesuch eigentlich zurückziehen mußte.
Ich möchte aber auch noch sagen, wie man es nicht machen soll,
Als ich zum ersten Male aufgefordert wurde, nach Rumänien zu kommen,
 geschah dies ausgerechnet in der letzten Stunde, gerade, daß
ich noch sozusagen den Zug erreichte. Ich komme dorthin, weiß
gar nichts von dem konkreten Fall und habe auch keine Informationen
 über die rumänische Gesetzgebung usw. Glücklicherweise war
das Datum falsch, der Prozeß hat vier Tage später stattgefunden, und
diese vier Tage sind mir sehr zunutze gekommen... Ich konnte mir
die nötigen Informationen verschaffen,
Also, wenn man sich schon zur Intervention entschließt, dann
muß es rechtzeitig geschehen, und wenn man die Aktion in die Hand
nimmt, muß sie energisch geführt werden. Nur dann kann in der
Sache selbst etwas geleistet werden.
        <pb n="50" />
        JIII. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
Estrin-Sowjetunion: ;

Ich habe mir die Aufgabe gestellt, die Tatsachen über moderne
außergerichtliche und außergesetzliche Terrorerscheinungen in verschiedenen
 Ländern sozusagen zu summieren. Selbstverständlich sind
die Tatsachen, die ich vorführen kann, keine von mir neu entdeckten.
Die meisten der Anwesenden haben von diesen Tatsachen in der
MOPR-Literatur gelesen und besitzen persönliche Beobachtungen
über das Wesen des Terrors der Bourgeoisie, die ich nicht machen
konnte, Auch ist das schriftliche Material, das mir zur Verfügung
steht, sehr lückenhaft und unvollkommen. Doch ist es möglich, auf
Grund dieses Materials einen Gesamtüberblick zu geben.
Spiro hat hier von der zum Gewohnheitsgesetz gewordenen Illegalität
 gesprochen. Dieser Satz bezieht sich auf die Länder der faschistischen
 Diktatur. Es muß die Frage gestellt werden, ob die Behauptung,
 daß die Illegalität Gewohnheitsgesetz geworden sei, auch
für die demokratischen, kapitalistischen Staaten zutrifft, Selbstverständlich
 gibt es einen Unterschied zwischen faschistischem Regime
und Regime der Demokratie, Doch der innere Kern ist der gleiche.
In der Demokratie der Kapitalisten finden wir eine verhüllte Diktatur,
 d.h. eine durch Rechtsbegriffe und juristische Konstruktionen
verhüllte, Im faschistischen Staat finden wir eine offene Diktatur.
Nun, nach dem imperialistischen Weltkrieg beobachten wir auch in
den demokratischen Ländern Westeuropas und in Amerika, daß sie
sich immer mehr und mehr mit den Elementen des Faschismus zusammengefunden
 haben. Das Gesetz des Faschismus ist das Gesetz
der offenen Macht. Aber von der aufsteigenden proletarischen Klasse
bedroht, greifen auch die Herrscher der Demokratie immer mehr zur
brutalen Macht, Der Rechtsstaat existiert schon überhaupt nicht
mehr. Der Klassenkampf unserer Zeit hat es mit sich gebracht, daß
überall von den Herrscherklassen der Rahmen der eigenen Rechtsordnung
 überschritten wird, Auch in denjenigen kapitalistischen Ländern,
 wo die Regierung sehr laut ihren Respekt vor Recht und Gerechtigkeit
 verkündet, auch dort wird in der Praxis systematisch
Rechtsverletzung ausgeübt. Im faschistischen Staat kümmert sich die
Regierung sehr wenig darum, den Schein eines Rechtsstaates zu erhalten,
 So ist es in Italien, Nach dem letzten Attentat auf Mussolini
äußerte sich der Generalsekretär der faschistischen Partei dahin, daß
ein gerichtlicher Prozeß nicht nötig sei, um den „Verrätern‘ das Leben
zu nehmen. Dieser Meinung sind die Faschisten schon früher gewesen.

Einige Belege:
bleiben unbestraft.

wa
        <pb n="51" />
        „Unita‘, Im März 1926 lesen wir: Fünf Faschisten, die des
Mordes an dem Sozialisten Consolo angeklagt waren, wurden freigesprochen,

„Unita”, Im April wurde in Rom der Faschist Challi Lino, der
den Arbeiter Geraci ermordet hatte, trotz erwiesener Schuld freigesprochen,
 ,
Andere Tatsachen: 17 Faschisten, die unter der Anklage standen,
am 1. Februar die Arbeiter Otteli und Antonion in der Ortschaft
Granico ermordet zu haben, wurden freigesprochen,
„Unita”., Oktober 1926, Am 26. Oktober Revolverüberfall auf
die Brüder Silvestrini, beide verwundet, Die als Täter überwiesenen
Faschisten Ettore Grinaldi und Antonio Grossi wurden zwar verhaltet,
 aber nach kurzer Zeit wieder freigelassen. Statt ihrer würden
20 Arbeiter verhaftet, die mit dem Ueberfall überhaupt nichts zu
tun hatten,
In Soreso wurde der Arbeiter Guido wegen angeblicher Mißhandlung
 eines Faschisten zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt, obwohl
 der Verteidiger den Beweis erbrachte, daß nicht der Arbeiter
angegriffen hatte, sondern ein Trupp Faschisten den Arbeiter überfallen
 hatte,
„Avanti, 18, Juli 1926, Einige wegen Gewalttätigkeiten gegen
Frauen angeklagte Faschisten in Molinella wurden freigesprochen,
Wir sehen abrr endlose Verhaftungen von Arbeitern in Italien:
„Seit einigen Tagen verhaftet die Polizei am hellen Tage in den
lebhaftesten Straßen Hunderte von Personen. Die Polizei führt diese
Verhaftungen durch mit der Ausrede, daß sie die heimlichen Auswanderer
 entdecken will. Die Wahrheit ist aber die: sie hofft durch
diese Verhaftungen die Verteiler der Druckschriften, die gegen den
Faschismus aufrufen, zu entdecken.‘
Zeitungsredaktionen, Druckereien, aber auch private Wohnungen
werden überfallen und zerstört, Advokaten (Nichtfaschisten) verprügelt,

Was die Verteidigung anbelangt, so hat die faschistische Partei
den faschistischen Rechtsanwälten verboten, in politischen Prozessen
gegen Faschisten aufzutreten, Mit Verordnung vom 6. Mai sind
Rechtsanwälte, die nicht der Faschistischen Partei angehören, aus
den Listen gestrichen und an der Ausübung ihres Berufes verhindert,
Selbstverständlich wird auch die Rote Hilfe systematisch von
der Polizei verfolgt.
Die Zahlen geben folgendes Bild: 1925 wurden als Folge des
weißen Terrors in Italien ‚getötet 118, verwundet oder mißhandelt
1699, bis November 1926 getötet 51, verwundet 468 Personen; Lokale
wurden zerstört: 1925 — 380, 1926 — 143, Haussuchungen mehr als
10000 im Jahre 1925, mehr als 11000 im Jahre 1926, .
Seither hat sich der weiße Terror nach dem Attentat auf Mussolini,
 am 30. Oktober 1926, wesentlich verschärft, Allein im Monat
Oktober 1926 wurden rund 200 000 Verhaftungen vorgenommen,
Ueber Bulgarien, Rumänien, Jugoslawien wurde hier schon ein
abschreckendes Bild gegeben. Ich glaube, es ist nicht notwendig,
noch mehr von diesem Faschistentreiben zu sprechen, Ich möchte
nur einige Beobachtungen mitteilen über das Polizeiregime in Bulgarien,
 Das ganze Land ist mit einem dichten Netz von Polizei-74}
        <pb n="52" />
        agenten besetzt, Kein Dorf, in dem nicht Vertreter der Schutz- und
der politischen Polizei, der Militärverbände oder der patriotischen
Organisationen vorhanden waren und außerdem noch verschiedene
dunkle, sogenannte „unverantwortliche Elemente” ihr Wesen treiben.
Aufgabe derselben ist, die geringsten Aeußerungen der Unzufriedenheit
 gegen das Ljaptschew-Regime unter den Arbeiter- und Bauernmassen
 mit den blutigsten Gewaltmaßnahmen zu ersticken. Eine
ununterbrochene Kette von „Verschwörungen‘ und Konspirationen
ist das Schreckgespenst dieser faschistischen Retter des Vaterlandes,
Zur „Vorbeugung der Entstehung” und „Ausbreitung dieser Verschwörungen”
 unternimmt die Polizei in den Städten allwöchentlich
regulär wiederkehrende Haussuchungen. Militär, Polizei, Geheimagenten
 umzingeln Hunderte von Häusern und hausen vandalisch in
den Wohnungen auf der Suche nach „Verschwörern“ und „konspirativem
 Material”, Die Resultate dieser Durchsuchungen sind stets
Massenverhaftungen, Morde und, allerdings nur in der Phantasie der
Polizeiorgane bestehende, Entdeckungen von Verschwörungen, Man
unternimmt selbst spezielle Strafexpeditionen zur Verfolgung von
Banditen, die, nach Aussagen von oppositionellen Zeitungen, „Radikal‘”,
 „Kosturkove‘” und „Nesawissimost“, der Nationalen Partei,
durch ihre Inquisitionsmaßnahmen gegen die friedliche Bevölkerung
solche „Banditen‘ züchten, denn alle Personen, die vor dem
Terror dieser Strafexpeditionen in die Wälder flüchten, werden. von
der Regierung als „Banditen‘ erklärt, Die Expeditionen sind durch
ihre Maßnahmen berüchtigt; so z. B, haben sie im Juli 1927 im
Trojansker Kreise eine ganze Reihe von Dörfern und eine Unmenge
von einzelnen Häusern vernichtet, Bauern in Massen verhaftet und
schwer mißhandelt. Unzählige der Verhafteten wurden bei „Fluchtversuchen‘
 erschossen, Allein im genannten Kreise sind während
dieser Periode gegen 200 von der Expedition ermordete Bauern zu
verzeichnen gewesen,
Die Polizeibeamten erpressen von der Bevölkerung ungesetzliche
Geldstrafen und Steuern, sich auf diese Weise bereichernd; schänden
die Frauen, schlagen die Verhafteten zu Krüppeln, schneiden ihnen
die Ohren ab. Ja, es gibt derartig bestialische Polizeibeamte, die
ihren unglücklichen Opfern sogar die Ohren abbeißen. Diejenigen,
die trotz aller inquisitorischen Martern und Qualen standhaft bleiben,
werden von diesen Polizeibestien ermordet. Und für alle diese
Schandtaten beziehen die Beamten hohe Gehälter, werden ihnen als
Belohnung spezielle Geschenke überreicht und Straßen in Sofia auf
die ‚Namen derer umgetauft, die sich durch besondere Grausamkeit
auszeichneten,
Selbstverständlich werden die Arbeiterorganisationen speziell und
am stärksten verfolgt.
Ueber Rumänien folgendes; Die Siguranza ist eine besondere
Einrichtung der Geheim- und Schutzpolizei, die sich über das gesamte
Land erstreckt, Sie besitzt ihre eigene Verwaltung und verfügt über
ein eigenes Telegraphennetz, Bei der Vernehmung von Verhafteten
benutzt die Siguranza die scheußlichsten mittelalterlichen Foltermethoden,
 vervollkommnet durch die Errungenschaften der modernen
Technik,
Und über die Folterungen, die von der Polizei ausgeführt werden,
hat Spiro uns hier unerhörte Tatsachen vorgetragen, solche Tat-51
        <pb n="53" />
        sachen, die uns kaum glaubwürdig erscheinen würden, wenn wir
nicht Aehnliches von den anderen Terrorländern kennen würden. Es
sind sogar Aerzte gerufen worden, um bei diesen Torturen zu helfen.
Ich verstehe nicht, wie sich Aerzte dazu bereit finden können, da
solche Dinge den Pflichten eines Arztes ganz und gar widersprechen.
Ich möchte dann noch den Fall Pawel Tkatschenko erwähnen.
Nachdem es ihm einige Male gelungen war, in Freiheit zu kommen,
wurde er wieder verhaftet, auf die schändlichste Weise gefoltert und
später von der Siguranza ermordet.
In Polen kommen täglich Erschießungen und Mißhandlungen
von Demonstranten und streikenden Arbeitern vor. Wegen politischen
 Verdachts werden Tausende verhaftet, Im April 1926 allein
wurden 1379 Personen verhaftet,
Wenn wir von den faschistischen europäischen Staaten den Blick
nach China wenden, so finden wir dasselbe Bild. Auch dort geht ein
Blutregime vor sich, Ueber das Regime der „linken Kuomintang
möchte ich folgende Tatsache anführen:
„Am 14, August in Hankau erklärte Wan-Tin-Wei auf einer
Versammlung der Kuomintang-Agitatoren:
Wir versammelten uns hier, um einen Kampfplan nicht zum
Leben, sondern zum Tode der Kommunisten :auszuarbeiten, Unsere
erste Aufgabe ist augenblicklich die endgültige Vernichtung der Kommunisten
 und ihrer Partei,"
Und tatsächlich, im ganzen Gebiete der Wu-Han-Regierung
Massenverhaftungen und Massenhinrichtungen aller, die der Zugehörigkeit
 zur Kommunistischen Partei verdächtig sind.
Aus Schanghai wird am 14, November berichtet:
„Nach Bericht ‚chinesischer Zeitungen haben die Truppen Fen-Yu-Sians
 eine Vertilgungskampagne gegen die Mitglieder der Bauernorganisationen
 „Rote Lanze” und „Tor des Himmels” in der Provinz
Honan geführt, Die Strafexpeditionen haben ganze Dörfer vollkommen
 vernichtet. Die Zeitungen geben die Zahl der Hingemordeten
mit 30 000 bis 80 000 an.“
Als Resumee des Terrors in China möchte ich die Worte des ehemaligen
 Außenministers Tschen anführen. Er sagte folgendes: -
„Seit der Revolution 1911 bringt das chinesische Volk unzählige
Opfer im Kampfe um seine Befreiung. Infolge der Isolierung der einzelnen
 ungeheuren Gebiete, auf welchen die Truppen der Imperialisten
 und der Verrätergenerale wüten, kann man schwer von einer
Statistik sprechen. Ueber die Zahl der Opfer kann man nur auf Grund
abgerissener Zeitungsberichte, welche in die Presse dringen, urteilen.
Der Terror verschärft sich derzeit infolge des Feldzuges auf die
Kommunisten und auf alle Arbeiter- und Bauernorganisationen, deren
Tätigkeit den Imperialisten unerwünscht ist. Die tierische Behandlung,
 der die chinesischen Städte und Dörfer unterliegen, wird hauptsächlich
 durch die demoralisierten Militärbanden verübt, Die bürgerlichen
 Behörden, denen Verhaftete in die Hände fallen, genießen die
besonders verdiente Reputation der Grausamkeit, sie verüben die
schlimmsten Folterungen, die in Europa gar nicht bekannt sind.”
Die neueste Statistik über den weißen Terror in China — das
Material wurde hier verteilt — gibt folgende Zahlen: Vom März bis
August 1927 29 430 Personen ermordet und 31 300 verwundet. Wenn
man die Gesamtzahl der Opfer nimmt, so sind es 513 000 für diese Zeit.

&amp;gt;,
        <pb n="54" />
        Nun zu den Ländern der Demokratie, und zwar zuerst die Vereinigten
 Staaten. Die Bildsäule der Freiheit steht am Hafen von
New York. Aber die amerikanische Freiheit entspricht nicht unseren
Vorstellungen,
Amerikanische Freiheit bedeutet, daß Kapitalisten eigene, sozusagen
 „private Heeresmacht besitzen, daß ganze Kompanien bewaffneter
 Leute im Dienste eines Herrn soundso oder einer Aktiengesellschaft
 soundso stehen und daß diese private Heeresmacht, wenn
nötig, gegen friedliche Arbeitermeetings aulmarschiert und sie mit
Gewehrfeuer auseinanderjagt. Die staatliche bewaffnete Macht, die
Miliz, geht genau so gegen die Arbeiter vor. Bei Meetings marschiert
die Polizei auf, und es finden sogar Gasangriffe statt.
Typisch für die Vereinigten Staaten ist das sogenannte „frame
up”, d. h. inszenierte Prozesse — ein System, nach dem unschuldige
 Leute verurteilt werden, wenn die kapitalistische Clique
Gründe hat, ihre politische Tätigkeit zu befürchten. Der Fall Sacco-Vanzetti
 ist ein besonders schreiendes Beispiel dieser Methode,
Die Polizei in Amerika nimmt, wie ihre Kollegin in Westeuropa,
keinen Anstand, Leute, welche in ihre Hände gefallen sind, zu mißhandeln.
 Es existiert sogar ein spezieller „technischer Ausdruck”
im Polizeilexikon dafür: „The Third dergee,”
Ich möchte daran erinnern, daß Sacco und Vanzetti gerade damals
 verhaftet worden sind, als sie aktiv tätig waren, Meetings zwecks
Hilfe der Frau Andreas Salsedo zu organisieren, Salsedo war ohne
irgendwelche Gründe von der New Yorker Polizei verhaftet worden.
Nachdem er acht Wochen im Kerker gewesen war, wurde eines Tages
seine Leiche neben dem Lokal des Federal Department for Justice
aufgefunden. Es steht fest, daß man die Leiche aus dem 14, Stock
dieses Gebäudes hinausgeschleudert hat. So arbeitet die amerikanische
 Polizei,
Weiter muß auf die Tätigkeit des Ku-Klux-Klan die Aufmerksamkeit
 gelenkt werden, Diese Organisation, der auch Mitglieder des
Kongresses der Vereinigten Staaten angehören, hat den Zweck, mittels
geheimer Morde usw. jede progressive Bewegung in den Vereinigten
Staaten zu paralysieren, Die staatliche Gewalt begünstigt Ku-Klux-Klan.
 So steht es mit dem freien Recht im demokratischen Amerika.
Deutschland ist ja auch, wie die Vereinigten Staaten, ein Rechtsstaat,
 aber faschistische Morde werden in Deutschland toleriert.
Ich brauche hier, im Beisein von Timpe, Menzel usw., von dem speziellen
 deutschen System der Polizeiarbeit nicht zu sprechen. Sie
werden ihrerseits gewiß mehr Beispiele anführen können, als ich
kennen kann, Ich möchte nur den Fall Jürgens herausgreifen, des
Untersuchungsrichters am Staatsgerichtshof, Landgerichtsdirektor
Jürgens wurde verhaftet, er hat Schwindeleien in zahlreichen Fällen
begangen. Unter dem Schutz seiner fast allmächtigen Stellung hat er
Einbrüche fingiert, die er seinen politischen Gegnern, den Kommunisten,
 in die Schuhe schob, und Versicherungsgesellschaften um
große Summen betrogen. Er wurde angeklagt und freigesprochen.
Wenn hohe Gerichtsbeamte wie Jürgens solche Niederträchtigkeiten
 sich erlauben, so ist der Schluß zu ziehen, daß in den
Reihen der deutschen Polizei um so mehr Neigung zu Gefangenenmißhandlungen
 usw. zu finden ist,

y
        <pb n="55" />
        Andere demokratische Staaten, England, Frankreich, treiben
Mordpolitik in den Kolonien, Von den Kolonialländern wird hier
noch die Rede sein, Also kann ich nur summarisch sagen, daß das
Terrorregime in voller Blüte steht, Die französischen Imperialisten
in Syrien, die englischen in Indien, die holländischen Imperialisten
in Indonesien begehen unerhörte Grausamkeiten.
Um das französische Polizeiregime in der Metropole zu schildern,
 fehlt mir leider das Material. Foissin und andere werden hier
mehr sagen können als ich,
In England scheint die Polizei, soweit ich urteilen kann, in ihrer
Tätigkeit mehr durch das Gesetz gebunden. Aber daß auch diese
Polizei, wie die eines jeden kapitalistischen Landes, zu Schandtaten
fähig ist, zeigt ihr Benehmen während des allgemeinen Streiks sowie
der Ueberfall auf die Handelsdelegation der Sowjetunion in London.
Die politische Verantwortung für das Terrorregime tragen nicht
nur die rein bürgerlichen Parteien, sondern auch die Führer der
Sozialdemokratie, welche die Regierungen unterstützten, die mit dem
Makel des Terrors behaftet sind, und welche keine Massenprotestkundgebungen
 gegen den Terror organisierten. Die ganze Last des
Kampfes gegen den Terror liegt auf der Roten Hilfe, wobei sie von
Organisationen, wie der Kommunistischen Partei, unterstützt wird.
Dieser Kampf muß ausgeweitet werden durch Aufrüttelung der
breiten Massen zum Protest, Veröffentlichungen der Tatsachen
der außergerichtlichen Strafverfolgungen, Demaskierung der daran
Schuld Tragenden und Brandmarkung der Tatsache, daß die
bürgerliche Justiz Hand in Hand mit Mördern und Gewalttätern geht,
indem sie diese in Obhut nimmt, anstatt sie zur Verantwortung zu
ziehen.

Katayama-Japan:
Es ist bekannt, daß die japanische Polizei sehr gut organisiert
ist. Da die Polizisten meistens aus Kreisen der Kleinbürger oder
der ihres Landes enteigneten früheren Landbesitzer stammen, wenden
 sie die Gesetze gegen die Arbeiter sehr streng an, gehen oft aul
Umwegen vor und übertreten auch oft die vom Gesetz gezogenen
Grenzen, Schlimmer noch, die japanischen Behörden und Polizisten
verfolgen und „überführen“ Verbrecher. Dieses wird in folgender
Weise gemacht: Auf der Polizeistation oder in der Hauptverwaltung
existiert ein Prämiensystem, Wenn ein Polizist einen Verbrecher
verhaftet oder überführt, so ist die geringste Belohnung, die er dafür
erhält, etwa 50 Cents, doch manchmal erhält er sogar einen Preis in
Höhe von 10 bis 15 Rubel, Aus diesem Grunde versucht er, Verbrecher
 durch Aufreizen von Arbeiterführern oder Agitatoren zu
schaffen. Falls ihm das gelingt, ist die Aussage des Polizisten bei
der Verhandlung von großer Bedeutung und faktisch maßgebend.
Die schwerwiegendsten Aussagen kommen vom Polizisten, der die
Arbeiterführer verhaftet hat, Auf Grund dieser, auf der Polizeistation
 gemachten Aussage ist die Verhaftung besiegelt. In Japan
haben wir ein Polizeisystem, nach dem zirka 29 Tage Haft ohne
formelle Verhandlung in der Polizeistation verhängt werden können.
In dieser Zeit kann der Verhaftete einen formellen Prozeß verlangen,
doch muß das in einem schriftlichen Gesuch niedergelegt werden.

“4
        <pb n="56" />
        Streikführer und Kommunisten jedoch wird stets die formelle Verhandlung
 verweigert, und zwar mit der Begründung, weil sie keinen
Verteidiger für sich beschaffen können. Die Polizisten auf der Polizeistation
 umzingeln solch einen Arbeiterführer stets und geben ihm
keine Möglichkeit, einen Verteidiger heranzuziehen.
Heutzutage werden besonders Kommunisten, Streikführer und
Arbeiteragitatoren auf den Polizeistationen gefoltert; fast immer
werden sie geschlagen, manchmal werden sie entkleidet und mit
kaltem Wasser übergossen, um so das Geständnis einer Tat zu
erpressen, die sie nicht begangen haben. Auf diese Weise bringt
man es zustande, den Gefangenen zu einem Geständnis zu veranlassen,
 das seine Verurteilung zur Folge hat. -
Weiter haben die japanischen Polizisten das Recht, mit einem
Ausweis der höheren Polizeibeamten Haussuchungen nach Briefen
und anderem Material zwecks Ueberführung des Verhafteten vorzunehmen.
 Dies geschieht sehr oft, ;
Dann haben wir noch Faschistenorganisationen, von denen die
eine insgesamt 1% Millionen Mitglieder zählt. Diese werden stets
von den Polizisten unterstützt. Die Faschisten betätigen sich als
Streikbrecher, verursachen Störungen bei politischen Meetings, überfallen
 oft Arbeiter und nehmen Haussuchungen in Arbeiterlokalen vor.
Es ist bekannt, daß vor ein paar Tagen die „Prawda‘“ von einem
Ueberfall auf das Lokal der Arbeiter- und Bauernpartei berichtete,
wo Dokumente beschlagnahmt wurden. In diesem Falle sahen die
Polizisten, ohne sich einzumischen, tatenlos zu, Wie ersichtlich, ist also
die japanische Polizeijustiz sehr einseitig, Die Polizeigerichte gehen
sehr scharf gegen die Kommunisten und Arbeiteragitatoren vor,
während die mit Pistolen und japanischen Schwertern bewalfneten
Faschisten meist straflos ausgehen. Manchmal werden zur Deckung
auch ein paar Faschisten bestraft, doch gewöhnlich wird ihnen nichts
schlimmes angetan.
In den letzten Jahren wirken. die Polizeibehörden zusammen
mit den Gendarmen, Ursprünglich wurden die Gendarmen in Japan
zur Beaufsichtigung der Soldaten eingeführt, doch gegenwärtig
arbeiten sie Hand in Hand mit der Polizei bei der Verfolgung von
Kommunisten und Radikalen und nehmen selbst Verhaftungen vor.
So beteiligen sich an der Hetze und Verfolgung von Kommunisten:
Armee und Flotte zusammen mit der Polizei,
Dann haben die Polizeibehörden noch eine „schwarze Liste‘ eingeführt
 für alle bekannten Kommunisten, und sie verstehen es, letzteren
 nachzuspüren und sind über die Stärke der kommunistischen
Organisationen gut unterrichtet. Wenn zum Beispiel der Mikado
sich irgendwohin begeben will, so werden alle auf der schwarzen
Liste Stehenden sofort beim Verlassen ihres Hauses verhaftet, Es
kommt auch oft vor, daß die Polizisten zum Unternehmer oder Hauswirt
 des betreffenden revolutionären Arbeiters gehen und ihm mitteilen,
 daß dieser Arbeiter ein Mitglied der Gewerkschaft oder ein
Kommunist sei und daß er nicht in Dienst behalten werden soll.
Es ist bekannt, daß Geschäftsleute es nicht lieben, sich mit der
Polizei abzugeben, daher versuchen die Polizisten die Geschäftsleute
zu veranlassen, die Ueberlassung von Lokalen oder Theatern an die
Kommunisten zu verweigern. In letzter Zeit sind sie besonders
brutal gegen die Kommunisten und Arbeiterführer geworden, Sie

A
        <pb n="57" />
        schlagen und stoßen die Arbeiter mit den Füßen, sodaß letztere nun
rebellisch werden. Es kommt oft zu Straßenkämpfen. Selbst bei
Streiks sind viele Fälle von Verwundung und einige Fälle von Ermordung
 der Arbeiter zu verzeichnen. Ich kann einen Fall anführen,
wo 155 Arbeiterführer der Hyogikai verhaftet wurden, Es war kein
anderer Grund hierfür vorhanden als nur der: Niederschlagung des
Streiks, Die Frauen dieser Arbeiter jedoch und andere Mitglieder
traten an die Stelle der .Verhafteten und setzten den Streik drei
Monate lang fort, Die japanischen Polizisten ‚sind äußerst fähig
und geschickt in ihrer Tätigkeit gegen die Arbeiter; Sie behaupten,
sie seien für die Gerechtigkeit da, in Wirklichkeit verüben sie aber
nur Ungerechtigkeit,

Ein Mazedonier:
Ich will speziell über die Lage der unterdrückten Völker des
Balkans sprechen, sowie über den weißen Terror, der an diesen
Völkern ausgeübt wird, besonders durch die „unverantwortlichen
Faktoren‘, die in Wirklichkeit aber die Organe der Regierung sind,
Ich will darüber sprechen, was in Mazedonien vorgeht, das unter
drei Balkanstaaten, nämlich Jugoslawien, Griechenland und Bulgarien,
 aufgeteilt ist, ferner darüber, was in Kossowo vorgeht, einer
Provinz, die sich in Jugoslawien befindet und über 1 Million Einwohner
 zählt und schließlich darüber, was in Albanien vorgeht. Da
der albanische Vertreter nicht anwesend ist, werde ich auch in
seinem Namen sprechen.
In allen drei Teilen Mazedoniens gibt es unverantwortliche Faktoren,
 an deren Spitze sich Mazedonier befinden. Sie haben wahrscheinlich
 aus den Zeitungen erfahren, daß es da unten eine Organisation
 gibt, die sich Innere Mazedonische Revolutionäre Organisation
nennt, an deren Spitze der General Protogerow steht, ein blutdürstiger
 General, Seit drei Jahren quält diese Organisation das
mazedonische Volk; sie herrscht unumschränkt über denjenigen Teil
Mazedoniens, der sich in Bulgarien befindet. Sie betätigt sich aber
nicht nur in diesem Teile Mazedoniens, sondern auch in Bulgarien.
Aus dieser Gruppe rekrutieren sich die grausamsten Henker der bulgarischen
 Arbeiter und Bauern,
Während der letzten drei Jahre wurden in einer Gegend, deren
Bevölkerung nicht 200 000 Einwohner beträgt, im Kreise Petritsch,
über 1000 Mazedonier von dieser Bande ermordet, die von der bulgarischen
 Regierung, der Regierung Zankows, des Blutdürstigen, die
Sie alle kennen, geschützt wird,
Wenn wir die Lage der Mazedonier unter Jugoslawien betrachten,
 sehen wir auch hier den weißen Terror wüten, Auch hier gibt
es immer Banden, die der reaktionären militaristischen serbischen
Faschistenregierung zu Diensten stehen; ich sage „serbischen, denn
die Regierung befindet sich in serbischen Händen, obzwar sich das
Land Südslawien, offiziell das Königreich der Serben, Kroaten und
Slowenen nennt, Es sind die alten „Tschetniki” {Freischärler),
Trbitsch, Pekianetz, die eine spezielle Organisation bilden mit dem
Ziele, die Denationalisierungspolitik der Belgrader Regierung zu
unterstützen, Einige Führer dieser Organisation sind Abgeordnete
in der Belgrader Skuptschina. Es gibt auch Mazedonier, die im

“p
        <pb n="58" />
        Dienste .der serbischen Regierung stehen; diese Individuen sind eine
wahre Geißel für die Bevölkerung; sie mißhandeln, terrorisieren und
peinigen in jeder Weise die mazedonische Bevölkerung,
Dasselbe System wird auch in Griechenland angewendet, zu
dem fast die Hälfte, genauer, vier Zehntel Mazedoniens. gehört.
Auch hier gibt es Banden mit Führern an der Spitze, die sich „Kapitän”
 nennen; da ist der Kapitän Stefan, da sind andere „Kapitäne”,
die von Dorf zu Dorf gehen, die Bevölkerung quälen, sie zwingen, ihre
Nationalität zu verneinen, ihre Muttersprache nicht zu sprechen, Es
ist die Denationalisierungspolitik, die auf die brutalste Art durchgeführt
 wird.
In dem Kreis Kossowo, einer Provinz mit fast einer Million Einwohner,
 können wir fesstellen, daß die serbische Regierung diesen
Kreis wie eine Kolonie, ja noch schlechter wie eine Kolonie behandelt.
 Dutzende von Dörfern sind vernichtet, hunderte Albanier im
Gefängnis, Die Bevölkerung dieses Landes hat keine kulturellen
und nationalen Rechte, geschweige denn politische Rechte,
In Albanien, wo es eine Regierung gibt, die sich als nationale
albanische Regierung bezeichnet, herrscht in Wirklichkeit Mussolini,
Achmed Zogu, der Präsident der Republik, ist ein Präfekt, ein Diener
Mussolinis und regiert auf dessen Befehl das Land,
Die wirklichen Revolutionäre, die albanischen Vorkämpfer, die
Intellektuellen, die albanischen Bauern werden mißhandelt; viele von
ihnen sind gezwungen zu fliehen und in der Fremde als Emigranten
herumzuirren,
Wenn man also über den weißen Terror spricht, wenn man diese
Frage behandelt, so ist es der Balkan, der uns eine genaue Vorstellung
 gibt, was weißer Terror ist. Was die Rolle der unverantwortlichen
 Faktoren betrifft, so ist es wieder der Balkan, wo man
sie nicht nur an der Arbeit, sondern auch im Dienste der Regierungen
sehen kann.
Im Zusammenhange mit dieser Frage möchte ich einige Worte
über die Propaganda im Auslande sagen. Ich unterließ es, das Wort
zu ergreifen, als Welew diese Frage berührte, Als Vertreter der
unterdrückten Balkanvölker und da ich mich selbst mit der Auslandspropaganda
 gegen den weißen Terror auf dem Balkan und
gegen die Unterdrückung in. diesen Ländern beschäftige, möchte ich
auch sagen, daß es absolut notwendig ist, die Kampagne fortzusetzen,
die wir, alle Nationalrevolutionäre und Kommunisten des Balkans,
im Auslande ‚führen.
Ich unterstütze, was bereits gesagt wurde und möchte noch
unterstreichen: wäre nicht die Auslandspropaganda beim Rakosi-Prozeß
 eingeleitet worden, so wäre dieser Kämpfer vielleicht zum
Tode verurteilt und hingerichtet worden. Wäre nicht die Kampagne
im Auslande anläßlich des Szanto-Prozesses vor 5 oder 6 Monaten
gewesen, der Revolutionär Szanto wäre vielleicht auch zum Tode
verurteilt worden, denn der Prozeß sollte vor dem Kriegsgericht
stattfinden. Es gibt noch viele solcher Fälle, Auch in Jugoslawien
gibt es gefährdete Revolutionäre, die vor 3 oder 4 Monaten verhaftet
wurden: Wujowitsch und Kusowo. Sie befanden sich in einer furchtbaren
 Lage, man hatte sie mißhandelt und dank der Kampagne des
Komitees gegen den weißen Terror auf dem Balkan, dessen Vor-==
        <pb n="59" />
        sitzender Henri Barbusse ist, dank der Proteste der Zeitungen, die
sich mit Balkanangelegenheiten beschäftigten, wurde ihr Los etwas
zrleichtert, -
Um eine Vorstellung von der Wirkung unserer Auslandskampagnen
 auf dem Balkan selbst und besonders unter den unterdrückten
 Völkern zu erhalten, diene folgender Hinweis: Erfährt man,
daß im Auslande eine anhaltende Protestkampagne gegen das Regime
des Terrors und der Unterdrückung, das auf dem Balkan herrscht,
geführt wird, dann bildet dies bei der Bevölkerung einen noch
größeren Ansporn, sich zu organisieren zum Kampf gegen das bestehende
 Regime.
Aus diesen Gründen bin ich der Meinung, daß es ein großer
Fehler wäre, würde man irgendeinen Vorschlag annehmen —
obzwar hier erklärt wurde, der Standpunkt der Exekutive der IRH
sei, daß die Kampagne fortgesetzt werden müsse —., der dahin abzielen
 würde, daß die Auslandskampagne gegen den weißen Terror
auf dem Balkan abgestoppt werden solle. Gegenwärtig bestehen
Komitees gegen den Terror auf dem Balkan in Genf, Paris, Wien,
London und in Brüssel; auch in anderen Ländern müssen solche
Komitees gegründet und die Kampagne fortgesetzt werden.

