braucht, sondern sie führt auch zu einer bedeutenden Ersparnis an Or ganisationsspesen, deren Gesamthöhe sich kaum auf 7—8% aller ‚Ope: rationsspesen beläuft,”) Ein zweites charakteristisches Merkmal dieses Systems im Vergleich zu den Systemen anderer Länder ist die völlige Selbstverwaltung der Versicherten, die völlige Ausschaltung der Arbeitgeber- sowohl der staatlichen Wirtschaftsorgane, als auch der Privatunternehmer — von jedweder Teilnahme an der Verwaltung des Versicherungswesens: so- wohl die Versicherungskonferenzen, als auch die Komitees und Revi- sionskommissionen bestehen ausschließlich aus Vertretern der aktivsten. gewerkschaftlich organisierten Kreise der Arbeiterklasse (in den Sowjet- republiken sind 90—95% aller Arbeiter in den Gewerkschaften or- ganisiert). Die einzige Schattenseite dieses Systems ist die Loslösung des Ge-}"“ biets der medizinischen Hilfeleistung für die Versicherten vom all-ı4.4 gemeinen Sozialversicherungswesen. Die Anhänger dieser Loslösung er- klären ihre Notwendigkeit durch die „Wahrung der Einheitlichkeit des medizinischen und des Sanitätswesens‘‘ der Republik und durch eine Reihe anderer Erwägungen allgemein-staatlichen Charakters.”*) Berücksichtigt man aber den Umstand, daß diese Loslösung kom. pensiert wird durch die äußerst rege Ausnutzung des Rechtes der Ver- sicherungsorgane und der Gewerkschaften auf die Organisation und Verwaltung des medizinischen Arbeiterhilfswesens, so muß man zu dem Schluß kommen, daß dieses einzige Minus durch die zahlreichen positiven Seiten des sowietistischen Organisationssystems vollkommen wettgemacht wird. HL Das Finanzsystem. Bei der Betrachtung des Finanzsystems des sowjetistischen Ver- Sicherungswesens ist zu konstatieren, daß es von den Systemen anderer Länder ebenfalls sehr weit abweicht. Vor allen Dingen ist die völlige und unbedingte Befreiung der Arbeiter und Angestellten von jeg- licher Beitragsleistung für die Sozialversicherung zu verzeichnen. Laut & 178 des Arbeits-Kodex ‚werden die Ver- *; Während ın vielen Ländern diese Spesen bis zu 20% der Gesamt‘, ausgaben der Versicherungsorganisationen verschlingen,. *) Obwohl wir diese Erwägungen nicht für genügend begründet an- erkennen können, verzichten wir trotzdem auf ein längeres Verweilen beı dieser Frage, da ein solches zu einer bedeutenden Ueberschreitung der Grenzen der uns gestellten Aufgaben führen würde. Wir sind. aber nicht im Zweifel darüber, daß mit der weiteren Hebung der Volkswirtschaft unserer Republik, diese Ausgestaltung der Arbeiter-Medizin unter dem Druck der Lebensbedürfnisse eine Revision erfahren wird. Rn