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        <title>Kurzer Umriss der Sozialfürsorge in R.S.F.S.R.</title>
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        ag HAOHRO
        <pb n="3" />
        300028 Sojuza SSR. 192%

Kur’zer Umriss der Sozialfürsorse in R.S5.2.3.2
1827.
Kuzpasoav,6.: Na Lenckieh vrililskach. 1227.

A Ü Ss + % v E32 %
Jomen notanl 0 torgovych vzaimbotnosenijach
vr . Ka
mezZdu 50 juzom sovetskich socialistideskich
respublik i Fersiej, vroizvelenny v gor.
Moskve L oktjabrja 1927 ge,
a DA . 4
Pervusin,S.A.: Osnovnye javlenij]ja v narodnom
» YO 43
chozjajstve S59SR v 1926/27 g.

Drogra ma 1 orgenizacija rebot vo nabljudeniju
&gt;” Yidenmi nn urodßai. 1927.
        <pb n="4" />
        KURZER UMRISS
DER SOZIALFÜRSORGE
IN RS.F.S.R.

HERAUSGEGEBEN VON DEM VOLKSKOMMIS-
SARIAT DER SOZIALFÜRSORGE IN R.S.F.S,R.
MOSKAU — 1927
        <pb n="5" />
        KURZER UMRISS
DER SOZIALFUÜRSORGE
IN RS.E.S.R.

HERAUSGEGEBEN VON DEM VOLKSKOMMIS-
SARIAT DER SOZIALFÜRSORGE IN R.S.F.S,R,
MOSKAU — 1927
        <pb n="6" />
        Ak,
A Ma ADAU
An.

Tnasayr A— 1807) 0. 20 ‚. Barkas Mb 2700 5 Tupac 1.000 _
ÄHrtevHannowibHasg (39) runorpadus «Mocnoaurpad», IIyruHKOBCKUM, 3.
        <pb n="7" />
        Die Soziale Fürsorge. © 2.

Das Sowjetsystem der Sozialen Fürsorge bildet eine der wichigsten
Errungenschaften der Oktoberrevolution. Als Grundlage-dient ihr das
Prinzip der Berechtigung aller Werktätigen auf regelmässige Unterstützung
durch den Staat und die Gesellschaft im Falle von Arbeitsunfähigkeit und
sonstiger Bedürftigkeit.

: Die soziale Fürsorge entspricht, wie auch jedes andere Sowjetgesetz,
durchaus den Interessen der Werktätigen und den Interessen der ärmsten
Bevölkerungsschichten. - = -

Die praktischen Massnahmen auf diesem Gebiete sind darauf gerichtet,
den am meisten notleidenden Gruppen der Bevölkerung, welche ein Anrecht
auf die soziale Fürsorge hagen, Hilfe angedeihen zu lassen, ohne jedoch
Parasitentum und Müssiggängerei zu unterstützen. In.allen Fällen, wo die

Ein handloser Invalid-Tischler bei der Arbeit.
Möglichkeit besteht, Invaliden oder andere in’ Not geratene Personen dem
werktätigen Leben wieder zuzuführen, erweisen die Organe der sozialen
Fürsorge denselben eine Hilfe. welche wirtschaftlich-werktätige Bedeutung
besitzt.