5
        <pb n="60" />
        IV. Das Gefängnisregime
Menzel-Deutschland:

Von allen Referenten wie auch Diskussionsrednern wurde betont,
 daß der Kapitalismus sich die Justiz zum Instrument geschaffen
hat, um die arbeitende Klasse niederzuhalten, Es war mir sehr
interessant zu hören, daß auch Sie der Meinung sind, daß die Richter,
soweit sie im Dienste des Kapitals stehen, das Recht bewußt beugen,
wenn es sich um die Verfolgung der aufsteigenden Klasse — also
des Proletariats — handelt.
Wenn das aber schon bei der Verurteilung so offen zutage tritt,
dann können Sie sich wohl auch ein Bild machen, was mit dem Angeklagten
 nach seiner Verurteilung geschieht. Bemühen sich vor
der Verurteilung noch die Rechtsanwälte um den Angeklagten, so
ist er nach seiner Verurteilung so gut wie begraben. Der Anwalt
hat andere Aufgaben, den Freunden und Bekannten fehlen die Mittel
und im übrigen sorgt der Strafvollzug dafür, daß kaum ein Schmerzensschrei
 an die Oeffentlichkeit dringt. Das ist wohl in allen kapitalistischen
 Ländern so, Ich kann mich daher auch darauf beschränken,
besonders das Strafregime in den deutschen Zuchthäusern und Gefängnissen
 zu behandeln. Das ist mir auch schon deshalb angenehm,
weil ich hier aus eigener Erfahrung sprechen kann. Zum Vergleich
werde ich das Regime in den Strafanstalten der Sowjetunion heranziehen,
 das ich jetzt zu studieren genügend Gelegenheit hatte.
Man könnte vielleicht einwenden, daß der Strafvollzug in
Deutschland doch nicht so grausam ist wie in den Ländern des
weißen Terrors und Faschismus. Es ist richtig, daß nach den „gesetzlichen“
 Bestimmungen, beispielsweise in Preußen, die Prügelstrafe
oder das „In-den-Bockspannen” seit 1916 „verboten“ ist. Die Anweisungen
 also, wo der Minister genau angegeben hat, wie der Gefangene
 zu prügeln ist, wie die Schläge auszuführen sind, wieviel
Schläge er erhalten soll usw., sind außer Kraft gesetzt worden —
auf dem Papier, Geprügelt wird aber nach wie vor. Aber darauf
kommt es doch auch nicht allein an, sondern vor allen Dingen ist
ausschlaggebend, welche raffinierten Methoden der moderne Strafvollzug
 erfindet, um den Menschen physisch und psychisch zu martern.
 Und hier gibt es meiner Meinung nach keinen Unterschied im
Prinzip, wenn auch die Quälereien nuanciert sind. Ich habe ja
Gelegenheit, jede Woche die Zuchthäuser und Gefängnisse in
Deutschland zu durchwandern, Zu Hunderten kommen die brieflichen
 Schmerzensschreie der politischen, aber auch der kriminellen
Gefangenen zu mir, und ich bin daher wohl in der Lage, Vergleiche
zu ziehen, .
Als wir vor Jahren im
zwecks Verbesserung des

Preußischen Landtage einen Antrag
Strafvollzuss einbrachten. dachten
        <pb n="61" />
        wir wunder was wir ausgetültelt hatten, Hier nun in der Sowjetunion
 konnte ich sehen, daß alle unsere Wünsche, ja meine Träume,
die mir seit 40 bis 50 Jahren vorgeschwebt haben, restlos verwirklicht
 worden sind,
Es ist klar, kein Gefängnis, ganz gleich wo das auch sei, macht
einen guten Eindruck, Die Gitter und Eisenstäbe sind keine
schönen Dinge, Aber das ist auch wiederum nicht das Entscheidende.
Das Ausschlaggebende ist der Geist, der in diesen Räumen herrscht.
Und ich muß sagen: in den Strafanstalten der Sowjetunion sieht man
im Gegensatz zu denen in den kapitalistischen Ländern auch in den
Strafgefangenen den Menschen, ja, noch mehr, man achtet in den
Strafgefangenen.den Menschen, der freilich auf Abwege gekommen
ist, den man aber für die menschliche Gesellschaft zurückgewinnen
will, So war ich beispielsweise tief erschüttert, als in einer Leningrader
 Strafanstalt. ein Gefangener sich im Beisein des Direktors
nicht nur eine Zigarette ansteckte, sondern die Schachtel auch dem
Direktor anbot, der sich auch ohne Scheu eine von den angebotenen
Zigaretten ansteckte, In Deutschland würde der Gefangene dafür
mindestens 14 Tage Einzelhaft bekommen haben, wenn nicht noch
Schlimmeres passiert wäre.
Ueberhaupt die Disziplinarstrafen. Ich wollte in einer anderen
Strafanstalt gern wissen, wieviel Disziplinarstrafen im Monat verhängt
 werden, Sofort wurde mir das Buch gebracht und eine Stenotypistin
 mußte mir alle Zahlen abschreiben, Da sah ich nun, daß
man hier fast überhaupt nicht straft, sondern mit Erziehungsmethoden
auf den Strafgefangenen einzuwirken versucht, denn Briefentzug,
Verweis und ähnliche Dinge‘ kann man nicht als Bestrafung betrachten.
 Es gibt aber auch Strafe, und zwar Einzelhaft, aber darauf
komme ich noch später zurück. Wenn ich «mir aber die Delikte
vergegenwärtige, dann hätte bei uns ein Gefangener mindestens
14 Tage Einzelhaft erhalten, wenn man ihm nicht noch zur „Beruhigung‘
 Eisenstäbe an Hände und Füße gegeben hätte.
Wenn bei uns ein armer Teufel 100 Mark Geldstrafe bekommt,
selbst wenn er bisher nicht vorbestraft war, muß er, wenn er sie nicht
zahlen kann, die Strafe (pro Tag fünf Mark) absitzen. Und das
müßte gerade die Kunst des Richters sein, den Menschen vor dem
ersten Gefängnis zu bewahren. Das macht man hier anders, wie ich
gesehen habe, Wenn jemand Geldstrafe bekommt, und er hat Arbeit,
dann wird ihm nicht der volle Betrag auf einmal abgenommen, er
wird nicht gleich ruiniert, sondern die Geldstrafe wird ihm in kleinen
Raten vom Lohn abgezogen. Hat er keine Arbeit, dann muß er
Zwangsarbeit machen, Arbeit, die er verrichten kann; er bekommt
75 Prozent des gewerkschaftlich festgesetzten Lohnes. Das nenne ich
gesunden Menschenverstand,
Ganz anders bei uns, Wir haben in Deutschland jährlich 70- bis
75 000 Menschen, die durch preußische Gefängnisse und Zuchthäuser
gehen, Und wer erst einmal seinen Fuß über die Schwelle eines
solchen Hauses gesetzt hat, ist unrettbar verloren, gesellschaftlich
geächtet, niemand will mit ihm zu tun haben. Bei der übergroßen
Arbeitslosigkeit findet er auch nicht Arbeit, und weil er nichts auf
dem Leib hat und im Gefängnis noch ausgebeutet wurde, so dauert
es nicht lange, bis er wieder rückfällig wird und im Zuchthaus landet.
So habe ich bei meinen Reisen in all den Jahren häufig Leute
        <pb n="62" />
        gefunden, die 15, 20 und noch mehr Male vorbestraft waren, die
seit ihrer Strafmündigkeit immer nur ein paar Wochen das Zuchthaus
und das Gefängnis verlassen haben. Und was für intelligente Menschen
 findet man, wenn man diese Häuser durchläuft, Wenn man
sich mit diesen Leuten unterhält, findet man, daß man ruhig die
Behauptung aufstellen kann, daß der ärgste Verbrecher, der im
Keller am Fußboden gefesselt ist, ein Herz wie andere Menschen hat,
es muß nur jemand sein, der versteht, die guten Seiten zu retten,
Denn nicht er hat Schuld, sondern die Gesellschaft; die Erziehung
usw. haben an ihm gesündigt und tragen die Schuld an seiner Verfehlung.
 Wer sich den Strafvollzug zum Studium erwählt hat
— es gehört heute nicht zu diesem Vortrag —, der kann Ihnen mit
vielen Beispielen dienen, daß diese Behauptung unbedingt wahr ist.
Eine der fürchterlichsten Fragen für die Gefangenen, die im
geschlechtsfähigen Alter stehen, ist die Sexualfrage. Wenn Sie
größere Strafanstalten, namentlich Frauenzuchthäuser, besuchen,
stehen Ihnen die Haare zu Berge, was Sie da alles in sittlicher Beziehung
 erleben.
Als ich einmal nur den Antrag im Preußischen Landtag stellte,
daß man den verheirateten Strafgefangenen von Zeit zu Zeit gestatten
 müsse, ohne Aufseher den Besuch des Ehegatten zu empfangen,
 wurde ich aufgefordert, doch näher zu erklären, was ich
damit meine, Ich habe es offen gesagt, und da sagte ein bürgerlicher
 Redner ganz entsetzt, die deutsche Frau stehe ihm denn doch
zu hoch, jeder Mensch wüßte, was da vorkommen würde, Ich sagte
ihm darauf: Schlafen Sie um Gotteswillen nicht in der Schlafstube
Ihrer Frau, denn sonst weiß alle Welt, was da geschieht,
Ganz anders ist es hier in Rußland, Wenn sich der Gefangene
gut führt, hat er das Recht, einen bestimmten Urlaub zu erhalten
und die sexuelle Frage ist mit Leichtigkeit gelöst,
Auch eine andere Natürlichkeit findet man noch. Ich habe hier
das GPU-Gefängnis besucht; das wird ja allgemeine  verschrien
wegen seines „grausamen Regimes”. Von dem habe ich freilich
nichts gefunden. In der Schneiderei fiel mir auf, daß an einem Tisch
Männlein und Weiblein zusammensaßen und arbeiteten, In Deutschland
 ist dies verboten, Ich wolte einmal eine Genossin mit mir ins
Zuchthaus nehmen, weil ich infolge Krankheit schwer allein gehen
konnte. Stundenlang mußte ich verhandeln und nachweisen, daß
doch keine Bedenken vorliegen könnten. Der Direktor hat es dann
riskiert, und das bewog mich, in der GPU.-Strafanstalt an den Direktor
 die Frage zu richten: Wenn die Geschlechter hier zusammen
arbeiten, passiert denn da nichts? Er stellte mir eine natürliche
Widerfrage: Ob denn bei uns in Deutschland im Theater die Weiblein
von den Männlein streng getrennt seien und ob Männlein und Weiblein
 nicht zusammen auf die Straße gehen und wie es in den Fabriken
sei? Er fragte, passiert denn da in Deutschland etwas? — Ja, sagte
er, bei uns hier passiert auch nichts,
Eine andere sehr wichtige Frage ist die, daß die Gefangenen
hier nicht um ihre Arbeitskraft betrogen werden. Hier ist die Arbeit
keine Ausbeutung, sondern sie dient zur Heilung des Verbrechers:
man will ihn der Gesellschaft als nützliches Glied zurückgeben, Ich
habe mit Freuden gesehen, wie hier der Gefangene als Arbeiter in
seinem Beruf bleibt oder in einen solchen eingeführt wird, Ich habe

51
        <pb n="63" />
        olt gesagt, das sind ja gar keine Gefängnisse, das sind ja Fabriken.
Ja, wenn man in Deutschland, in Oesterreich, in Frankreich das riskieren
 würde, dann würde es einen Sturm von den Innungen, den
kleinen Meistern an das Ministerium geben, die sich über die Konkurrenz
 durch die Zuchthausarbeit beschweren würden. Das liegt
im kapitalistischen System, In unseren Ländern sitzen die armen
Menschen zu Tausenden und gehen dem Wahnsinn entgegen, Folgen
des verkehrten Strafvollzuges.
In der Sowjetunion bekommen die Gefangenen 75 Prozent des
gewerkschaftlichen Lohnes, Sie bekommen das nicht gleich ausgezahlt.
 Ich habe mich überzeugt, was stehen bleibt, was sie verzehren
 dürfen, sodaß, wenn der Gefangene seine Zeit hinter sich
hat, er nicht, wie bei uns, vor dem Tore mit nichts am Leibe und
nichts im Magen steht; er hatte ja eine Gelegenheit zu sparen.
Seine Familie braucht nicht zugrunde gehen, er kann sie von seinem
Arbeitslohn unterstützen. Bei uns weigern sich die Gemeinden in
der Regel, Frauen und Kinder zu unterstützen. So verkommt der
Gefangene im Zuchthaus und seine Familie zu Hause.
Bei uns in Deutschland hat der ‚Gefangene sein Pensum abzuarbeiten.
 Dem Gefangenen wird zugeredet, er solle nur recht fleißig
arbeiten, und wenn er tüchtig geschafft hat, würde er es leichter
bekommen, . Stellt der Direktor fest, der Mann hat gut gearbeitet,
so wird die Leistung zum Pensum erhoben. Wer dann das Pensum
nicht schafft, bekommt Kostentzug und später ÄArrest.
Die Entlohnung ist geradezu „fürstlich“, Von 2 bis 20 Pfennig
pro Tag, habe ich festgestellt. Die Strafanstalten, die bis 20 Pfennig
gehen, sind aber selten. Meist schwankt es zwischen 2 und
10 Pfennig. Daß da niemand Lust hat, zu arbeiten, und daß sich
der Gefangene keine Mühe gibt, eine gute Arbeit herzustellen, ist
ganz klar, Deshalb war mir das auch hier kein Rätsel, als ich in der
Fabrik sah, daß die Gefangenen das feinste Leder ganz gewissenhaft
verarbeiten und gar nicht daran denken, schlechte Arbeit zu machen.
Das ist der Schlüssel dazu: man behandelt die Gefangenen als
Arbeiter und nicht als Gefangene, Ich habe das Gefühl gehabt, daß
die Gefangenen auch im Gefängnis als Genossen betrachtet und behandelt
 werden, ;
Bei uns könnte man an jedes Gefängnis schreiben: Wer hier
eingeht, lasse alle Hoffnung draußen, denn das Gefängnis ist nicht
für den Gefangenen, sondern der Gefangene ist für das Gefängnis da.
Wenn Sie in Deutschland in die Strafanstalt kommen, sehen
Sie Blumentöpfe an den Fenstern der Korridore, der Fußboden ist
sauber poliert, über dieses alles soll das Zuchthauselend hinwegtäuschen,
 Allerdings ist dort ein weißer Streifen, da steht: Der
Besucher wird gebeten, nicht über den Streifen zu treten. Aber wehe
dem Gefangenen, der darüber tritt. 4 Tage Arrest sind ihm sicher.
Oberflächliche Leute lassen sich durch diesen Schein oft täuschen,
Sie kommen in russische Gefängnisse und sehen das Haus, das noch
aus der Zarenzeit stammt und nicht sehr einladend aussieht, Ich
glaube gern, daß die Sowjetunion Wichtigeres zu tun hat, als neue
Gefängnisse zu bauen. Sie behilft sich mit diesen Gefängnissen, die
schon vorhanden waren, denn vielleicht braucht sie überhaupt bald
keine mehr; man muß den Geist feststellen, der hier herrscht.

572
        <pb n="64" />
        Ich sagte schon, es kommt auf den Geist an, der in der Anstalt
herrscht, Hier gibt es keine Schikanen und Quälereien. Bei uns
aber hat der Gefangene neben seiner Strafe alle erbärmlichen Quälereien'
 und Schikanen zu erdulden,
In den westlichen Ländern versucht man in letzter Zeit human
zu scheinen, In Deutschland hat man versucht, die Leute nach dem
sogenannten Dreistufensystem zu behandeln. Es würde zu weit
führen, das ganze System hier zu behandeln, Ich beschränke mich
auf einige Tatsachen. Der Gefangene, dem die politische Ueberzeugungstäterschaft
 zugesagt worden ist, kann Vergünstigungen bezommen,
 Und zwar darf er im Zuchthaus eine Zeitung lesen, aber
keine kommunistische, — kommunistische Zeitungen sind verboten.
Er kann einen kleinen Betrag verwenden, um sich Zahnpasta zu
kaufen. Die meisten Zuchthausdirektoren machen aber aus dem
„kann“ ein „es ist verboten“. Sie benutzen die neue Verordnung,
um die Gefangenen zu quälen, In Insterburg (Ostpreußen) fragte ich
den Direktor, wie er mit den Gefangenen zufrieden wäre, Er schilderte
 sie mir als anständige Leute, Ich fragte ihn dann, warum die
Leute, wenn sie sich so gut führen, nicht in der dritten Stufe sind.
Der Gefängnisdirektor sagte darauf, sie müssen ihre Gesinnung
ändern, Ich fragte, wozu die Stufen dann überhaupt da seien? Wenn
ein katholischer Gefangener in einer evangelischen Gegend sitzt, so
wird man sagen, du hast einen anderen Glauben, du kannst nicht in
die dritte Stufe kommen und umgekehrt, sitzt ein evangelischer
Gefangener in einer katholischen Gegend, so sagt man dasselbe.
Daran sieht man die Niederträchtigkeit und wie kleinlich das Stufensystem
 gehandhabt wird. Zur Charakterisierung möchte ich noch
folgenden Fall anführen: Im vorigen Jahre, im Dezember, hatte ein
politischer Gefangener Geburtstag, Seine Mutter kaufte drei Nelken
— sie hatte sich dieselben wirklich vom Munde abgespart — und
wankte nach dem Zuchthaus, um dem Sohn die drei Nelken zu geben.
Als sie dorthin kommt — der Besuch war gestattet — durfte sie dem
Sohn die Nelken nicht überreichen, denn der Gefangene war nicht
in der dritten Stufe und durfte seine Zelle demzufolge nicht mit
Blumen schmücken, Sie können sich denken, wie diese Roheit nicht
nur auf die Mutter, sondern auch auf den Gefangenen gewirkt hat.
Wir haben in Preußen die sogenannte Strafvollzugsordnung.
Diese Vollzugsordnung soll den Strafvollzug in etwas bessern, Zum
Beispiel spricht der $ 113 davon, welche Rechte der Gefangene im
Brieischreiben hat, Wenn ein krimineller Gefangener oder Sittlichkeitsverbrecher
 den Wunsch hat, sich mit seinen Angehörigen brieflich
 zu unterhalten, so ist das doch ein Zeichen der Besserung, Man
sollte also dieses Briefschreiben fördern, aber nicht verhindern, Nun
muß aber der Gefangene um jeden Brief, den er schreiben will, erst
einen Kampf führen, und bei diesem Kampf geht es in der Regel nicht
ohne Bestrafung ab, So haben wir 1923 eine Reihe solcher Fälle
sehabt. Ein Zuchthausdirektor ging in äußerst brutaler Weise vor;
weil er nicht wollte, daß Briefe an Abgeordnete geschrieben werden,
Das Justizministerium .hat gefunden, daß Abgeordnete Privatpersonen
sind; er wollte auf diese Art das Briefschreiben der Gefangenen
auch an mich verhindern,
Genau so verhält es sich mit der Literatur. Kommunistische
Literatur, kommunistische Zeitungen darf der Gefangene nicht lesen.

63
        <pb n="65" />
        Ich habe im Preußischen Landtage häufig gesagt: Wenn wir erst am
Ruder sind und man würde einem katholischen Gefangenen nur die
„Rote Fahne“ und kommunistische Literatur zum Lesen geben, so
würde das eine Bosheit sein. Dabei nickten mir die bürgerlichen
Abgeordneten zu. Ich sagte ihnen darauf: genau so ist das, was sie
mit meinen Genossen tun!
Schlimmer noch ist es mit den Menschen, die durch den Strafvollzug
 aus dem seelischen Gleichgewicht kommen. Ich sagte eingangs
 schon, die russische Gefängnisordnung besagt, die strengste
Strafe, die der Direktor verhängen kann, ist 14 Tage Einzelhalt.
In Einzelhaft muß in Deutschland jeder Zuchthausgefangene
drei Jahre sitzen, und diese drei Jahre genügen, um den Mann vollständig
 aus dem seelischen Gleichgewicht zu bringen, Wie viele
Genossen, die ich als ganz fröhliche Menschen kennen lernte, habe
ich nicht wiedererkannt bei meinem Besuch.
Diese Einzelzellen sind so breit, daß ich, wenn ich die Hände
ausgestreckt halte, mit den Fingern die Seitenwände berühren kann,
und dementsprechend sind sie auch nur lang, In diesen Zellen wird
am Tag das Bett an die Wand geschlossen. In diesem Raum arbeitet
der Gefangene, Und was für geisttötende Arbeit hat er zu verrichten!
 Tüten kleben, Federn schleißen, In: diesen Zellen nimmt
der Gefangene das Essen zu sich, schläft er auch. Den ganzen Tag
und die ganze Nacht hat er keine Gelegenheit, auch nur ein Wort
zu sprechen, Am Tage wird er eine halbe Stunde ausgeführt, aber
wehe, wenn auch nur ein Wort über seine Lippen kommt. Sofort
wird er abgeführt und kommt in den Keller, denn in den Freistunden
sprechen, wird sehr streng bestraft,
Und so kommt es denn, daß wir die geistig Minderwertigen in
den Strafanstalten;zu Tausenden haben. Ein Mensch, der drei Jahre
in einem solchen Loche sitzt, muß aus dem seelischen Gleichgewicht
kommen, um so mehr, weil er eine Umgebung hat, die ihn nicht versteht,
 Ich wünschte, ich hätte die Zeit dazu, Ihnen nur einige Beispiele
 vor Augen zu führen, wie unverständig diese Leute sind, die
sich vorgenommen haben, Menschen zu bessern. Direktoren
sind in den meisten Fällen ehemalige Offiziere, Korpsstudenten, die
mit ihrer zerhackten Schnauze dem Gefangenen, der wegen Körperverletzung
 sitzt, ein recht schlechtes Beispiel geben, Wenn ein wegen
Körperverletzung Bestrafter solchen Direktor ansieht, muß er sich
sagen, der Mensch ist nicht besser als ich, das sieht man ihm am
Gesicht an.
Ich komme in eine Anstalt, da höre ich ein Gebrüll, das durch
die ganze Anstalt schallt. Ich gehe in den Keller, da schreit ein
Mensch aus Leibeskräften. Ich sagte schon, die Zellen sind so breit,
daß ich bei ausgebreiteten Armen die Seitenwände berühre. In dieser
Zelle ist noch ein Eisenkäfig eingebaut; die Stangen sind so stark
wie in einem Löwenkäfig, damit das recht auf das Gemüt des Gefangenen
 wirkt, An der Seite ist eine Pritsche eingebaut, auf der
er nachts schlafen kann. Sonst ist nichts in dieser Zelle, Und in
dieser Zelle brüllt. der Mann. Ich komme in ein Gespräch mit ihm.
Da stellt sich heraus, daß er seit zwei Jahren in Einzelhaft sitzt. Er
sagt: Es kommt so über mich, und wenn ich es herannahen fühle,
dann bitte ich schon immer, daß ich isoliert werde. Der Mann war
in der Einzelhaft zugrunde gerichtet, Dabei haben wir Aerzte in
        <pb n="66" />
        diesen Gefängnissen, die sich aber nicht um diese Menschen kümmern,
 Die Menschen werden an Leib und Seele gemartert. Nicht
so, daß man die, die das tun, fassen kann; aber die Martern, die den
Leuten bei diesem Strafvollzug zugefügt werden, sind nicht weniger
grausam als in Rumänien. Wenn hier in der Sowjetunion schon
14 Tage Einzelhaft als schwerste Strafe gilt, können Sie sich denken,
wie drei Jahre Einzelhaft auf einen Zuchthausgefangenen, namentlich
auf einen politischen, wirken müssen,
Nun gibt es in der Sowjetunion ebenfalls Leute, die wiederholt
gesessen haben, Die kommen auch häufiger aus dem seelischen
Gleichgewicht, Wie behandelt man hier solche Leute? Ich habe da
in. den Gefängnissen vor allen Dingen gesehen, daß man viel Wert
auf ausreichendes Arztpersonal legt, In einem Gefängnis waren
allein fünf Aerzte. Mein Freund Timpe hat jeden Arzt nach seinen
Spezialkenntnissen gefragt, und ich war sehr ‚erstaunt, zu hören, mit
welcher Sorgfalt man hier den Gefangenen gegenüber verfährt, In
Deutschland kommt häufig auf 1000 Gefangene so ein alter Kreisphysikus,
 der vielleicht noch schlechter laufen kann als ich. Und
hier gab es in einem viel kleineren Gefängnis fünf Aerzte.
Aber das ist nicht das wichtigste. Wie wird hier ein renitenter
Gefangener behandelt? Da bekommt er eine Einspritzung, Hilft das
nicht, dann gibt es den sogenannten Beruhigungsgürtel, das ist ein
sehr breiter, zusammengenähter Leinwandstreifen, In diesen Streifen,
 der vorher naß gemacht wird, wird der renitente Gefangene eingewickelt.
 Er bekommt also einen „Prißnitzumschlag”. Vielleicht ist
das nicht schön, aber er kann sich doch wenigstens während seiner
Anfälle nicht verletzen,
Bei uns lautet der 8 71 Absatz a der Verordnung:
„Einsperrung in eine Beruhigungszelle bei Wutausbrüchen, die
mit Toben, Schreien oder Zerstörung von Gegenständen verbunden
sind. Die Beruhigungszelle besteht aus einem festen Einzelgelaß
mit unzerbrechlichen Fenstern und glatten Wänden, aus dem alle
Gegenstände, mit denen der Gefangene sich oder anderen Schaden
zufügen könnte, entfernt sind,”
Das hört sich ganz schön an, In Wirklichkeit spielt sich die
Sache so ab: Der Gefangene wird von ungefähr fünf bis sechs kräftigen
 Wärtern aus der Zelle geholt und unter Gewaltanwendung,
Stoßen ist „verboten”, nach seiner Beruhigungszelle gebracht. Dort
wird er nackt ausgezogen, sogar das Hemd wird ihm genommen, so
daß er nun auf dem Zementfußboden bei Tag und Nacht kampieren
muß. Ein Kübel für die Notdurft ist nicht darin, man sagt, er könne
sich leicht daran verletzen. Im Winter wird meist.auch noch das
Fenster geöffnet, Auch da hat man eine gute Ausrede. Wenn man
fragt: warum öffnen sie das Fenster? Bei dieser Kälte auf dem
Zementfußboden zu Kegen ist doch sehr gefährlich, der Gefangene
muß sich doch eine schwere Krankheit holen, dann wird geantwortet:
Das Fenster müssen wir wegen des Gestanks aufmachen, Sie sehen
doch, daß der Gefangene seine Notdurft in der Ecke verrichtet hat.
Noch bessere Mittel hat man bei Leuten, die aus dem seelischen
Gleichgewicht gekommen sind und sich das Leben nehmen wollen.
Der $ 78 Absatz b der Verordnung behandelt die Fesselung nach
einem Selbstmordversuch:

£r
%
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        „Fesselung nach einem Selbstmordversuch, einem Fluchtversuch
 oder bei Gewalttaten gegen Personen: oder Sachen, sofern
sie unerläßlich ist, um die Wiederholung solcher Handlungen zu
verhindern oder den Gefangenen zu beruhigen, Die Fesselung kann
erfolgen an den Händen durch einfache Handschellen oder solche
an einem 50 Zentimeter langen eisernen Stabe, an einem Fuß
durch Anschließen an den Fußboden oder an die Wand, an beiden
Füßen durch Beinschellen mit Ketten oder anderer beweglicher
Verbindung an Händen und Füßen zugleich.”
Die Fesselung in einer eisernen Stange sieht so aus: Die Hände
kommen in die eiserne Stange, von ihr laufen Ketten nach den
Füßen, die. auch gefesselt werden, Wenn man nun den Gefangenen
besonders „wohlgesinnt‘ ist, dann werden die Ketten so angezogen,
daß er krumm geschlossen ist, Auf dem Papier ist das Krummschließen
 allerdings verboten.
Noch einige Worte über die „Entlassungsfürsorge‘, Der preu-Bische
 Staat gab dafür 1927 den Betrag von 200000 Mark aus.
Ich sagte bereits, daß in Preußen 75 000 Menschen alljährlich durch
die Gefängnisse und Zuchthäuser gehen. Rechnen Sie sich aus, was
jeder bekommt, wenn er aus dem Zuchthaus entlassen wird, Die
Rote Hilfe ist weiter fortgeschritten, denn sie gab im Jahre 1926
allein 730 000 Mark aus für politische Gefangene.
Wie kann man nun allen diesen Grausamkeiten begegnen? Ich
bin der Meinung, daß die Arbeit der Anwälte nach der Verurteilung
nicht zu Ende sein soll, sondern erst richtig beginnen muß, Es ist
unbedingt notwendig, daß die Anwälte es als ihre Aufgabe ansehen
müssen, sich noch weiter um den Verurteilten zu kümmern, .
Von der RHD ist es uns gelungen, überall Leute einzusetzen, die
die Gefangenen besuchen dürfen. Das hat sich als sehr gut erwiesen,
Ein anderer Weg ist. der, daß die Genossen, die in den Parlamenten
 sitzen, unermüdlich auf Verbesserung des Gefängnisregimes
dringen, Im Preußischen Landtage stellen wir unsere Anträge
seit 1922, und wir haben die bürgerliche Meute gezwungen, daß sie
im Jahre 1926 eine ganze Woche daran setzen mußte, um die kommüunistischen
 Anträge zum Strafvollzug zu beraten.
Eine weitere Aufgabe besteht darin, daß Abgeordnete ihre
freie Zeit benutzen müssen, zu versuchen, die Politgefangenen
zu besuchen, um bei dieser Gelegenheit die Beschwerden der Gelangenen
 entgegenzunehmen, Wir haben in Deutschland bei der
RHD eine juristische Zentralstelle mit einer Abteilung Strafvollzug.
Unsere Aufgabe besteht darin, daß ich. fast andauernd von
Zuchthaus zu Zuchthaus reise, die Beschwerden entgegennehme und
zu Hause bearbeite. Durch unsere andauernden Proteste erzielen
wir, daß nach und nach eine Besserung zu verzeichnen ist.
Noch eine andere Aufgabe: Wenn ich von den Gefangenen Urteile
 erfahre, die zum Himmel: schreien, nehme ich mir die Akten
und versuche, dem Justizminister die Ungeheuerlichkeit des Urteils
nachzuweisen. So ist es uns im Jahre 1927 gelungen, 1340 Monate,
im ganzen also 111% Jahre, zur Begnadigung zu bringen, Bis September
 1927 waren es erneut 75 Jahre,
Wir beschäftigen uns in Deutschland eingehend damit, das Los
der politischen Gefangenen und auch der Kriminellen in jeder Be-
        <pb n="68" />
        ziehung zu bessern. Wir arbeiten ımmer daran, weil wir wissen,
daß die Zahl der Gefangenen nicht kleiner, sondern im Gegenteil
immer größer wird,
Wenn wir das, was unsere russischen Genossen geschaffen
haben, durchführen wollen, müssen wir noch einen dornenvollen Weg
gehen. Und dazu brauchen wir notwendig die IRH zur Betreuung
der politischen proletarischen Gefangenen, Durch diese Betreuung
wird der Gefangene gestützt und gestärkt, Er hat das Gefühl, daß
er nicht verlassen ist, Er weiß, die IRH sorgt nicht nur für ihn,
sondern auch für seine Frau und seine Kinder. Das ist ein Mittel,
das Proletariat auf dem Siegeswege vorwärts zu treiben.

