hergestellt ist, an Personen, die mit der Pflege von Kindern unter acht Jahren beschäftigt sind, bis zum 9. Lebensjahr dieser Kinder: (wonach ihnen die Rente entzogen wird), Die Höhe der Rente ist von der Anzahl der zu versorgenden Fa- milienmitglieder abhängig: Eine Familie mit mehr als zwei Arbeits- unfähigen erhält 2% der Invalidenrente Gr. I, eine Familie mit zwei Arbeitsunfähigen !/,, und mit einem‘ Arbeitsunfähigen 2% der Invaliden- rente der Gr. I. Was die Familien von Personen anbelangt, die an den Folgen eines mit dem Lohnarbeitsverhältnis zusammenhängenden Un- falis gestorben sind, so erfolgt die Berechnung ihrer Rente ebenfalls mit Rücksicht auf*den ortsüblichen Lohn des Wohnortes der Familie bzw. auf den tatsächlichen Lohn des Verstorbenen, je nachdem, zu welcher Zeit der Unfall stattgefunden hat: ob vor oder nach dem 1. Januar 1924. Eine Familie mit einem Arbeitsunfähigen erhält Y% der: Unfallinva- lidenrente Gr. I (Kat, I oder II), eine Familie mit zwei Arbeitsunfähigen 1/, der Rente, eine Familie mit drei Arbeitsunfähigen % der Rente, ; Alle übrigen Vergünstigungen, in deren Genuß der Invalide gewesen (in Bezug auf Mietzins, Steuern usw.), erstrecken sich auch auf die Familien, die Hinterbliebenen-Rente beziehen; auch haben sie das Recht auf ergänzende Unterstützungen bei Niederkunft oder Todesfall und auf unentgeltliche medizinische Hilfe, gleich anderen Versicherungskassen- mitgliedern. f) Die Arbeitslosenversicherung, . Ä Die Arbeitslosigkeit in der Sowjet-Union hat einen eigentümlichen Charakter, der die Feststellung ihrer tatsächlichen Dimensionen bisher unmöglich gemacht hat, Dank den Vergünstigungen (in Bezug auf Mietzins, Bezahlung der kommunalen Leistungen, Befreiung von den für nichtwerktätige Elemente festgesetzten Steuern u, a,),, die an Personen gewährt werden, welche als Arbeitsuchende in die Listen der Arbeitsbörsen eingetragen und — gleich den Arbeitsinvaliden — aus der Versicherungskasse Unterstützungen beziehen, sind die Arbeitsbörsen von Elementen über- schwemmt worden, die sich sonst nie bis zur Kategorie der Arbeitslosen „erniedrigt“ hätten, ?) Dieser Umstand sowie auch die schwierige finanzielle Lage des Landes hat die Organe ‚der Sozialversicherung zu einer recht vorsich- tigen Einstellung in Fragen der Arbeitslosenversicherung gezwungen, da eine andere Einstellung die gesamten Mittel ‚der ‘ Versicherungsorgane hätte verschlingen können. . :*) Dieser Umstand ist von dem im September 1924 in Moskau und in Provinzstädten vorgenommenen Erhebungen über die soziale Zu- sammensetzung der Arbeitslosen bestätigt worden; .es hat sich heraus- gestellt, ‚daß viele reiche Geschäftsleute, Kaufleute, Hauseigentümer usw. auf der Arbeitsbörse als Arbeitslose eingetragen waren. ——