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Zweiter Abschnitt
Dreizehntes Kapitel.
Die Produktionszeit.

Die Arbeitszeit ist immer Produktionszeit, das heißt Zeit, wäh-
rend deren das Kapital in die Produktionssphäre gebannt ist. Aber
umgekehrt ist nicht alle Zeit, während deren das Kapital sich im
Produktionsprozeß befindet, deswegen notwendig auch Arbeitszeit.

Es handelt sich hier nicht um Unterbrechungen des Arbeits-
prozesses, welche durch die Naturschranken der Arbeitskraft selbst
bedingt sind, obgleich sich gezeigt hat, wie sehr der bloße Umstand,
daß das fixe Kapital, Fabrikgebäude, Maschinerie usw., während der
Pausen des Arbeitsprozesses brachliegt, eins der Motive wurde zur
unnatürlichen Verlängerung des Arbeitsprozesses und zur Tag- und
Nachtarbeit.%4 Es handelt sich hier um eine von der Länge des
Arbeitsprozesses unabhängige, durch die Natur des Produkts und
seiner Herstellung selbst bedingte Unterbrechung, während deren
der Arbeitsgegenstand kürzer oder länger dauernden Naturprozessen
unterworfen ist, physikalische, chemische, physiologische Verän-
derungen durchmachen muß, während deren der Arbeitsprozeß ganz
oder teilweise suspendiert [eingestellt] ist.

So muß gekelterter Wein erst eine Zeitlang die Gärung durch-
machen und dann wieder eine Zeitlang liegen, um einen bestimmten
Grad der Vollkommenheit zu erreichen. In vielen Industriezweigen
muß das Produkt eine Trocknung durchmachen, wie in der Töpferei,
oder gewissen Umständen ausgesetzt sein, um seine chemische Be-
schaffenheit zu ändern, wie in der Bleicherei. Winterkorn braucht
vielleicht neun Monate zur Reife. Zwischen Saat- und Erntezeit ist
der Arbeitsprozeß fast ganz unterbrochen. In der Holzzucht, nach-
dem die Aussaat und die dabei nötigen Vorarbeiten beendet, braucht
der Same vielleicht 100 Jahre, um in fertiges Produkt verwandelt zu
werden; während dieser ganzen Zeit braucht er relatiy nur sehr
unbedeutende Einwirkung von Arbeit.

In allen diesen Fällen wird während eines großen Teils der
Produktionszeit nur stellenweise zuschüssige Arbeit zugesetzt. Das
im vorigen Kapitel beschriebene Verhältnis, wo dem bereits im
Produktionsprozeß festgelegten Kapital zuschüssiges Kapital und
Arbeit zugesetzt werden muß, findet hier nur mit längeren oder
kürzeren Unterbrechungen statt.

In allen diesen Fällen besteht also die Produktionszeit des vor-
geschossenen Kapitals aus zwei Perioden: Einer Periode, worin das
Kapital sich im Arbeitsprozeß befindet, einer zweiten Periode, worin
seine Existenzform — die von unfertigem Produkt — dem Walten
von Naturprozessen überlassen ist, ohne sich im Arbeitsprozeß zu
befinden. Ob diese beiden Zeiträume sich stellenweise durchkreuzen

30d Vgl. „Kapital“, Buch I, Kapitel VIII, 4, 2. Auflage, S. 252,
V. 8. 205, und Kapitel XIII, 3b, 2. Auflage, S. 421, V. S. 347. K.