Spiro-Rumänien:

Wir haben jetzt ein Bild über das Gefängnisregime im sogenannten
 zivilisierten und kultivierten Westen bekommen, Sie haben gehört,
 daß Gesetz und Norm den Strafvollzug der politischen Gefangenen
 in diesem sogenannten zivilisierten Westen zu einer ständigen
 und unbarmherzigen moralischen und körperlichen Qual gestalten,

Ich will nun versuchen, Ihnen ein Bild zu entwerfen über das
Gefängnisregime auf dem Balkan, an Hand der Beschreibung des
Strafvollzugs in Rumänien. Ich will gleich bemerken, daß Dinge,
die in Deutschland von Gesetzes wegen nicht nur gestattet, sondern
sogar angeordnet sind, bei uns verboten sind. Das Gesetz, das allerdings
 nur spärlich den Strafvollzug bedenkt, verbietet jede Art von
Fesseln, Sie haben vielleicht schon. vom Karzer gehört. Auch der
ist für Zivilgelangene verboten, er ist nur für Militärpersonen gestattet.
 Verboten sind auch Schläge und das Totschlagen und Verhungern,
 das täglich vorkommt, ist ebenfalls nicht reglementiert,
Ich will Ihnen ohne Leidenschaft die Dinge schildern, die der Strafvollzug
 in Rumänien für politische Gefangene vorsieht, Für politische
 Gefangene sind die Strafen viel schwerer als für gemeine
Verbrecher, In erster Linie hat der politische Gefangene von Anfang
an — da ist kein Unterschied zwischen Untersuchungshaft und
zwischen Zuchthaus —, wenn er sich nicht dagegen wehrt, Zwangsarbeit
 zu leisten, Zum Wehren steht ihm als einzigstes Mittel der
Hungerstreik zur Verfügung, Die Kommunistische Partei führt einen
Kampf gegen diesen Hungerstreik. Sie versucht der Epidemie des
Hungerstreiks Einhalt zu gebieten, Die Hungerstreiks brechen dennoch
 stets von neuem spontan aus, Die Genossen weinen förmlich,
wenn man ihnen deswegen Vorwürfe macht. „Wir lassen uns schlagen,
 demütigen, foltern und quälen, dann kommt aber ein Moment,
wo wir nicht mehr können,” So ist die ewige Begleiterscheinung des
Strafvollzugs in Rumänien der Hungerstreik, Es dürfte Ihnen aus
den Zeitungsmeldungen, die auch nur sporadisch sein können, die
Länge des Hungerstreiks der Revolutionäre Dobrotschanu und Goldstein,
 wobei letzterer nach einem sechzigtägigen Hungerstreik nicht
freiwillig, sondern unfreiwillig gestorben ist, bekannt sein. Die rumänischen
 Gefängnisdirektoren haben sich einen Humor hierfür zurechtgelegt
 und haben gesagt, wenn du schon über 25 Tage gehungert
 hast, dann hungere nur weiter, Einzelheiten über die Qualen
des Hungerstreiks erübrigen sich wohl. Sie werden sich vorstellen
können, was Hungerstreik bedeutet.
        <pb n="69" />
        Ketten und Fesseln sind ebenfalls verboten. Im Gesetzbuch
heißt es, im Interesse der Aufrechterhaltung der Ordnung im Gefängnis
 kann der Direktor Strafmaßnahmen unter Berücksichtigung
des Bildungsgrades des Gefangenen verhängen. Daran will ich eine
kleine Episode knüpfen, die. ich selbst erlebt habe. Ich hatte die
Ehre, von einem königlichen Major eine ganze Nacht hindurch mißhandelt
 zu werden. Am nächsten Tag kommt er in den Karzer gestürzt
 und sagte: „Ich wußte nicht, daß Sie Intellektueller sind, ich
hätte Sie sonst nicht so mißhandelt.‘ Ich habe das begeistert zur
Kenntnis genommen, denn ich sehe, der Bildungsgrad wird gewertet.
Ich will nun zu den Ketten übergehen, Trotz des Verbots werden
gerade den politischen Verbrechern Ketten und Fesseln angelegt.
Wenn etwas davon bekannt wird, so sagt man, daß die Gefahr der
Flucht besteht. Eigentümlich ist es aber, daß alle „auf der Flucht
Erschossenen‘ ohne Ketten transportiert wurden.
Ich möchte Ihnen nur einmal vergegenwärtigen, wie so ein Karzer
 aussieht. Stellen Sie sich einen standuhrähnlichen Kasten vor,
in derselben Tiefe und Breite, Er erreicht die Höhe eines Menschen,
der in diesen Kasten hineingepreßt wird, Er kann weder die Knie,
noch die Arme, noch die Schultern bewegen. Durch ein kleines
Löchlein kann er Wasser trinken, Es ist auch vorgeschrieben, ihm
eine bestimmte Portion Maisbrot zu geben, Wenn der Wächter mild
ist, dann stopft er ihm diese Portion in den Mund, gewöhnlich fällt
es aber vorbei. Dort steht er eine Stunde, zwei Stunden, drei Stunden,
 vierundzwanzig Stunden, einen Tag und eine Nacht, zwei
Nächte, zwei Tage, sechs Tage, zehn Tage. Zehn Tage ist die Norm.
Tag und Nacht, 24 auf 24 Stunden steht er da, ohne ein Glied rühren
zu können, Die Füße schwellen an, es bilden ‚sich eitrige Wunden,
im Winter frieren ihm die Füße am Zementboden an. Der Genosse
Goldstein war während der vielen Monate unaufhörlich mit einer
Pause von zwei Tagen in diesen Kasten gepreßt. Als Erschwerung
der Strafe kommt das Maisbrot in Wegfall, Als weitere Erschwerung
 kommt hinzu, daß Nacht für Nacht besoflfene Offiziere und
Unteroffiziere kommen, um ihren sadistischen Gelüsten zu firöhnen,
ziehen Gefangene nackt aus und prügeln sie, Das sind Disziplinarstrafen
 im Rahmen des Wirkungskreises des Direktors,
Wir gehen von Disziplinarstrafen, die ich mit Absicht zuerst
angeführt habe, zu der Kost über. Heute ist in Rumänien das Tagesbudget
 eines Gefangenen etwas höher als 8 Lei. Um sich zu vergegenwärtigen,
 was das heißt, will ich Ihnen sagen, daß man für
20 Lei ein Kilogramm schwarzes Brot erhält, Für diese 8 Lei bekommt
 der Gefangene also Tee — das ist heißes Wasser, das mit
irgend etwas gefärbt ist und an Tee erinnert —; er bekommt zum
Mittag Kartoffelsuppe — es ist das eine Suppe, die etwas faul anmutet
 und in der einige Kartoffelschalen herumschwimmen. Er bekommt
 zum Nachtmahl dieselbe Suppe; er bekommt außerdem ein
dumpfschmeckendes Maisbrot. Der Herr Direktor ist der Mehllieferant.
 Er besitzt, dank seiner Ersparnisse, einen großen Teil
Aktien des rumänischen Mühlenkonzerns.
Etwas über die Krankheiten in den Gefängnissen, In den Gefängnissen
 sind 80 bis 90 Prozent aller Gefangenen mehr oder minder
magen- und darmkrank, Es kommt auch häufig vor, daß die Gefangenen
 Magengeschwüre bekommen. Von einer Behandlung durch

*o
        <pb n="70" />
        den Arzt kann keine Rede sein. Wenn der Arzt etwas zu sagen
hat, dann empfiehlt er Karzer. Man braucht nur die Bücher von
Kosta Foru und Barbusse zu lesen. um darüber ein eingehendes Bild
zu erhalten,
Von einer Behandlung der Tuberkulosekranken — 10 Prozent
aller Gefangenen sind. tuberkulös erkrankt — kann ebenfalls keine
Rede sein,
Wenn aber dieses Regime sich nicht noch fürchterlicher auswirkt,
 so ist das ausschließlich der Wachsamkeit des internationalen
Proletariats und dem Proteststurm der Werktätigen aller Länder
unter Führung der IRH zu verdanken,
Die hygienischen Verhältnisse in den einzelnen Gefängnissen sind
schrecklich. In einem Raum, der ungefähr drei bis vier Meter groß
ist, sind in Jilawa auf Holzpritschen, die von Holzwanzen durchsetzt
sind, 18 bis 20 Gefangene untergebracht. Die Fenster sind ganz
klein. Ausgang eine Stunde am Tage im sogenannten Hof, in Wirklichkeit
 aber ein unterirdischer Keller, in dem durch ein Kanalgitter
Licht hineinfällt, Kleider, Wäsche, so etwas kennt die rumänische
Gefängnisverwaltung nicht, Lebensmittel von außen zu erhalten, ist
eine ausnahmweise Vergünstigung, in der Regel aber wird sie entzogen,

Die Lage der Angehörigen unter diesen Verhältnissen zu schildern,
 wird sich wohl erübrigen. Die meisten wohnen auf der Straße,
weil sie die Miete nicht bezahlen können, Die Gefangenen schreiben
verzweifelte Briefe und bitten, die Unterstützung für sie ihren Angehörigen
 zukommen zu lassen, damit diese wenigstens leben können,
denn „wir haben doch unsere Nahrung“,
Das ist ein beiläufiges Bild, Ich habe Ihnen gesagt, ich will
ohne Leidenschaft, ohne persönliche Färbung, ohne Ausschmückung
mit Einzelbildern die Lage schildern,
Seit Jahren führt die IRH einen Kampf um das physische Leben
dieser Gefangenen, denn ein, zwei oder drei Jahre Zuchthaus in
Rumänien bedeuten eine unbedingte, durch Ausnahmen nur bestätigte
Todesstrafe. ;
Seit den Jahren 1920/21 besteht das Regime in dieser Schärfe.
Es ist dank den ausländischen Protesten nicht um vieles härter geworden,
 nicht zu Massenmorden gekommen, dank der Wachsamkeit
des ausländischen Proletariats, dank der Tätigkeit der Internationalen
Roten Hilfe. Und dessen sind sich auch die Gefangenen überall vollauf
 bewußt,
Als es in Wien bei den Juliereignissen Hunderte von Toten und
Verwundeten gab, waren die Gefangenen in Jilawa sich ihrer Solidaritätspflicht
 bewußt. Was sie in harter, monatelanger Arbeit produziert
 hatten, Schachspiele, Zigarettendosen, Holzarbeiten, sandten
sie nach Wien und forderten, daß der Erlös für die Angehörigen der
Toten und Verwundeten verwandt würde, Das einzige, was die Gefangenen
 noch aufrecht erhält, ist eben die wirksame praktische Betätigung
 der internationalen Solidarität,

Katayama-Japan-Bei
 uns sind fast alle Gefängnisse nach europäischem Muster eingerichtet,
 hohe Gefängnismauern und bewaffnete, in europäische An-.


En
        <pb n="71" />
        züge und Schuhe gekleidete Gefängniswärter, Alles außerhalb und
innerhalb des Gefängnisses macht einen sehr guten Eindruck, doch
was die Gefängnisdisziplin anbetrifft, so ist sie barbarisch. Die Gefangenen
 werden in Dunkelzellen auf Tage und Wochen gesteckt
und werden bestraft mit Auspeitschung, Fußstößen und Aufhängen
an. den Händen, Im Winter wird zur Bestrafung‘ kaltes Wasser auf
die nackt ausgezogenen Gefangenen gegossen oder sie werden in
einen Behälter mit heißem Wasser gestellt, Alle europäischen Methoden
 der mittelalterlichen Folter werden in japanischen Gelängnissen
 angewandt,
Was die Arbeit anbetrifft, so wird jeder Gefangene gezwungen,
10 bis 14 Stunden am Tage tätig zu sein, und wenn er nicht eine
bestimmte Norm liefert, so wird seine Kost reduziert. Dieses wird
besonders gegen die wegen Streikvergehens Inhaftierten angewandt,
die sehr schwere Arbeit zu leisten haben.
‚Was die Kost anbetrifft, so ist das Essen in den japanischen
Gefängnissen äußerst schlecht. Früher erhielten die Eingekerkerten
140 Prozent Reis- und 60 Prozent Gerstenprodukte, gegenwärtig
jedoch erhalten sie nur 30 Prozent Reis- und 70 Prozent Gerstenprodukte,
 beides in sehr schlechter Qualität. Die Kost ist kaum genügend
 zum Leben. Aus diesem Grunde sterben viele Gefangene,
vor allem Jugendliche,
Für den Spaziergang werden .den Gefangenen täglich 10 bis 15
Minuten gegeben, doch bei Regen oder schlechtem Wetter im Winter
wird der Spaziergang nicht gestattet, so daß sie tage- und wochenlang
 nicht aus den Gefängniszellen herauskommen.
Was das Geistesleben anbetrifft, so erhalten sie keinerlei
Bücher, und nur wenn ihre Führung sehr gut ist, werden ihnen manchmal
 Schriften religiösen, moralischen Inhalts,‘ aber niemals periodische
 Zeitschriften oder Zeitungen gegeben, Sie haben ebenfalls
fast keine Verbindung mit der Außenwelt, und nur selten sind Besuche
 gestattet. Jeder Gefangene kann einen Brief in zwei Monaten
erhalten sowie einen in dieser Zeit schreiben, Wenn ein Gefangener
jedoch einen Brief schreiben will, so erhält er nur ein kleines Stück
Papier mit einem großen Pinsel zum schreiben. Auf diese Art kann
der Gefangene nur ein paar Zeilen auf dem Blatt unterbringen. Besuche
 von ein und derselben Person, Frau oder Bruder, werden
nur einmal in 60 Tagen, und nur auf fünf Minuten, gestattet,
Beim Verlassen des Gefängnisses sind die Gefangenen gewöhnlich
 stark geschwächt; viele leiden unter Nahrungsmangel, Bewegungsmangel
 usw, Ich kann hier Beispiele anführen.
1910 wurden elf Anarchisten zu lebenslänglicher Einkerkerung
verurteilt, Alle wurden in verschiedenen Gefängnissen und in besonderen
 Zellen untergebracht; heute erfahren wir, daß nur noch vier
oder fünf von ihnen geblieben sind; einige sind krank, einige sind
wahnsinnig geworden, die übrigen haben sich erhängt oder sind an
Krankheit gestorben,
Alle Kommunisten oder Sozialisten werden in Einzelzellen gesteckt,
 und diese Zellen sind klein und schmutzig; die meisten haben
Wanzen oder anderes Ungeziefer, so daß es mit dem Schlafen sehr
schlecht bestellt ist; außerdem brennt die ganze Zeit elektrisches
Licht, um eine Flucht der Gefangenen zu verhindern, und alle fünf
Minuten passiert der Wärter mit Säbelrasseln und Fußgestampf: nur
        <pb n="72" />
        wer sehr müde ist, kann einschlafen. Außerdem kann ich aus eigener
Erfahrung mitteilen, daß.in den japanischen Gefängnissen die Bestrafung
 stets in der Nacht vollzogen wird. Der Gefangene wird zu
einer bestimmten Strafzelle geschleppt, wo allerlei Instrumente und
Maschinen für die Folter untergebracht sind. Wenn man in der
Nähe einer Einzelzelle liegt, so hört man das Schreien des unter der
Folter leidenden Gefangenen. Das Schreien des Geschlagenen ist
zuerst sehr laut, doch allmählich wird es immer schwächer und
schwächer, bis der Geschlagene schon in halb bewußtlosem Zustand
nicht mehr zu schreien imstande ist, Dieses kommt ständig in den
japanischen Gefängnissen vor, Ich war neun Monate in einem Gefängnis,
 wo 1500 Gefangene untergebracht waren, und jede Nacht
hörte ich die schrecklichen Schmerzensschreie dieses oder jenes
mißhandelten Gefangenen.
Da in Japan die Gefangenen, besonders die Kommunisten, in
Einzelzellen leben, haben sie keine Bewegungsfreiheit, Selbst in den
zaristischen Gefängnissen konnten sich die Eingekerkerten frei bewegen,
 doch in den japanischen Gefängnissen hat ein Arbeiter in einer
bestimmten Stellung zu sitzen, ob er arbeitet oder nicht; er kann
nicht in seiner Zelle umhergehen oder selbst seine Arme zu gymnastischer
 Uebung auf- und abschwingen. In den‘ japanischen Gefängnissen
 ist absichtlich so ein strenges Regime eingeführt, um das
Leben im Gefängnis sehr schwer zu gestalten,

Guiboud-Ribaud, Frankreich:

Die Frage des Strafregimes ist eine äußerst wichtige Frage,
überragt unendlich die Parteigegensätze und berührt im allgemeinen
die Probleme der höchsten und allgemeinen Humanität,
Eben deswegen schätze ich mich glücklich, einer eingehenden Er-Örterung,
 so interessanten Entwicklung der Frage, die hier heute
Abend stattfand, beigewohnt zu haben,
In seinem Vortrag lieferte uns der Referent eine reichliche Information.
 Wir hörten aus Rumänien, Japan, und aus allen kapitalistischen
 Ländern der Welt könnte man dasselbe erzählen, daß in
allen Zuchthäusern der kapitalistischen Welt Grausamkeiten und
Verbrechen vollbracht werden. Der Referent gab uns das Bild in
seiner richtigen Beleuchtung, er beschrieb das Strafregime in seinem
Lande und das der Sowjetunion,
Ich glaube, man könnte noch viel mehr Material zu der Frage
liefern, Auch im Namen unseres Landes hätten die anderen Delegierten
 Frankreichs kommen und vieles erzählen können, was bei uns
vor sich geht, Aber ich will das viele Wiederholen vermeiden.
Wir können in der Tat sagen, und ich glaube auch, daß eben
darin der klare Unterschied liegt, daß das Strafregime in den imperialistischen
 Staaten auf dem folgenden, einzigen Prinzip beruht: Der
Mensch, einmal ins Zuchthaus geraten, das Individuum, einmal vom
Urteil getroffen, sei ein Feind, er sei als Einer zu betrachten, der ausgeschlossen,
 bestraft sein müsse, vor dessen Tode man sich nicht
zu scheuen brauche. (Und so betrachtet man ihn auch wirklich,
sowohl in Deutschland als auch in Frankreich. in Japan. Rumänien
und anderen Ländern.)
Hier aber, und ich schätze mich besonders glücklich, das heute

71
        <pb n="73" />
        Abend von dieser Tribüne sagen zu können, ist gerade das Gegenteil
der Fall, das ergibt sich sowohl aus dem Vortrag des Referenten, als
auch aus den Informationen, welche ich persönlich bisher gesammelt
habe, Hier in der Sowjetunion ist das Strafregime auf einem ganz
anderen Prinzip aufgebaut.
Hier ist der Verurteilte trotzdem Mensch, wie ich selbst beobachtet
 habe, nicht ein Feind, sondern ein Kranker, aber nicht ein
„Lombrosos‘” Verbrecher, der in einem Spital unterzubringen wäre
— wir haben keine Spitäler besucht —, sondern ein sozialkranker
Mensch. Das Strafregime in der Sowjetunion ist folgendermaßen zu
verstehen: Ein verurteilter Mensch ist vor allem ein Unwissender,
ein Schwächling; man muß ihn erziehen — und ihn arbeiten lassen.
Ihn leiden lassen, wäre unnütz, es würde ihn erbittern, empören
und unvermeidlich ins Gefängnis zurückführen. Wenn der Mensch
soziale Erbitterung und Leiden kennt, und wenn er im Gefängnis
weder zu seiner Erziehung, noch zu seiner Erhöhung etwas erhalten
hat, so hat er nach seinem Austritt nur den einzigen Weg zu betreten,
 den des Verbrechens,
Einerseits haben wir gehört, was in den kapitalistischen Ländern,
 anderseits, was in dem hiesigen Lande vor sich geht. Der Unterschied
 zwischen dem Strafregime hier und dort läßt sich ganz genau
feststellen: bei uns haben wir einen Verbrecher, der getroffen sein
muß, genauer gesprochen: einen Feind, der niederzuschlagen ist; hier
sehen wir einen Kranken, einen Unwissenden, der Pflege, ärztlicher
Behandlung und Erziehung bedarf, -
In seiner Anwendung ist dieser schöne Gedanke ganz neu, Hier
erkenne ich und begrüße denselben. .
Wäre es denn möglich, durch irgendwelche progressive Reformen
 die Mentalität der kapitalistischen Regierungen radikal. umzugestalten?
 Wäre es denn möglich, dahin zu gelangen, sie das begreifen
 zu lassen, was man hier mit einem Male verstanden hat?
Ist denn eine aktive Bewegung nicht notwendiger als eine Ideenbewegung?
 Jeder muß sein Gewissen befragen, bevor er darauf
antwortet.
Ich meinerseits habe meine Antwort bereits abgegeben, und ich
hoffe, Sie haben mich verstanden. ;
In unsere Länder zurückgekehrt, können wir unserer Gesinnung
nur in einer aktiven Bewegung Ausdruck seben,

Ehrmann-Jugoslawien:
Ich spreche über Jugoslawien. Das dortige Regime der Untersuchungshaft
 ist gut bekannt, Ich erinnere an verschiedene Fälle,
wie Wujowitsch u. a., wo wir Gelegenheit hatten, einen Einblick in
die jugoslawische Untersuchungshaft zu tun,
Dagegen ist der Strafvollzug in den Gefängnissen der breiten
Oeffentlichkeit so gut wie unbekannt. Ich habe ein Dokument vor
mir, aus dem wir uns mit den Methoden des Strafvollzugs in Jugoslawien
 bekannt machen können, Es ist eine Petition der politischen
Häftlinge in Slawonisch-Mitrowitza an den Justizminister, in der sie
sich über die Behandlung beschweren und den Hungerstreik ankündigen,
 Die politischen Gefangenen werden keineswegs als solche anerkannt.
 Sie werden als Verbrecher betrachtet. und zwar als eine

17
        <pb n="74" />
        schwerere Sorte. Wenn man die Beamten, die Verwaltung fragt;
warum eigentlich dieser oder jener, von dem es bekannt ist, daß er
aus politischen Gründen im Gefängnis sitzt, wie ein gemeiner Verbrecher
 behandelt wird, so heißt es: Der Mann ist nicht zur Gefängnisstrafe
 oder zur Internierung verurteilt, sondern zum Zuchthaus,
 und der zum Zuchthaus Verurteilte ist kein politischer Gefangener.
 Diese Art der Behandlung ist geradezu lächerlich, Kann
denn die Art der Strafe die Natur des Delikts bestimmen? In keinem
Falle. Nach dieser Auffassung z. B. ist jemand; der zu Zuchthaus
schlechthin verurteilt ist, ein gemeiner Verbrecher; berücksichtigt
aber das Gericht irgendeinen Milderungsgrund und verwandelt die
Zuchthausstrafe in eine Gefängnisstrafe oder in Internierung, so ist
er ein politischer Gefangener, bekommt die Qualifikation eines politischen
 Gefangenen; das Verbrechen aber ist ein und dasselbe,
Auf diese Weise wollte ich nur illustrieren, wie in Jugoslawien
die politischen Gefangenen zu gemeinen Verbrechern gestempelt
werden. In Wirklichkeit ist die Behandlung der politischen Gefangenen
 noch schlechter als die der ärgsten gemeinen Verbrecher,
Ich werde in einigen Worten die Methode des Strafvollzugs aufzeigen.

Die jugoslawischen Gefängnisse und Zuchthäuser werden nach
dem sogenannten irländischen System verwaltet, Nach diesem kommt
der Gefangene vorerst in die Einzelhaft, darin muß er mindestens
zwei Monate sitzen, Wir haben aber auch Fälle, wo er drei, vier,
sechs Monate in dieser sogenannten Quarantäne sitzen muß,
Ferner dürfen die politischen Gefangenen nie zusammen in einem
Zimmer sein, Wegen Raubmord Verurteilte — es mögen zehn Leute
einer Bande sein — kommen in ein Zimmer, Wenn es aber politische
Häftlinge sind, zwei oder drei, werden sie streng separiert,. Wenn
sie zufällig auf dem Hof der Anstalt oder sonst bei einer Gelegenheit
zusammenkommen, dürfen sie nicht zusammen sprechen, jeder
Fall wird mit einer Disziplinarstrafe geahndet, Die erste Strafe ist
ein Tag Einzelhalt, drei Tage, zwei Wochen, ein Monat, drei Monate
Einzelhaft, und manchmal auf unbestimmte Zeit Einzelhaft. Es gibt
aber politische Gefangene, die eine endlose Zeit in Einzelhaft waren,
die fünf Jahre nicht aus der Einzelhaft herauskommen, Ich erinnere
hier z. B. an Stejitsch, der ein Attentatsversuch verübt hat, Er kam
tünf Jahre nicht aus der Einzelhaft heraus, Dabei mußte er während
der ganzen Zeit Ketten tragen. Das ist, besonders im Winter, eine
sehr schwere Strafe, denn in den Einzelzellen wird nicht geheizt.
Eine weitere Disziplinarstrafe, die viel Anwendung findet, ist
das sogenannte Anbinden. Viele werden sich vom Militär her dieser
Art der Disziplinarstrafe erinnern, Diese Strafe ist gang und gäbe.
Sechs Stunden Eisen heißt es dort, d, h., man wird sechs Stunden
angebunden. Diese Art der Strafe wird vom Gesetz für die gemeinen
Verbrecher verboten, bei politischen Verbrechen findet sie noch Anwendung,
 Genosse Stejitsch hat ungefähr fünf Jahre Ketten getragen,
 viele andere vier Jahre, z. B. Zipuschewitsch, Drei Jahre
Ketten ist schon eine häufige Sache, Auch gemeine Verbrecher
tragen Ketten, aber in keinem Fall so lange wie die politischen,
Die gemeinen Verbrecher können eine bedingungsweise Freilassung,
 Beurlaubung in Anspruch nehmen, die politischen Gefangenen
 haben niemals das Recht dazu, Es gibt keinen einzigen Fall,

73
        <pb n="75" />
        wo ein politischer Verbrecher beurlaubt wurde. Auf diese Weise ist
die Strafe des Politischen zweimal länger und zweimal schlimmer.
In Jugoslawien gab es einige Male bei verschiedenen monarchistischen
 Gelegenheiten Amnestien, aber bei keiner einzigen Gelegenheit
 wurde ein politischer Gefangener amnestiert,
Eine weitere Differenzierung zwischen politischen und gemeinen
Verbrechern ist folgende. Der gemeine Verbrecher wird, nachdem er
eine bestimmte Frist abgesessen hat, in die sogenannte Vermittlungsabteilung
 gebracht. Diese Vermittlungsabteilung hat sehr große Privilegien.
 Der Gefangene darf rauchen, bewegt sich frei, darf die
Anstalt verlassen. In Jugoslawien werden diese Häftlinge „Sloltnjak”
(Halbfreie) genannt. Jeder kriminelle Verbrecher weiß, daß er an
dem und dem Tage in diese Abteilung übergeführt wird. Der politische
 Häftling wird in keinem Falle in diese Abteilung gebracht.
Daß es zu zahlreichen Hungerstreiks in den jugoslawischen Gefängnissen
 gekommen ist, ist bekannt, Sie haben die Oeffentlichkeit
aufgerüttelt und die Zustände hinter den Gefängnismauern den
breiten Massen zur Kenntnis gebracht. Und das zeigt uns auch den
Weg, um den politischen Gefangenen zu helfen, um dieses unerträgliche
 Regime zu mildern und für ihre gänzliche Befreiung zu kämpfen.
Nur die aktive Solidarität mit den politischen Gefangenen bringt
ihnen Erleichterung.

Beschanowa-Bulgarien:
Ich will in kurzen Worten das Gefängnisregime schildern, das
in Bulgarien für diejenigen besteht, die nach allen Schrecken und
Foltern der bulgarischen Polizei noch am Leben bleiben. Denn bevor
man ins Gefängnis kommt, muß man durch das Fegefeuer der bulgarischen
 Polizei, Das Regime der bulgarischen Polizei ist aber
allen bekannt, Allen sind die sadistischen Formen der Folterungen
und Mißhandlungen bekannt, nicht nur die Prügelung, sondern auch
die Qualen mit glühendem Eisen, Elektrizität, Klemmen, langsamen
Erwürgens. Nur jene, welche alle diese Schrecken überstehen, kommen
 schließlich ins Gefängnis. Dort führen sie ein Hungerleben, denn
die Gefängnisnahrung ist so gering und wertlos, daß sie diese erschöpften
 und gequälten Menschen nicht befriedigt — sie ist so
widerlich, daß man sie nicht in den Mund nehmen kann, Des Morgens
erhalten die Gefangenen Tee ohne Zucker, zu Mittag eine Suppe,
bei der man sich große Mühe geben muß, wenn man etwas aus ihr
herausfangen will.
Die Verwaltung sucht nach Anlässen, um bestrafen zu können.
Wenn es Sogar nur scheint, daß der politische Gefangene mit
widerspenstigem Tone antwortet, so wird er schon bestraft, Die Verprügelung
 der politischen Gefangenen ist an der Tagesordnung, Die
Strafen bestehen gewöhnlich in Karzer, Der Karzer im Zentralgefängnis
 zu Sofia stellt ein unterirdisches Zementverließ dar,
ohne Luft und Licht, in das Wasser hineingelassen wird, damit sich
die Bestraften nicht setzen können. Diejenigen, mit denen die Verwaltung
 sehr unzufrieden ist, werden nackt ausgezogen und mit
Wasser übergossen, Im Karzer werden die Gefangenen bei Wasser
und Brot fünf, zehn, zwanzig Tage eingesperrt. Es kommen auch
Massenbestrafungen der politischen Gefangenen vor, bei denen die
        <pb n="76" />
        Kammern mit Häftlinge vollgestopft werden, denen man nicht gestattet,
 während 20 Tage die Schwelle zu überschreiten; sie werden
selbst nicht auf den Abort gelassen, der Abort wird durch einen
Kübel ersetzt; sie werden bei Brot und Wasser in einer unmöglichen
Atmosphäre gehalten, der frischen Luft ganz beraubt, '
Die zweite Art der Strafe ist die Uebersiedlung in eine Zelle
mit Kriminellen, was sehr oft bei Frauen praktiziert wird,
Trotz aller Foltern und Mißhandlungen ist der Geist unter den
Ned Gefangenen gut, wobei es unter ihnen Dutzende und
underte gibt, über die schon vier Jahre die Todesstrafe schwebt.
Es gibt unter ihnen solche, die seit zwei, drei und vier Jahren beim
Schlafengehen abends nicht wissen, ob man sie nicht am Morgen
zum Galgen oder zur Erschießung führt.
Die zum Tode Verurteilten werden gekettet; ihre Ketten werden
weder bei Tag noch bei Nacht abgenommen.
Eine ärztliche Hilfe gibt es in den Gefängnissen nicht, Ist die
Gefängnisverwaltung gezwungen, einen Arzt von außen zu rufen, so
wird der Gefangene dieser Hilfe nur in einem furchtbar erschöpften
Zustand teilhaftig, Ich führe hier das Beispiel des politischen Gefangenen
 Patow an: Seine Frau ist Aerztin und erwirkte’ für ihn
eine unbedingt nötige Operation bei voller Narkose. Die Narkose
erfolgte derart, daß es nur der Einmischung der Frau zu danken ist,
daß Patow nicht für ewige Zeiten eingeschläfert wurde, Unmittelbar
nach der Operation wurde er gezwungen, zu Fuß nach dem Zentralgefängnis
 von Sofia zurückzukehren,
Ein solches Regime besteht nicht nur im Zentralgefängnis, sondern
 auch in den Provinzgefängnissen.,
Jetzt kann in der Gefängnispraxis der bulgarischen Machthaber
noch folgende Erscheinung festgestellt werden: den politischen Gefangenen
 werden nicht nur die Besuche der Verwandten, sondern
auch die der Verteidiger verboten, Um die Besuchsmöglichkeit außerdem
 zu erschweren, werden die Gefangenen in Geflängnisse versetzt,
die weit von dem Aufenthaltsort der Verwandten entfernt liegen,
Die Besuche, wenn sie doch noch ausnahmsweise gewährt werden,
beschränken sich auf eine sehr kurze Zeit, wobei der Besuch vom
Gefangenen durch ein Eisengitter getrennt ist; außerdem findet eine
sehr strenge Bewachung statt.
Der Zweck dieses Regimes ist, den politischen Gefangenen ihr
moralisches Rückgrat zu brechen und letzten Endes sie phvsisch zu
vernichten, ;
Trotz alledem ist der Geist der politischen Gefangenen sehr gut:
Als ein Geistlicher ihnen zu Weihnachten eine Predigt halten wollte,
beantworteten sie diese mit der „Internationale‘, In der Nacht drangen
 „unverantwortliche‘“ Elemente — Offiziere und Faschisten — in
die Zellen und prügelten alle Gefangenen, davon einige zu Tode.
Vom Geist der Gefangenen zeugt weiter der Ihnen bekannte siebentägige
 Hungerstreik,
Ungeachtet aller Schikanen entwickelt sich die Massenbewegung
für die Amnestie immer mehr, Die Frauen und Mütter der Politgefangenen
 stehen an der Spitze dieser Bewegung, Jedermann weiß,
daß es hier nicht um eine Begnadigung, sondern um die physische
Rettung der politischen Gefangenen und damit um die moralische
Stärkung der revolutionären Bewegung geht,
        <pb n="77" />
        V. Das Asylrecht

Schönhoff-Oesterreich:
In früheren Zeiten wurde die Frage, ob Asyl gewährt würde
oder nicht, allgemein willkürlich behandelt. Erst in der Zeit der
Iranzösischen Revolution wurde die Gewährung des Asylrechts zu
einem Prinzip erhoben und in die Gesetzgebung aufgenommen. Die
Iranzösische EEE von 1793 erhebt zum ersten Male den Grundsatz,
 daß politischen lüchtlingen Asyl zu gewähren ist, nicht aber
den Tyrannen, Umgekehrt gewährten das Asylrecht den konterrevolutionären
 Emigranten in derselben Zeit die konterrevolutionären
 Staaten, Die Frage des Asylrechts gewinnt daher in der Zeit
eine ganz besondere Bedeutung, in der sich die Klassengegensätze
auf das äußerste zuspitzen und wo bereits zwei entgegengesetzte
herrschende politische Systeme bestehen,
Es handelt sich aber nicht in erster Linie um das Asylrecht,
das revolutionäre politische Flüchtlinge in der Sowjetunion genießen,
und auch nicht in erster Linie um die Frage des Asyls, das konterrevolutionäre
 Flüchtlinge in den kapitalistischen Ländern genießen,
sondern es handelt sich vor allen Dingen um die möglichste Untersuchung
 der Frage, wie durch Ausnützung jenes „demokratischen“
Rechtes den revolutionären Flüchtlingen aus den kapitalistischen
Ländern, insbesondere den des weißen Terrors, ein Asylrecht in den
anderen kapitalistischen Ländern gesichert werden kann.
Bevor die proletarische Revolution als akute Erscheinung der
Bourgeoisie gefährlich wurde, sind die bürgerlichen Liberalen für die
Rechtserscheinungen eingetreten, auf die man sich heute im Kampf
um das Asylrecht berufen kann, Seitdem haben aber diese Liberalen
 im Einklang mit der Bourgeoisie ihren Standpunkt entschieden
geändert und sind jetzt im Begriff, auch die letzten Rechtsbegriffe
in dieser Frage völlig abzubauen. Es handelt sich also darum, wie
wir diesem Abbau entgegentreten können, ja, wie wir eine Erweiterung
 der vorhandenen kläglichen Reste erreichen können.
Worin besteht bisher im wesentlichen das Asylrecht? Die Quellen,
aus denen ich schöpfe, sind verschieden, Es muß beachtet werden, daß
es ein sogenanntes Asylrecht wohl in einzelnen, aber durchaus nicht
in allen kapitalistischen Ländern gibt. Es gibt Hunderte von Staatsverträgen,
 die die verschiedenen Staaten in dieser Frage miteinander
verbinden. Aber auch diese Verträge sind nicht umfassend, d, h, es
gibt viele Staaten, in denen diese Frage weder durch ein Gesetz
noch durch einen Staatsvertrag geregelt ist, sondern in denen das
allgemeine Gesetz des Völkerrechts die einzige Richtschnur ist,
Der wesentliche Zug, wenngleich er absolut negativ ist, ist, daß
Flüchtlinge wegen politischer Delikte nicht ausgeliefert werden
        <pb n="78" />
        sollen. Wir haben aber bis jetzt kein positives Aufenthaltsrecht des
politischen Flüchtlings, nach dem Flüchtlinge dem verfolgenden
Staat nicht ausgeliefert werden dürfen, Es gibt neben der Auslieferung
 aber die Ausweisung, d, h. die Verweisung aus den Grenzen
des Zufluchtsortes ohne Uebergabe an den verfolgenden Staat, Wenn
zs weiter heißt, der politische Flüchtling ist grundsätzlich nicht auszuliefern,
 so ist darunter zu verstehen, er muß nicht ausgeliefert
werden. Das heißt, der Staat hat das Recht, seine Auslieferung zu
verweigern, aber das ist ein Recht des Asylrechts, und nicht ein
Recht des politischen Flüchtlings selbst, Er ist wehrlos, wenn der
Staat. die Bedingungen der Auslieferung verletzt und er nach der
Auslieferung wegen eines Delikts verurteilt wird, wegen dessen er
nicht ausgeliefert worden ist, Mir ist es in Oesterreich gelungen,
einen Freispruch zu erzielen, weil der Verurteilte nicht wegen. des
Delikts verurteilt worden ist, wegen dessen er ausgeliefert worden
war. Aber trotzdem gibt es bisher kein Recht, daß der politische
Flüchtling nicht ausgeliefert werden darf.

