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Zweiter Abschnitt
vom Körper des fixen Kapitals, in neues entweder zuschüssiges oder
doch wirksameres fixes Kapital derselben Art. Es hängt natürlich
teils von der spezifischen Natur des Geschäftsbetriebs ab, wie weit
und in welchen, Dimensionen er solches allmählichen Zuschusses fähig
ist, also auch in welchen Dimensionen ein Reservefonds gesammelt
sein muß, um in dieser Weise rückangelegt werden zu können, und in
welchen Zeiträumen dies geschehen kann. Wie weit anderseits
Detailverbesserungen an vorhandener Maschinerie angebracht werden
können, hängt natürlich von der Natur der Verbesserung und der
Konstruktion der Maschine selbst ab. Wie sehr aber zum Beispiel
bei Eisenbahnanlagen dieser Punkt von vornherein ins Auge gefaßt
wird, beweist Adams: „Die ganze Konstruktion sollte sich nach dem
Prinzip richten, das im Bienenkorb herrscht — Fähigkeit unbegrenz-
ter Ausdehnung. Alle übersoliden und von vornherein symmetrischen
{gleichmäßig angeordneten] Strukturen sind. vom Vebel, im Fall der
Ausdehnung müssen sie niedergerissen werden.‘ (a. a. O. p. 123.)

Es hängt dies‘ großenteils vom verfügbaren Raum ab. Bei
einigen Gebäuden kann man Stockwerke in der Höhe zusetzen, bei
andern ist Seitenausdehnung, also mehr Boden nötig. Innerhalb der
kapitalistischen Produktion werden einerseits viele Mittel verschwen-
det, findet anderseits viel zweckwidrige Seitenausdehnung dieser
Art (zum Teil zum Schaden der Arbeitskraft) bei der allmählichen
Ausdehnung des Geschäfts statt, weil nichts nach gesellschaftlichem
Plan geschieht, sondern von den unendlich verschiedenen Umständen,
Mitteln etc. abhängt, womit der einzelne Kapitalist agiert. Hieraus
entsteht große Verschwendung der Produktivkräfte.

Diese stückweise Wiederanlage des Geldreservefonds (das heißt
des in Geld rückverwandelten Teils des fixen Kapitals) ist am leichte-
sten im Landbau. Ein räumlich gegebenes Produktionsfeld ist hier
der größten. allmählichen Absorption von Kapital fähig. Ebenso wo
natürliche Reproduktion stattfindet, wie bei der Viehzucht. ;

Das fixe Kapital verursacht besondere Erhaltungskosten. Ein
Teil der Erhaltung wird durch den Arbeitsprozeß selbst bewirkt; das
fixe Kapital verdirbt, wenn es nicht im Arbeitsprozeß fungiert. (Siehe
Buch I, Kapitel VI, 2. Aufl., S.196, V. 8.160 und Kapitel XIII, 2. Aufl.,
8.423, V.348: Verschleiß der Mas chinerie, der aus ihrem Nichtgebrauch
entspringt.) Das englische Gesetz betrachtet es daher auch ausdrücklich
als Beschädigung (waste), wenn gepachtete Grundstücke nicht nach
Landesgebrauch bebaut werden. (W. A. Holdsworth, Barrister at
Law: „The Law of. Landlord and Tenant. London 1857 ‘“, p. 96.)
Diese Erhaltung, die aus dem Gebrauch im Arbeitsprozeß hervorgeht,
ist eine Gratisnaturgabe der lebendigen Arbeit. Und zwar ist die er-
haltende Kraft der Arbeit doppelter Art. Einerseits erhält sie den
Wert der Arbeitsmaterialien, indem sie ihn auf das Produkt überträgt,
anderseits erhält sie den Wert der Arbeitsmittel, soweit sie nicht auch
diesen auf das Produkt überträgt, durch Erhaltung ihres Gebrauchs-
werts vermittels ihrer Aktion im Produktionsprozeß.