am {} — 6. Personen, ielche imstande sind, ihre frühere Berufstätwgkeit, jedoch mit geringerer Produktivität auszuüben. Als‘ Personen, welche nicht imstande sind, sich ihren Lebensunter- halt durch eigene Arbeit zu verdienen, gelten ausserdem Eltern oder Ehe- gatten, welche ein Kind unter 8 Jahren bei sich haben. ; Invaliden der ersten drei Gruppen besitzen das Recht auf eine staat- liche Pension, die übrigen den Anspruch auf Arbeitsversorgung insbesondere durch vorzugsweise Anstellung in staatlichen und genossenschaftlichen Be: trieben sowie in privaten Unternehmen. Im Laute des Jahres 1927/28 beabsichtigt man die Zahl der Staatspen- sionäre bis auf 246.000 in der RSFSR und 370.000 in der Sowjetunion zu bringen. Die. Höhe der vollen Jahrespension (Invaliden 1. Gruppe) beträgt 40% des durchschnittlichen Lohnes eines Arbeiters. Bei der Festsetzung einer Pension wird die. Vermögenslage der die Staatsversorgung in Anspruch‘ nehmenden Person mit in Betracht gezogen, und zwar werden dabei nicht nur die Bedürfnisse der Rentner selber, sondern auch ihrer Familienmitglieder berücksichtigt. | Ausserdem werden gegenwärtig, auf Grund ‚des Gesetzes über die Versorgung von Personen, welche sich ausserordentliche Verdienste um die Republik erworben haben, sowie auf Grund des Gesetzes über die Versor- gung wissenschaftlicher Arbeiter, die sogenannten persönlichen Pensionen an über 6000 Personen gezehlt, unter welchen hervorragende Teilnehmer der Revolution; berühmte Wissenschaftler, Künstler, Techniker sind, deren Arbeiten internationale‘ oder republikanische Bedeutung haben. Die finanziellen Mittel, über welche die Organe der Sozialversorgung für die Ausübung ihrer Tätigkeit verfügten, waren folgende: 1926/27 ungefähr 50 Millionen Rubel für die Sowjetunion 1927/28 ungefähr 80 Millionen Rubel für die Sowjetunion Ausser den Pensionen werden an die Versicherten Sterbegelder und Unterstützungen bei der Geburt und für die Ernährung eines Kindes ge- zahlt, auch wird ihnen eine Reihe von Privilegien auf dem Gebiete des Gesundheitsschutzes, der Volksbildung der kommunalen Dienste, in Bezug auf die Staatssteuern, die kommunalen Steuern und Gebühren, auf die Er- füllung der staatlichen und kommunalen Bürgerpflichten, auf dem Gebiete der Arbeit, der etatsmässigen Versicherung, der Landwirtschaft, in Bezug auf die Benutzung der Eisenbahnen usw. eingeräumt. auf die Benutzung der Eisenbahnen usw. eingeräumt. - Durch Manifest des Zentralexekutivkomites der Sowjetunion vom 15/X—1927 (P. 6) wurde den Organen der Sozialfürsorge ausserdem die Versorgung der Bauernältesten (Starosta) übertragen, was nach vorläufiger Schätzung eine Mehrbelastung des Kontingents der zu Versorgenden um beispielsweise 700.000 Personen für die Sowjetunion bedeutet. Die Höhe der Versorgung der Dorfältesten wird auf zwei Drittel des auf eine Person entfallenden Anteils des durchschnittlichen Einkommens einer Bauernwirt- schaft bestimmt. ; Zu den nächsten Aufgaben der Sozialfürsorge gehört 1) Ausdehnung der Pensiondieruug auf alle Notleidenden der militärischen Kontingente, welchen seitens der öffentlichen Organisationen keine genügende Hilfe zuteil wird und welche keine eigene Bauernwirtschaft besitzen; 2) Festset- zung eines Familienzuschusses für Invaliden, welche arbeitsunfähige Fami- lienmiglieder zu versorgen haben; 3) die- Arbeitsversorgung der Invaliden zu erweitern, und zwar in Form der Kooperierung, wie auch auf dem Wege der Wiederherstellung der Bauernwirtschaften der den Kreisen der Dor- farmut entstammenden Kriegsinvaliden und der Familien -verstorbener Angehöriger der Armee und der Familien von Partisanen; 4) vollständige