Außerdem fehlt es an einem Prinzip des politischen Deliktes und
es bestehen darüber, was ein politisches Delikt ist, tatsächlich verschiedene
 Meinungen. Die ältere Theorie ist die sogenannte objektive
 Theorie, wonach ‚der unmittelbare Tatbestand den Charakter
eines‘ politischen Delikts haben muß, Praktische Beispiele sind der
Hochverrat, der Angriff auf die bestehende Staatsordnung. Hingegen
wäre Mord nach dieser Theorie kein politisches Delikt, auch wenn
er im gegebenen Falle lediglich einen politischen Zweck verfolgt hat,
und wenn die Ermordung eines politischen Staatsmannes dabei in
Frage kommt.
Bei der anderen, der relativen Theorie, kommt es nicht auf den
gesetzlichen Tatbestand, sondern auf den einzelnen Fall an und ist
jedes Delikt als politisches Delikt anzusehen, welches im gegebenen
Fall ausschließlich einen politischen Zweck verfolgte, Aber
Dr. Lamasch schränkt seine Theorie ein auf den Fall, daß es sich um
die unmittelbare Vorbereitung des politischen Delikts handelt, daß
das Delikt nur den Zweck gehabt hat, einen hochverräterischen Umsturz
 vorzubereiten. Auch das ist ungenügend,
Die Praxis schwankt. So wurde z, B. Ford, der ein Attentat auf
den spanischen Ministerpräsidenten Dato verübte, von Deutschland
an Spanien ausgeliefert, obwohl es sich zweifellos um ein politisches
Delikt gehandelt hat, Hingegen wurden von Ungarn die Mörder
Erzbergers an Deutschland nicht ausgeliefert, wobei man sich auf
die relative Theorie stützte. So sehen wir, je nachdem ob es sich um
zinen revolutionären oder konterrevolutionären Anschlag handelt,
wie von den kapitalistischen Staaten die eine oder andere Theorie
angewandt wird.

Eine positive Einschränkung der Nichtauslieferung wegen politischer
 Delikte bzw. die positive Feststellung findet ihren Ausdruck
n der Attentatsklausel vom Jahre 1833, die von allen Ländern über-1ommen
 wurde. Hier wird ausdrücklich bestimmt, daß ein Attentat
auf Staatsoberhäupter oder Mitglieder ihrer Familie, das absolut ein
politisches Delikt ist, niemals als politisches Delikt zu betrachten ist,
Weiter war die alte Zarenregierung bemüht, in ihren Verträgen
einzuschließen, daß auch wegen allgemeiner politischer Delikte aus-7
        <pb n="79" />
        geliefert werden sollte; sie hat dieses Verlangen auch in einigen
Verträgen durchgesetzt, Doch das gehört jetzt der Geschichte an.
Für uns ist etwas anderes wichtiger, nämlich die jetzt zunehmende
Tendenz zwischen politischen und sozialen Delikten, die sich gegen
die Staatsform oder Staatseinrichtung eines bestimmten Staates, nicht
aber gegen das Staats- und Gesellschaftssystem richten, zu unterscheiden,
 Ich glaube besonders aufmerksam machen zu müssen auf
die Unterscheidung zwischen politischen Delikten, die sich gegen die
Einrichtungen des Staates und zwischen politischen Delikten, die
sich gegen das System richten. Zuerst ist diese Unterscheidung von
Lamasch theoretisch umrissen worden. Diese von Lamasch theoretisch
 umrissene Unterscheidung wurde von der Genfer Session des
Instituts für Internationales Recht von 1892 als Resolution angenommen,
 ist dann schon in einigen, aber bis jetzt wenigen Staatsverträgen,
besonders südamerikanischer Staaten, aulgenommen worden, und
zwar, was für die Gegenwart das Interessanteste ist, in der Formulierung,
 die zwischen politischen und sozialen Delikten — als ob
diese letzteren keine politischen wären — unterscheidet und wo die
Forderung erhoben wird, daß wegen sozialer Delikte ausgeliefert
werden soll, In dieser Formulierung ist die Forderung aufgestellt
worden auf dem letzten Wiener Polizeikongreß im vorigen Jahre,
Wir müssen sehr auf der Hut vor dieser Tendenz sein. Hier liegt
eine praktisch immer zugespitztere Richtung zur Ausschließung der
Nichtauslieferung vor, also Aufhebung des Asylrechts derjenigen politischen
 Flüchtlinge, die für die Herrschaft der Bourgeoisie in allen
Ländern wirklich gefährlich sind. ;
Noch einen Punkt muß ich als wichtig besprechen, nämlich die
Frage des Zusammentreffens von politischen und gemeinen Verbrechen..
 Das ist deswegen sehr wichtig, weil es häufig in der Praxis
vorgekommen ist, daß die Auslieferung politischer Verbrecher verlangt
 wird unter dem Vorwand, daß sie gemeine Verbrecher seien.
Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden, Es kann sein, daß die Auslieferung
 verlangt wird, indem das Verbrechen als gemeines konstrujert
 wird, obgleich es tatsächlich ein politisches ist. Diesen Fällen
ist leichter entgegenzutreten, da hat man eher Erfolge, So z, B. hat
Ungarn häufig die Auslieferung ehemaliger ungarischer Rotarmisten
verlangt wegen Mord, weil sie z. B. bei einem konterrevolutionären
Putsch auf Befehl ihrer damaligen Vorgesetzten geschossen — ich
spreche über ‚einen praktischen Fall — und angeblich auch getroffen
haben. Es ist gelungen, durch Klarlegung des tatsächlichen Sachverhaltes
 die Auslieferung zu verhindern,
Gefährlich ist es, wenn die Auslieferung wegen eines ganz anderen
 Deliktes, das wirklich ein gemeines ist, verlangt wird, Da
besteht nach dem positiven Recht keine Möglichkeit, die Auslieferung
zu verweigern, weil dieses gemeine Verbrechen gleichzeitig auch
politisch verfolgt wird. Das gibt nun aber die Möglichkeit, weil eine
Prüfung der Fundiertheit der Anklagen im Auslieferungsverfahren gar
nicht stattfindet, die Auslieferung durchzusetzen.
Nun besteht aber noch das sogenannte Spezialitätsprinzip. Aber
auch hier gibt es wieder zwei Theorien. Das Prinzip im weiteren
Sinne heißt, daß der Ausgelieferte nicht verurteilt werden soll wegen
eines Verbrechens, wegen dessen er nach dem betreffenden Auslieferungsvertrag
 nicht ausgeliefert werden dürfte, Und das Speziali-
        <pb n="80" />
        tätsprinzip im engeren Sinne besagt, daß er nicht verurteilt werden
darf wegen eines anderen Verbrechens, wegen dessen er tatsächlich
ausgeliefert worden ist, gleichgültig, ob er wegen dieses anderen
Verbrechens nach dem Auslieferungsvertrag ausgeliefert werden
konnte oder mußte, Eine Lösung, in welchem Sinne das Spezialitätsprinzip
 anzuwenden ist, gibt es im allgemeinen nicht. Einzelne Verträge
 liefern aber Anhaltspunkte:
Tatsache aber ist, daß das Prinzip überhaupt verletzt wird und
daß der verfolgende Staat, wenn er den politisch Verfolgten einmal
in den Händen hat, dann ungeniert gegen ihn auch wegen eines politischen
 Verbrechens vorgeht,
Die übrigen Punkte, die noch zu erwähnen sind, will ich, da sie
nicht speziell für politische Delikte wichtig sind, übergehen und nun
einen wichtigen Punkt behandeln, nämlich die Frage des Verfahrens.
So mangelhaft die Regelung des materiellen Rechts auch ist und so
großen Schwankungen sie in der Praxis auch Spielraum bietet; so ist
nicht das die schwächste Seite des Auslieferungsrechtes, Die
schwächste Seite ist, daß während des ganzen Auslieferungsverfahrens
 die Verteidigung überhaupt nicht zu Wort kommt, und daß der
Verfolgte tatsächlich gar keine Möglichkeit hat, sich zu wehren.
In der Regel — es gibt Ausnahmen — wird von dem verfolgenden
Staat ein Beweis weder dafür verlangt, daß der Verfolgte der angeschuldigten
 Tat überhaupt schuldig ist, noch wird ein Beweis
darüber angeführt, ob es sich um ein politisches Delikt handelt oder
nicht. Die Grundlage des ganzen Auslieferungsverfahrens bietet der
Haftbefehl oder die Anklageschrift oder, wenn es sich um die Auslieferung
 zum Vollzug einer verhängten Strafe handelt, ein Urteil,
kurz, ein Dokument des verfolgenden Staates, Dieses Dokument muß
auch nicht sofort beigebracht werden. Die Verhaftung kann schon
vorher verlangt werden durch die bloße Ankündigung eines solchen
iundierten Auslieferungsbegehrens.
Weiter sind Fristen gestellt, innerhalb dieser das Dokument nachgetragen
 werden muß, denn der Auszuliefernde sitzt ja währenddem
schon in Haft, Die österreichische Regierung aber steht auf dem
Standpunkt, daß diese Frist verlängert werden könne und sie hat
zum Beispiel, als es sich um die Frage des jugoslawischen Genossen
Markowitsch handelte, der nach Oesterreich geflüchtet war, zweimal
der jugoslawischen Regierung die Frist zur Präzisierung des Auslieferungsverlangens
 verlängert, Erst nach dem zweiten Male, als
die jugoslawische Regierung noch immer keine Fundierung geliefert
hatte, ist Markowitsch freigelassen worden.
Die Auslieferung eines bulgarischen Genossen, den ich vor kurzer
Zeit verteidigt hatte, wurde mit der Begründung verlangt, daß er
ein Räuber sei, Er wurde auf freien Fuß gesetzt, weil die die Auslieferung
 fordernde bulgarische Regierung nicht in der Lage war,
diese Bezeichnung zu fundamentieren,
Wenn aber dieses Dokument nachgetragen wird, dann ist der
Form Genüge getan und ein Beweisverfahren findet nicht statt, Die
Verteidigung erhält offiziell keine Entscheidung, Wenn sie nun aber
trotzdem rechtzeitig etwas erfährt und Beweisantrag stellt, kann
dieser glatt abgewiesen werden mit der Begründung, daß im Auslieferungsverfahren
 kein Beweisverfahren vorgesehen ist; es müßte
denn sein, daß nachgewiesen wird, daß der Auszuliefernde nicht der

pa
        <pb n="81" />
        Betreffende ist oder daß es sich um ein politisches Delikt handelt
Selbst dann, wenn der Betreffende in der Lage wäre, einen Beweis
durch Zeugen in dem fremden Lande zu erbringen, ist es nicht möglich,
 die Auslieferung zu verhindern, wenn sich der ausliefernde
He auf weitere Beweisanträge nicht einläßt.. Darin liegt der größte
‚angel, '
Schließlich ist die Entscheidung über die Auslieferung ein Verwaltungsakt,
 Die Gerichte wirken wohl im Verfahren mit, aber nur
insofern, daß sie den Antrag stellen, die Entscheidung aber liegt bei
der Verwaltungsbehörde, Das ist der schwerste Mangel, und ich
glaube, auf dem Gebiete des Auslieferungsrechtes muß das Schwergewicht
 auf den Kampf um die Reform des Verfahrens gelegt werden.
Ich komme zu den Forderungen, die nun aufzustellen sind. Zum
Teil ergeben sich die Forderungen aus dem Gesagten selbst, Es ist
zu fordern:
1, daß die Nichtauslieferung ausdrücklich als ein subjektives
Recht der Verfolgten erklärt wird;
2. daß der Begriff des politischen Deliktes definiert wird, und
zwar in einem möglichst weiten Sinne, im Sinne der relativen Theorie
und weitergehend nach Lamasch dahin, daß jede aus rein politischen
Gründen begangene Tat als politisches Delikt zu gelten hat;
3. daß wegen des gemeinen Deliktes nicht ausgeliefert werden
darf, wenn der Verfolgte glaubhaft machen kann, daß er auch politisch
 verfolgt wird und die Möglichkeit besteht, daß die Auslieferungsiorderung
 wegen des gemeinen Verbrechens nur ein Vorwand ist, um
ihn politisch aburteilen zu können.
Selbstverständlich müssen wir im allgemeinen auf die Nichtauslieferung
 überhaupt drängen, Wenn wir also von den bestehenden
Methoden der sogenannten Enumerationsmethode den Vorzug geben,
d. h. wo die Delikte, wegen deren auszuliefern ist, einzeln anzuführen
 sind, so aus dem Grunde, weil da der Kreis enger ist als bei
einer Eliminationsmethode. .
Wir werden dieser Methode aber auch den Vorzug geben, weil
sie schon in einzelnen Verträgen besteht.
Die Nichtauslieferung wegen militärischer Delikte hat im allgemeinen
 zu bleiben,
Wir haben ferner die ausdrückliche Anerkennung des Spezialitätsprinzips
 im engeren Sinne zu fordern, daß also nur wegen des
Deliktes verurteilt werden darf, wegen dessen die Auslieferung
erfolgte, Wir müssen fordern, daß die Auslieferung solange nicht
stattfindet, bis der Betreffende sich rehabilitiert hat,
Wir müssen weiter fordern, daß der Auszuliefernde nicht vor
ein Ausnahmegericht gestellt werden darf und wir müssen auch
Schutz verlangen dagegen, daß nicht angeblich Irre oder aus Besserungs-
 oder Verwahrungsanstalten Entsprungene ausgeliefert werden,
während es sich tatsächlich um politische Emigranten handelt,
Am wichtigsten erscheint mir, wie gesagt, die Forderung bezüglich
 des Verfahrens. Da müssen wir fordern:
1, Daß nicht, wie bisher in allen Auslieferungsfällen und noch
sogar vor Beibringung der Dokumente, einfach die Haft verlangt
wird, Wir müssen fordern, daß die Halt nur verlangt wird unter
denselben Voraussetzungen, unter der sie in normalen Gerichtsverfahren
 des ersuchenden und ersuchten Staates zulässig ist, Wir

f
        <pb n="82" />
        dürfen die praktische Tragweite auch dieser Forderung nicht unterschätzen.

2, Wir müssen fordern, daß ein gerichtliches Verfahren stattfindet
 über die Frage der Auslieferung; ein wirkliches Beweisverfahren,
 wenn möglich ein schwurgerichtliches, oder ein schwurgerichtlich
 ähnliches Verfahren,
3, Wir müssen endlich fordern wirksame Garantien gegen die
Verletzung der Bedingungen der Auslieferung durch den verfolgenden
 Staat,
Aber selbst dann, wenn alle diese Forderungen erfüllt würden,
wäre die Sicherung des revolutionären Flüchtlings/ noch ungenügend,
weil in der Praxis die Ausweisung tatsächlich eine viel größere Rolle
im Leben der Politemigranten spielt als die Auslieferung. Die Politemigranten
 sind gegen die Auslieferung unzureichend geschützt, gegen
die Ausweisung aber überhaupt nicht. Da müssen wir uns über den
Unterschied klar werden, was Auslieferung und Ausweisung beeutet.

Auslieferung heißt gesicherte Beförderung und direkte Uebergabe
 an die Behörde des verfolgenden Staates zum Zwecke der Aburteilung
 oder des Vollzuges einer bereits verhängten Strafe. Bei
Ausweisung ist es anders, Der Ausgewiesene wird nicht dem verfolgenden
 Staate übergeben, er wird nur aus dem Asylland verwiesen
und an die Grenze irgendeines anderen Staates gebracht,
Gegen diese Ausweisung ist schon der bisherige gesetzliche
Schutz ganz ungenügend. Ich habe mich überzeugt, daß in der
Schweiz die Verhältnisse wie bei uns liegen, daß die Gesetze solche
Bedingungen enthalten, daß die Verwaltungsbehörde ausweisen kann,
wann und wen sie will. Die Ausweisung ist ein reiner verwaltungsbehördlicher
 Willkürakt, Die politische Behörde, die Verwaltungsbehörde
 kann die Ausweisung auch aussprechen ohne gerichtliches
Verfahren, und zwar aus Gründen, die sie jederzeit finden kann.
Die österreichischen Bestimmungen lauten, daß man wegen Gefährdung
 der Sicherheit und Ordnung aus Oesterreich ausgewiesen
werden kann, In der Schweiz und anderen Ländern gibt es ähnliche
Bestimmungen, Dieser „Rechts'zustand ist aber mit der Zeit zusehends
 verschlechtert worden, Zuerst gesetzlich verschlechtert, indem
 das Land durch Gesetze abgesperrt wurde, So verbieten z, B.
die Vereinigten Staaten von Nordamerika die Einwanderung von
Flüchtlingen. Die verbotene Einwanderung wird als Ausweisungsgrund
 betrachtet. Früher war das nicht der Fall, Ferner ist es z, B,
in der Praxis der bourgeoisen Gerichte eine Selbstverständlichkeit,
daß jede politische Betätigung ein Ausweisungsgrund ist; das war
Eirüher auch nicht der Fall. So haben sich die Genossen Lenin u. a.
vor dem Kriege in der Schweiz in einer Weise politisch betätigt, wie
28 jetzt kein Emigrant mehr darf.
Die paßlose Einreise, die bei politischen Flüchtlingen fast immer
gegeben ist, ist zwar immer bestraft worden, war aber früher kein
Ausweisungsgrund. Wir finden hierüber polizeiliche Anweisungen,
daß einem die Haare zu Berge stehen können. Ein rumänischer
Flüchtling ist aus einem rumänischen Zuchthaus entsprungen und es
ist ihm geglückt, nach, Oesterreich zu entkommen. Er wird zwar
nicht ausgeliefert, aber ausgewiesen mit der Begründung, daß er

R1
        <pb n="83" />
        keinen Paß hatte, Also von diesem armen Menschen, der den fast
sicheren Tod unter Folterqualen in diesem rumänischen Zuchthaus
entronnen ist, von dem wird verlangt, daß er einen Paß von der
rumänischen Regierung bei sich haben soll. Wenn nicht, wird er
ausgewiesen. Das heißt „Asylrecht".
Es gibt aber noch andere Ausweisungsgründe neueren Datums.
[m österreichischen Gesetz, das aus dem Jahre 1871 stammt, gibt es
einen Passus, in dem es heißt, daß aus gewissen Gründen — es ist
da auf einen anderen Paragraphen verwiesen — ausgewiesen werden
kann, wenn der Aufenthalt eines solchen Ausländers die österreichischen
 Interessen gefährdet. Was gefährdet aber die österreichischen
Interessen? Wir haben Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot, Kommt
er zu uns, dann nimmt er den Österreichischen Arbeitern die Arbeit
und die Wohnung weg, folglich gefährdet er die österreichischen
Interessen, Wenn er aber nicht arbeitet und nicht wohnt, dann ist
er ein Vagabund und unterliegt dem Vagabundengesetz und wird
selbstverständlich aus diesem Grunde ausgewiesen. Der Ausweisungs-5efehl
 ist also immer zur Hand; man mag es machen wie man will.
Dazu kommt noch das neue Arbeitsschutzgesetz, ein Gesetz, das
den inländischen Arbeitsmarkt monopolisieren will und auf gewisse
zünftlerische Gedankengänge der Gewerkschaften spekuliert. Nach
liesem Gesetz darf kein Unternehmer, von einigen Ausnahmen abgesehen,
 einem Flüchtling Arbeit geben. Aber selbst wenn sich ein
humaner Unternehmer findet, erteilt ihm die Regierung die Genehmigung
 nicht. |
Trotz alledem brauchte der Flüchtling aber nicht dem Vagabundengesetz
 zu verfallen, weil ja die Rote Hilfe für ihn sorgt, Um
dem politischen Flüchtling aber auch dieses Argument zu nehmen,
verlangt man den Nachweis, daß der Flüchtling ein „redliches” Einkommen
 haben muß, Die Unterstützung der Roten Hilfe wird als
solches nicht anerkannt und so ist wiederum ein Ausweisungsgrund
gegeben,
Nun kann man freilich bei der Landesregierung Rekurs mit aufschiebender
 Wirkung gegen die Ausweisung einlegen. Aber der
Erfolg ist minimal und meistens ist er noch mit der Forderung verbunden,
 daß sich der Flüchtling jeder politischen Betätigung enthalten
 muß,
Oft werden die politischen Flüchtlinge aber auch ganz formell
abgeschoben, indem man ihnen, die fast kein Wort deutsch versteben,
eine mangelhafte und angeblich übersetzte Erklärung vorlegt und
sie diese unterschreiben läßt, Mit dieser Unterschrift bescheinigen
sie, daß sie die Ausweisung zur Kenntnis genommen haben und auf
jedes Rechtsmittel verzichten.
Man wird aber die ganze Tragik nicht verstehen, wenn ich nicht
noch folgendes hinzufüge: Ich habe schon darauf verwiesen, daß die
Flüchtlinge ohne Papiere eintreffen. Infolgedessen ist kein Staat verpflichtet,
 sie zu übernehmen. Nun wird der Flüchtling also zunächst
in Schubhaft genommen, wo er monatelang sitzen kann, Inzwischen
geht man hausieren, wer den Flüchtling wohl übernehmen will. Das
gelingt aber fast nie, und nun versucht der Staat, in dem der
Flüchtling in Schubhaft sitzt, ihn loszuwerden. Ich habe mit hohen
und höchsten Polizeibeamten in Oesterreich gesprochen, aber eine
wirklich klare Antwort habe ich nie bekommen. Wenn nun der
        <pb n="84" />
        Flüchtling nicht auf eigene Kosten reisen kann, wird er.der Billigkeit
 wegen an die nächstgelegene Grenze gebracht, jedoch nicht an
die des verfolgenden Staates, Bei uns kommt er also von Wien an
die tschechische Grenze, An der letzten Station steigt der Gendarm
mit dem Flüchtling aus und geht mit ihm bis zur Grenze, Dort kehrt
er ihm den Rücken und geht schnell zurück, damit er nicht sieht, was
der Flüchtling nun beginnt, Nun geht der Flüchtling gewöhnlich gar
nicht über die Grenze, sondern kehrt nach Wien zurück, Wird er
wieder erwischt, dann wird er wegen verbotener Rückkehr angeklagt.
Kann er glaubhaft nachweisen, daß er gar nicht über die Grenze gegangen
 ist, so wird er zwar nicht verurteilt, aber das Spiel wird mit
ihm wiederholt, Ich kenne Fälle, daß Flüchtlinge zehn- bis zwölfmal
diesen Weg gemacht haben.
Geht er aber ohne Papiere über die Grenze, dann wird er dort
festgenommen und vielleicht gar ausgeliefert. Solche Fälle sind
schon oft vorgekommen. Es tritt dann der Fall ein, daß ihn der
erste Staat zwar nicht ausgeliefert hat, wohl aber der zweite.
In der Regel ist es jedoch so, wenn die Auslieferung auch abgelehnt
 worden ist, dann wird er trotzdem ausgewiesen. Der arme
Mensch wird also zu einem umnsteten Flüchtling, wird zu einem
illegalen Lebenswandel gezwungen.
Wieder ergibt sich aus dem Gesagten, was wir zu fordern haben:
1. Müssen wir verlangen, was bis jetzt fehlt, die Schaffung eines
positiven Asylrechts, eines wirklichen Aufenthaltsrechts des Flüchtlings.
 Diese Forderung ist in der Schweiz aufgestellt worden, und
zwar in der Form, daß die Aufnahme in die Verfassung verlangt
worden ist,
2, Wegen paßlosen Einreisens darf nicht bestraft und auch nicht
ausgewiesen werden.
3. Zur Anwendung dieser Bestimmungen brauchen wir eine Definition
 des Begriffes politischer Flüchtling, .
Es liegt ein deutscher Asylrechtsgesetzentwurf vor, in dem in
bezug auf die Auslieferung die Forderungen erhoben werden, daß als
politischer Flüchtling anerkannt werden soll:
1. dessen Auslieferung wegen politischer Delikte verlangt
wird. und
2. der von einer Organisation, die sich mit der Unterstützung
politischer Flüchtlinge abgibt, als solcher anerkannt ist.
Im Österreichischen Entwurf ist eine andere Definition vorgeschlagen,
 Es soll anerkannt werden: - ;
1, der, dessen Auslieferung wegen eines politischen Delikts verlangt
 wird;
2, der wegen notorischer politischer Unruhen in einem anderen
Lande die Grenze überschritten hat, von dem erwiesen ist. daß er
verfolgt wird;
3, aber auch jeder andere Flüchtling, der irgend glaubhaft
machen kann, daß er aus politischen Gründen verfolgt wird oder daß
u im Falle seiner Rückkehr Verfolgung aus politischen Gründen
roht,
Diese Ergänzung ist wichtig, denn häufig wird, wenn es sich um
Fragen der Ausweisung an eine bestimmte Grenze handelt, eine Erkundigung
 bei der Behörde eingezogen, ob er verfolgt wird. Sast

59
        <pb n="85" />
        nun zum Beispiel die tschechische Behörde „nein“, so ist es schon
oft vorgekommen, daß er, wenn er die Grenze überschritten hat,
in dem betreffenden Land unter politische Verfolgung gestellt wurde,
Es ist ferner ausdrücklich die Unzulässigkeit der Ausweisung
des Flüchtlings zu fordern, dessen Auslieferung verlangt worden
ist. Es müssen bei Gesetzen, wie dem Arbeitsschutzgesetz in Oesterreich,
 ausdrücklich Ausnahmen für politische Flüchtlinge verlangt
werden. Es muß ferner verlangt werden, daß eine Ausweisung nicht
durchgeführt werden darf, bis die Aufnahme des Ausgewiesenen
durch einen anderen Staat gesichert ist und daß aus diesem Grunde
allein keine Schutzhaft verhängt werden kann,
Es ist ferner die Einschränkung der Ausweisung politischer
Flüchtlinge zu fordern, wenn sie sich Verletzungen der Gesetze des
Asyllandes zuschulden kommen lassen. Beseitigung der Ausweisung
wegen Vagabundage, Anerkennung der Unterstützung durch Hilfsorganisationen
 als redliches Einkommen, Garantien gegen formale
Abschiebung, das wären die wichtigsten Forderungen, die ferner
aufzustellen sind. -
In bezug auf das Verfahren muß gefordert werden:
Eine Legitimierung politischer Flüchtlinge als solche, die jedes
andere Ausweispapier ersetzen: Ausweis und Anerkennung durch
unsere Organisationen, Es muß ferner über die Entscheidung der politischen
 Behörden bei Weigerung einer solchen Legitimierung eine Beschwerdeinstanz
 geben, Es werden Asylrechtskomitees (gewählte
Kommissionen) vorgeschlagen, die über die Beschwerde wegen Verweigerung
 der Anerkennung oder wegen Ausweisung entscheiden.
Und schließlich soll eine Instanz an einem Gerichtshof des öffentlichen
 Rechts in Art des österreichischen Verfassungsgerichtshofes
gefordert werden. Diese Forderungen sollen sich nach der Vertassung
 der einzelnen Länder richten.
Es ist sehr leicht, noch einige Dinge zu fordern, von denen aber
jeder weiß, daß sie vor der Eroberung der Macht durch das Proletariat
 nicht erfüllt werden können. Wir werden uns davon überzeugen,
 daß man ohne proletarische Revolution nicht einmal eine
anständige Reform durchführen kann, was uns aber nicht abhalten
darf, heute die Massen für diese Fragen.zu mobilisieren. Die Frage
der Mobilisierung der breitesten Oeffentlichkeit, auch der kleinbürgerlichen
 und intellektuellen Kreise, hängt natürlich auch wiederum
von den einzelnen Situationen in den Ländern ab. Ich persönlich bin
der Meinung, daß z. B. die Unterschrittensammlung für Gesetzentwürfe
 ein gutes Mittel ist. In Oesterreich haben wir einen solchen
Versuch gemacht. Wir haben einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, für
den sich die Freidenker-Internationale einsetzte. Obgleich die Sozialdemokratie
 den Freidenkern die Unterschriftensammlung verboten
hat, wurden allein von der Roten Hilfe 35 000 Unterschriften gesammelt,
 Mit der Erweckung der Oeffentlichkeit könnte man dann die
proletarischen Parteien zum mindesten unter Druck setzen, wenn es
sich um Einbringung oder Parlamentsberatungen solcher Gesetzentwürfe
 handelt,
Wir haben also ein reiches Arbeitsfeld vor ‘uns. Um so größer
muß unsere Energie und unser Fleiß sein, mit dem wir an die Arbeit
im Interesse der politischen Flüchtlinge gehen müssen.
        <pb n="86" />
        Herzfeld-Deutschland:
Wir befinden uns im klassischen Lande des Asylrechts, der sozialistischen
 Sowjetunion, Der Ruhm dieses Landes für dieses Asylrecht
wird noch bestehen, wenn alle jetzt kapitalistischen Staaten der Welt
zur sozialistischen Sowjetunion geworden sind,
Wir hören heute noch den Ruhm der bürgerlichen Staaten, wie
der Vereinigten Staaten von Nordamerika, der Schweiz u. a. von
bürgerlichen Leuten verkünden, weil diese Länder zur Zeit der bürgerlichen
 Revclution die politisch Verfolgten aufgenommen haben.
Wenn nun der Vorredner uns sagt, daß die Vereinigten Staaten von
Nordamerika schon soweit gehen, daß sie die Landung von politisch
Verfolsten unter Strafe stellen, dann können wir daraus ersehen, wie
sich die Machtverhältnisse, wie sich die Kräfteverhältnisse der
Klassen verändert haben, Die Vereinigten Staaten von Nordamerika,
die einst die Verfolgten der bürgerlichen Revolution in ihre Länder
riefen, mögen sie auch Arbeiter gewesen sein, dieselben Staaten
stellen jetzt unter Strafe, wenn ein Verfolgter der proletarischen
Revolution an ihrer Küste gelandet wird, Einen krasseren Ausdruck,
daß das Asylrecht ein Klassenrecht ist, kann es kaum geben. Daher
sage ich aber auch: Die Vorschläge, die der Referent gemacht hat,
sind gut vom Standpunkte eines linksgerichteten Parlamentariers,
aber sie sind nach meiner Auffassung vollständig unmöglich vom
Standpunkte eines Revolutionärs, vom Standpunkte des Kommunisten,
 Wir in Deutschland haben in bezug auf Auslieferung und
Asylrecht die gleichen Zustände wie sie hier geschildert wurden. Die
Auszuliefernden sind ausgesetzt der Willkür des Reichsjustizamtes
und des Auswärtigen Amtes, der Willkür, wie die Verträge von diesen
Aemtern ausgelegt werden. Und die Auszuweisenden sind auch bei
uns vollständig der Willkür der Polizei ausgesetzt. Ich meine aber,
dagegen gibt es kein anderes Heilmittel als die Stärkung der Macht
der revolutionären Arbeiter und Bauern in Deutschland, wie auch in
den anderen kapitalistischen Ländern. Und daher meine ich, daß die
Kommunisten im Reichstage oder anderen Parlamenten solche Anträge
 nicht einbringen sollten, wie sie von Schönhoff gefordert
werden, Ich rede der Mobilisierung der Massen für dieses Asylrecht
das Wort, und dazu kann die IRH beitragen,
Aber was ich außerdem vorbringen wollte, ist vor allen Dingen
die Frage des Schutzes der Revolutionäre im Inlande gegen die Verfolgungen
 durch die Gerichte und Polizei. Unser 4, Strafsenat des
Reichsgerichtes und vorher der des Staatsgerichtshofes hat Hunderte
unserer tapfersten Genossen ins Zuchthaus geworfen, weil sie nach
der Oktoberniederlage im Jahre 1923 unsere deutschen Revolutionäre
im Inlande gegen die wilde Sturmflut der Verfolgungen verborgen
hatten. Man hat gesagt, da durch das Verbergen die Gesinnung der
Verfolgten gestärkt würde, mache man sich des Hochverrats schuldig.
und deshalb müsse man die Genossen ins Zuchthaus werfen.
Es ist aber auch nicht ganz richtig, wenn der Referent sagt, daß
das Asylrecht zum ersten Male im Jahre 1793 festgelegt worden ist.
Wir wissen, daß das Asylrecht eines der ältesten Rechte in der
Welt ist. Schon in der antiken Welt war jeder, der zum Altar des
Gottes oder der Göttin flüchtete, vor den Verfolgungen der Gerichte
geschützt. Und die christliche Kirche hat während des ganzen
Mittelalters dieses Recht aufrechterhalten. Die „Herren’ verleihen

mr
        <pb n="87" />
        ganzen Städten das Recht, das ganze Mittelalter hindurch, die Verfolgten
 zu schützen, Bis 1791 ist in Deutschland von diesem Recht
Gebrauch gemacht worden und erst durch das preußische Landrecht
wurde das alte Asylrecht in Preußen aufgehoben, Heute noch machen
die Gesandtschaften, die Botschaften von diesem Recht Gebrauch.
Als z. B. die russische Botschaft in. Peking überfallen und die revolutionären
 Chinesen herausgeholt wurden, schrie die ganze Welt auf,
daß man das Asylrecht der Botschaft verletzt hat,
Im deutschen Strafgesetzbuch gibt es ferner einen Paragraphen,
der bestimmt: Wer einen Verfolgten der Bestrafung entzieht, wird
mit Gefängnis, ich glaube bis zu 6 Monaten bestraft. Dieser Paragraph
 ist heute bezüglich der verfolgten Kommunisten durch die
Rechtsprechung des Reichsgerichtes außer Kraft gesetzt worden, mit
der Begründung, wie ich zu Anfang schon dargelegt habe. Das ist
der Ausdruck der Klassenjustiz im höchsten Maße, Wir müssen daher
für das Recht derjenigen, die den inländischen Revolutionären Asyl
gewähren, mit der allergrößten Energie kämpfen, weil sich damit
auch noch andere Gefahren verbinden, Wenn man den Einzelnen
verbietet, den inländischen Flüchtling zu unterstützen, dann ist. es
nur ein kleiner Schritt; um auch die Organisation unter Anklage des
Hochverrats zu stellen, die sich die Unterstützung der politischen
Gefangenen, wie auch die der Familien der Gefangenen oder Flüchtlinge
 zur Aufgabe gestellt hat. Ja, noch mehr, es kann sehr wohl der
Begriff so weit ausgedehnt werden, daß man auch die Unterstützung
der ausländischen politischen Flüchtlinge in die Rubrik Hochverrat
einreiht,
Wir sehen also, daß uns hier Gefahren ‚von einer ziemlichen
Bedeutung drohen. Daher darf sich unser Kampf nicht nur auf das
Asylrecht für die ausländischen politischen Flüchtlinge beschränken,
sondern er muß auch ausgedehnt werden ‚auf die inländischen
Flüchtlinge.

