Sowjetrepubliken nicht vertrauten Leser befremdlich erscheinen. Doch, wenn man berücksichtigt, daß die Stabilität. der ganzen finanziellen Basis der sowjetistischen Versicherung, wie oben besagt, vom recht. zeitigen Einlaufen der laufenden Beiträge abhängig ist, die beinahe in ihrer Gesamtheit (90%) zur vollen Deckung aller laufenden Ausgaben bestimmt sind, so darf diese Härte nicht nur nicht befremden oder gar Mißbilligung erregen, sondern muß die volle Billigung jedes unparteiischen Beobachters finden. Diese Härte säumigen Zahlern gegenüber muß auch noch deshalb gebilligt werden, weil, wie wir bereits gesehen, die Strafmaßnahmen — Beschlagnahme‘ und Verkauf der Erzeugnisse mit inbegriffen — nicht nur auf Privatunternehmer, sondern auch auf staatliche Betriebe und Institutionen ihre Anwendung finden. Durch. diese Maßnahmen ist es den Versicherungskassen der Sowjet- Union gelungen, trotz der schwierigen finanziellen Lage der Industrie und des ganzen Landes den realen Eingang der Versicherungsbeiträge auf 85—90% zu bringen, d. 'h. bis zu der Höhe, die erforderlich ist, wenn allen Verpflichtungen gegenüber den versicherten Proletarier- massen nachrekommen werden soll. IV. Arten und Normen der Versorgung. a) Medizinische Hilfe. Laut den Ergänzungsbestimmungen zum sowjetistischen Arbeits-Kodex wird den versicherten Arbeitern und Angestellten, sowie deren Angehö rigen unentgeltliche medizinische Hilfe jeder Art gewährt, erste Hilfe ambulatorische Behandlung, sowohl wie Hausbehandlung in. schweren Krankheitsfällen, auch Unterbringung in Heilanstalten, geburtshilfliche, zahnärztliche, orthopädische Behandlung, Beschaffung von Prothesen (Zähne, Brillen, Bandagen, künstliche Glieder) usw. In großen Städten. und bedeutenden Industriezentren sind spezielle Heilanstalten für die Behandlung der Versicherten und deren Ange: hörigen errichtet; in den übrigen Gegenden der Republik erhalten die Versicherten ärztliche Hilfe in den allgemeinen Heilanstaten, doch in erster Reihe vor der übrigen Bevölkerung, Medikamente, Verbandsmittel usw. werden den Versicherten un- entgeltlich, entweder von den Heilanstalten oder von den allgemeinen städtischen Apotheken geliefert. a Außer diesen obenerwähnten Arten medizinischer Hilfe erhalter die Versicherten. auch Behandlune in Sanatorien und Kurorten, auch