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2 Arbeitsperiode: 7,—12, Woche. Während der 7.—9. Woche 300 Pfad.
Sterl. zuschüssiges Kapital vorgeschossen. Ende der 9. Woche
Rückfluß von 600 Pfd. Sterl. Davon 10.—12. Woche vorge-
schossen 300 Pfd. Sterl.; am Ende der 12. Woche also flüssig
300 Pfd. Sterl., in Warenkapital vorhanden 600 Pfd. Sterl.,
retourniert am Ende der 15. Woche.

3. Arbeitsperiode: 13.—18. Woche. 13.—15. Woche Vorschuß der
obigen 300 Pfd. Sterl., dann Rückfluß von 600 Pfad. Sterl.,
wovon 300 Pfd. Sterl. vorgeschossen für 16.—18. Woche. Am
Ende der 18. Woche 300 Pfd. Sterl. flüssig in Geld; 600 Pfd.
Sterl. in Warenkapital vorhanden, das Ende der 21. Woche
zurückfließt. (Siehe die eingehendere Darstellung dieses Falles
unter II weiter unten.)

Es werden also in 9 Arbeitsperioden (gleich 54 Wochen) 600 x 9
= 5400 Pfd. Sterl. Ware produziert. Am Ende der 9. Arbeitsperiode
besitzt der Kapitalist 300 Pfd. Sterl. in Geld und 600 Pfd. Sterl. in
Ware, die ihre Umlaufszeit noch nicht zurückgelegt hat.

Bei Vergleichung dieser drei Beispiele finden wir erstens, daß
nur beim zweiten Beispiel eine sukzessive Ablösung des Kapitals I
von 500 Pfd. Sterl. und des Zuschußkapitals II von ebenfalls 500 Pfd.
Sterl. stattfindet, so daß diese zwei Kapitalteile sich getrennt von-
einander bewegen, und zwar nur deswegen, weil hier die ganz aus-
nahmsweise Unterstellung gemacht ist, daß Arbeitsperiode und Um-
laufszeit zwei gleiche Hälften der Umschlagsperiode bilden. In allen
andern Fällen, welches auchimmer dieUngleichheit zwischen den beiden
Perioden der Umschlagsperiode sei, durchkreuzen sich die Bewe-

gungen der beiden Kapitale, wie in Beispiel 1 und 3, schon von der

zweiten Umschlagsperiode an. Es bildef dann das zuschüssige

Kapital II zusammen mit einem Teil des Kapitals I das in der

zweiten Umschlagsperiode fungierende Kapital, während der Rest

des Kapitals I für die ursprüngliche Funktion des Kapitals II frei-
gesetzt wird. Das während der Umlaufszeit des Warenkapitals tätige

Kapital ist hier nicht identisch mit dem ursprünglich für diesen

Zweck vorgeschossenen Kapital II, aber es ist ihm gleich an Wert

und bildet dieselbe Aliquote [Teil] des vorgeschossenen Gesamt-

kapitals.

Zweitens: Das Kapital, welches während der Arbeitsperiode fun-
giert hat, liegt während der Umlaufszeit brach. Im zweiten Beispiel
fungiert das Kapital während 5 Wochen Arbeitsperiode und liegt
brach während 5 Wochen Umlaufszeit. Die gesamte Zeit also,
während deren Kapital I hier im Verlauf des Jahres brachliegt,
beträgt ein halbes Jahr. Für diese Zeit tritt dann das Zuschuß-
kapital II ein, das also im vorliegenden Fall seinerseits auch ein
halbes Jahr brachliegt. Aber das zuschüssige Kapital, erforderlich,
um die Kontinuität der Produktion während der Umlaufszeit zu
bewirken, ist nicht bestimmt durch den Gesamtumfang, respektive
durch die Summe der Umlaufszeiten innerhalb des Jahres, sondern

Zweiter Abschnitt