Foissin-Frankreich:

Schönhoff hat alles gesagt, was man überhaupt über das Asylrecht
 sagen konnte, Aber ich teile seine Meinung nicht, wenn er behauptet,
 das Asylrecht sei formell in dem französischen Kodex eingetragen.
 Sicher ist, daß die Regierungen, welche im 19, Jahrhundert,
wenigstens in der ersten Hälfte desselben, in Frankreich einander
folgten, auf das Asylrecht, welches in Frankreich eine Tradition war,
stolz waren. Aber im Laufe der zweiten Hälfte des 19, Jahrhunderts
konstatiert man parallel der Entwicklung des Kapitalismus eine allmähliche
 Einschränkung des Asylrechts, Der Krieg des Jahres 1914
hat dann Grenzen aufgebaut, statt sie wegzuschaffen, der Haß gegen
„Fremde‘ verschärfte sich. Dann muß man auch feststellen, daß
außer den Schwierigkeiten, welche den Fremden begegneten, wenn
sie nach Unterkunft in einem liberalen Lande suchten, sie auch alle
Rechte, die sie in diesen Schutz- bzw. Asylländern ursprünglich besaßen,
 allmählich einbüßten. So haben diese Flüchtlinge heute nicht
mehr das Recht, ihre politische Meinung zu äußern. Immer mehr
verbietet man ihnen, ihre Proletarierrechte zu verteidigen, indem
man ihnen das Koalitionsrecht wegnimmt. Für diese Flüchtlinge ist
also die Presse- und Koalitionsfreiheit abgeschafft, Das ist das gegenwärtige
 Regime für die Fremden, die ihre Unterkunft in Frankreich
        <pb n="88" />
        gefunden haben, nicht nur für die politischen Flüchtlinge, sondern für
alle die Proletarier der ungeheuren ökonomischen Emigration,
Nun ist die Frage der Auslieferung in Frankreich die Sache einer
gerichtlichen Bestimmung. Ich will an einem Beispiel beweisen, daß
es doch durch den Kampf möglich ist, d. h. die durch Mobilisierung
der öffentlichen Meinung, die Regierung zu einer juridischen Reglementierung
 des Auslieferungsrechtes zu zwingen. Dank einer Presseund
 Versammlungskampagne, die von allen linken Organisationen
wegen der von der Argentinischen Republik geforderten Auslieferung
von drei Spaniern, Ascaso, Durutti und Jover — dieselbe Forderung
war bereits von der spanischen Regierung gestellt, aber von der
iranzösischen Regierung zurückgewiesen worden —, sah sich die
iranzösische Regierung genötigt, einen Gesetzentwurf bezüglich der
Reglementierung der Auslieferung einzubringen.
Eben dank dieser Agitation haben wir in Frankreich seit einigen
Monaten ein Gesetz, welches die Auslieferung regelt. Die Frage ist
bei uns nicht mehr eine administrative, das will ich ausdrücklich betonen.
 Wenn also jetzt eine fremde Regierung sich an die französische
 Regierung wegen der Auslieferung eines politischen Flüchtlings
 wendet, so wird dieses Gesuch vom Auswärtigen Amt unmittelbar
 dem Justizamt übergeben. Von da geht die Forderung an die
Anklagekammer des Appellationsgerichtes und hier wird nun das von
der fremden Regierung eingebrachte Material behandelt und die Anklagekammer
 entscheidet, In Frankreich hat aber die Person, deren
Auslieferung gefordert wird, das Recht, sich einen Verteidiger zu bestellen.
 Der Verteidiger studiert den Aktenstoß mit allen Dokumenten
 und kann z, B. anführen, daß nicht alle Dokumente vorhanden
sind, oder daß aus den Dokumenten kein genügender Grund und Beweis
 ersichtlich ist, daß die verfolgte Person die Tat ausgeführt hat,
wegen der die Auslieferung verlangt wird.
Das Gesetz geht sogar noch weiter, Für die französische Regierung
 ist die Entscheidung der Anklagekammer nicht obligatorisch.
Nur die negative Entscheidung ist obligatorisch, d, h. wenn die Anklagekammer
 entscheidet, daß kein Grund vorliegt, dem Ersuchen der
verfolgenden Regierung auf die Auslieferung nachzukommen, dann ist
die Entscheidung endgültig, Entscheidet aber die Anklagekammer,
daß dem Ersuchen der verfolgenden Regierung Rechnung getragen
und der politische Flüchtling ausgeliefert werden soll, dann ist die
iranzösische‘ Regierung nicht verpflichtet, der Entscheidung des
Appellationsgerichtes nachzukommen, .
Aber das, was ich Ihnen gesagt habe, bezieht sich ja nur auf eine
geringe Minderheit der politischen Flüchtlinge. Die ungeheure Mehrheit
 dieser Flüchtlinge wird stets ganz willkürlich von den rein
administrativen Bestimmungen getroffen, nämlich der Abschiebung
und Ausweisung, Und diese Maßnahmen werden jetzt in Frankreich
in einem sehr raschen Tempo durchgeführt.
Da die Abschiebung doch immerhin eines gewissen: administrativen
 Verfahrens bedarf, welches immer sehr viel Zeit in Anspruch
nimmt, so ist der Polizeipräfektur das Recht vorbehalten, unverzüglich
 alle Fremden auszuweisen, die sie für unannehmbar hält. und sie
braucht diese Ausweisung nicht einmal zu begründen,
Was aber die Ausweisung besonders ernst macht ist das Gesetz,
nach welchem ein von der Ausweisung betroffener Fremder verhaftet

R7
        <pb n="89" />
        und eingesperrt wird, wenn er nach Frankreich zurückkommt. Vor
kurzem hatten wir einen solchen Fall, Einer unserer Genossen aus
der Schweiz begab sich nach kurzer Zeit wieder nach Frankreich. Er
wurde verhaftet und gleich darauf zu fünf Monaten Gefängnis für die
Verletzung einer Ausweisungsverordnung verurteilt,
Frankreich liefert uns noch ein anderes ganz phantastisches Beispiel,
 Nach den Ereignissen vom 23. August — eines politischen
Aufstandes übrigens, der in Paris ausgebrochen war — schritt die
Regierung zur Ausweisung von 8000 Ausländern. Im Laufe von einigen
Wochen wurden also 8000 Menschen abtransportiert oder ausgewiesen,

Bis jetzt pflegte man gewöhnlich den Ausgewiesenen oder Abgeschobenen
 das Recht zu geben, die Grenze zu bezeichnen, an
welche sie gebracht werden wollen. Offiziell ist das auch heute noch
der Fall. Äber vor wenigen Wochen hat die französische Regierung
bestimmt, daß Ausländer, die schon einmal abtransportiert oder ausgewiesen
 waren, direkt an die Grenze ihrer Heimat gebracht werden,
falls sie wieder das Territorium von Frankreich betreten. Und seit
einigen Wochen liefert die französische Regierung der faschistischen
Miliz italienische Emigranten zu Hunderten aus, deren Verbrechen
aur darin besteht, daß sie nach Frankreich ein zweites Mal gekommen
 sind. Und dabei handelt es sich um Emigranten, die in Italien
zu 15 bis 20 Jahren Gefängnis oder Zuchthaus verurteilt sind.
Ich meine nun, daß wir auch in der Frage der Ausweisung darum
kämpfen müssen, daß die Tribunale entscheiden, ob ein Grund zur
Ausweisung vorliegt oder nicht. Es ist jedenfalls zu fordern, daß eine
Akte von der Polizei eingereicht wird, damit der Angeklagte sich mit
seinem Verteidiger besprechen kann, Es ist aber auch notwendig,
daß ein Gerichtshof entscheidet, ob die Dokumente zur Ausweisung
genügen. Es kommt sehr oft vor, daß diese Dokumente falsch und
die von der Polizei gelieferten Informationen lügenhaft und infolgedessen
 ungenügend sind,
Wie groß die Gefahr in allen diesen Fragen ist, will ich an einem
besonderen Beispiel zeigen, daß sich in der letzten Zeit bei uns abgespielt
 hat, In einem speziellen Falle einer Ausweisung habe ich
mich an den Direktor der Abteilung für Ausländer gewandt, Dieser
Mann erklärte mir: „Wir müssen diese Italiener im Südosten ordentlich
 anfeuern, sonst haben wir Schwierigkeiten mit Mussolini, und das
wollen wir nicht,”
Ich will aber auch an einem anderen Beispiel zeigen, was wir
irotz alledem vermögen, wenn wir mit Energie den Kampf betreiben,
 Man kann ohne jede Uebertreibung sagen, daß die IRH
durch ihre gewaltige Aktion im Bunde mit der Advokatendelegation
aus Paris den Genossen Köbles vor der Auslieferung an die rumänische
 Siguranza gerettet hat.
Nun hat der Vortragende uns erklärt, daß man unter anderem
auch eine internationale Regulierung des Asylrechtes fordern müsse.
Das ist schon klar, aber ich glaube, daß wir statt der Verwirklichung
einer solchen Reglementierung entgegenzugehen, uns von einer
solchen immer weiter entfernen, Ich denke dabei an den internationalen
 Kriminalgerichtshof, von dem ich bereits gesprochen habe. Er
wird von denen, die ihn rühmen wollen, eben zu dem Zwecke geiründet,
 um das Asylrecht vollständig abzuschaffen, Dieser Gerichts-
        <pb n="90" />
        hof will das Recht haben, die Auslieferung aller Revolutionäre, die
in einem anderen Lande eine Unterkunft gefunden haben, von allen
Ländern ohne Einschränkung fordern zu können, Die Gründung
eines solchen internationalen Gerichtshofes bedeutet den Tod des
Asyvlrechtes.

Welew-Bulgarien:

Zur Charakterisierung des Asylrechtes in Bulgarien will ich zunächst
 nur ein Beispiel geben: Italienische Genossen suchten in
Bulgarien Zuflucht. Nun, die bulgarische Regierung hat sich keinen
Zwang angetan und sie der faschistischen Regierung ausgeliefert,
während die griechischen Falschmünzer ganz gemütlich in Bulgarien
herumspazieren, ohne von jemanden belästigt zu werden.
Eine interessante Frage wurde aber hier von Herzfeld berührt.
Mit revolutionärem Elan, wie wir ihn vom Genossen Herzfeld seit
langen Jahren kennen, sprach er Worte, die den Glauben aufkommen
Jassen könnten, er sei gegen die These von Schönhoff über die Notwendigkeit
 von legislativen Forderungen, Hier handelt es sich gewiß
 um ein Mißverständnis, Herzfeld ist kein Reformist, er macht
sich also keine Illusionen, das ist klar, Das bedeutet aber nicht, daß
man darauf verzichten müsse, Forderungen zu erheben, ein Gesetzprojekt
 vorzuschlagen, um mit diesen Forderungen unter den Massen
zu arbeiten, für diese Forderungen zu kämpfen,
Es ist klar, daß es ein schwerer Fehler der IRH wäre, wenn sie
sagen würde: Da es eine Illusion ist, auf den guten Willen der bürgerlichen
 Regierungen zu hoffen, wollen wir nicht kämpfen, Im Gegenteil
 müssen wir unsere Forderungen formulieren, damit sie die
Massen aufgreifen und dafür kämpfen können, sowohl im als auch
außerhalb des Parlaments,
Ich bin aber auch der Meinung, daß die von Schönhoff formulierten
 Forderungen einige Bemerkungen erheischen. Obgleich auch
er sich keine Illusionen macht, scheint es doch, als ob er zur Bourgeoisie
 sagen wollte, ich werde mich mit wenigem begnügen, Die
formulierten Forderungen zeugen tatsächlich von einer viel zu großen
Bescheidenheit. Ich glaube, daß die Frage in ihrem ganzen Umfange
gestellt werden muß, Alles, was wir, was die Massen benötigen,
müssen wir klar formulieren und auch im Parlament scharf zum Ausdruck
 bringen. Man darf sich nicht darauf beschränken, bescheidene
und ungenügende Forderungen zu formulieren und zu sagen: In den
kapitalistischen Staaten kann man nicht mehr verlangen. Ohne das
Wenige, daß man eventuell bekommt, gering zu schätzen, muß man
kämpfen sowohl im wie auch außerhalb des Parlaments, kämpfen um
alles, was zum Asylrecht notwendig ist, Daher verdient auch der
Gesetzentwurf, der von den Österreichischen Genossen vorgelegt
wurde, von diesem Gesichtspunkte aus geprüft zu werden,
Ferner eine andere Frage: Müssen wir auf alle Fälle einen Gesetzentwurf
 einbringen, wenn das Asylrecht auch zeitweilig stark
verletzt wird, obgleich das bestehende Gesetz oder die bestehenden
Verordnungen dieses Recht grundsätzlich gewähren? Hat es in diesem
Falle einen Sinn, ein neues Gesetzprojekt vorzulegen? Ist die heutige
Lage für uns dann nicht günstiger, die uns erlaubt zu sagen: Das Gesetz
 ist zwar vorhanden, aber es wird von euch verletzt. Ich nehme
ein Beispiel: Als man in England den Generalstreik verhindern

\C
        <pb n="91" />
        wollte, sagten da die englischen Arbeiter, die das Recht zum Generalstreik
 besaßen, wir wollen jetzt einen Gesetzentwurf vorlegen, in
dem unser Recht zum Generalstreik anerkannt wird? Nein, es war
die Bourgeoisie, die zu einem Gesetzentwurf Zuflucht nahm, um den
Generalstreik zu verbieten. Es gibt sicher F älle, wo man keine Gesetzentwürfe
 einbringen soll, weil unsere Stellung besser und fester
ist, wenn wir uns auf die bestehenden Gesetze berufen und die Verletzung
 durch die herrschende Klasse nachweisen. Selbstverständlich
 hindert uns das nicht, auch in solchen Fällen im Parlament zu
wirken, aber dazu muß man die Interpellation benutzen und nicht
neue Gesetzentwürfe einbringen, Bringt man aber Gesetzentwürfe
ein, so muß man bestrebt sein, daß diese gut motiviert und formuliert
sind, Die IRH muß dieser Frage eine ganz besondere Aufmerksamkeit
 widmen, Das Einbringen eines Gesetzentwurfes wird aber auch
nur dann einen Sinn haben, wenn wir neben den nationalen auch
internationale Kampagnen führen, um dadurch die breiteste Oeffentlichkeit
 zu mobilisieren und die Regierungen unter den Druck der
öffentlichen Meinungen stellen. Nur so.können wir unsere Aufgaben
im Kampf um das‘ Asylrecht erfüllen.

Ein Albanier:
Seit Ende 1924 stöhnt Albanien unter dem Regime der feudalen
Beys, der Großgrundbesitzer, mit Achmed Zoga an der Spitze. Dieses
Regime wurde in Albanien mit Waffengewalt errichtet. Eine jugoslawische
 Armee überfiel Albanien unter Führung Großbritanniens,
unter Zustimmung Italiens und Griechenlands, und brachte die feudalen
 Beys mit Achmed Zoga als Präsidenten an die Macht, Ein Teil
der Gegner dieses Regimes verblieb im Lande, ein anderer Teil zog
es vor, den Weg des Exils anzutreten. Diejenigen, die im Lande verblieben,
 bedauerten. diesen Entschluß. Viele von ihnen wurden eingekerkert
 und man weiß, was albanische Gefängnisse sind. Sie sind
aicht besser als die übrigen Gefängnisse auf dem Balkan, Die übrigen
wurden interniert, der Rest ermordet.
Diejenigen, die emigrierten, erkannten bald, daß das Asylrecht
ın keinem Lande der sogenannten zivilisierten Welt existiert. Fast
überall wurden sie aufgefordert, sich jeder politischen Betätigung zu
anthalten, Das Schicksal derjenigen Emigranten, die in den benachbarten
 Ländern Zuflucht nahmen, war sehr schlimm. In Jugoslawien
ınd Griechenland überließ man ihnen die Wahl zwischen den beiden
Alternativen: Agenten dieser Staaten zu werden oder sich ausweisen
zu lassen, In Italien war es noch schlimmer. Man forderte sie auf,
dem Vertrage von Tirana, der Albanien in eine italienische Kolonie
verwandelte, zuzustimmen. Als sie diese Zumutung ablehnten, wurden
sie alle ohne Ausnahme interniert und man gesattet ihnen nicht mehr,
Italien zu verlassen, Ich will noch ein besonderes Beispiel bringen,
das das Asylrecht in Italien in einem grellen Lichte zeigt, Der Exminister
 Gurakugi wurde von einem, von Achmed Zoga gedungenen
Meuchelmörder ermordet, Der Mörder wurde nicht nur freigesprochen,
 sondern auch noch vom Generalprokuror des obersten
italienischen Gerichtshofes als Missionär, als Apostel italienischer
Kultur nach Albanien entsandt.

Aa
        <pb n="92" />
        VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
Bartoschek-Tschechoslowakei:
Ich gehe von der Auffassung aus, daß der Klassenkampf nicht nur
unter den einzelnen menschlichen Individuen, die sich in zwei entgegengesetzten
 Klassen gruppieren, vor sich geht, sondern auch ganze
Kollektive als solche betrifft und daß sonach auch die Kämpfe der
Nationen untereinander Erscheinungen des Klassenkampfes darieten.

Es gibt auch unter den Nationen — abgesehen von inneren
Klassengegensätzen innerhalb einer jeden in der alten Wirtschaltsordnung
 lebenden Nation — privilegierte Herrenvölker, im Gegensatz
zu den versklavten und ausgebeuteten Knechtvölkern. Dies sind in
erster Reihe die farbigen Kolonialvölker, deren Lage uns zwar als
Revolutionäre vorwiegend interessieren muß, die jedoch, weil sie in
ihrem Lande die überwiegende Majorität bilden, außerhalb meines
Referats über die Minoritäten liegen;
Es ist allerdings der Fall, daß die koloniale Raubwirtschaft so
weit gehen kann, daß sie auch ganze Rassen bis auf wenige absterbende
 Reste direkt ausrottet, wie es z. B, mit den Ureinwohnern von
Nord- und Mittelamerika geschehen ist, welche heute tatsächlich eine
Minorität bilden, die jedoch hoffnungslos verloren zu sein scheint und
bald zu einer antropologischen Kuriosität werden wird.
Ein anderer Grundgedanke wäre folgender: So wie die einzelnen
Individuen, so vergehen auch ganze Völker durch Verlauf einer gewissen
 Zeit. Sie werden in dem säkulären Geschichtsprozeß mit oder
auch ohne Gewalt von den anderen absorbiert, sie verschwinden
durch Fusionen kleinerer Gruppen in größere Einheiten, oder sie verändern
 sich selbst dermaßen, daß die quantitative Aenderung in eine
qualitative übergeht. Auch alle diese Geschichtsprozesse überlassen
uns Reste, die als nationale Minderheiten angesehen werden können.
Es sind dies z. B. die Baskier in Spanien, die Bretagner oder Provencalen
 in Frankreich, die Ainos in Japan, die Friesen oder die
Reste der Nordslaven in Deutschland usw. Diese Gruppen können
wir aber bei unseren Betrachtungen ganz außer acht lassen.
Um eine bestimmte Gruppe als nationale Minderheit in unserem
Sinne des Wortes betrachten zu können, ist meiner Meinung nach
noch. zweierlei erforderlich. Einmal muß sie ihr eigenes abgesondertes
 Kollektivbewußtsein und ihren kollektiven Willen, eine Nation
zu sein, besitzen, was aber bei manchen der obenerwähnten Gruppen
z. B. bei den bloßen Dialektgruppen nicht immer der Fall ist, Sie
muß zweitens sich in einem derartigen Interessenkonflikt mit der
anderen Gruppe befinden, daß von einer Unterdrückung und Entrechtung
 die Rede sein kann, wenn auch die Unterdrückung an sich
wieder eine ganze Reihe von Abstufungen aufweist — von verschie-4
        <pb n="93" />
        denen mehr oder weniger kleinlichen Kränkungen bis zur völligen
Extermination einer solchen Minorität.
Praktisch beschränkt sich unser Arbeitsfeld auf die Länder der
weißen Rasse, Es gibt da kein einziges Land ohne Minorität im
breiteren Sinne des Wortes,
Ein buntscheckiges Gemenge von allen möglichen Völkersplittern
ist Amerika, besonders die USA, Diese kleinen Gruppen unterlagen
schon vor dem Kriege ohne Gewalt und ohne absichtliche Denationalisierung
 automatisch der Amerikanisierung, deren Tempo allerdings
nach der Widerstandskraft und Zähigkeit einer jeden Gruppe verschieden
 war. Dieser Tendenz hat wieder entgegengewirkt, daß sich
die Angehörigen einer und derselben Nation in kompakten Massen
niederließen, sowie auch der beständige Strom neuer Emigranten.
Allerdings fällt schon in den Rahmen unserer Betrachtungen die
amerikanische Negerfrage und die Frage der gelben Rasse. Die
Neger, die zu Tausenden in allen größeren Städten, meistens auch in
besonderen Vierteln wohnen, sind zwar nicht durch Gesetz, wohl aber
durch Vorurteile der Weißen, besonders in den südlichen Staaten der
Union, praktisch der Gleichberechtigung beraubt, Sie können mit
Weißen nicht an einem Tisch sitzen, dürfen nicht denselben Wagen
oder öffentlichen Raum benutzen usw. Für Chinesen und Japaner
gilt außerdem in den westlichen Staaten das Einwanderungsverbot.
Es gibt aber sehr wichtige ‚Minoritätsprobleme im westlichen
Europa, die deshalb schon von besonderer Bedeutung sind, weil sie
für den revolutionären Klassenkampf eine Bedeutung haben, wenn
auch nicht die, die den Minoritäten in Süd- und Mitteleuropa zukommt.
 Diese westeuropäischen Minoritäten sind meistens zu innerstaatlichen
 Fragen geworden, wo gegebenenfalls die Frage der Autonomie
 eine Rolle spielt. Mehr Interesse wird man aber denjenigen
Minoritäten zuwenden müssen, die im Zusammenhang mit den
kolonialen Bewegungen eine große Rolle spielen können, Das gilt
einmal für die Vlamen in Belgien und zum anderen für die Irländer.
Es ist selbstverständlich, daß die These, welche die vollkommene
Freiheit der Selbstbestimmung von Minoritäten bis zur vollständigen
Frennung fordert, auch hier überall ihre volle Geltung und Wichtigeit
 hat,
Es kann bereits hier die Frage erörtert werden, warum wir uns
in diesem Kreise mit den nationalen Minderheiten befassen. Es
könnte zum Beispiel die Frage gestellt werden: wenn die IRH eine
überparteiliche Hilfsorganisation im Befreiungsringen des Proletariats
ist, hätte sie dann nicht eher ein Desinteressement an diesen nationalen
 Minderheiten? Und könnte nicht die. Gefahr entstehen, daß
wir dem Nationalismus in die Hände arbeiten? Ich glaube aber feststellen
 zu dürfen, daß wir in der Unterdrückung der nationalen Minderheiten
 nur einen Teil der verschärften Klassenunterdrückung erblicken,
 zumal diese Unterdrückung der nationalen Minderheiten sich
vor allen Dingen im Lager der proletarischen Klasse am stärksten
auswirkt. Der Proletarier wird am meisten betroffen, wenn für seine
Minorität keine Schulen da sind, wenn er sich nicht in seiner Sprache
an die Behörden wenden kann, wenn ihm die politischen und sonstigen
 Rechte geschmälert, wenn nicht ganz genommen werden, wenn
ihm größere Steuerlasten aufgezwungen werden, wenn er kurzum der
Gleichstellung mit den Zugehörigen der herrschenden Nation beraubt
        <pb n="94" />
        wird, Wir sehen ja, daß die Bourgeoisie oder sonst die „Reichen”
des an sich unterdrückten Volkes, auch bei den Kolonialvölkern, sich
bei der herrschenden Nation einen ganz angenehmen Modus vivendi
zu verschaffen wissen, da sie ja mit diesen Ausbeutern durch das gemeinsame
 Klasseninteresse verbunden sind, wogegen der Proletarier
der unterdrückten Minoritäten die nationale Unterdrückung nur als
weitere Verschärfung der allgemeinen Unterdrückung hinnehmen
muß, &amp;amp;
Ich kann als Beispiel auch auf die Verhältnisse in meinem Lande
hinweisen. Die bürgerlichen Deutschen in der Tschechoslowakei
waren bis 1925 ausgesprochene Irredentisten. Sobald aber nach dem
Kriege die Stabilisierung des kapitalistischen Regimes soweit gelungen
 war, daß zur weiteren Festigung des Kapitalismus auch schon
die reformistischen Sozialdemokraten in der Regierung ein unangenehmes
 Hindernis wurden, sind mit einem Schlag alle die „unüberbrückbaren'
 Kluften verschwunden. Das gemeinschaftliche Klasseninteresse
 hat die Bourgeoisie aller Nationen in einem Klassenlager
vereint und eine reine Klassenregierung ohne Unterschied von Nationalität
 wurde zur Tatsache,
Ich will mich nun mit den Verhältnissen des übrigen Europa,
vorläufig mit Ausschluß der Sowjetunion, beschäftigen. Wir finden
schon in Deutschland ganz andere Verhältnisse. Da fällt schon der
Begriff der Staatszugehörigkeit und Nationalität nicht zusammen,
Ein Pole, ein Däne, ein Lausitzer Serbe — ein Ueberrest der Nordslawen
 — fühlt sich nicht als Deutscher, viel eher als ein Gefangener
Deutschlands, Die hakatistische Ansiedlungsgewalt gegen die Polen
vor dem Kriege ist allgemein bekannt. Auch das vorkriegerische alte
Oesterreich-Ungarn wurde mit Recht ebenso wie das zaristische Rußland
 Kerker der Völker genannt.
Die Friedensverträge, die, wie bekannt, nicht auf Grund der
Selbstbestimmung der betreffenden Völker, sondern auf Diktat der
Sieger geschlossen wurden, haben zwar einige „Ungerechtigkeiten‘
der Vergangenheit beseitigt, aber dafür nicht weniger neue geschaffen.
 Das in drei Teile geteilte Polen ist wiederhergestellt, die
italienische Terra irridenta ist Italien wieder einverleibt, Auf den
Trümmern des aus Fetzen zusammengesetzten österreichischen
Kaiserreichs ist die Tschechei auferstanden, Ungarn wurde selbständig,
 das serbische Land Serbien einverleibt, Aber, und das ist
die Hauptsache, es wurden diese neuen Staatsgebilde im Interesse
 der imperialistischen Großmächte . gebildet, die diesen neugebildeten
 Staaten bedeutende fremde Territorien „übergaben”, wie
an Polen bedeutende Teile von Weißrußland und der Ukraine, an die
Tschechoslowakei Karpathorußland. Es entstanden bedeutende
deutsche und slawische Minoritäten in Italien, deutsche und albanische
 Minoritäten in Jugoslawien, Ganz besonders muß der Fall
Rumänien hervorgehoben werden, welches auf Kosten des moldauschen
 Bessarabien, der bulgarischen Dobrudscha, Transsylvanien und
eines bedeutenden Teiles Ungarns sein Territorium auf das Vierfache
erweitern konnte,
Ich möchte noch auf folgendes verweisen, was mir sehr wichtig
erstheint: Ich bin der Meinung, daß es im Rahmen der nationalen
kapitalistischen Staaten überhaupt keine Befreiung der nationalen
Minderheiten seben kann. Man kann die Grenzen verschieben wie

EC
        <pb n="95" />
        man will, immer wird man Minderheiten dabei in die anderen Staaten
zwingen, die dann wiederum unterdrückt werden. Es ist vielleicht
von Interesse, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß bei
lem Abschluß der Friedensverträge die Großstaaten die kleinen
Staaten gezwungen haben, Klauseln und Garantien über die Rechte
der Minoritäten anzunehmen. Natürlich soll damit keineswegs gesagt
 werden, daß die imperialistischen Staaten diese Frage besonders
ernst‘ gemeint haben, denn bis heute regt sich nirgends in diesem
Lager eine Stimme, wenn in einem Lande die Minoritäten physisch
vernichtet werden.
Ich gehe nun zu den konkreten Verhältnissen in den verschiedenen
 Ländern über und beginne mit der Tschechoslowakei. Nach
der offiziellen Statistik gibt es im Lande 66 Prozent Tschechen und
Slowaken (es ist interessant, zu bemerken, daß die tschechische Regierung
 die Tschechen und Slowaken als eine Nation betrachtet),
23 Prozent Deutsche, 6 Prozent Ungarn, 3% Prozent Russen
(Ukrainer) und % Prozent Polen, Hier hat die Unterdrückung der
Minoritäten noch nicht die groben Formen angenommen, die wir wo
anders finden, Die Rechte sind durch Verfassung und das Sprachengesetz
 garantiert und diese Vorschriften werden auch im großen und
ganzen eingehalten, Aber es gibt allerlei Kniffe, Wenn eine Minotität
 Rechte ausüben will, muß sie mindestens 20 Prozent stark sein.
Dann kann die Partei vor der Behörde in ihrer Sprache verhandeln,
die Eingaben müssen auch in ihrer Sprache erledigt werden usw.
Die schikanöse Kleinlichkeit der Handhabung sieht man aber am
desten an Beispielen. Wenn z, B. in Prag zwei Deutsche miteinander
einen Prozeß haben, und alle Richter der deutschen Sprache mächtig
sind, wird trotzdem in tschechischer Sprache verhandelt, Wenn in
einem Bezirk 19 Prozent Deutsche, 19 Prozent Ungarn und noch etwa
19 Prozent Ukrainer leben, also 57 Prozent anderssprachige wohnen,
wird trotzdem in der „Staatssprache” verhandelt, denn die 20 Prozent
 werden für jede Minorität besonders berechnet, Aehnliche
Schikanen sind es, wenn nicht nur Beamte, sondern auch Arbeiter aus
dem Staatsdienst entlassen werden. weil sie die „Staatssprache”
nicht beherrschen,
Ganz anders wird aber die Sache, wo sich der Sprachenverschiedenheit
 auch sozialrevolutionäre Gegensätze zugesellen, Dann
verlieren auch im Lande der „Ordnung' die geschriebenen Gesetze
ihre Kraft. Die Arbeiterschaft in der Slowakei und fast die gesamte
arme Bevölkerung von Karpathorußland ist revolutionär orientiert.
Nach den Friedensverträgen sollte Karpathorußland Autonomie mit
eigenem Parlament bekommen. Zehn Jahre sind beinahe vergangen
and der Landtag für Karpathorußland ist noch immer nicht da! Und
die Slowakei wird wie eine Kolonie von tschechischen Beamten
faschistischen Schlages bewirtschaftet,
Wenn wir uns nach Polen wenden, finden wir etwa folgende Verhältnisse:
 nur 69 Prozent sind Polen, 31 Prozent Anderssprachige, darunter
 etwa 7 Millionen Ukrainer, über 2 Millionen Weißrussen, über
2 Millionen Juden, eine Million Deutsche, 200 000 Litwiner, 75 000
Tschechen, Noch deutlicher sprechen die Ziffern nach den einzelnen
Palatinaten (Wojwodstwa): Wilna 62,6 Prozent Anderssprachige,
Polesien 78,2 Prozent, Wolhynien 85,5 Prozent, Lemberg 43,92 Prozent,
Stanislawow 78 Prozent. Auch in Polen garantiert die Verfassung die
        <pb n="96" />
        Rechte der Minoritäten, es bleibt aber die Garantie nur auf dem
Papier, Die Minoritäten werden verschieden behandelt, Am frappantesten
 ist es im okkupierten Weißrußland. Vor der polnischen
Okkupation bestanden dort etwa 400 weißrussische Schulen, allerdings
 nicht viel für eine Bevölkerung von 2 Millionen Menschen.
Diese Schulen sind jetzt bis auf etwa sechs geschlossen worden. Um
es leichter zu begreifen, bemerke ich, daß die weißrussische Bevölkerung
 ziemlich revolutionisiert ist, denn die Leute lebten ja über fünf
Monate bereits unter dem Sowjetregime, Der Boden war schon unter
den Bauern aufgeteilt worden, was nach der polnischen Okkupation
wieder rückgängig gemacht wurde, Allgemein bekannt sind auch die
Beschwerden der deutschen Oberschlesier, wo mit Gewalt polonisiert
wird. Die Zahl der Schüler in den deutschen Schulen wird maximalisiert,
 z. B. in Kattowitz auf 50 Schüler der untersten Klassen der
Mittelschule, obzwar 150 Anmeldungen vorlagen, Fremdsprachige
Arbeiter wurden aus den Staatsunternehmungen entlassen. Sehr
interessant ist die Regierungspolitik gegen die Juden, Im ethnographisch
 polnischen Gebiet ist sie ausgesprochen judenfeindlich, es
sind da mehrere Judenplünderungen zu verzeichnen: z. B. im November
 1918 nach Abgang der Oesterreicher aus Lemberg; Plünderung
 durch die Freiwilligenarmee Hallers 1921; im Jahre 1923 gab es
und fast alljährlich gibt es Exzesse gegen die Juden, Dagegen sucht
sich die Regierung in anderen Gegenden — nach der Losung divide
et imperia — eher auf die Juden zu stützen.
Zur Unterdrückung der Minoritäten werden alle Machtmittel entfesselt,
 wie Schulsperren, Kolonisierung, Wahlgeometrie, Konfiskationen,
 Auflösungen von Vereinen, gerichtliche Massenprozesse
 USW, ‘
Ein ausgesprochener Terrorstaat ist das Italien Mussolinis, Dort
sind einfach die Minoritäten mit einem Federstrich aus der Welt geschafft
 worden. In den fremdsprachigen Gebieten wie Südtirol und
Istrien sind sämtliche deutschen oder slawischen Schulen gesperrt, es
werden sogar fremde Familiennamen zwangsweise italiänisiert und,
wenn der jetzige Zustand andauert, werden tatsächlich die Minoritäten
 in absehbarer Zeit verschwinden bzw. ausgerottet sein.
— Die Balkanländer sind weltbekannt als die blutigsten Terrorländer.
 Hier scheut man sich nicht, die unbequemen Elemente durch
Massenmord aus der Welt zu schaffen, Auch hier zeigt sich der
Charakter des Klassenstaates darin, daß man mit besonderer Grausamkeit
 gegen jene Elemente vorgeht, die im Verdacht stehen, eine
revolutionäre Gesinnung zu haben.
In Jugoslawien überwiegen die Serben und Kroaten, Nach der
offiziellen Statistik, die aber erst zu überprüfen wäre, gibt es bei
12 Millionen Gesamteinwohnern über 8 Millionen Serbokroaten, (Die
Groß-Serbische offizielle Statistik erkennt die Kroaten als eine besondere
 Nation nicht an.) Außerdem über 1 Million Slovenen, je
% Million Deutsche, Ungarn und Arnauten, etwa 250 000 Rumänen,
13000 Italiener. Ungefähr 2 Prozent entfallen auf die übrigen:
Griechen, Bulgaren, Türken usw. Auch hier leben die Anderssprachigen
 unter dem Okkupationsregime, Die nationale Unterdrückung
äußert sich in Wahlgeometrie und Wahlterror. Interessant ist z, B.,
daß die Steuerlast so aufgeteilt wird, daß das privilegierte alte
Serbien am wenigsten belastet wird. Es entfallen nach der Statistik