. Eine wichtige Rolle bei ‚der Unterbringung der die Soziale Fürsorge
in Anspruch Nehmenden zu werktätiger Arbeit spielt die Ausbildung und
Neuausbildung derselben wie dieihnen zuteil werdende medizinische Hilfe,
Eine wichtige Ergänzung aller Formen der sozialen Fürsorge ‚bildet das Sys-
tem der. Privilegien und Vorrechte der sozialen Fürsorge auf dem Gebiete der
Volksbildung, der Kommunalwirtschaft, der. medizinischen Hilfeleistung
sowie die Steuerprivilegien( . Die soziale Versicherung besitzt. demnach
folgende Formen: 1) die vollkommene staatliche Versorgung (Pensionierung
und Unterbringung in Heimen, Steuer — und fiskalische Privilegien,Gewä:
        <pb n="8" />
        hrung ärztlicher Hilfe usw.); 2) Arbeitsversorgung (Ausbildung und Neuaus-
bildung, Kooperierung, Besorgung kostenloser Patente für persönliche
Beschäftigung mit Handel oder Gewerbe, kostenlose Protesierung und ein-
malige wirtschaftliche Unterstützung für Personen, welche eine Bauern-
wirtschaft besitzen; 3) allgemeine Hilfeleistung, welche auf dem Lande von
den Bauern-Gesellschaften für gegenseitige Hilfe organisiert wird.
1) Die staatliche Hilfe.
Zu den Personen, welche ein Recht auf staatliche Versorgung haben,
gehören:
1) Kriegsinvaliden; 2) Familien von Angehörigen der Roter Arbeiter
und Bauernarmee, der Roten Garde, der Lebensmittelversongungs Armee
and der alten zaristischen Armee, deren Ernährer im Kampfe gefallen

Die Krim,
Das Erholungs-
heim des Volks-
komissariats der
Sozialfürsorge
und Wsekoopin-
sojıses für die

Mellas.
Das neue Palais.

Kriegsinvaliden.

bei der Erfüllung ihrer Militärdiestpflicht gestorben oder aber als verschol-
len gemeldet worden sind; :3) die Familien von verstorbenen oder
verschollenen Kriegsinvaliden, welche ein Anrecht auf die Versorgung
Jurch den Staat besassen oder dieselbe. bezogen; 4) Familien von
Angehörigen des Mannschaftsbestandes und der jüngeren Komman dos-
tellen (des: jüngeren Offizierkorps) der Roten Arbeiter- und Bauern-
Armee; 5) Personen, welche durch aktive Teilnahme am Kampfe gegen die
Gegenrevolution ihre Arbeitsfähigkeit eingebüsst haben, wie auch Familien,
deren Ernährer im Kampfe gegen die Gegenrevolution umgekommen sind;
6) arbeitsunfähige Personen, welche sich besondere Verdienste um dieWerktä-
tigen erworben haben, sowie die Familien derselben; 7) Personen, welche bei
der Ausübung staatlichen Pflichten Schaden genommen haben; 8) Werktä-
tige, die infolge von Arbeitsunfähigkeit oder aus anderen Gründen in No
geraten sind (Naturkatastrophen, Unglücksfälle usw.); 9) Familientmitglie
der. welche ein Recht auf Unterstützung haben, sind:
        <pb n="9" />
        a) Kinder, Brüder und Schwestern, welche das sechzehnte Lebensjahr
noch nicht erreicht haben;

b) arbeitsunfähige Kinder, Brüder und Schwestern, welche die Arbeits-
fähigkeit vor dem sechzehnten Lebensjahre verloren haben;

c) arbeitsunfähige Eltern oder die sie ersetzenden Personen;

4) der arbeitsunfähige Ehegatte;

Als arbeitsunfähig gelten ausser denjenigen, welche das sechzehnte
Lebensjahr noch nicht erreicht haben, Personen, welche auf Grund von
Gutachten des Ärzte-Sachverständigen-Büros zu einer der unten aufgezähl-
ten, gesetzlich bestimmten 6 Gruppen der Invalidität gehören:

Die Invaliden erlernen die Schusterei.

1. Invaliden, welche nicht‘ nur arbeitsunfähig sind, sondern auch
emde Hilfe zur Befriedigung der gewöhnlichen. Lebensbedürfnisse gebrau-
chen, .

2. Invaliden, welche zu keiner verdienstbringenden Tätigkeit im-
stande sind, jedoch keiner fremden Pflege bedürfen.

. 3. Invaliden, welche nicht nur gezwungen sind, auf die Ausübung
ihres Berufes zu verzichten, sondern die überhaupt zu ke ner regelmäss gen
Berufstätigkeit imstande sind und sich Mittel zum Lebensunterhalt nur
zufällig, vorübergehend, und zwar durch leichte Arbeit verdienen können,

4. ‚Personen, welche gezwungen sind, zu einem anderen Beruf niedri-
gerer Qualifikation überzugehen. .

