beitsämter über. Die unmittelbare Durchführung der Sozialversiche- rung in allen obengenannten Fällen der Erwerbslosigkeit ist durch das Gesetz den Versicherungskässen zugewiesen. Laut den bestehenden Bestimmungen „werden die Versicherungs- kassen nach dem territorialen Prinzip aufgebaut und erstrecken sich auf ein Gebiet mit einem Radius von zumindest 2 Werst und mit einer Ver- sichertenzahl von nicht unter 2000‘. In der Praxis haben aber allgemeine städtische Versicherungskassen mit Auszahlstellen in einzelnen Betrieben und an anderen geeigneten Punkten‘ die größte Verbreitung gefunden. Bezirkskassen sind nur in der Bundeshauptstadt, in Leningrad und eini- gen Großstädten organisiert. Eine Ausnahme von diesem territorialen Prinzip bilden die beruflichen, nichtterritorialen Versicherungskassen der Transportarbeiter, was in den spezifischen Arbeitsbedingungen dieser letzteren seine Erklärung findet. Mitglieder der Versicherungskasse sind ausnahmslos alle im Ge- biet der Kasse gegen Lohn beschäftigten Personen ohne Rücksicht darauf, wo sie arbeiten (ob in privaten, staatlichen u.‘ a, Unterneh- mungen), ob sie in der Versicherungskasse registriert, ob.die Versiche- rungsbeiträge geleistet worden sind oder nicht. Die bloße Tatsache des Lohnarbeitsverhältnisses bewirkt automatisch, die Zugehörigkeit jedes Arbeiters und Angestellten Zur Versicherungskasse ‚und sichert ihm dadurch die Nutznießung sämtlicher Versicherungsarten. Gesetzgebendes Organ der Versicherungskasse ist die „Versicherungs- konferenz‘“, bestehend aus Vertretern sämtlicher Gewerkschaften des Ortes. Das Exekutivorgan der Kasse — das Komitee — wird, wie die Revisionskommission, auf 6 Monate gewählt. Funktionen des Komitees sind: die Auszahlung der Geldunterstüt- zungen aller Art, die Einziehung der Versicherüngsbeiträge von den Arbeitgebern, die: Bekämpfung „der Morbidität (durch Teilnahme an der Verbesserung der hygienischen Zustände in den Betrieben, Errich- tung von Erholungsheimen, Sanatorien u. dergl.), sowie die Aufklärungs- arbeit — die Popularisation der Grundgedanken der Sozialversicherung, die Organisierung von‘ Museen, Vorträgen u. dgl. die Herausgabe ent- sprechender Literatur. Dies ist in seinen Grundzügen das Organisationssystem der Sozial- versicherung in Sowjetrußland. In erster Reihe ist folgender Grundzug dieses Systems hervorzuheben, äer es von allen übrigen Systemen unterscheidet — die Konzentration der gesamten Versorgung‘ der Arbeiter — bei allen Arten von Er- werbslösigkeit und Arbeitsunfähigkeit ohne Ausnahme — in einem Organ. Diese Einheitlichkeit der Versicherungsorgane ist nicht nur sehr bequem für den Arbeiter, der nicht verschiedene Organisationen, je näch der Ursache der Beschäftigungslosigkeit, um Hilfe anzugehen