Achtes Kapitel

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Das fixe Kapital erfordert aber auch positive Arbeitsauslage zu
seiner Instandhaltung. Die Maschinerie muß von Zeit zu Zeit ge-
reinigt werden. Es handelt sich hier um zusätzliche Arbeit, ohne weiche
sie gebrauchsunfähig wird; um bloße Abwehr schädlicher elementarer
Einflüsse, die vom Produktionsprozeß unzertrennlich sind, also um
Erhaltung im werkfähigen Zustand im wörtlichsten Sinn. Die
normale. Lebenszeit des fixen Kapitals ist selbstredend darauf be-
rechnet, daß die Bedingungen erfüllt werden, unter denen es während
dieser Zeit normal fungieren kann, ganz wie man unterstellt, daß
wenn ein Mensch im Durchschnitt 30 Jahre lebt, er sich auch wäscht.
Es handelt sich hier auch nicht um Ersatz der in der Maschine ent-
haltenen Arbeit, sondern um beständige zusätzliche Arbeit, die ihr
Gebrauch nötig macht. Es handelt sich nicht um Arbeit, die die
Maschine tut, sondern die an ihr getan wird, worin sie nicht Produk-
tionsagent ist, sondern Rohmaterial. Das in dieser Arbeit ausgelegte
Kapital, obgleich es. nicht in den eigentlichen Arbeitsprozeß eingeht,
dem das Produkt seinen Ursprung verdankt, gehört zum flüssigen
Kapital. Diese Arbeit muß beständig in der Produktion verau8-
gabt, ihr Wert also auch beständig durch den Wert des Produkts
ersetzt werden. Das in ihr ausgelegte Kapital gehört zu dem Teil des
flüssigen Kapitals, der die allgemeinen Unkosten zu decken hat und
nach einer jährlichen Durchschnittsrechnung auf das Wertprodukt
zu verteilen ist. Wir haben gesehen?b, daß in der eigentlichen Indu-
strie diese Arbeit der Reinigung von den Arbeitern gratis in den
Ruhepausen und eben deswegen auch oft während des Produktions-
prozesses selbst vorgeht, wo sie die Quelle der meisten Unfälle wird.
Diese Arbeit zählt nicht im Preise des Produkts. Der Konsument
erhält sie sofern. gratis. Anderseits hat der Kapitalist so die Er-
haltungskosten seiner Maschine umsonst. Der Arbeiter zahlt in
eigener Person, und dies bildet eins der Selbsterhaltungsmysterien
des Kapitals, die der Tat nach einen juristischen Anspruch des
Arbeiters auf die Maschinerie bilden und ihn selbst vom bürgerlichen
Rechtsstandpunkt aus zu ihrem Miteigentümer machen. In ver-
schiedenen Produktionszweigen jedoch, wo die Maschinerie zu ihrer
Reinigung aus dem Produktionsprozeß entfernt werden muß und
die Reinigung daher nicht unter der Hand geschehen kann, wie zum
Beispiel bei Lokomotiven, zählt diese Erhaltungsarbeit unter den
laufenden Kosten, also als Element des flüssigen Kapitals. Eine
Lokomotive muß nach höchstens dreitägiger Arbeit in den Schuppen
gebracht und dort gereinigt werden; der Kessel muß erst abkühlen,
wenn.er ohne Schädigung ausgewaschen werden soll. (R.O., No.17823.)
Die eigentlichen Reparaturen oder Flickarbeiten erheischen Aus-
lage von Kapital und Arbeit, die nicht in dem ursprünglich vorge-

.22b Vgl. Buch I, Kapitel VIIL, 2, 2. Aufl., S. 234, V. 8. 191 und Kapitel
XIII; 4, 3. Aufl., S. 443, V. 5. 365, Note 184. Der betreffende Absatz der
Note. steht noch nicht. in der 2. Auflage. K.