nr
        <pb n="97" />
        auf den Kopf jährlich: in Serbien 99 Dinar, in Dalmatien 93 Dinar, dagegen
 in Bosnien 116 Dinar, Kroatien 159 Dinar, Slovenien 191 Dinar,
Vojvodina jedoch 355 Dinar. Der Terror entwickelt sich, geführt
von der offiziellen militärischen Geheimorganisation „Bela ruka",
mehr in allgemein-politischer und besonders antisozialistischer Rich.
tung, Um den Grad der Verfolgungswut zu bemessen, sei bemerkt,
daß das Schutzgesetz auf die bloße Propaganda kommunistischer
oder anarchistischer Ideen die Todesstrafe setzt, und daß Jugoslawien
 seit dem Kriegsende noch gar keine Amnestie für politische
Verurteilte aufweisen kann. Der schärfste nationalistische Terror
konzentriert sich auf Mazedonien, welches zwangsweise rein serbisch
werden soll, Auch bei der Volkszählung rechnet man Mazedonien
einfach den Serben zu, Für bloßes Singen bulgarischer Lieder sind
1921 Leute zu 12 Jahren Kerker verurteilt worden. Ich brauche gar
nicht zu bemerken, daß es in Mazedonien keine anderen als serbische
 Schulen gibt. Um das Bild zu zeichnen, sei bemerkt, daß in
der strafrechtlichen Untersuchung, welche auch zu den Mitteln der
nationalen Unterdrückung gehört, Foltern angewendet werden, und
daß nicht wenig Fälle vorgekommen sind, wo der Verhaftete plötzlich
 und formlos für immer verschwindet,
Die Krone in der nationalistischen Verfolgung gebührt allerdings
Rumänien. Von den 17 Millionen der Einwohner sind nach der offiziellen
 Statistik 72 Prozent Rumänen, dagegen in Wirklichkeit nur
etwa 65 Prozent, Man kann auch die bessarabischen Moldavaner
nicht schlechthin zu Rumänen zählen, denn sie sprechen ihren
zigenen Dialekt, bedienen sich der kyrilischen Schrift und haben ihre
eigene Kultur und Geschichte, Sie fühlen sich auch nicht als Rumänen.
 Wenn wir sie also nicht mitrechnen, so haben wir etwa
nur 56 Prozent rumänische Bevölkerung Außer Rumänen leben im
jetzigen Romania Mare (Großrumänien) 1,8 Millionen Ungarn; 1,2
Millionen Deutsche und Siebenbürgensachsen, 0,8 Millionen Russen
und Ukrainer, 0,4 Millionen Türken und Tataren, 0,4 Millionen Bulgaren,
 etwa 0,8 Millionen Moldavaner und 1 Million Juden, Von
einer Garantierung der Minoritätsrechte ist keine Rede. Es existieren
 z. B, notwendigerweise auch nichtrumänische Schulen, jedoch
dhne Recht der Oeffentlichkeit, Die rumänische Sprache muß bevorzugt
 werden; diese Schulen dürfen keine gültigen Zeugnisse ausstellen,
 die Schüler müssen vor rumänischen Kommissionen Prüfunjen
 machen. Vor Gericht und Behörden‘ wird nur rumänisch verhandelt,
 Folterungen in der Untersuchung, Totschießen unter dem
Vorwand eines „Fluchtversuchs“” (Fall Tkatschenko), Verurteilungen
zu 15, 20 Jahren Kerker, das sind die Erscheinungen des weißen
Terrors und der Siguranzawillkür in diesem unglücklichen Lande.
Am schrecklichsten haust der nationalistische Terror im rechtswidrig
akkupierten Bessarabien und in der Dobrudscha. Da findet man seine
gröbsten Entartungen. Ganze Dörfer werden da mit Frauen und
Kindern bei der ersten besten Gelegenheit niedergemacht.
Das Angeführte genügt meines Erachtens, um Schlußfolgerungen
 ziehen zu können. Um es uns zu erleichtern, will ich dem trüben
Bilde der nationalistischen Terrorländer noch ein Bild entgegenhalten:
die nationalen Verhältnisse im proletarischen Staate der Sowjetunion.
 Es gibt kaum in der Welt ein in nationaler Hinsicht so buntes
Land wie die Sowjetunion, wo weit über 100 verschiedene Nationen
        <pb n="98" />
        neben- und durcheinander leben. Es war einst der Kerker dieser
Nationen. Nicht einmal die fortgeschrittensten unter ihnen konnten
Ihre Nationalität frei entwickeln. Und was sehen wir jetzt? Ich war
erstaunt, als ich in Prag im Jahre 1923 zuerst die Bücherausstellung
der Sowjetunion besuchte und ukrainische, weißrussische, tatarische,
 mongolische, georgische, armenische usw. Bücher ausgestellt
 fand: Und mein Erstaunen steigerte sich, als ich vor zwei
Jahren hier in Moskau die wissenschaltliche Arbeit des Ostinstituts
betrachten konnte. Es ist schon an sich selbst ein revolutionäres
Faktum, wenn Kirgisen und Jakuten ihre eigene autonome Sowjetrepublik
 besitzen, während Indien, die Wiege aller europäischen Zivilisation,
 zur englischen Kolonie entwürdigt dasteht! Wir sehen deutlich,
 daß im proletarischen Staate, in einem klassenlosen Staatssebilde
 mit einem Schlag jede nationale Unterdrückung verschwunden
ist. Die russische Nation besteht weiter, sie ist nicht weniger kräftig
wie früher, Die Verschiedenheit der Sprachen, der Gebräuche, der
nationalen Traditionen, der diversen Kultursphären hat auch nicht
ıbgenommen. Was sich aber gewaltig geändert hat, ist die soziale
Struktur und die Macht im Lande. Die proletarische Revolution
hat neue Literatursprachen geschaffen, sie hat die kleinen Völker
als solche zum Selbstbewußtsein aufgeweckt. Das ist also möglich.
Der Grund des Uebels der Unterdrückung liegt eben im Wesen der
Klassengegensätze des bürgerlichen Nationalstaates,
Die nationale Unterdrückung wird zwar im allgemeinen auch
von der bürgerlichen Gesellschaft als ein Uebel angesehen und es
werden auch Maßnahmen dagegen getroffen. Wie schon erwähnt, ist
für den „Schutz‘ der nationalen, rassen- und religiösen Minderheiten
in den Friedensverträgen „Vorsorge getroffen und es soll der
Genfer „Völkerbund” die Einhaltung dieser Maßnahmen überwachen.
Es kann sich aber die betroffene Minorität nicht direkt, sondern
aur durch einen dem Völkerbund angegliederten Staat beschweren.
Wir kennen aber das Wesen des Völkerbundes als Beschützer der
‚mperijalistischen Friedensverträge und als den. Antipoden der
Sowjetunion. Es wäre direkt töricht, von dort Abhilfe zu erhoffen
segen jenen Zustand, welcher im Interesse der imperialistischen
Großmächte durch die Friedensverträge geschaffen wurde. Es besteht
auch außerhalb des Völkerbundes eine gewissermaßen oppositionelle
Vereinigung der nationalen Minderheiten, die aber gleichfalls imperialistische
 Ziele verfolgt, wenn auch in umgekehrter Richtung.
Die deutschen Minoritäten in den Nachkriegsstaaten gravitieren
zu Deutschland, die ungarischen zu Ungarn, die polnischen zu Polen.
Nehmen wir für einen Augenblick an, ihre Wünsche gingen in Erfüllung,
 was wäre die Folge? Wieder nur die, daß in den gemischten
Gebieten, um welche es sich handelt, nur eine Umkehrung der Unterdrückung
 erfolgte; in diesen Gebieten wären dann wieder die Minoeitäten
 des heute dort dominierenden Volkes in analoger Weise unter-Jrückt.
 Es steht da also nur Imperialismus gegen Imperialismus. Soll
also für den Schutz der Minoritäten zweckmäßig gearbeitet werden,
kann man weder den einen noch den anderen Weg einschlagen, sondern
 man muß sich auf die Plattform einer klassenlosen Gesellschaft
stellen, und man kann sich in diesem Streben nur an die Sowjetunion
 anlehnen, als das in der Menschheitsgeschichte einzig dastehende
 Staatswesen, welches es allein — eben infolge seiner prin-
        <pb n="99" />
        zipiellen Klassenlosigkeit — gelungen ist, volle Rechte und volle
Gleichheit einer jeden seiner Nation zu,gewähren, ohne auch nur
eine einzige zu unterdrücken,
Ich gelange daher zu folgenden Schlußfolgerungen:
1. Der Grund einer jeden nationalen Unterdrückung liegt im
Wesen des kapitalistischen Klassenstaates, welcher in der Geschichte
lie Form des Nationalstaates angenommen hat.
. 2, Die: nationale Unterdrückung bildet eine ständige Kriegsgefahr.

3. Sie kann nur mit der Abschaffung des Klassenstaates und Ersetzung
 desselben durch die klassenlose Gesellschaft, des sozialen
Gesamtstaates, beseitigt werden. ;
4. Die nationale Unterdrückung der Minoritäten muß daher von
der revolutionären proletarischen Bewegung als ein wichtiges und
zweckmäßiges Mittel zur ‚Schwächung und Zersetzung des kapitalistischen
 Klassenstaates ausgenutzt werden.
5. Einen richtigen Schutz können die unterdrückten nationalen
Minderheiten nur auf der Plattform einer klassenlosen Gesellschaft
und unter Anlehnung an die einzige auf dieser Plattform bereits aufgebaute
 Staatsgewalt der Sowjetunion hoffnungsvoll erstreben.

Ein Dobrudschianer:

in Westeuropa gibt es kein solches Land, in dem man die unterdrückten
 Völker so verhöhnt, wie auf dem Balkan, In Jugoslawien,
Bulgarien, Griechenland, Rumänien und in allen Ländern, die durch
len Friedensvertrag von Versailles sich größere Provinzen mit fremder
 Bevölkerung angeeignet haben, wird eine Politik der verstärkten
Assimilierung und Kolonisierung dieser Provinzen durchgeführt,
Ich will über die Verhöhnung der Bevölkerung von der Dobrudscha
 sprechen. ;
Dobrudscha war früher eine bulgarische Provinz, die durch den
Versailler Friedensvertrag Rumänien angegliedert wurde. In dem
betreffenden Vertrag wird gesagt, daß der Bevölkerung von Dobrudscha
 alle jene Rechte zustehen wie der übrigen Bevölkerung auf dem
rumänischen Territorium. In der Wirklichkeit erhalten wir aber ein
anderes Bild.
Von drei Gymnasien, zwei Progymnasien und 400 Schulen erster
Stufe blieb nichts übrig. In allen offiziellen Institutionen, selbst in
den untersten, ist es in der Muttersprache zu sprechen verboten.
Diejenigen, die die rumänische Sprache nicht kennen, sind gezwungen,
 Uebersetzer zu nehmen und sie teuer zu bezahlen.
Der administrative Terror und die Willkür nehmen furchtbare
Formen an. Die administrativen Requisitionen, Bestechungen und die
sogenannte „Dischma‘ sind Alltagserscheinungen. „Dischma‘ bedeutet
 die Aufhetzung der Bevölkerung der benachbarten Provinzen
gegen die Bevölkerung der Dobrudscha, in deren Folge sie die Ernteerträge,
 die Gärten und Felder der Dobrudscha zugrunde richten.
Auf diese Weise ist die rumänische Oligarchie bestrebt, die Einheitsiront
 der Ortsbevölkerung zu vereiteln, sie in ständige Kämpfe zu
hetzen, damit sie auf diese Weise als Werkzeug in den Händen der
rumänischen Regierung dienen,
In Rumänien wurden Gesetze über die Durchführung von Aus-
        <pb n="100" />
        nahmegesetzen über die Ueberprüfung des Eigentums und der Staatsbürgerschaft
 angenommen,
Das Gesetz über die Ueberprüfung des Eigentums besteht in
olgendem: Jeder Dobrudschianer muß sein Recht auf sein Eigentum
 im rumänischen Staate an Hand von Dokumenten beweisen,
Diejenigen, die ihr Eigentum als Erbe ihrer Väter erhielten, haben
von der bulgarischen Regierung keinerlei Dokumente. Das ist mehr
als die Hälfte der ganzen Bevölkerung der Dobrudscha; ihnen raubte
man das ganze Vermögen. Denjenigen, die ihr Eigentumsrecht
auf Grund von Dokumenten bewiesen, wurde ein Drittel ihres Eigentums
 genommen, Wie Sie sehen, wurde auf Grund eines so schändlichen
 Gesetzes der Grund und Boden den Dobrudschianern geraubt.
Das zweite ungeheuerliche Gesetz ist das Gesetz über die
Staatsbürgerschaft.
Jeder Dobrudschianer, der im Augenblick der Okkupation sich
nicht in seinem Ort. befand, war gezwungen, seine rumänische
Staatsbürgerschaft zu beweisen, Diejenigen, die im Moment der
Okkupation aus Furcht vor Repressalien geflüchtet sind, können
jetzt nicht zurückkehren, da sie keine Beweise für ihre rumänische
Staatsbürgerschaft besitzen. Ihr Vermögen wurde requiriert,
Das ist die rechtliche Lage der Dobrudschianer in Rumänien.
Am 1. Mai 1926 wurde in der Dobrudscha der Belagerungszustand
eingeführt. Nach Dobrudscha wurden vier Divisionen entsandt, deren
Unterhaltungskosten auf der Bevölkerung lasten, Die Futtermittel
werden ohne Entschädigung requiriert, selbst formelle Quittungen
werden nicht ausgestellt. Dort, wo solche Quittungen ausgestellt
werden, sind sie zumeist gefälscht, so daß man mit ihnen nichts
anfangen kann. Während eines Monats wurden in einem Bezirk
der Dobrudscha 80 Waggons Futtermittel requiriert; die Bevölkerung
 erhielt dafür keinen Centim und keine Quittung,
Zur Begründung meiner Angaben will ich noch einige Tatsachen
anführen. Im Jahre 1925 wurden in der Dobrudscha 500 Personen
verhaftet, die Mehrheit wurde freigelassen, ein Teil wurde zu langjährigen
 Kerkerstrafen verurteilt; sieben Personen wurden ohne Gericht
 getötet, In Rumänien ist die Todesstrafe verboten, wie Sie aber
sehen, besteht sie unter einer anderen Form weiter,
Im Jahre 1924 wurden 300 Mann verhaftet, acht getötet; im
Jahre 1926 wurden 450 Personen verhaftet, 47 getötet. Das Schicksal
 dieser 47 Personen war folgendes: Das Dorf Staro Selo im Kreise
Tuterek wurde von Räuberbanden überfallen, wobei aber der Ueberfall
 mißlang. Dies diente der rumänischen Regierung als Anlaß, in
das Dorf eine Strafexpedition, bestehend aus zwei Kompanien Soldaten,
 zu entsenden, Nachts wurden 200 Personen verhaftet
und nach Tuturekan eskortiert, Unterwegs wurden 47 Personen
buchstäblich abgeschlachtet, Am: nächsten Morgen ließ man. den
Angehörigen dieser unglücklichen Opfer über ihr Schicksal Nachricht
zukommen,
1927 wurden bis September 200 Personen verhaftet, vier Personen
 getötet, Infolge solcher Repressalien findet eine starke Auswanderung
 aus der Dobrudscha statt. In Bulgarien halten sich 40 000,
in der Türkei etwa 20000 Dobrudschianer verborgen, Die bulgarische
 Regierung verhält sich zu den dobrudschianischen Emigranten
durchaus feindlich: sie trifft Vereinbarungen mit der rumänischen Re-
        <pb n="101" />
        Sierung, verhaftet sogar die emigrierten Dobrudschianer und schickt
sie nach Rumänien zurück, Zuweilen kommt es auch zu Ermordungen,
 So endeten im September vier bekannte dobrudschianische
Revolutionäre, Dotschew, Chorew, Gitzow und Gospodschakow, Sie
befanden sich in Bulgarien bei ihren Kameraden, Die bulgarische
Regierung entsandte eine Abteilung von 50 Soldaten, um sie zu verhaften,
 Beim Zusammenstoß blieb von sechs Revolutionären nur
einer am Leben und auf freiem Fuß. Drei wurden getötet, zwei tödlich
 verwundet und auf die Straße geworfen, wo sie auch starben.
So sieht die Lage in der Dobrudscha aus. .
Wir dobrudschianischen Revolutionäre und die ganze Bevölkerung
 unternahmen einen Versuch, uns an den Völkerbund, an das
„gesellschaftliche Gewissen Europas”, an die Redaktionen der großen
europäischen Zeitungen und an einige Organisationen mit der Bitte
zu wenden, sie mögen von der rumänischen Regierung die Aufhebung
dieser ungeheuerlichen Ausnahmegesetze und die Einstellung der
Verhöhnung der dobrudschianischen Bevölkerung fordern. Auf alle
unsere Eingaben, die mit Berichten erhärtet waren, folgte jedoch nur
ein tiefes Schweigen, welches noch jetzt andauert.

Ein Albanier:
Man muß sich in Erinnerung rufen, daß Albanien während der
Zeit von 41 Jahren drei Zergliederungen erlitten hat: die erste 1880,
die zweite 1913 und die dritte im Jahre 1921.
Man hat viel von einem freien Albanien gesprochen: Man sagte,
die kapitalistischen Großmächte hätten. dem albanischen Volk die
et en schen, Das ist aber nicht wahr, Im Jahr 1913 hat man ganz
einfach Albanien in zwei Teile geschnitten.
Der größere Teil des albanischen Volkes wurde direkt den serbischen
 Imperialisten. dem König Nikita und den Griechen unterworfen,

Der übrige Teil, aus dem man einen sogenannten unabhängigen
Staat errichtete, blieb erhalten, um in allen internationalen Balkan-Iragen
 als „casus belli“ zu dienen. Nach diesem Teil gelüstete es
nacheinander den verschiedenen Balkanstaaten, Italien und Oesterreich.
 Mit anderen Worten, das albanische Volk konnte selbst in
diesem, zu einem freien Staate gestalteten Teile nicht befreit werden.
Die fürchterlichste Lage blieb aber demjenigen Teile Albaniens
vorbehalten, der von Jugoslawien unterjocht wurde. . In diesem Teile
Albaniens gibt es keine politischen Rechte; selbst das Recht zu leben
vesteht nicht, Man darf keine Schulen gründen, man darf die nationale
 Sprache nicht kultivieren und keine nationale Presse schaffen;
man hat auch kein Recht, nach Albanien zu emigrieren. Ein albanischer
 Bauer von Kossowo z, B. ist niemals sicher, wenn er sein
Heim verläßt, um sein Feld zu bearbeiten; daß er wieder wohlbehalten
nach Hause kommt. Und wenn er nach Hause kommt, so ist er
nicht sicher, daß er am nächsten Tage noch am Leben sein wird, denn
man kann ihn auf seinem Felde erschlagen, man kann ihn in seinem
Bett ermorden, man kann ihn vor seiner Tür massakrieren, Tausende
und Abertausende Albanier wurden auf diese Weise getötet, Die
militärische jugoslawische Regierung hat systematisch Massakers organisiert.
 Ich will nur einige erwähnen; Im Jahre 1919, in dem kleinen
Kreise Gussinje mit 7000 Einwohnern. hat man 600 Frauen und

a
        <pb n="102" />
        Kinder massakriert, gleichzeitig hat man in dem kleinen Bezirk Rugowo,
 oberhalb Ipek, Hunderte von Frauen und Kindern in ihren
eigenen Heimen lebendig verbrannt. Die Statistiken über diese
Kinder und über diese Frauen, die lebendig verbrannt wurden, haben
wir regelmäßig allen kapitalistischen Großmächten vorgelegt, Beim
Völkerbund sagte man uns zynisch: „Hier sind wir am Genfer See,
hier ist ein mildes Klima, und ihr müßt andere Mittel suchen, um
zuch zu befreien!”
Die Großmächte haben uns manchmal mit einem kurzen Schreiben
 geantwortet, in dem sie uns mitteilten, daß sie diese Statistiken
und Proteste erhalten und davon Notiz genommen hätten,
Wir haben im Jahre 1921 ein Massaker erlebt, ganz nach demselben
 System, im Kreise von Pritschtina, wo tausend Albanier,
Frauen, Kinder und Greise, einen tragischen Tod gefunden haben,
Im Jahre 1924, in der Nähe der Stadt Mitrowitza (Amselfeld), wurden
zwei Dörfer mit 300 Familien vernichtet, Man sagte, zwei Banditen
seien in diese Dörfer geflüchtet, die sich nicht ergeben wollten,
und deswegen habe man die Dörfer vernichtet. Wir haben weiter
protestiert, Auf Grund der abgeschlossenen Verträge gelang es uns
schließlich doch, die Aufmerksamkeit der kapitalistischen Großmächte
 auf diese Zustände zu lenken. Wir sagten ihnen, man möge
doch wenigstens die eingegangenen Verträge halten. Einmal — es
war im Jahre 1924 — ersuchte der Völkerbund die Belgrader Resierung
 um Aufklärungen über diese Massakers und besonders über
die Geschehnisse im Kreise Kossowo, Der Völkerbund bestimmte
für die Antwort eine Frist von zwei Monaten, Im Moment aber, als
der damalige Ministerpräsident Paschitsch dem Völkerbüund antwortete,
 wurde Albanien durch die Jugoslawen überfallen und
größere Gebiete zerstört, Da erklärte mir der Leiter der Sektion
für Minoritäten: „Wir haben heute die Antwort aus Belgrad erhalten,
 folglich können wir eure Angelegenheit in dieser Situation
nicht diskutieren.‘ Das war die ganze Antwort, die uns der Völkerbund
 gab.
Gerechtigkeit gibt es in Kossowo überhaupt nicht, Es gibt Gerichte,
 aber diese sind einzig und allein dazu geschaffen, um den
Plünderungen, Massakers und allen Ungerechtigkeiten gegenüber der
Bevölkerung eine legale Form zu verleihen.
Was die Wahlen betrifft, sowohl Gemeinde- als auch Skuptschtinawahlen,
 so haben die Albaner von Kossowo das Recht, abzustimmen,
 aber bloß unter der Bedingung, daß sie für die serbischen
Demokraten oder aber für die Radikalen stimmen,
Jede legale Organisation, jede nationale legale Bewegung ist
gänzlich verboten. Im Kossowogebiet besteht keine einzige legale
nationale politische Gruppierung, Was die Agrarreform betrifft, so
besteht sie darin, daß die Albaner verjagt und auf ihren Boden
Wrangel-Kolonisten oder aber montenegrinische Kolonisten kommen,
Das sind die Agrarreformen im Kreise von Kossowo. Denn sind die
albanischen Bauern im allgemeinen schon Kleinbesitzer, so haben sie
auch nicht genügend Grund und Boden, um ihn noch an Fremde
zu geben.
Wir haben 10000 Kossowo-Albaner, die nach Albanien, und
50000, die bisher in die Türkei geflüchtet sind.

1
        <pb n="103" />
        Dies alles hat uns zu einer einzigen Idee gebracht: um dieses
Volk zu befreien, gibt es nur die revolutionäre Methode, und ich bin
sicher, daß die Albaner von Kossowo im engen Bündnis mit den
übrigen unterdrückten Völkern des Balkans bestrebt sein werden,
ihre Befreiung zu erkämnpfen.

Ein Mazedonier:

Ich will einige Worte über die Lage in Mazedonien sagen:
Nach dem Kriege verschlechterte sich die Lage der Mazedonier
ungemein,
Vor 1912, als Mazedonien einen Teil der Türkei bildete, bestand
eine nationale Frage in einer sehr zugespitzten Form. Diese Frage
war aber in eine politische und wirtschaftliche Form gekleidet. Es gab
kulturelle und nationale Rechte für die Bevölkerung. Die verschiedenen
 Nationalitäten, die Mazedonien bevölkerten, hatten ihre
Schulen, ihre Bibliotheken, Lesehallen, Kirchen, Moscheen usw.
Nach dem Balkankriege und nach dem Kriege der ehedem allijerten
 Balkanstaaten von 1912/13 änderte sich die Lage, ;
Die Bevölkerung wurde aller politischen Rechte. beraubt und
zinem unerträglichen wirtschaftlichen Joch unterworfen. Man versuchte
 die Bevölkerung auszurotten, zu vernichten; sie wurde aller
kulturellen und aller nationalen Rechte beraubt; alle Schulen wurden
geschlossen; die Voll-Lehrer wurden verjagt; viele von ihnen wurden
eingekerkert, andere gezwüngen, in der serbischen Sprache Unterricht
 zu erteilen, die sie gar nicht kannten. ;
In Mazedonien wird die Bevölkerung, die bulgarisch spricht,
gezwungen, serbisch zu sprechen, den Bulgaren untersagt, ihre Namen
zu tragen; man zwingt sie, ihre Familiennamen zu ändern; derjenige,
der sich ‚vor 15 Jahren Iwanow nannte, ist jetzt gezwungen, sich
[wanowitsch zu nennen, denn sonst wird ihm das Leben heiß gemacht.
Der Weltkrieg brachte eine große Verschlimmerung, Den sogenannten
 Friedensverträgen fügte man Zusatzverträge hinzu, speziell
zum Schutze der nationalen Minderheiten. Diese letzteren Verträge
hatten aber keinen Wert; denn gleichzeitig arbeitete man Verträge
zum Austausch der Bevölkerung aus. So wurde im Jahre 1919 ein
solcher Vertrag zwischen Bulgarien und Griechenland abgeschlossen,
am die bulgarische Bevölkerung in Mazedonien mit der griechischen
in Bulgarien „freiwillig“ auszutauschen, ‚Im Jahre. 1922 ‚wurde ein
gleicher Vertrag in Lausanne zwischen der Türkei und Griechenland
abgeschlossen, der zum Ziele hatte, die türkische Bevölkerung Mazedoniens
 mit der griechischen Bevölkerung in Kleinasien und Ost-Ihrazien
 auszutauschen.
Gegenwärtig sind fast alle Nationalitäten aus Mazedonien veririeben.
 Nur noch etwa 200000 Bulgaren sind hier ansässig, In
Jugoslawien werden die Mazedonier als Serben betrachtet. Der Referent
 hat sehr richtig die Statistiken der jugoslawischen Regierung
zitiert, wo die Mazedonier ganz elemeniert sind. Die serbische Regierung
 wendet ihnen gegenüber Verfolgungsmaßnahmen jeder Art
an, In kultureller Hinsicht haben sie keine Schulen in der Muttersprache;
 in wirtschaftlicher Hinsicht werden alle Maßnahmen unternommen,
 um die Bevölkerung zugrunde zü richten. Ich will Ihnen
nur ein Beispiel zitieren. damit Sie sich eine Vorstellung machen
        <pb n="104" />
        können. In Mazedonien wird Tabak gepflanzt, Die Tabakproduktion
ist sehr groß und bildet die Hauptbeschäftigung der Bauern, Die
Selbstkosten betrugen in diesem Jahre etwa 30 Dinar pro Kilogramm.
Die serbische Monopolverwaltung der Regierung zwang aber die
Bauern, den Tabak zum Preise von 15 Dinar zu verkaufen, Sie
können sich daran eine Vorstellung von der wirtschaftlichen Unterdrückung
 machen, unter der die Bevölkerung leidet.
In der Folge dieser unerträglichen Lage entstand eine große
Emigration aus Mazedonien. Viele Emigranten aus Mazedonien wenden
 sich nach Amerika: andere wieder, aus dem unter Griechenland
 befindlichen Teile Mazedoniens. emigrieren nach Bulgarien und
in die Türkei usw.
Ich will nicht über das Verwaltungsregime und über den weißen
Terror sprechen, da ich darüber gestern gesprochen habe, Sie alle
kennen dies fürchterliche Regime, das in Mazedonien besteht, in allen
seinen drei: Teilen und besonders unter demjenigen unter Bulgarien.
Wie ich Ihnen gestern sagte, wurden Tausende Mazedonier in den
letzten drei Jahren ermordet, im Kreise Petritsch, mit einer
Bevölkerung von 200000 Einwohnern. In dem Teil Mazedoniens,
ler Serbien unterworfen ist, gab es auch Massaker wie diejenigen
in Stip, worüber ebenfalls bereits gesprochen wurde, wo unlängst
zin Attentat gegen den serbischen General Kowatschewitsch stattfand.
 Im Jahre 1923 wurden in. diesem Kreise 23 mazedonische
Bauern im Dorfe Garwan massakriert,
Die Methoden der herrschenden Faschisten und Militaristen sind
in‘ allen Balkanländern dieselben, in der Dobrudscha, Kossowo, in
Mazedonien, Bessarabien und überall.

N
        <pb n="105" />
        VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den
Kolonial- und Halbkolonialländern -

De Yong-Holland:
Ich werde nur über die Praxis in den holländischen Kolonien.
und da wieder vor allen Dingen über Indonesien sprechen,
Der Klassenkampf in Indonesien hat naturgemäß einen anderen
Charakter als in dem kapitalistischen Holland. In Indonesien haben
wir noch keine solche Bourgeoisie, die gegen die Arbeiter als selbständig
 handelnder Faktor auftritt, womit aber die fortschreitenden
Ansätze zu einer solchen Bourgeoisie nicht bestritten werden sollen.
Und so wendet sich der Kampf der unterdrückten Eingeborenen
gegen die unterdrückenden Institutionen der holländischen Kapitalistencliqgue
 und die von den Kapitalisten korrumpierte oder mit
diesen aus gleichen Interessen paktierende Schicht der Eingeborenen.
Der Kampf gegen die Unterdrückung trägt also vorwiegend den Charakter
 eines nationalen Befreiungskampfes und im geringeren und
noch unentwickelten Teil den eines Klassenkampfes,
Und noch auf einen Unterschied möchte ich hinweisen. In dem
kapitalistischen Holland sind die Kapitalisten, wie auch in anderen
kapitalistischen Ländern, gezwungen, die Ausbeutung durch soziale
Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Krankenunterstützung usw., zu
maskieren, Indem sie neben den politischen „demokratischen“ Rechten
 scheinbar einen Teil ihres Prolfits für diese „Fürsorge‘ abführen,
versuchen sie gleichzeitig den auf Grund der Klassengegensätze sich
immer mehr entwickelnden revolutionären Kampfeswillen gegen ihre
Herrschaftsmethoden in der Arbeiterschaft zu unterminieren,
In Indonesien haben die holländischen Kapitalisten solche Manöver
 nicht nötig. Die Arbeiter werden dort schwer ausgebeutet.
Sie haben bis jetzt nicht viele Bedürfnisse gehabt; man hat niemals
versucht, die Bedürfnisse zu vergrößern, sondern immer versucht, den
Lohn so niedrig wie nur möglich zu halten. Also positiv ist die Ausbeutung
 schon sehr groß, aber negativ noch viel LE weil der
Reingewinn aus den Kolonien fast restlos nach Holland wandert.
Die holländischen Kapitalisten nehmen den Gewinn mit, geben ihn
in Holland aus, und auch nicht der kleinste Teil bleibt in den Kolonien,
 Also — die Kolonien werden gewissermaßen dräniert, was
die ökonomische Lage der Eingeborenen noch schlimmer macht.
Um die Unterdrückung der Kolonialvölker richtig darstellen
zu können, bringe ich zunächst einige statistische Daten Das
Gesamtterritorium der Inselgruppe umfaßt rund 1,9 Millionen Quadratkilometer
 mit einer Bevölkerung von rund 49,5 Millionen. Prozentual
 verteilte sich diese Bevölkerungsziffer im Jahre 1926 wie

| DA
        <pb n="106" />
        folgt: 97,6 Prozent Malayen, 2,1 Prozent Chinesen und Araber und
nur 0,3 Prozent Weiße, Jetzt beträgt die Gesamtzahl der Weißen
etwa 200 000, wovon knapp die Hälfte Holländer sind,
Die wichtigste Insel der Gruppe ist Java, Hier leben 70 Prozent
der Gesamtbevölkerung. Es wird Zucker, Reis, Kaffee, Tee usw.
exportiert, Den Hauptanteil am Export hatte bisher der Zucker.
Vom Gesamtexport im Jahre 1924, der 695 Millionen holländische
Gulden betrug, entfielen auf den Zuckerexport 491,1 Millionen Gulden.
 In letzter Zeit fängt auch das Erdöl an, eine Rolle zu spielen.
Die Gesetzgebung und die ganze Einrichtung in Indonesien ist
nur darauf gerichtet, den holländischen Ausbeutern die Möglichkeit
zu geben, diese Ausbeutung zu behaupten. Man hat ganz Indonesien
in verschiedene Provinzen aufgeteilt. In jeder dieser Provinzen steht
an der Spitze ‚ein Resident; ihm unterstehen Polizei- und andere
Beamte für die Steuern usw.
Die juridische Trennung zwischen Indonesiern und den europäischen
 Beamten und Handelsleuten ist vollständig durchgeführt.
So hat man z. B. für die Europäer ganz besondere Gerichte mit
holländischen Richtern und für die Indonesier andere Gerichte, in
denen bei den höheren ein Holländer Vorsitzender ist und wo die
Indonesier Beisitzer sein können. Wenn also die holländische Regierung
 mit der Bevölkerung in Streit geraten ist, so kommt die Bevölkerung
 nicht vor denselben Richter wie der holländische Einwanderer,
 sondern vor ein gemischtes Gericht, Man kann also nicht
schlechthin sagen, daß der holländische Richter einen Holländer oder
anderen Kapitalisten anders behandelt als einen Indonesier, denn
der Indonesier wird ja, wenn auch von den durch die Holländer
korrumpierten Elementen aus der indonesischen Bevölkerung abgeurteilt,
 wobei noch die Beeinflussung durch den holländischen Vorsitzenden
 zu beachten ist, Mit diesem Trick will man den Eindruck
erwecken, daß eine „Gerechtigkeit“ bestehe und als ob die Einwohner
 über das Schicksal ihrer Volksgenossen selbst bestimmen
könnten,
Wir haben ferner seit einigen Jahren in Indonesien einen Volksrat.
 Wenn man aber denkt, der Volksrat bedeute eine Art Parlament,
 so ist das falsch. Erstens hat der Volksrat nur eine beratende
Stimme, und zweitens werden die Mitglieder dieses Volksrates von
den Gemeinderäten gewählt, die wiederum vom Generalgouverneur
ernannt werden, also Kreaturen‘ des Generalgouverneurs sind. In
Wirklichkeit haben also die kapitalistischen Vertreter im holländischen
 Parlament mehr zu sagen als alle Indonesier zusammen.
Denn hier wird das Budgetrecht für Indonesien geregelt usw. Wir
sehen, es ist eine sehr eigenartige. „Demokratie", die das demokratische
 Holland seiner Kolonie gegeben hat,
Das wird noch besser beleuchtet, wenn wir die Presse-, Redeund
 Koalitionsfreiheit der Indonesier betrachten, Es ist zwar nicht
so klar umrissen wie in den holländischen Gesetzen, aber prinzipiell
sind diese Freiheiten doch zugesichert worden, Ich sage aber ausdrücklich
 prinzipiell, denn das bedeutet immerhin etwas anderes wie
die Praxis. So kann der Generalgouverneur z. B. sagen, daß in gewissen
 Teilen von Sumatra, Java oder anderswo solche Verhältnisse
sind, die ihn „zwingen, alle diese versprochenen Freiheiten aufzuheben.
 Er braucht auch nicht zu sagen, welche „Verhältnisse‘ das

