tt

3
‘te
an

ft
m

ıd
I
LL,
A-
d ul-
d-
20
ur
in
er

ar
xl
WW

er
30
Ss.
er

45
88
',
N

m
38
d
iS
{6
N

Zwanzigstes Kapitel

395

stanten Kapitals zu ersetzen hat; b) daß Teil 1 bereits seine ganze
Ware verkauft, also Teil 2 noch 400 zu verkaufen hat; c) daß Teil 2
alles verkauft hat außer den 200, die Verschleißwert tragen.

Wir erhalten dann folgende Teilungen:

a) Von dem Warenwert gleich 400e, den II noch in Händen hat,
besitzt Teil 1 100 und Teil 2 300; von diesen 300 repräsentieren
200 den Verschleiß. In diesem Fall hat von den 400 Pfd. Sterl.
Geld, die I jetzt zurückschickt, um die Waren II zu heben, Teil 1
ursprünglich ausgelegt 300, nämlich 200 in Geld, wofür es fixe Kapi-
talelemente in natura aus I gezogen, und 100 in Geld zur Vermittlung
seines Warenaustausches mit I; dagegen hat Teil 2 von den 400 nur
'/,, also 100, vorgeschossen, ebenfalls zur Vermittlung seines Waren-
umsatzes mit I.

Von den 400 Geld hat Teil 1 also 300 vorgeschossen und Teil 2
100.

Es fließen aber zurück von diesen 400:

An Teil 1: 100, also nur !/3 des von ihm vorgeschossenen Geldes.
Er besitzt aber für die andern ?/; erneuertes fixes Kapital zum Wert
von 200. Für dieses fixe Kapitalelement zum Wert von 200 hat er
Geld an I gegeben, aber keine nachträgliche Ware. Er tritt mit
Bezug auf sie gegenüber I nur als Käufer auf, nicht nachträglich
wieder als Verkäufer. Dies Geld kann daher nicht an Teil 1 zurück-
fließen; sonst hätte er die fixen Kapitalelemente von I geschenkt
erhalten. — Mit Bezug auf das letzte Drittel des von ihm vorgeschos-
senen Geldes trat Teil 1 erst als Käufer auf von zirkulierenden Be-
standteilen seines konstanten Kapitals. Mit demselben Geld kauft I
von ihm den Rest seiner Ware zum Wert von 100. Das Geld fließt
also zu ihm (Teil 1 von II) zurück, weil er als Warenverkäufer auf-
tritt, gleich nachdem er vorher als Käufer aufgetreten. Flösse es
nicht zurück, so hätte II (Teil 1) an I für Waren zum Belauf von 100
erst 100 in Geld und dann noch obendrein 100 in Ware gegeben, ihm
also seine Ware geschenkt.

Dagegen fließt an Teil 2, der 100 in Geld ausgelegt, 300 in Geld
zurück: 100, weil er erst als Käufer 100 Geld in Zirkulation warf
und diese als Verkäufer zurückerhält; 200, weil er nur als Verkäufer
von Waren zum Wertbetrag von 200 fungiert, nicht aber als Käufer.
Das Geld kann also nicht an I zurückfließen. Der fixe Kapitalver-
schleiß ist also saldiert durch das von II (Teil 1) im Ankauf von fixen
Kapitalelementen in Zirkulation geworfene Geld; aber es kommt in
die Hand von Teil 2 nicht als das Geld des Teil 1, sondern als der
Klasse I gehörendes Geld.

. b) Unter dieser Voraussetzung verteilt sich der Rest von IIe
so, daß Teil 1 200 in Geld und Teil 2 400 in Waren besitzt.

Teil 1 hat seine Ware alle verkauft, aber 200 in Geld sind ver-
wandelte Form des fixen Bestandteils seines konstanten Kapitals,
den er in natura zu erneuern hat. Er tritt also hier nur als Käufer
auf und erhält statt seines Geldes Ware I in Naturalelementen des