Fünfzehntes Kapitel

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nur durch das Verhältnis der Umlaufszeit zur Umschlagsperiode.
(Es ist hier natürlich vorausgesetzt, daß sämtliche Umschläge unter
denselben Bedingungen vorgehen.) Es sind daher im Beispiel 2
500 Pfd. Sterl. Zusatzkapital nötig, nicht 2500 Pfd. Sterl. Es rührt
dies einfach daher, daß das Zusatzkapital ebensogut in den Umschlag
eintritt wie das ursprünglich vorgeschossene und also ganz wie
dieses durch die Zahl seiner Umschläge seine Masse ersetzt.

Drittens: Ob die Produktionszeit länger ist als die Arbeitszeit,
ändert an den hier betrachteten Umständen nichts. Es werden
dadurch allerdings die Gesamtumschlagsperioden verlängert, aber
wegen dieses verlängerten Umschlags wird kein zuschüssiges Kapital
für den Arbeitsprozeß erheischt. Das zuschüssige Kapital hat nur
den Zweck, die durch die Umlaufszeit entstehenden Lücken im
Arbeitsprozeß auszufüllen; es soll also die Produktion nur vor Stö-
rungen schützen, die aus der Umlaufszeit entspringen; Störungen,
die aus den eigenen Bedingungen der Produktion entstehen, sind auf
andere, hier nicht zu betrachtende Weise auszugleichen. Es gibt
dagegen Geschäfte, in denen nur stoßweise, auf Bestellung gearbeitet
wird, wo also zwischen den Arbeitsperioden Unterbrechungen ein-
treten können. Bei solchen fällt die Notwendigkeit des zusätzlichen
Kapitals pro tanto weg. Anderseits ist in den meisten Fällen von
Saisonarbeit [die nur zu manchen Zeiten des Jahres betrieben wird]
auch eine gewisse Grenze für die Zeit des Rückflusses gegeben. Die-
selbe Arbeit kann mit demselben Kapital nächstes Jahr nicht erneuert
werden, wenn inzwischen die Zirkulationszeit dieses Kapitals nicht
abgelaufen. Dagegen kann die Umlaufszeit auch kürzer sein als der
Abstand von einer Produktionsperiode bis zur nächsten. In diesem
Fall liegt das Kapital brach, wenn es nicht in der Zwischenzeit ander-
weitig angewandt wird.

Viertens: Das für eine Arbeitsperiode vorgeschossene Kapital,
zum. Beispiel die 600 Pfd. Sterl. im Beispiel 3, werden teils in Roh-
und Hilfsstoffen ausgelegt, in produktivem Vorrat für die Arbeits-
periode, in konstantem zirkulierendem Kapital, teils in variablem
zirkulierendem Kapital, in Zahlung der Arbeit selbst. Der in konstan-
tem zirkulierendem Kapital ausgelegte. Teil mag nicht für dieselbe
Zeitlänge in der Form von produktivem Vorrat existieren, zum Bei-
spiel das Rohmaterial nicht für die ganze Arbeitsperiode daliegen, die
Kohlen nur alle zwei Wochen beschafft, werden. Indes — da hier
Kredit noch ausgeschlossen — muß dieser Teil des Kapitals, soweit er
nicht in Form von produktivem Vorrat disponibel [verfügbar] ist, in
der Form von Geld disponibel bleiben, um nach Bedarf in produktiven
Vorrat verwandelt zu werden. Es ändert dies nichts an der Größe
des für 6 Wochen vorgeschossenen konstanten zirkulierenden Kapital-
werts, Dagegen —- abgesehen von dem Geldvorrat für unvorher-
gesehene Ausgaben, dem eigentlichen Reservefondes zur Ausgleichung
von Störungen. — wird der Arbeitslohn in kürzeren Perioden, meist
wöchentlich gezahlt. Falls. also nicht der Kapitalist den Arbeiter