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Zweiter Abschnitt
nicht existierte. Es wird hier von allen Kreditverhältnissen ab-
gesehen und daher unterstellt, daß der Kapitalist nur mit eigener:
Kapital wirtschaftet. Während aber das für die erste Arbeitsperiode
vorgeschossene Kapital nach vollbrachtem Produktionsprozeß sich
während 3 Wochen im Zirkulationsprozeß aufhält, fungiert ein zu-
schüssig ausgelegtes Kapital von 300 Pfd. Sterl., so daß die Kon-
tinuität der Produktion nicht unterbrochen wird.

Es ist nun hierbei folgendes zu bemerken:

i. Die Arbeitsperiode des zuerst vorgeschossenen Kapitals
von 900 Pfd. Sterl. ist beendet nach 9 Wochen und es fließt zurück
nicht vor 3 Wochen, also erst im Beginn der 13. Woche. Aber eine
neue Arbeitsperiode wird sofort wieder eröffnet mit dem zuschüssigen
Kapital von 300 Pfd. Sterl. Eben dadurch ist die Kontinuität der
Produktion hergestellt.

2. Die Funktionen des ursprünglichen Kapitals von 900 Pfd.
Sterl. und des am Schluß der ersten Arbeitsperiode von 9 Wochen
neu zugeschossenen Kapitals von 300 Pfad. Sterl., das die zweite
Arbeitsperiode nach Schluß der ersten ohne Unterbrechung eröffnet,
sind in der ersten Umschlagsperiode genau geschieden, oder können
88 wenigstens sein, während sie dagegen im Verlauf der zweiten Um-
schlagsperiode einander durchkreuzen.

Stellen wir uns die Sache sinnlich vor:

Erste Umschlagsperiode von 12 Wochen. Erste Arbeitsperiode
von 9 Wochen; der Umschlag des hierin vorgeschossenen Kapitals
wird vollendet im Anfang der 13. Woche. Während der letzten
3 Wochen fungiert das zusätzliche Kapital von 300 Pfad. Sterl. und
sröffnet die zweite Arbeitsperiode von 9 Wochen.

Zweite Umschlagsperiode. Anfangder13.Woche sind 900Pfd. Sterl.
zurückgeflossen und fähig, einen neuen Umschlag zu beginnen. Aber
die zweite Arheitsperiode ist bereits durch die zuschüssigen 300 Pfad.
Sterl. in der 10. Woche eröffnet worden; im Beginn der 13. Woche
ist durch dasselbe [Kapital] bereits ein Drittel der Arbeitsperiode voll-
endet, 300 Pfd. Sterl. aus produktivem Kapital in Produkt verwandelt.
Da nur noch 6 Wochen zur Beendigung der zweiten Arbeitsperiode

nötig, können nur zwei Drittel des zurückgeflossenen Kapitals von
900 Pfd. Sterl., nämlich nur 600 Pfad. Sterl., in den Produktions-
prozeß der zweiten Arbeitsperiode eingehen. 300 Pfd. Sterl. sind
freigesetzt von den ursprünglichen 900 Pfad. Sterl., um dieselbe Rolle
zu spielen, welche das zugeschossene Kapital von 300 Pfd. Sterl. in der
ersten Arbeitsperiode spielte. Ende der 6. Woche der zweiten Um-
schlagsperiode ist die zweite Arbeitsperiode absolviert. Das in ihr
ausgelegte Kapital von 900 Pfd. Sterl. fließt zurück nach 3 Wochen,
also Ende der 9. Woche der zweiten zwölfwöchentlichen Umschlags-
periode. Während der 3 Wochen seiner Umlaufszeit tritt ein das
freigesetzte Kapital von 300 Pfd. Sterl. Damit beginnt die dritte
Arbeitsperiode eines Kapitals von 900 Pfd. Sterl. in der 7. Woche
der zweiten Umschlagsperiode oder der 19. Jahreswoche.