105
        <pb n="107" />
        sind, es genügt, wenn er sie kennt. Und so hat der Generalgouveraeur
 in den letzten Jahren oft solche „Verhältnisse“ vorgefunden, die
ihm diesen „Zwang‘ auferlegt haben, mit dem. Erfolg, daß die Indonesier
 dieser Grundrechte in jeder Form beraubt wurden, In der
allerletzten Zeit hat man diese Grundrechte aber auch in den meisten
Teilen gesetzlich aufgehoben. Was noch übrig geblieben ist, ist praktisch
 ohne jede. Bedeutung für die Indonesier, denn da greifen die
polizeilichen Schikanen ein, Schreibt man z, B, in Java eine Versammlung
 aus, so genehmigt die Polizei diese Versammlung mit der
Betonung, daß sie nur in geschlossenen Räumen stattfinden .darf,
Nun haben diese Räume aber keine Fenster nach europäischen Beöriffen;
 man kann also durch die Oeffnungen, wenn. man auf der
Straße steht, hören, was in dem geschlossenen Raum gesprochen
wird. Ergo, sagt die Polizei, muß die Versammlung aufgehoben .werden,
 denn sie findet ja nicht in einem geschlossenen Raum statt,
Auf diese Weise kann man natürlich jede Versammlung unmöglich
machen, und somit ist das Versammlungsrecht praktisch aufgehoben.
Oder ein anderes Beispiel: Die Polizei kommt zum Anfang der Versammlung
 und verlangt von jedem Anwesenden die Papiere zu sehen.
Die Prüfung der Legitimationen erfordert natürlich viel Zeit, so daß
die Leute froh sein müssen, wenn sie ihre Papiere noch vor dem
Morgengrauen wiederbekommen. Solange die „Prüfung" dauert, kann
die Versammlung natürlich nicht stattfinden, was praktisch wiederum
die Unterdrückung der Versammlung bedeutet,
Oder nehmen wir die Pressefreiheit. Es gibt in Indonesien zwei
Pressen, die der Holländer und die der Eingeborenen, Die holländische
 Presse kann hetzen und aufwiegeln gegen die Eingeborenen,
und keine Behörde wird sich finden, die dagegen einschreitet, denn
es gibt eine Pressefreiheit in Indonesien. Wenn aber die indonesische
Presse nur eine Frage des Arbeitsverhältnisses aufwirft, kommt die
Polizei und sagt, daß das Aufwiegelung sei und die Presse wird
nicht nur verboten, sondern die Redakteure werden außerdem in
Haft genommen, Das hat man in der letzten Zeit systematisch gemacht,
 so daß es also ein Hohn ist, von Freiheit der indonesischen
Presse zu sprechen. Besonders bezeichnend für die Freiheit der Rede
ist folgendes Beispiel: Vor zwei Jahren hat eine bekannte indonesische
 Frau gesagt, daß man jetzt so weit gekommen sei, daß es
eine anständige indonesische Frau nicht mehr als Ehre betrachten
könne, von einem holländischen Angestellten geheiratet zı werden,
Ich will hier nicht über die aufgeworfene Frage des „Ehrbegriffes”
streiten, aber Sie werden zugeben, daß es auf die Freiheit der Meinungsäußerung
 ein besonderes Licht wirft, wenn ich Ihnen sage, daß
diese Frau zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden ist, ' Der
„empfindliche' holländische Generalgouverneur erklärte, daß diese
Aeußerung eine Lächerlichmachung seiner Person sei.
Nehmen wir einen anderen Fall. Wenn ein Streik ausbricht,
dann erklärt der Gouverneur, daß die Regierung sich in diesen Streit
der Arbeiter und Unternehmer nicht einmischen werde, weil das eine
Privatsache der beiden Parteien sei, vorausgesetzt, daß dieser Streik
keine politische Bedeutung habe, Nun können Sie sich denken, daß
dieser „harmlose‘ Nachsatz bei jedem Streik angewendet wird, und
jedes Streikrecht wird illusorisch gemacht. Um aber auf alle
Fälle sicher zu gehen, wendet die Regierung noch folgende Methode

b.
        <pb n="108" />
        an: Bei Ausbruch eines Streiks verhaftet man:die Streikleitung und
sperrt sie ein, Nun können Sie sich wieder denken, was das für eine
noch unentwickelte Arbeiterbewegung bedeutet, wenn man ihr den
Kopf wegnimmt. So schnell ist da kein Ersatz zu schaffen, und die
Folge ist, daß der Streik zusammenbricht. Ist der Streik zusammengebrochen,
 dann wird die Leitung wieder entlassen, und die Polizei
erklärt, daß die Verhaftung auf Grund eines „Versehens‘“ erfolgt sei.
Aber nicht immer geht es so gut ab. Vor einigen Jahren. wurde ein
Gewerkschaftsführer verhaftet, und plötzlich wurde von der Polizei
erklärt, daß er im Gefängnis „Selbstmord“ verübt habe, Ich brauche
wohl nicht besonders zu erklären, daß hier nur von einer Ermordung
sesprochen werden kann und daß ein Selbstmord absolut nicht in
Frage kommt,
Es kann schon nach diesen wenigen Darstellungen nicht wunderaehmen,
 wenn die Eingeborenen nach all diesen infamen Quälereien
und Schikanen zur Waffe des Aufstandes gegriffen haben. Im November
 1926 und im Januar 1927 erhoben sich die Indonesier, Ihr
heroischer Kampf wurde sehr blutig niedergeschlagen. Nachdem die
Soldaten der holländischen Regierung Hunderte von Männern, Frauen
and Kindern niedergeschossen hatten, ging man zu Verhaftungen über.
Die Regierung erklärt selbst, daß weit über 8000 Eingeborene verhaftet
 worden seien. Noch im Juli d. J., also % Jahr nach dem Aufstande,
 warteten in den Gefängnissen noch 1600 Leute auf ihre Aburteilung.
 Dabei wurden auch sieben Todesurteile ausgesprochen.
Nun ist zwar in Holland die Todesstrafe abgeschafft, daher weigerte
sich auch der Generalgouverneur, die Todesurteile zu unterschreiben.
Nachdem aber die holländischen Ausbeuter in Indonesien und in
Holland genügend gehetzt hatten, beugte sich der Generalgouverneur
Jer „öffentlichen Meinung‘ und ließ die Kämpfer hinrichten,
Dann gibt es in Indonesien noch ein ganz besonderes Recht, und
zwar das Exorbitantenrecht. Wenn es nämlich der Regierung micht
gelungen ist, den Betreffenden des angeklagten Verbrechens zu überführen,
 dann kann sie folgendermaßen verfahren: sie sagt, du bist
zwar kein Verbrecher und ich kann dich nicht verurteilen. Aber du
sefährdest die Ruhe und Sicherheit des indonesischen Volkes, und im
“Interesse” dieses Volkes werde ich dich deportieren, — So hat man
über 1000 Indonesier, die man als die Besten des Volkes betrachten
kann, bis nach Neu-Guinea verschickt, wo auch die geringsten Ansätze
 der Zivilisation fehlen. Und das wird mit den Leuten gemacht,
lie selbst nach der Meinung der Regierung nichts verbrochen haben.
Sie können sich schon daraus ein Bild machen, was dann mit denen
geschieht, die man eines „Verbrechens überführen‘ kann,
Und wie werden die „Verbrecher“ in Indonesien „überführt‘?
Ein bekannter Professor hat vor einigen Jahren einen Artikel geschrieben
 über die fortwährenden Internierungen, Kr hat darin
erzählt, wie die Verdachtsunterlagen „beschafft“ werden, Da werden
von Regierungsbeamten geheime Briefe geschrieben. Dann kommt
ein Spitzel und schickt einen anonymen Brief an das Gouvernement.
Aber auf einen Brief kann der Richter noch kein Verfahren einleiten,
 ihm ist diese Unterlage nicht „ausreichend“. Also geht der
Spitzel zu seinem Freund und der schreibt nun eine zweite Denunziation,
 und so geht das dann weiter, Auf diese Art wurden ganze
Bände gesammelt, und nun hat der Richter die Möglichkeit, einzu-7
        <pb n="109" />
        greifen, denn die Verdächtigungen sind jetzt allgemein und es muß
daher „wahr‘ sein, daß der Beschuldigte wirklich ein Verbrecher ist.
Welche Schlußfolgerungen können wir nun daraus ziehen? Einmal
 können wir feststellen, daß die Gesetzgebung und das Gerichtswesen
 in einem kolonialen Lande lediglich dem Zwecke der Aufrechterhaltung
 der Ausbeutung des unterdrückten Volkes dient, Man mag
noch so schöne Reden brauchen über die „Förderung der Kultur”,
über das „Herausheben der Kolonialvölker aus ihrem Tiefstand“ oder
was man sonst sagen will, sie werden nur zu dem Zweck gebraucht,
die breite Oeffentlichkeit über den wahren Charakter der Kolonialpolitik
 hinwegzutäuschen,
Das zweite ist folgendes: Wir haben in Holland bis jetzt noch
nicht die ausgesprochenen Verhältnisse wie in Deutschland, England
 usw. Politische Prozesse gab es bei uns noch wenig, Die holländische
 öffentliche Meinung ist ziemlich links, nach bürgerlichen
Begriffen, orientiert. Wir haben‘ aber trotzdem bereits einen Schein
des Faschismus. In den Kolonien dagegen haben wir nicht nur einen
Schein, sondern einen ziemlich ausgesprochenen Faschismus, Und
ich behaupte daher nicht zu viel, wenn ich sage: Es besteht die
große Gefahr, daß von den Kolonien der Faschismus nach Holland
kommt. Diese Gefahr wird auch bereits von dem linksgerichteten
Bürgertum wenn auch noch nicht voll erkannt, so doch gewittert.
Es ist zum Beispiel nicht ohne Bedeutung, daß man jetzt in
Holland beginnt, die verbrieften „demokratischen Rechte” einzuschränken.
 In Holland studieren ziemlich viele indonesische junge
Männer, Sie sind meistens Nationalisten und haben ihre Zeitschrift
 usw, Und was hat man jetzt gemacht? Für Holland etwas
bisher noch nicht Dagewesenes — man hat viele dieser jungen Männer
verhaftet. Wir sehen also, daß sich die Verfolgungen nicht allein auf
die Kolonien beschränken, sondern daß man auch im „Mutterland”
zu Repressalien gegen die Indonesier übergeht,
Also kann man vielleicht die These verteidigen, daß wenigstens
für Holland ein circulus vitiosus zu sehen ist. Wenn man sich bisher
in Holland noch nicht gezwungen gefühlt hat, gegen die einheimische
Arbeiterschaft besonders scharf aufzutreten, so hat man das aber
in Indonesien getan. Und von dort kommt die Verschärfung zurück
zu uns nach Europa. Auf diese letzte Frage lege ich den Hauptwert,
weil sie uns gleichzeitig anspornen muß, immer neue Massen für den
Kampf gegen Verfolgung und Unterdrückung zu sammeln, wobei wir
aber entsprechend den Entwicklungstendenzen auch unsere Aufgaben
konzentrieren müssen, damit die Rote Hilfe den kommenden Ereignissen
 gewappnet gegenübersteht,

Foissin-Frankreich:

Ich will mich weniger mit den Kolonialgreueln und der Justizpraxis,
 sondern mehr mit den juristischen Prinzipien beschäftigen, die
in der kolonialen Gesetzgebung herrschen,
Ich nehme die französische Gesetzgebung, Und da dieselben
ökonomischen Verhältnisse auch dieselben juristischen Gestaltungen
schaffen, so finden wir in allen Kolonien und sogar in den Halbkolonien
 (in den fremden Konzessionen auf dem chinesischen Terri-INS
        <pb n="110" />
        torium) immer dieselben juristischen Prinzipien, die als Basis der
imperialistischen Gesetzgebung in den Kolonien dienen.
In dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts wurde die koloniale
Expansion von Europa mit einer ganz besonderen Schärfe getrieben.
Die Reisenden aller Länder, zu ein und derselben Zeit und von ein und
derselben Wißbegierde hingerissen („La Passion,de la Planete‘, wie
sie ein französischer Verfasser, Melchior de Vogus, nannte), haben
den ganzen afrikanischen Kontinent durchkreuzt, welcher bis dahin
auf allen Karten der Welt bloß einen großen weißen Flecken darstellte.
 Und gleich nach ihnen haben ihre Regierungen die von ihnen
eröffneten Territorien untereinander verteilt, indem sie in eilig geschlossenen
 Verträgen ihre Einflußsphären bestimmten, .
Der bürgerliche Gelehrte Professor Charles Cide schreibt zum
Beispiel folgendes:
„Dieser Kampf um die Verteilung der Welt bleibt die bedeutendste
 Erscheinung des Schlusses des Jahrhunderts, deren wohltuende
 oder verhängnisvolle Folgen wir noch in der entferntesten
Zukunft spüren werden,“
Sie wissen ebenso gut wie ich, daß diese geheimnisvolle und unbekannte
 Kraft nichts anderes ist als das, was Lenin in seiner Formel
als „Imperialismus, das letzte Stadium des Kapitalismus’, bezeichnete.

Die Politiker und Wirtschafter ergehen sich in Diskussionen über
die Frage, ob die koloniale Eroberung gesetzlich sei oder nicht, In
Frankreich nämlich sind diese Debatten von großer Wichtigkeit und
haben leidenschaftlich die ganze Gesellschaftsmeinung, besonders
unter den mittleren Klassen und dem Volke, erregt, welche immer
gegen die koloniale Eroberung waren und schon manchen Minister
zu Fall brachten.
Andererseits erklären manche Wirtschafter, daß die koloniale
Eroberung an und für sich ungesetzlich sei, da sie das Recht der
Eingeborenen angriffe, Aber dieselben Männer finden auch den Aufstand
 der unterdrückten Eingeborenen ungesetzlich und sind weit
davon entfernt, die letzteren zu unterstützen, wenn sie rebellieren
und durch ihren Aufstand die Richtigkeit des ersten Gedankens dieser
Verfasser beweisen; ja, diese Leute sind dann sogar wiederum die
ersten, die im Chor mit den imperialistischen Staatsmännern die
bewaffneten Interventionen bewilligen, welche gegen diese asiatischen
der afrikanischen Völkerschaften unternommen werden,
Das Recht zur Eroberung der Kolonien und der Ausbeutung und
Unterdrückung der Kolonialvölker begründet Paul Lerovy Beaulien
wie folgt: .
„Es ist weder natürlich noch gerecht, daß die zivilisierten
Völker sich bis aufs äußerste verdichten und in den beschränkten
Territorien ersticken, welche die Stätte ihrer ersten Ansiedlung
bilden, daß sie hier die Wunder der Wissenschaft, der Kunst und
der Zivilisation aufhäufen, und daß sie die Hälfte der ganzen Welt
den kleinen Gruppen der unwissenden, unkräftigen Menschen, den
schwachsinnigen Kindern der Menschheit, die auf den unübersehbaren
 Territorien zerstreut sind, oder den degenerierten Völkerschaften
 ohne Energie, ohne Leitung, die in ihrer Altersschwäche
jedes Ringens unfähig sind. überlassen.”

3a
        <pb n="111" />
        Ich finde es ebenso überflüssig, die deutschen Teilnehmer der
Konferenz an die energische Sprache ihres größten Juriskonsulten
von Ihering zu erinnern, welcher in einem poetischen, romantischen
Aufsatze die koloniale Eroberung zu rechtfertigen suchte,
Die Regierungen aller Zeiten haben sich wenig um diese Sprachkünstler
 und akademischen Diskussionen gekümmert. und dafür
„reale‘ Politik gemächt, die wir in wenigen Worten zusammenfassen
können: Die politische Macht zu erweitern, die Expansionsbedürfnisse
 zu befriedigen, den Markt für die nationale Industrie erweitern,
mittels der kolonialen Ausbeutung und im Zusammenhang mit dem
Export die einheimische. Arbeiterschaft korrumpieren, um so die einheimische
 ausgebeutete Arbeiterklasse von den ausgebeuteten und
unterdrückten Kolonialvölkern zu trennen und sich so die Herrschaft
auf den Schultern der ausgebeuteten Arbeiterklasse und der unterdrückten
 Kolonialvölker auch weiterhin zu sichern.
Im Hinblick auf die Beherrschung der Kolonialvölker ergibt sich
folgendes Bild:
Es unterdrücken: Großbritannien 404 Millionen, . Frankreich
52 Millionen, Holland 48 Millionen, Portugal ‚8 Millionen, Belgien
10 Millionen, die Vereinigten Staaten 10 Millionen, Japan 21 Milonen,
 Italien 1 Million, Spanien ‚600- bis 700 000 Kolonialbevölkerung,
 Wenn wir aber zu diesen 5- bis 600 Millionen Eingeborenen
 der Kolonien, die der imperialistischen Vormundschaft
unterworfen sind, auch China, das als eine Halbkolonie zu betrachten
ist und welches, wie Sie wissen, schon jahrelang darum ringt, die
internationale imperialistische Vormundschaft niederzuwerlfen, sowie
auch die meisten Staaten Zentralamerikas und Lateinamerikas hinzufügen,
 so können wir sagen, daß mindestens % der Menschheit als
Kolonialsklaven unter dem imperialistischen Joche stehen.
Die Fragen des Gemeinrechtes und alle die Verschiedenheiten,
die man in den Kolonien, beim Protektorat und beim internationalen
Mandat festzustellen sucht, müssen wir gleichfalls beiseite legen, In
der Wirklichkeit haben alle diese Fragen bloß Interesse für Diplomaten.
 Tatsächlich findet man immer, sowohl in dem Protektorat
als auch in den Kolonien und in den internationalen Mandaten, nur
die Gewalt des imperialistischen Staates, welcher ihnen ihre Gesetze
diktiert, Ob sie einen Bey oder einen Sultan behalten, immer ist es
der imperialistische Staat, der ihnen ihre Gesetzgebung aufzwingt,
Dann die Verschiedenheiten, welche die Kolönialsoziologen bezeichnen;
 Unterwerfung, Assimilation und Autonomie, Die Feststellung
 dieser Verschiedenheiten läßt glauben, daß die Kolonien
einige Etappen durchzumachen haben: zuerst die Unterwerfung, dann
die Assimilation, dann die Autonomie und als Folge die Unabhängigkeit.
 Tatsächlich aber ist nichts davon wahr, Statt der Autonomie
und der Unabhängigkeit entgegenzuschreiten, werden die Kolonialvölker
 einer Gesetzgebung unterworfen, die zu einer immer größeren,
härteren und grausameren Unterwerfung führt.
Die französische koloniale Gesetzgebung hat formell das Prinzip
der Aufrechterhaltung der einheimischen Institutionen bestätigt,
Dieses Prinzip finden wir auch in den meisten der kolonialen Gesetzgebungen,
 wie in England, Belgien, Holland, Italien usw.
Aber wie Sie wissen, wird die kapitalistiscche Welt von den
Gegensätzen verzerrt, die sie nicht los werden kann. Und nachdem

‘nn
        <pb n="112" />
        sie dieses Prinzip. des Aufrechterhaltens der einheimischen Institutionen
 proklamiert hat, stellt sie gleich ein zweites Prinzip auf,
welches gerade ‚das Gegenteil des ersten bildet, und das ist das
Prinzip „der kolonialen Gesellschaftsordnung”,
In unseren europäischen Staaten sprechen die Regierungen
immer mehr und mehr über die nationale Gesellschaftsordnung, d. h.
daß die Gesetzgebung, die wir eben an diesem Morgen studiert haben,
sich immer mehr und mehr dafür interessiert, was diese nationale
Gesellschaftsordnung ehren Während meines heutigen Auftretens
 habe ich Sie aufmerksam gemacht, daß wir eine Gesetzgebung
erwarten dürfen, die international wirken wird, und daß man in
diesem Sinne neue juridische Institutionen in Aussicht stellt, Vom
kolonialen Standpunkt aus ist das genau dasselbe. Dieses Prinzip
wurde vom Admiral Sheydon, dem Werkzeug des Iranzösischen Imperialismus,
 in ‚wenigen Worten ausgesprochen:
„Der Eingeborene muß ‚einem Regime unterworfen werden,
welches unsere Sicherheit diktiert,”.
Ein bürgerlicher Verfasser hat die koloniale Gesellschaftsordnung
in folgenden Worten charakterisiert:
„Wir verstehen darunter, daß das Gesetz des Landes” (des
kolonialen. D. B.), „dessen Achtung die Metropole proklamiert
hat, nur so lange gilt, bis es nicht in Widerspruch mit einer Regelung
 gerät, welche die kolonisierende Nation für zweckmäßig und
wichtig für den Fortschritt der Sache der Kolonisation hält.”
Wenn die Metropole erklärt, daß sie die einheimische Gesetzgebung
 der Kolonialvölker anerkennt, so heißt das nicht, daß sie die
Gesellschaftsordnung der Kolonialvölker aufrechterhalten will. Sie
schafft vielmehr im Gegenteil eine soziale Ordnung und eine juridische
 Organisation, der sie ihre „zivilisatorische‘‘ Mission und ihre
kolonisatorischen Werke anpaßt,
Schon durch die Tatsache der kolonialen Eroberung werden die
Eingeborenen ganz spontan, ipso facto, zu Untertanen des imperialistischen
 Staates, Sie verlieren zugleich das Recht, sich selbst zu
regieren und zu verwalten, In den Kolonien ist der Europäer zahlenmäßig
 immer in der Minderheit. Aber da er allein regieren und zusunsten
 des imperialistischen Staates. verwalten will, so sieht er sich
„genötigt', das Recht der Eingeborenen, am politischen Leben der
Kolonien teilzunehmen, aufzuheben. Und so sehen wir, daß das
Stimmrecht ausschließlich den Europäern eingeräumt wird, Wenn
das Stimmrecht auch einigen Eingeborenen zuteil wird, so wird es
unter sehr schwer erfüllbaren Ausnahmebedingungen (Delegiertenwahl
 u. a,) gewährt, und dabei bleibt der Eingeborene gewöhnlich
immer in der Minderheit, Die Europäer sind durch diese politische
„Enteignung‘ der Eingeborenen nunmehr immer in der Mehrheit,
sowohl in den Gemeinderäten als auch in den Bezirks- und Kolonialräten,
 Diese Räte haben außerdem meist nur Wünsche auszusprechen;
 der Gouverneur der Kolonie hat allein das Bestimmungsrecht.

Haben die Eingeborenen erst einmal das Recht sich zu regieren
und zu verwalten verloren, so verlieren sie selbstverständlich auch
das Recht, Gesetze herauszugeben. Die Gesetze werden. vom Parlament
 des imperialistischen Staates herausgegeben.
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        Sie wissen, was die Macht eines Vizekönigs von Indien darstellt.
Unser Freund Yong hat uns von der Macht des Gouverneurs in Indonesien
 erzählt, Wir Franzosen wissen, wie mächtig der Gouverneur
von Algier, Indo-China oder ein Generalresident in Marokko und in
Tunis ist. Sie haben Vorrechte, die ganz identisch sind mit dem
gemischten Vorrecht des Präsidenten des Rates und des Präsidenten
in der Metropole,
Karl Marx schreibt im Kommunistischen Manifest, daß der imperialistische
 Staat in den Kolonien seine eigenen imperialistischen
Institutionen, seinen schärfsten Kriminalkodex einführt und behält
zugleich die einheimischen Institutionen, wobei er die härtesten unter
ihnen vorzieht,
Unter den Eingeborenen ist das Privat- und Kriminalrecht auch
textlich unzertrennbar verbunden. Gleich nach der Eroberung haben
die Kolonisatoren das Kriminal- und das Privatrecht getrennt und
haben sich das Recht zu strafen angeeignet, bevor noch ein Kodex
zusammengefaßt und eine regelrechte Justiz organisiert war. Die
allerelementarsten Prinzipien des Rechts mußten vor der dringenden
Notwendigkeit weichen und diese Gesetze werden für die Kolonie
herausgegeben, ohne daß man, sich um die reellen Bedürfnisse der
Eingeborenen kümmert.
Die Formel des Admirals Sheydon fand auf diese Weise eine
Verwirklichung. ;
Unter dem Vorwand, ein barbarisches Volk zu „Zivilisieren” und
seine „grausamen“ Sitten zu „mildern‘, führt man ein Regime: ein,
welches tatsächlich die Lebensverhältnisse des Eingeborenen verschlechtert.
 :So existierte die Gefängnisstrafe im Leben der Eingeborenen
 überhaupt nicht. Der Eingeborene hält das Zuchthaus
nicht aus; nach ein paar Monaten kommt er herunter, hört auf zu
essen und erkrankt; nach einigen Monaten stirbt er.
Was aber die Gesetze der Metropole über die Presse, das Recht
der Versammlungen, der Associationen und der Gewerkschaften betrifft,
 werden dieselben in der Art „eingeführt“, daß sie tatsächlich
nicht existieren... In den Kolonien gibt es eine „Freiheit der Presse,
aber mit einer Vorzensur, Die ‘Genehmigung wird oft abgelehnt,
häufiger noch zurückgenommen, nachdem sie bereits gegeben war,
Das Recht der Versammlungen ist verboten. Die Rechte der Gewerkschaften
 sind unsicher und existieren häufig tatsächlich nicht,
das Recht der Association ist auch verboten.
Jetzt kommen wir zu den Tribunalen. Für die Herren Imperialisten,
 für die französischen oder europäischen Kapitalisten gibt es
selbstverständlich nur europäische Tribunale. Und wie begründet
man das? Erstens, weil man in einem Prozeß zwischen den Europäern
 und den Eingeborenen die Europäer den einheimischen Tribunalen
 nicht ausliefern darf, denn das letztere wäre „einseitig‘, Aber
von einem französischen Tribunal, das die Eingeborenen richtet,
sagt man nicht, daß es einseitig ist, denn das wäre ein Angriff der
Ehre der französischen Magistratur, Und dann endlich ist die Regierung
 doch dazu da, um „Ordnung“ einzuführen, und deshalb muß sie
alle Mittel der Macht besitzen, um diese „Ordnung“ zu erhalten und
eventuell „wiederherzustellen'‘,
Um den Anschein der „Gleichberechtigung" zu erwecken -— die
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        Dal 74 610.60.

kapitalistische Demokratie versteht es sehr geschickt, ihre eiserne
Faust in ihren Institutionen zu verschleiern —, werden die französischen
 oder europäischen Magistratsmänner von ein paar eingeborenen
Assessoren assistiert. Diese. werden sorgfältig ausgesucht und einer
kurzen Liste der Eingeborenen, welche der Generalgouverneur selbst
zusammengestellt hat, entnommen, Sehr oft haben diese eingeborenen
Assessoren bloß eine konsultative Stimme, Es gibt auch Tribunale,
wo die Assessoren auch eine bestimmende Stimme haben, Aber
das hilft wenig, Erstens, weil die Europäer immer in der Mehrheit
sind, und zweitens wird der arme Eingeborene auch von demjenigen
gerichtet, welcher seiner Rasse und Herkunft nach als sein Nächster
gelten könnte, wenn er sich nicht bereits dem Imperialismus für die
Orden, Privilegien oder einen Posten verkauft hätte. Wenn also ein
Eingeborener in einem Tribunal, in einem Kriminalgericht, in einem
gemischten Tribunal als Assessor sitzt, so ist das keine Garantie für
Gerechtigkeit, die jeder dem Gericht Unterworfene verlangen kann,
Was aber die Magistratur betrifft, so gibt es wieder einen Unterschied.
 Hier ist die Stellung der Magistratsmänner anders als in der
Metropole, In jeder Kolonie ist es der Gouverneur, der die Vollmacht
 hat, die Magistratsräte selbst zu ernennen und abzusetzen.
Außerdem haben wir in der Metropole das Prinzip der Trennung der
juridischen und administrativen Mächte, welches in den Kolonien
nicht angewandt wird. Endlich aber, und das ist besonders wichtig,
verstehen 98 Prozent der Magistratsmänner die Sprache derjenigen
nicht, die sie zu richten haben.
Was aber die intime Verbindung zwischen der Administration
und der Justiz betrifft, so habe ich Beispiele, die aus dem Leben
genommen sind. In Tunis haben mir die Advokaten erzählt, daß der
Hauptresident im Laufe eines ziemlich wichtigen Prozesses sich im
Nachbarsaal befand und mit Ungeduld auf das Urteil wartete. In
Algier gab sich der Generalgouverneur nicht einmal die Mühe, sich
überhaupt ins Gericht zu bequemen, Das Telephon genügte, um die
administrative und juridische Macht in Verbindung zu setzen. In
Algier ist es vorgekommen, daß die Magistratsmänner sich gegen
diese Praxis empörten, Eben die Tatsache ihrer Empörung beweist,
daß diese Praxis wirklich existierte,
Aber das alles erscheint dem imperialistischen Staate noch zu
wenig, um seine Herrschaft zu sichern, denn trotz aller Schikanen
und Winkelzüge wurde doch ein gewisses Minimum der Garantien
den Eingeborenen eingeräumt. Diese juridische Organisation wird
dann noch durch eine Art einer speziellen Justiz, durch das Regime
eines speziellen Geheimrechts verstärkt, welches man auch das
Regime oder den Kodex für die Eingeborenen nennt, und welches
man in allen Kolonien findet.
Hier vermehrt man einerseits bis aufs Unendliche die Beeinträchtigungen
 und Strafen, die man den Eingeborenen auferlegen
kann. Anderseits ist es meist der Gouverneur oder der Administrator,
 der ihn richtet und die Strafe verhängt, welche häufig sehr
schwer ist: die französische Gesetzgebung sieht das Einkerkern vor.
Der Resident und der Generalgouverneur hat außerdem das Recht,
den Eingeborenen in die Wüste, wo 50 Grad Hitze herrschen, oder
in das Schneegebirge zu verbannen. Und das geschieht auf eine einfache
 Bestimmung des Regierungsrates, für eine Menge „Gründe“,

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am häufigsten aber ohne jeglichen Grund. Dann haben wir noch die
Beschlagnahme der Güter der Schuldigen, dann die kollektive Geldstrafe,
 die einem Duar (Ansiedlung), einem Dorfe, einem Stamme
auferlegt wird, Dann. haben wir noch die disziplinarischen Kommissionen.
 Dieser Kodex für die Eingeborenen entstand in Alsier
und verbreitete sich allmählich in allen Kolonien. Ich will Beispiele
anführen, was als Gesetzesverletzung von seiten Eingeborener
betrachtet wird.
1. Die Weigerung, der Reihe nach und gegen eine unverzügliche
Entgeltung die nötigen Hilfsagenten und Transportmittel zu dem vom
Präfekten bestimmten Preise (Sie können sich denken, was das für
ein Preis ist) zu stellen, deren die dazu Berechtigten und. bei den
Häuptlingen des Stammes oder der Gemeinde offiziell akkreditierten
Magistratsmänner in den durch einen jährlich dekretierten speziellen
Erlaß der allgemeinen Regierung bestimmten Gebieten bedürfen.
Der Häuptling des Stammes oder der Gemeinde ist verpflichtet, die
Preise für die geforderten Transportmittel zu veröffentlichen und
den Eingeborenen mitzuteilen.
2, Nichterfüllung der Anordnungen, welche in bezug auf die Anwendung
 der Gesetze erteilt werden, welche die Gründung und die
Erhaltung des Eigentums regeln, Versäumung oder Verspätung der
durch das Gesetz vom 25, März 1882 vorgeschriebenen Deklarationen
und Nichterfüllung der Vorschriften dieses Gesetzes, welche sich auf
den Gebrauch des patronymischen Namens beziehen.
3. Unterkunft einem Landstreicher geben, ohne darüber den
Häuptling des Duars unverzüglich benachrichtigt zu haben (es ist
ganz überflüssig, Ihnen zu sagen, daß dieser Name „Landstreicher“
auf jedermann angewandt werden kann).
4. Pflicht für jeden Eingeborenen, spätestens im Laufe von
15 Tagen die Feuerwaffe zu registrieren, die ihm als Eigentum, entweder
 als Erbe oder als legal autorisierte Erwerbung, oder als Preis
in einem Wettschießen zufällt.
5. Isolierte Ansiedlung ohne die vorherige Erlaubnis des Administrators
 oder des Vertreters außerhalb Descheran oder des Duar
an einem Territorium, wo das individuelle Eigentum noch nicht geregelt
 ist; Lagern an den verbotenen Orten,
6. Eine ohne vorherige Erlaubnis einberufene Versammlung der
Ziara oder Zerda wegen Pilgerfahrt, öffentliche Mahlzeit; eine ohne
Erlaubnis einberufene Versammlung aus mehr als 25 Personen männlichen
 Geschlechts,
7. Eröffnung jeder religiösen oder Schulanstalt ohne vorherige
Erlaubnis (die französische Regierung, welche alle Rechte besitzt,
vergißt, die Schulanstalten zu öffnen).
‚8. Weigerung, vor einem Vertreter der juridischen Polizei nach
einer schriftlichen Ankündigung zu erscheinen, wenn derselbe in Erfüllung
 seiner Dienstpflicht steht.
9, Ueberschreiten oder Nichterfüllung der von der kompetenten
administrativen Macht auf Grund eines Gesetzes, eines Dekrets oder
eines Erlasses der allgemeinen Regierung oder des Departementspräfekten
 erteilten Anordnungen,
10, Verletzung des Gewässerreglements oder der örtlichen Gebräuche,
 welche sich auf die Wasserbehälter, Brunnen, Quellen.
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        Flüsse und Bewässerungskanäle beziehen; unabhängig von den
Strafen und Schadenersätzen, die durch die Gesetzesverletzung der
Flußpolizei zugefügt waren,
11. Abhauen eines Baumes oder einiger Bäume, die einen öffentlichen
 Nutzen hatten, ohne die vorherige Erlaubnis des Administrators,
 außer in den durch 8 135 des Gesetzes vom 21. Februar 1823 vorgesehenen
 Fällen. .
12, Weigerung, die von den Agenten der administrativen oder
juridischen Macht geforderten Informationen zu geben, falls sie in
Erfüllung ihrer Dienstpflicht stehen; falsche Information diesen
Agenten gegeben zu haben.
13, Aufbrechen, Beschädigung, Vernichtung, Entführung, Umstellung
 der Absteckfähle, der. Steinhaufen und anderer topographischer
 Zeichen, der von der Macht oder den Agenten angewiesenen
Schranken, ; .
14, Versäumung oder Weigerung, ein Kind, das das Schulalter
erreicht hat, in die Grundschule zu schicken, falls die letztere weniger
als drei Kilometer entfernt ist und sonst kein triftiger Grund vorhanden
 ist (aber die französische Regierung hat es vergessen, Grundschulen
 in Algier zu eröffnen).
Außer dem aus der Metropole importierten Kriminalrecht haben
wir also eine ganze Serie von Gesetzesverletzungen, der ein System
strenger Strafen entspricht,
Was aber die anderen Strafen; Beschlagnahme der Güter, die
kollektive Geldstrafe usw., betrifft, so bilden sie tatsächlich ein von
dem Imperialismus durchgeführtes System, das den Zweck verfolgt,
die Stämme ihrer Güter zu berauben und dieselben den europäischen
Kapitalisten zu überlassen,
Die ganze koloniale Gesetzgebung wird von denselben Prinzipien
 geleitet, gleichgültig, ob sie englisch, holländisch, belgisch,
italienisch oder portugiesisch ist. Einen Unterschied werden Sie nur
in ganz nebensächlichen Einzelheiten finden. ,
Betrachten wir nun die Presse-, Rede- und Koalitionsfreiheit,
Ich spreche von Algier und Tunis, weil ich diese Länder einigermaßen
kenne. In Algier, wo die Freiheit der Presse prinzipiell anerkannt ist,
wird das einzige Journal der Eingeborenen systematisch beschlagnahmt.
 Man erzählte mir von drei Durchsuchungen im Laufe von
fünf Tagen. Man beschlagnahmt die Nummern, oder sie erscheinen
mit großen weißen Flecken,
In Algier, wo die Rote Hilfe ziemlich viel Mitglieder zählt,
wollte man Versammlungen einberufen; aber es war absolut unmöglich,
 einen Saal für die Versammlung zu finden. Den Grund
können Sie sich wohl denken.
Gewerkschaften existieren in Algier, aber die Verhältnisse
sind ganz unerhört; Clavirie, ein Delegierter der CGTU, bekam
18 Monate Gefängnis, nur weil er die Worte eines früheren Anarchisten
 und gegenwärtigen Ministers — Aristide Briand — über den
allgemeinen Streik zitierte,
Wenn der Mensch seine Gedanken zum Ausdruck gebracht hat,
so wird er schon bestraft, Kelife Lamri sagte zum Beispiel; „daß
Cachin ein intelligenter Mann sei,” Er sagte das in einer Privatunterhaltung,
 und doch kostete es ihm zwei Jahre strenger Verbanm



