N N bh AR $ 11. Urlaub. ‚2, jeder vom Tarif erfaßte Arbeiter (Facharbeiter) Hat innerhalb einc8 Kalenderjahres AUnfpruch auf Urlaub gegen Bezahlung, wenn er am 1. YUpril ‚des betreffenden Jahres mindeften3 jeit einem Jahr als Facharbeiter auf einer SGlas- hütte in Arbeit ijt und außerdem bei Antritt des Urlanbs nrindejtens feit am 617 Monaten bei Jeinem augenblid- lichen. Arbeitgeber im Arbeitsverhältni3 fteht. Die Urlaubs- dauer beträgt: im 2, USE bis 3 EEE im 3. Bejdhäftigungsjahr bis 4 Wochentage, im 4. Beihäftigungs]ahr biz s Wochentage, im 5. Bejchäftigungsjahr und in den folgenden Jahren bis 6 WodhHentage, ‚Bei der Berechnung der Berufsiahre wird vorübergehende a angerechnet, UIs Grenze gilt im allgemeinen ein Vierteljahr, doch fon in den Beiten geringen BefhHäftigungs- grades. darlıber hinaus billige Handhabung erfolgen, Sm übrigen ASIEN die Megelung des Urlaubs im Sin» vernehmen zwijdhen Betriebsleitung und Betriebsrat, infofern fich- nicht betriebsftille Zeiten einitellen, die in eriter Linie zur Sinbringung des Urlaub3 henugt werden müflen. .. 2. Da3 UrlaubSgeld wird berechnet auf Grund ber in der leßten vollen, Urbeitswoche gearbeiteten Stärken und Maße, bezw. der geleifteten Arbeit, Die DEE erfolgt gemäß ben zur Zeit de3 Urlaubs dafür geltenden Tariflohnfäßen, 3. Wird mit Zuftimmung des Arbeitnehmer der Sonntag ee af lag gerechnet, {po wird der. Sonntag ohne Zufchlag ezahlt. . 4. Während des Urlaubs darf Icine "andere Lohnarbeit übernommen werden. Bei Zuwiderhandlimg Fällt der während des Urlaubs zu zahlende Lohn au8s. 5, at ein Arbeiter sefündigt, {fo bat er mährenb der ündigungszeit- fein: Recht auf Urlaub, Bei der Durchführung dieler em find befondere Härten zu vermeiden; Wird