Vorwort. Der Verfasser der vorliegenden Arbeit ist kein Kommunist. Er ist an alter Sozialist und als solcher hat er niemals und niemandem gegen iber die Meinungsverschiedenheiten verhehlt, die ihn von der in Sowjetrußland herrschenden Kommunistischen Partei in vielen sehr wich: ügen Fragen der russischen und der internationalen Bewegung trennen Da der Verfasser jedoch seit der Entstehung der Arbeiterversicherung in Rußland (1913) in deren Organen unausgesetzt tätig war, so hatte er die Möglichkeit, die Sozialversicherungsgesetzgebung aller drei auf. einander folgenden russischen Regierungen — der zaristischen, der provisorischen und der sowjetistischen — miteinander zu vergleichen und zu prüfen. Als unparteiischer Zeuge hält er es für seine sittliche Pflicht, hierdurch mit voller Offenheit zu erklären, daß die Resultate dieser Prüfung durchaus nicht. zugunsten der beiden ersten Regierungen ausgefallen sind, Da der Verfasser der gegenseitigen Information der Arbeiter ver schiedener Länder über Fragen der Sozialversicherung große Bedeu tung beimißt und außerdem aus der Presse weiß, wie ‚falsch die Arbeiter anderer Länder über-die Tätigkeit der. sowjetistischen Versicherungsorgane informiert werden, ‘hat er sich entschlossen, dem Leser liese in aller Eile, in wenigen freien Stunden niedergeschriehene Arbeit vorzulegen. Vermag dieser kurze Ueberblick dem Leser eine richtige Vorstellung von‘ der sowjetistischen Sozialversicherung‘ zu vermitteln, so wird der Verfasser seine Aufgahe als hinreichend gelöst betrachten. N. Bychowskr. Moskau, November 1924.