45
        <pb n="117" />
        aung, Was haben Arrighi, Lozeray, Aucouturier getan? Sie waren
an einem Abend in Algier als Delegierte ihrer Partei angekommen.
In ihrer Abwesenheit wurde das Gepäck im Hotel durchwühlt, und
es wurden darin Traktate, Broschüren, Instruktionen ihrer Partei
gefunden; sie wurden unverzüglich verhaftet und zu zwei Jahren
Gefängnis verurteilt, Der Grund war sehr einfach: „Sowohl das
Gefundene als auch ihre Deklarationen verraten, daß sie mit der
Absicht gekommen sind, Agitation zu führen.” Sie wurden bloß für
die „Absicht‘ verurteilt, und das steht buchstäblich in den Anklageakten
 des Gerichts,
Da ist wieder Youbi, der während einer Wahlkampagne eine
meiner Reden ins Arabische übersetzte. Obgleich er einer der
wenigen Eingeborenenwähler war, wurde er unverzüglich verhaftet
und auch zu zwei Jahren Verbannung verurteilt.
Wollen wir zu Tunis übergehen. Sie erinnern sich wohl, Photographien
 der faschistischen Banditenstreiche in Italien gesehen zu
haben, Nun, ich habe mit meinen eigenen Augen gesehen, in welchen
Zustand der Raum des „Combat Social‘ in Tunis gebracht war. Abgerissene
 Affichen, zerbrochene: Druckfächer, die Buchstaben durcheinander
 auf die Diele geworfen, umgeworfene Tische, mit einem
Wort: die Polizeivandalen waren dort gewesen, Seitdem ist es unmöglich,
 ein Journal in Tunis herauszugeben,
Die Eingeborenen hatten sich in einer starken Tunesischen Konföderation
 organisiert: auf Bestimmung des Kriminalgerichts wurde
dieselbe aufgelöst,
Im Anschluß daran fand ein Prozeß statt, an. dem fünf Eingeborene
 und ein Franzose, der verantwortliche, Herausgeber des Journals,
 beteiligt waren, Da es unter den Angeklagten nur einen Franzosen
 gab, wurden auch diese Eingeborenen vor ein Gericht gebracht,
das aus drei französischen korrektionellen Richtern bestand, die von
vier Assessoren assistiert wurden. Diese vier Assessoren waren zwei
italienische Kolonisten und zwei andere Kolonisten, deren Nationalität
 mir unbekannt ist. Diese Eingeborenen wurden also auf zehn
Jahre von den Richtern, die weder zu ihrem Volke noch ihrem Lande
gehörten, verbannt,
Aber das ist noch nicht alles. Einige Eingeborene waren wegen
Verbreitung der Unterschriftslisten zugunsten von Abdelkrim angeklagt,
 Und diese Listen waren nicht einmal echt, Sie waren aus verschiedenen
 Stücken von der Polizei zusammengestellt, Selbstverständlich
 sagte man aber: wir haben diese Eingeborenen durchsucht
und diese Listen bei ihnen gefunden,
Aber alle diese Dinge sind dem Hauptresidenat noch nicht genügend
 gewesen. Er legte daher „Seiner Hoheit dem Bey von
Tunis zwei neue Dekrete zur Unterschrift vor. Selbst darf der
Hauptresident sie nicht unterschreiben, weil Frankreich über Tunis
nur das Recht des Protektorats hat! Aber der Bey beeilte sich, seine
Unterschrift am 29, Januar 1926 zu geben. Denn wenn der Hauptresident
 ein Dekret nicht unterschreiben darf, so darf‘ der Bey
seine Unterschrift nicht verweigern, wenn der Vertreter Frankreichs
dieselbe fordert, Darin liegt der „wesentliche Unterschied" zwischen
einer Kolonie und einem Protektorat,
Diese neuen Dekrete sehen vor: „Mit zwei Monaten bis zu zwei
Jahren Gefängnis wird bestraft, wer Haß, Verachtung oder Mißachtung

115
        <pb n="118" />
        gegen das Staatsoberhaupt, gegen die Regierung und die Verwaltung
des Protektorates, gegen die französischen und tunesischen Amtsmänner,
 welche mit der Kontrolle und der Lenkung der Regierung und
der Verwaltung des Protektorates beauftragt sind, sowie auch gegen
die französischen oder- tunesischen Minister, erregt.‘ Es ergibt sich
daraus, daß wenn ein Eingeborener einen einfachen französischen
Posten beleidigt, so verfällt er schon dem Gericht. — „Der bestrebt
ist, Unwillen in der Bevölkerung wachzurufen, welcher zu Störungen
der öffentlichen Ruhe führen kann.”
Das ist also die Gesetzgebung, die den Tunesiern von einem
Hauptresidenten aufgedrungen ist, der eigentlich gar kein Reaktionär,
sondern ein Demokrat, ein Franc-Macon ist. Sie können sich vorstellen,
 wie dann die anderen Gouverneure der Kolonien sind,
In Syrien ist es genau dasselbe. Sie kennen alle die Abscheulichkeiten
 und Grausamkeiten, welche von den französischen Truppen
vollbracht wurden: die französischen Tribunale haben alle diese, von
den Okkupationstruppen vollbrachten Verbrechen einigermaßen
legalisiert,
In Indo-China, wo der Generalgouverneur ein Sozialist, ein Mitglied
 der IL Internationale ist, ist es auch genau dasselbe. Die Eingeborenen
 werden zu Dutzenden zu Zwangsansiedlungen verurteilt,
eingesperrt und gefoltert! ,
In Frankreich haben wir auch viele Eingeborene, aber auch sie
haben nicht das Recht, ihre Gedanken zum Ausdruck zu bringen.
Alle Journale, die in der Metropole in der arabischen oder in der
anamitischen Sprache herausgegeben werden, werden systematisch
verboten. In Frankreich, wo es ungefähr 100 000 Araber gibt, haben
sie nicht einmal das Recht, in ihrer Muttersprache die Nachrichten
aus ihrem Lande zu lesen.‘ Es wäre also überflüssig, uns bei dieser
juridischen Praxis länger aufzuhalten, Jeden Tag können Sie in den
Journalen über diese Praxis aller Regierungen in den Kolonien lesen.
Ich will mich nicht über die Rolle von England in dieser Frage
verbreiten, sondern nur darauf verweisen, daß in allen Verträgen des
Kolonialrechts England „The only extirpating race!‘ genannt wird.
Das resümiert in wenigen Worten seine ganze Kolonialpolitik. Die
Politik Belgiens im Kongo ist auch nicht ehrlicher, Wir haben einen
[iranzösischen Verfasser Andre Gide, der dorthin gegangen war, die
Zustände richtig verstanden hatte und Artikel schrieb, die die bürgerliche
 Journaille empörten!
In Italien ist es genau dasselbe. In Tripolis wurden vor kurzem
50 Personen aus den angesehensten Familien nach der Insel Ustika
auf Grund eines Ausnahmegesetzes verbannt. Das faschistische
Regime Italiens importiert selbstverständlich in seine Kolonien das
Regime, welches in der Metropole ausgearbeitet wird,
Ueber Korea haben wir einen Bericht, der hier im März von
ginem koreanischen Advokaten eingereicht wurde, Wir lesen dort:
„Was die juridische Verwaltung anbetrifft, so hat Japan erklärt,
daß Korea nach denselben Gesetzen wie das japanische Volk verwaltet
 wird, Unglücklicherweise ist diese Verwaltung nach den
Gesetzen eine bloße Formalität, Der gesetzliche Ausspruch: „Das
spezielle Gesetz geht dem allgemeinen in seiner Anwendung voran‘,
macht die 6 japanischen Kodexe überhaupt überflüssig, wenn die
amfangreichen Kodexe der speziellen Gesetzgebung angewandt

117
        <pb n="119" />
        werden, Wollen wir auch nicht vergessen, daß diese speziellen und
allgemeinen Kodexe auch von den Japanern, einem den Koreanern
ganz fremden Volke, zusammengefaßt sind, das weder die Geschichte
noch die traditionellen Einrichtungen, noch die Sitten und Empftindungen
 des koreanischen Volkes kennt. Der berühmte Prozeß
‚Koreanische Verschwörung‘ allein zeigt, wie weit ein Koreaner
von dem Gesetz geschützt wird, Wegen dieser, gegen das Leben
von Taranchie gerichteten Verschwörung wurde eine Menge unschuldiger
 Landsleute, junge Studenten und Intellektuelle, verhaftet;
 das war doch gemein. Kein vernünftiger Mensch wollte
den Gerüchten glauben, die über das systematische Foltern verbreitet
 wurden, dessen Zweck es war, ein Bekenntnis zu erhalten.
Aber diese Gerüchte waren begründet, 123 von diesen gefolterten
Gefangenen sind zur Zeit frei und jeder von ihnen hat erzählt,
welche Agonie er durchlebt hatte,“ ;
„Die meisten politischen Insurgenten werden ebenso wie die
gewöhnlichen Verbrecher verurteilt, oft ohne vorherige Gerichtsverhandlung;
 das Urteil wird von der Gendarmerie kraft der
„Außerordentlichen Gesetze” gefällt. Die individuelle Freiheit besitzen
 die Koreaner auch nicht; die Privatkorrespondenz wird zensuriert;
 die Wohnungen werden jeden beliebigen Augenblick mit
einer skandalösen Grobheit durchsucht, Die Koreaner haben nicht
das Recht, ihren Wohnort zu wechseln; sie sollen den Behörden
mitteilen, wohin und zu welchem Zwecke sie übersiedeln! Und
die Zahl der Gefangenen wächst mit jedem Jahre. Wollen wir das
lurch die offizielle Statistik illustrieren-1911


1912
1913
1914
1915
1916
Ein wunderbarer Beweis dafür, wie Korea der Autonomie und
der Unabhängigkeit unter der zivilisatorischen Vormundschaft von
Japan entgegenschreitet!
LESE Indonesien hat De Yong uns bereits das Wesentliche
erzählt.
{in der Halbkolonie von China ist es im Prinzip.auch nicht anders.
Die Chinesen werden in den Konzessionen von den englischen, französischen
 oder japanischen Magistratsmännern, d, h. ohne Schatten
einer Garantie, gerichtet, und dabei kennen 98 Prozent, vielleicht
39 Prozent der Richter die chinesische Sprache nicht.
Ich bin der Meinung, daß man aus den Darlegungen fünf praktische
 Schlüsse ziehen muß, um den Kampf auf einer breiten Basis
aufnehmen. zu können, und zwar müssen wir fordern:
1, Abschaffung der gesetzgebenden Macht der Generalgouverneure,
 Ausarbeitung der Gesetze durch die Parlamente, wo die Abgeordneten
 des Proletariats der Metropole ihren Einfluß ausüben
können, wo sie den Widerhall der Proteste der unterdrückten Völker
wiedergeben, wo sie die Agitation und Propaganda so zu führen
hätten, daß sie die Aufmerksamkeit der gesellschaftlichen Meinung
auf diese koloniale Gesetzgebung lenken.

017
        <pb n="120" />
        2, Die Trennung der juridischen und administrativen Mächte
unter Betonung der Unzulässigkeit, daß ein Generalgouverneur der
Vorsteher der Richter ist (übrigens wurde während des internationalen
 Kongresses 1900 diese Frage bereits aufgestellt. Die Resolution
wurde damals mit Stimmengleichheit abgelehnt), Die Frage ist aber
heute reif, um mit verstärkter Kraft für die Frage einen breiten
Kampf zu führen.
3. Die Abschaffung des Kodexes für die Eingeborenen, dieses
ganzen Strafsystems, das die Eingeborenen der Willkür der kolonialen
Administratoren ausliefert. Für die Abschaffung dieses Regimes
muß man sowohl in Frankreich als auch in allen Metropolen, wo
dieses Regime vorhanden ist, kämpfen,
4. Für die Wiederherstellung der Justizeinrichtungen der Eingeborenen
 und für die Einsetzung eines ausschließlich aus den Eingeborenen
 bestehenden Gerichtshofes zu kämpfen.
5. Für eine wirkliche Presse-, Versammlungs-, Assoziations- und
Gewerkschaftsfreiheit zu kämpfen.
Ich betone aber zum Schluß, daß wir uns keine Illusionen machen
dürfen über die Verwirklichung, solange die kapitalistischen Gewalthaber
 am Ruder sind, Aber gerade weil wir uns keine Illusionen
machen, müssen wir den Kampf im Parlament und auch außerhalb
aufnehmen, weil es dadurch möglich sein wird, nicht nur die Arbeiterschaft
 und breite linksgerichtete bürgerliche Kreise zu erfassen und
für diese Fragen zu interessieren, sondern weil das auch die Brücke
zu den unterdrückten Kolonialvölkern sein wird, um mit ihnen
gemeinsam den Weg der Befreiung vom kapitalistischen Joch zu
beschreiten,

EinInder:

Die Folterungen der politischen Gefangenen in Indien sind
der Außenwelt nicht bekannt, weil die Presse von den Engländern
geknebelt ist, Die Lage der politischen Gefangenen überhaupt ist
draußen unbekannt, daher will ich versuchen, sie in Kürze hier zu
schildern. Ich werde mit dem Jahre 1905 anfangen, wo in Bengalen
 die revolutionäre Bewegung begann, Zur Zeit der Organisierung
 der Swaraj-Bewegung wurden Hunderte von Proletariern verhaftet,
 50 davon wurden auf die Adaman-Insel verschickt und die
übrigen zu Gefängnisstrafen von 15 bis 20 Jahren verurteilt; 5 wurden
gehängt. Die Eingekerkerten wurden aufs unmenschlichste behandelt,
 wie das nur im zaristischen Rußland möglich war, Man
zwang sie, die schwersten und gefährlichsten Arbeiten zu machen.
Sie wurden in die Wälder geschickt, wo sie gezwungen wurden, giftige
Pflanzen zu sammeln, was allerlei Hautkrankheiten zur Folge hatte.
Man zwang sie, mit über dem Kopf zusammengeschnürten Händen
tagelang ohne Nahrung zu stehen. Sie wurden ebenfalls oft geschlagen,

Nun will ich zum Jahre 1916 übergehen, wo wiederum in Bengalen
und in den übrigen Teilen Indiens von den revolutionären Parteien
ein Versuch gemacht wurde, eine Massenrevolution zu organisieren:
Damit in Zusammenhang wurden in Bengalen 2000 Personen verhaftet.
Mehrere von ihnen wurden gehängt, und es gab eine spezielle Folter-*10
        <pb n="121" />
        kammer in der Elysiumstraße in Kalkutta, wo regelmäßig Folterungen
stattfanden,
In der Nacht wurden die Gefangenen dorthin gebracht und mit
elektrischem Strom gefoltert. Sie wurden gezwungen, auf Eisenbetten
 zu liegen. Sie wurden ausgekleidet und mit kaltem Wasser
übergossen. Einige der angewandten Methoden können hier nicht
wiedergegeben werden.
1919, während der Nichtkooperationsbewegung, die unter der
Führung von Gandhi in Bengalen ausbrach, wurden Zehntausende verhaftet.
 In Bengalen allein wurden 10000 zu dieser Zeit inhaftiert.
Die Gefangenen steckte man alle in Zellen, wo ihnen sieben Tage
keine Speise gegeben wurde. Den politischen Gefangenen in Indien
ist es nicht gestattet, in den Zellen Bücher zu lesen, Niemals erhalten
sie Zeitungen, und die einzige Nahrung, die sie bekommen, besteht
}us irgendeinem Brot, das aus einer bestimmten Sorte Gras gebacken
wird.

1920 gab es in Punjab eine Bewegung gegen die Priesterkaste.
Die Priester besitzen große Grundstücke, die ein Teil des in der
Umgebung der Tempel liegenden Landes sind, welches unter der
Kontrolle der Priester steht. Die ‚ausgebrochene Bewegung wollte
die Tempel von den Priestern säubern und so‘ das Land von ihrer
Kontrolle befreien.
Einige Tausend der Bevölkerung von Punjab wurden verhaftet
und ins Gefängnis geworfen. Im Sommer wurden sie in die heißeste
Gegend des Landes und im Winter in die kälteste geschickt. Sie
bekamen keine Bettdecken oder sonst etwas Warmes, um sich zu belecken.
 Die Frauen wurden auf das schamloseste von den britischen
Soldaten behandelt, die dorthin gebracht und auf sie losgelassen
wurden.

Im Jahre 1921 kam es zu einer Militärbewegung, die als Babar-A-Kali-Bewegung
 bekannt ist und unter den Soldaten von Punjab
ausbrach, Der Hauptführer dieser Bewegung war der Polizei bekannt;
er wurde in einem Dorf von den Soldaten erschossen. Vier andere
Führer, die in einem Dorfe wohnten, wurden von der Polizei in ihrem
Haus umzingelt, worauf das Haus niedergebrannt wurde.
1920 kam es gerade zur Zeit der Nicht-Kooperations-Bewegung
zu einer Bauernrevolte im Malabarbezirk, Es war eine Revolte gegen
die Grundbesitzer. Tausende von Bauern sind von den Großgrundbesitzern
 ausgebeutet und gemartert worden, Die Bewegung dauerte
5 Monate, und es wurden Soldaten aufgeboten, um diese Rebellion
zu unterdrücken. Ungefähr. 40 Aufständige wurden gehängt und
Tausende wurden niedergeschossen. Die Soldaten zogen durch die
Dörfer und verscheuchten die ganze Bevölkerung; an manchen Orten
wurde der ganze Besitz der Bauern niedergebrannt,.
In der Zeitung kann man von Streiks der Fabrikarbeiter lesen,
So kam es z. B. in Bengalen zu einem Streik der Handelsbetriebsarbeiter,
 der Textilarbeiter in Bombay, weil die Arbeiter grausam
mißhandelt, verhaftet und sogar ermordet wurden, In Streikfällen
ist die Regierung stets auf seiten der Unternehmer. So gab es ein
Lockout in einem der Hanfbetriebe in Bengalen. worauf die Regierung
 sofort Soldaten hinschickte,
Die Arbeiter werden aus ihren Häusern verjagt und in der Nacht.

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        wenn sie auf dem offenen Felde schlafen, werden von den Soldaten
unerhörte Brutalitätsakte an ihren Frauen und Kindern verübt,
Im Jahre 1923 wurden vier Genossen wegen kommunistischer
Propaganda in Indien verhaftet. Nach ihrem Prozeß in Cawnpur
wurden sie in Einzelzellen gesperrt. Jeder dieser vier politischen
Gefangenen wurde in der Zelle in Ketten geschlossen, die an der
Wand befestigt waren. Alle paar Minuten kam der Gefängniswärter,
um sich zu überzeugen, ob sie noch da seien, in Wirklichkeit aber.
um sie am Schlafen zu hindern. Auch wurden sie in den Hof geführt,
wo sie wie Hunde an kleine Hütten gefesselt wurden. Sie traten
darauf in den Hungerstreik, und nach 14 oder 15 Hungertagen wurden
sie ausgepeitscht und darauf in verschiedene Gefängnisse Indiens
untergebracht, Ihre Kost wurde aber nicht besser; sie erhielten
ständig sehr schlechte Nahrung, so daß sie hungern mußten, keinen
Schlaf finden konnten und überhaupt der Willkür der Gefängnisdirektoren
 preisgegeben waren.
So werden die politischen Gefangenen in Indien behandelt,
Während der vier Jahre, die wir im Gefängnis verbrachten; durften
wir nicht einen einzigen Augenblick die Zelle verlassen. Wir konnten
uns nicht rühren und erhielten weder Bücher noch Zeitungen,
Unter diesen Verhältnissen erkrankten vier unserer Genossen
sehr schwer. Drei Jahre später wurden diese Genossen aus dem
Gefängnis entlassen, doch selbst dann erhielten sie keine Krankenkost
 und wurden gezwungen, schwere Arbeit im Laufe von 13 bis
14 Stunden täglich zu leisten. Das war die Lage der Gefangenen, die
1923 verhaftet wurden,
Nun will ich noch den Fall eines Studenten erwähnen, der nach
[ndien aus Rußland zurückgekehrt war, wo er studiert hatte. Nach
zwei Monaten wurde er verhaftet unter der Beschuldigung, eine kommunistische
 Universität besucht zu haben. Als der Richter das Urteil
verhängte, erklärte er ihm, daß es eine Sünde sei, an einer Universität
 zu studieren, die unter der Kontrolle der russischen Regierung
steht, die gegen die britische Regierung eingestellt ist. Für dieses
Vergehen wurde er in eines der schlimmsten Gefängnisse von ganz
Indien gesperrt,

Ein Deutscher:

Ich möchte an den indonesischen Redner eine Frage richten,
Wir lesen sehr viel von den Religionskämpfen zwischen Mohammedanern
 und Hindus. Ich glaube nicht fehlzugehen, wenn ich annehme,
 daß diese Religionskämpfe von der Polizei und den englischen
Machthabern absichtlich herbeigeführt werden.

EinInder:
In den letzten zwei oder drei Jahren hatten wir solche Kommunialunruhen
 in ganz Indien. Gewöhnlich fanden ‘sie nur in Punjab
und in den nördlichen Provinzen Indiens statt, doch in letzter Zeit
hat sich diese Bewegung über ganz Indien ausgedehnt. Dieses ist verursacht
 worden einerseits durch die scharfe wirtschaftliche Krise
unter den Arbeitern und Bauern, und andererseits durch die Kilofhatbewegung,
 die in Indien während der Nicht-Kooperativ-Bewegung
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        ausgebrochen war. Später finden wir, daß die Regierung, als die
Reformfrage in Indien aufkam, die Regulierungsform von 1918 und
auch diejenige von Bengalen einführte. Als diese Regulierungen
formiert waren und in Wirkung traten, hatten die Swaraj-Führer. eine
geheime Konferenz mit der Regierung, in welcher sie zu der Verständigung
 kamen, daß sie keine Freiheitsbewegung unterstützen
würden, falls die Regierung keine Mohammedaner verhaften oder einkerkern
 würde.
Als dann die Swaraj-Partei in Bengalen ihren Einfluß verlor,
wurden die Zustände dank dem bengalischen Rat so unmöglich, daß
zu dieser Zeit der bengalische Kommunialaufruhr ausbrach, Er wurde
verursacht durch das Spielen von Musikkapellen vor den Moscheen.
Soldaten wurde nicht gestattet, in die Stadt zu kommen. Als sie
dennoch eintrafen, wurden sie in verschiedenen Teilen der Stadt,
unter dem Vorwand, den Aufruhr zu unterdrücken, einquartiert.
Jedoch vor ihren Augen wurden Bürger geschlagen und Frauen und
Kinder gemordet, ohne daß einer der Soldaten eingriff. Als die
Regierung befragt wurde, teilten sie mit, daß das Sache der Stadt
sei, diese Frage selbst zu erledigen..
In religiöse Fragen mischt sich die fremde Regierung angeblich
aicht ein, Es wurde aber später herausgefunden, daß die fremde
Regierung in Wirklichkeit das Feuer dieses Kampfes geschürt hatte,
Zs ist ein Teil der britischen Propaganda und Agitation in
'ndien, die Welt glauben zu machen, daß sie sich nicht in religiöse
Fragen in Indien einmische. Zu einem sehr großen Teil waren diese
Unruhen von der britischen Regierung in Indien verursacht, und zu
ileicher Zeit war es eine Ungerechtigkeit, die ganze Schuld Indien
zuzuschieben, Es kam auch oft zu Zusammenstößen auf religiöser
Grundlage, bevor noch die Engländer nach Indien kamen, doch sind
die Gegensätze und das böse Blut zwischen den Mohammedanern und
Hindus gegenwärtig schlimmer denn je. Sie waren nicht so akut in
den früheren Zeiten,

FEinIndonesier-:

Ich glaube, daß die Frage der Gesetzgebung jetzt wirklich wichtig
ist. In der vorigen Woche war eine internationale Versammlung im
Haag und später in Brüssel, um eine Aktion gegen den Kommunismus
zu unternehmen, Welche Formen wird dieser Kampf gegen den Kommunismus
 annehmen, und welche Gefahren für alle Proletarier
und die ganze Menschheit wird er mit sich. bringen? Das können
wir aus der Gesetzgebung in Indonesien sehen.
Die Gesetzgebung in Indonesien ist natürlich nur dazu da, um
die Interessen des holländischen Imperialismus zu verteidigen. Indonesien
 hat 300 Jahre gegen Holland gekämpft, oder richtiger: Holland
hat mehr als 300 Jahre gegen Indonesien gekämpft und hat gesiegt.,
Der Charakter der Gesetzgebung ist dadurch ein kriegerischer geworden;
 es ist eine Kriegsgesetzgebung, welche sich stützt auf Gewalt,
Betrug und Willkür. Ich werde ein Beispiel geben, In einem Gesetz
wird gesagt, jeder, der in der Oeffentlichkeit Gefühle von Haß gegen
die Regierung manifestiert, wird mit 7% Jahren bestraft. Wenn Menschen
 Gefühle manifestieren, wie kann ein Jurist sagen, daß jemand
ein Gefühl von Haß geäußert hat? Und solcher Artikel gibt es viele in
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        der indonesischen Gesetzgebung. Wenn ein holländischer Redakteur
Kritik an der Regierung übt, dann ist das niemals die Aeußerung
eines Haßgefühls, das ist immer eine objektive Kritik; aber wenn
das indonesische Proletariat das sagt, dann ist es immer ein Gefühl
von Haß.
Wie sind die Gerichte für die Indonesier? Der Präsident ist ein
Jurist; Beisitzer sind pensionierte Regierungsbeamte der ausführenden
 Macht. Wenn die Polizei einen Revolutionär verhaftet und
vor das Gericht bringt, dann sind die alten pensionierten Beamten
immer für die Polizei und niemals für den Verhafteten. In Sumatra
gibt es die sogenannte „Rapad‘‘, da sind die Regierungsbeamten selbst
die Juristen, Sie strafen immer die Leute, welche gegen die schwere
Unterdrückung ankämpfen.
Wir haben in Indonesien jetzt auch ein Antistreikgesetz, welches
besagt, daß jedermann, der auf eine solche: Weise spricht, daß
vielleicht ein Streik ausbricht, der ein Schwanken in die Oekonomie
bringt, mit 6 Jahren bestraft wird.

Katayama-Japan:

Ich spreche von den japanischen Kolonien, Japan kam zu den
Kolonien vor ungefähr 32 Jahren, wo Formosa als Kolonie angegliedert
 wurde. Später gelangte es noch zu Korea. Die imperialistische
apanische Regierung brachte die japanischen Gesetze in die Kolonien,
 Nun stehen letztere unter Administration der Gesetze durch die
japanischen Minister und Beamten, die sehr scharfe und brutale
Vollstrecker der japanischen Gesetze sind. Gegenwärtig z. B, stehen
110 Kommunisten in Seoul, Korea, vor dem Gericht. Es ist bekannt
geworden, daß ein paar Genossen zu Tode gefoltert wurden beim
Versuch, die Namen der kommunistischen Organisationen und ihrer
Führer von ihnen zu erfahren. . Dieses beweist, wie sie im Gefängnis
gehandelt werden. Doch auch auf den Polizeistationen wurden sie
äußerst brutal mißhandelt, Während des Verfahrens gegen diese
110 Kommunisten begann die Arbeiter- und Bauernpartei eine öffentliche
 Kampagne in Japan, und zum Schluß wurden selbst Rechtsanwälte
 aus der Provinz zur Verteidigung der Angeklagten nach Seoul
geschickt. Im Zusammenhang mit dieser Kampagne begaben sich
auch viele hervorragende kommunistische oder mit der Kommunistischen
 Partei sympathisierende Rechtsanwälte nach Korea, um bei
liesem Prozeß anwesend zu sein und die koreanischen Kommunisten
zu verteidigen. Darauf wurden von der koreanischen Regierung
150 Polizisten aufgeboten, die das Gerichtsgebäude umzingelten, um
Jie sogenannten Verbrecher zu schützen. Da diese Rechtsanwälte,
wie schon oben erwähnt, kostenlos die Verteidigung übernahmen,
wurden sie als Freunde der Kommunisten betrachtet, wobei noch die
Feinde dieser Rechtsanwälte erklärten, daß sie solche Verbrecher
unter den gegebenen Verhältnissen niemals verteidigen würden. Die
Regierung bot dann noch mehr Polizisten auf, die es den Rechtsanwälten
 unmöglich machten, diesmal die Verteidigung zu überaehmen.
 Doch da das japanische Gesetz vorsieht, daß ohne Rechtsanwalt
 die Verhandlung nicht stattfinden kann, so. dauert dieser
Kampf immer noch an. Nach kurzer Zeit ging die Regierung auf ein
Kompromiß ein und entfernte die Polizisten aus dem Gerichtssaal, so

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        daß die Verhandlung fortgesetzt werden konnte. Die zu Japan
jehörenden Kolonien, wie Korea und Formosa, gleichen nicht den
anglischen. Vor allen Dingen begann Japan mit der Japanisierung
Koreas und Formosas durch Unterdrückung ihrer Geschichte und
Sprache, Das war nicht wie in Indien — die japanische Regierung
begann mit dem Unterricht in den koreanischen Schulen nicht in
der Landessprache, sondern in der japanischen, Die Koreaner haben
natürlich keine politischen Rechte, nur einige Polizisten- und ein paar
Beamtenstellen in den Dorfbehörden dürfen sie besetzen. Die offiziellen
 Aemter in Korea bekleiden die Japaner,
In Formosa geht die Japanisierung im schnellsten Tempo vor sich.
An einigen Orten, wo das Volk sehr widerspenstig war, versuchten
die Japaner die ganze Bevölkerung auszurotten. Selbst gegenwärtig
sınd die Städte der Eingeborenen von geladenen elektrischen Sicherheitsdrähten
 umgeben.
Was nun die gegenwärtige koreanische Unabhängigkeitsbewegung
 anbetrifft, so nimmt sie infolge der 'schroffen Gesetze die
schärfsten Formen an, wie das Attentat auf den Prinzen Ido beweist.
Da ich sehe, daß kein chinesischer Freund hier anwesend ist und
wir einige Erfahrung in dieser Sache haben, will ich vom Exterritorialgesetz
 berichten, das ein Ergebnis des Vertrages mit der Liga ist.
Das Exterritorialgesetz wurde zum erstenmal von Japan auf der
amerikanischen Konferenz in Paris vorgeschlagen. Wir haben Eriahrungen
 gesammelt, gegen dieses Gesetz gekämpft ohne unser Leben
zu schonen, und nun versuchen es die Chinesen ebenfalls, dieses
Gesetz abzuschaffen. Ich will hier ein Beispiel über die Wirkung
dieses Gesetzes anführen. Nehmen wir an, daß ein Engländer oder
Japaner einen Chinesen ermordet hat. Was würde geschehen? Der
Fall würde nicht nach den chinesischen Gesetzen und nicht vor einem
shinesischen Richter verhandelt werden, sondern müßte vor einem
englischen und international-gemischten Gericht zur Verhandlung
kommen. Falls die Sache vor ein japanisches Gericht in Schanghai
gebracht wird, so würde nach japanischem oder englischem Gesetz
vorgegangen werden, wobei der Schuldige natürlich verhaftet werden
könnte, was jedoch nicht geschieht, so daß die Chinesen eigentlich
rechtlos sind,
Es ist bekannt, daß die Kolonialländer im Besitz und unter dem
Einfluß der imperialistischen Länder stehen und von letzteren ausgebeutet
 werden, Die Chinesen können keinerlei Steuern auferlegen.
Es gibt keine wirtschaftliche Autonomie in China, so daß das Land
nicht importieren und keine Industrie aufbauen und unterhalten kann,
da die Konkurrenz mit dem Ausland zu stark ist, Auf diese Art ist
der ungleiche Vertrag über das Exterritorialgesetz äußerst bequem
für die Imperialisten und sehr unbequem und drückend für die
Chinesen, Wir müssen all dieses gut studieren und den Versuch
machen, dieses Exterritorialgesetz für China abzuschaffen.

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        Druck: „PEUVAG“, Papier-Erzeugungs-
 u. Verwertungs-Akt.-Ges.,
 Abteilung Friedrichstadt-Druckerei
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; Gericht bringt, dann sind die alten pensionierten Beamten
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 Später gelangte es noch zu Korea, Die imperialistische
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 stehen letztere unter Administration der Gesetze durch die
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ecker der japanischen Gesetze sind. Gegenwärtig z. B, stehen
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Hele hervorragende kommunistische oder mit der Kommunisti-‚Partei
 sympathisierende Rechtsanwälte nach Korea, um bei
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kteidigen, Darauf wurden von der koreanischen Regierung
Mizisten aufgeboten, die das Gerichtsgebäude umzingelten, um
genannten Verbrecher zu schützen. Da diese Rechtsanwälte,
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 die Verhandlung nicht stattfinden kann, so dauert dieser
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