In den Jahren 1924/27 wurden 6.000 Invaliden auf Kosten des Staates und öffentlicher Organisationen zur Heilung nach den Kurorten entsandt. Die Ausbildung und Neuausbildung von Invaliden geschieht durch das Netz der Lehranstalten des Volksbildungskommissariats; die Invaliden geniessen hier eine Reihe von Privilegien — kostenlosen Unterricht und staatliche Stipendien. Ausserdem beziehen sie ihre Pension weiter. Die Spezialausbildung und Neuausbildung der Invaliden geschieht durch das Schulsystem des Volkskommissariats für Sozialfürsorge; die Inva- lıden werden in den berufstechnischen Schulen und in den Genossenschafts- artellen als Schüler untergebracht. . Es gibt 5 derartige Schulen, welche tausend Schüler fassen. Die Ausbildung der Invaliden in den Genossenschaftsartellen geschieht in der Weise, dass die Invaliden auf Grund eines Übereinkommens zwischen den Lokalorganen der Sozialfürsorge und den Artells den letzteren als Schüler überwiesen werden. Die Invaliden beziehen ihre Pension während der Ausbildung weiter. Der Unterricht wird von den Organen des Volkskommis- sariats der Sozial fürsorge aus dem Pensionsfond bezahlt. Die Schülerzahl in den Artelle beträgt augenblicklich 750. Bei der Heranziehung alleinstehender Invaliden zur Arbeit erhalten dieselben kostenlose Patente zur Ausübung von Handel und Gewerbe, auch werden ihnen verschiedene Steuerprivilegien und andere Vorrechte einge- räumt. Die Zahl der Personen, welche gegenwärtig kostenlosse Patente besitzen, beträgt 10.000. Personen, welche Landwirtschaft betreiben und Anrecht auf Staatsver- sorgung haben (die ersten drei Gruppen von Invaliden und Familienan- gehörigen Gefallener usw.) erhalten Zuwendungen zur Unterstützung schwa- cher Bauernwirtschaften, wenn diese Wirtschäften auf Grund ihrer geringen Ertraglichkeit auf dem Gebiete der Landwirtschaftssteuer Privilegien be- sitzen. Der Umfang der Unterstützung wird in jedem Einzelfall je nach den Verhältnissen innerhalb der Grenzen einer vollen Jahrespension bestimmt. Die weiteste Verbreitung auf dem Gebiete der Invalidenversorgung hat die Methode der Arbeitsversorgung in Form der Begründung von Artells ınd Vereinigungen auf kooperativer Basis gefunden. Den Hauptgrundsatz bei der Organisation der Invaliden-Artells bilden die Selbstätigkeıt und Selbstverwaltung der Invaliden. Beim Eintritt eines Rentners in das Artell zahlen die Organe der So- zialfürsorge seinen Anteil in Form einer kapitalisierten Pension ein, und im Laufe von sechs Monaten erhalten sie sodann die gewöhnliche Peusion:. Die finanzielle Unterstützung der Invaliden-Kooperative durch den Staat geschieht abgesehen von der Einlagekapitalien für Rechnung der kapitalisierten Pensionen, auch noch durch Bewilligung von Subsidien aus dem Staatsbudget und den Lokalbudgets und durch Aufnahme derselben in den Staatsplan für die Kreditierung und Versorgung. Von grosser Bedeu- tpug sind ausserdem die Privilegien, welche den Kooperativen der Invaliden auf dem Gebiete der Besteuerung mit Gewerbe- und Einkommensteuern, Kommunalsteuern und Abgaben, Gebühren und Notarlatsgebühren wie auch Steuern auf Vermögenswerte. welche als Schenkung betrachtet werden, eingeräumt werden. . Ausser den Invaliden-Kooperativen beschäftigen sich auch die Bauern- gesellschaften der gegenseitigen Hilfe, die Allrussische Blindengesellschaft und die Vereinigung der Taubstummen mit der Arbeitsversorgung der Invaliden.