Fünfzehntes Kapitel

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Dritte Umschlagsperiode. Ende der 9. Woche der zweiten Um-
schlagsperiode neuer Rückfluß [schon erwähnt 8. Zeile vorher. K.]
von 900 Pfd. Sterl. Aber die dritte Arbeitsperiode hat bereits he-
gonnen in der 7. Woche der vorigen Umschlagsperiode, und 6 Wochen
sind bereits zurückgelegt. Sie dauert also nur noch 3 Wochen. Von
den zurückgeflossenen 900 Pfd. Sterl. gehen also nur 300 Pfd. Ster]l.
in den Produktionsprozeß ein. Die vierte Arbeitsperiode füllt die
übrigen 9 Wochen dieser Umschlagsperiode aus, und so beginnt mit
der 37. Woche des Jahres gleichzeitig die vierte Umschlagsperiode
und die fünfte Arbeitsperiode.

Um den Fall für die Berechnung zu vereinfachen, wollen wir
annehmen: Arbeitsperiode 5 Wochen, Umlaufszeit 5 Wochen, also
Umschlagsperiode von 10 Wochen; das Jahr zu 50 Wochen gerechnet,
Kapitalauslage pro Woche 100 Pfd. Sterl. Die Arbeitsperiode er-
fordert also ein flüssiges Kapital von 500 Pfd. Sterl. und die Um-
laufszeit ein zuschüssiges Kapital von ferneren 500 Pfad. Sterl. Arbeits-
perioden und. Umschlagszeiten stellen sich dann wie folgt:

1. Arbeitsperiode: 1.—5. Woche (500 Pfd. Sterl. Ware),
retourniert [zurückgekehrt] Ende der 10. Woche.
Arbeitsperiode: 6.—10. Woche (500 Pfd. Sterl. Ware),
retourniert Ende der 15. Woche.

Arbeitsperiode: 11.—15. Woche (500 Pfd. Sterl. Ware).
retourniert Ende der 20. Woche.
Arbeitsperiode: 16.—20. Woche (500 Pfd. Sterl.Ware).
retourniert Ende der 25. Woche.
Arbeitsperiode: 21.—25, Woche (500 Pfd. Sterl. Ware),
retourniert Ende der 30. Woche.

Usw:

5.

Wenn die Umlaufszeit gleich Null, die Umschlagsperiode also gleich
der Arbeitsperiode, so ist die Anzahl der Umschläge gleich der Anzahl
der Arbeitsperioden im Jahr. Bei fünfwöchentlicher Arbeitsperiode
also © Wochen gleich 10, und der Wert des umgeschlagenen Kapitals
wäre gleich 500 X 10 =: 5000. In der Tabelle, wo eine Umlaufszeit
von 5 Wochen angenommen, werden jährlich ebenfalls Waren zum
Wert von 5000 Pfd. Sterl. produziert, wovon aber ein Zehntel gleich
500 Pfd. Sterl. sich stets in Gestalt von Warenkapital befindet und
erst nach 5 Wochen zurückfließt. Am Ende des Jahres hat dann das
Produkt der zehnten Arbeitsperiode (46.—50. Arbeitswoche) seine
Umschlagszeit nur zur Hälfte vollendet, indem deren Umlaufszeit
in die ersten 5 Wochen des nächsten Jahres fällt.

Wir wollen noch ein drittes Beispiel nehmen: Arbeitsperiode
6 Wochen, Umlaufszeit 3 Wochen, wöchentlicher Vorschuß im Ar-
beitsprozeß 100 Pfd. Sterl.

1. Arbeitsperiode: 1.—6. Woche. Am Ende der 6. Woche ein Waren-
kapital von 600 Pfd. Sterl.. retourniert Ende der 9. Woche.