5. Personen, welche genötigt sind, auf die Ausübung ihres eigentlichen
Berufes zu verzichten und einem anderen Beruf derselben Qualifikation
überzugehen, falls sie zu diesem Berufswechsel die besondere Hilfe der Or-
gane der Sozlalversorgung nötig haben.
        <pb n="10" />
        am {} —
6. Personen, ielche imstande sind, ihre frühere Berufstätwgkeit,
jedoch mit geringerer Produktivität auszuüben.

Als‘ Personen, welche nicht imstande sind, sich ihren Lebensunter-
halt durch eigene Arbeit zu verdienen, gelten ausserdem Eltern oder Ehe-
gatten, welche ein Kind unter 8 Jahren bei sich haben. ;

Invaliden der ersten drei Gruppen besitzen das Recht auf eine staat-
liche Pension, die übrigen den Anspruch auf Arbeitsversorgung insbesondere
durch vorzugsweise Anstellung in staatlichen und genossenschaftlichen Be:
trieben sowie in privaten Unternehmen.

Im Laute des Jahres 1927/28 beabsichtigt man die Zahl der Staatspen-
sionäre bis auf 246.000 in der RSFSR und 370.000 in der Sowjetunion zu
bringen. Die. Höhe der vollen Jahrespension (Invaliden 1. Gruppe) beträgt
40% des durchschnittlichen Lohnes eines Arbeiters.

Bei der Festsetzung einer Pension wird die. Vermögenslage der die
Staatsversorgung in Anspruch‘ nehmenden Person mit in Betracht gezogen,
und zwar werden dabei nicht nur die Bedürfnisse der Rentner selber, sondern
auch ihrer Familienmitglieder berücksichtigt. |

Ausserdem werden gegenwärtig, auf Grund ‚des Gesetzes über die
Versorgung von Personen, welche sich ausserordentliche Verdienste um die
Republik erworben haben, sowie auf Grund des Gesetzes über die Versor-
gung wissenschaftlicher Arbeiter, die sogenannten persönlichen Pensionen an
über 6000 Personen gezehlt, unter welchen hervorragende Teilnehmer der
Revolution; berühmte Wissenschaftler, Künstler, Techniker sind, deren
Arbeiten internationale‘ oder republikanische Bedeutung haben.

Die finanziellen Mittel, über welche die Organe der Sozialversorgung
für die Ausübung ihrer Tätigkeit verfügten, waren folgende:

1926/27 ungefähr 50 Millionen Rubel für die Sowjetunion

1927/28 ungefähr 80 Millionen Rubel für die Sowjetunion

Ausser den Pensionen werden an die Versicherten Sterbegelder und
Unterstützungen bei der Geburt und für die Ernährung eines Kindes ge-
zahlt, auch wird ihnen eine Reihe von Privilegien auf dem Gebiete des
Gesundheitsschutzes, der Volksbildung der kommunalen Dienste, in Bezug
auf die Staatssteuern, die kommunalen Steuern und Gebühren, auf die Er-
füllung der staatlichen und kommunalen Bürgerpflichten, auf dem Gebiete
der Arbeit, der etatsmässigen Versicherung, der Landwirtschaft, in Bezug
auf die Benutzung der Eisenbahnen usw. eingeräumt.
auf die Benutzung der Eisenbahnen usw. eingeräumt. -

Durch Manifest des Zentralexekutivkomites der Sowjetunion vom
15/X—1927 (P. 6) wurde den Organen der Sozialfürsorge ausserdem die
Versorgung der Bauernältesten (Starosta) übertragen, was nach vorläufiger
Schätzung eine Mehrbelastung des Kontingents der zu Versorgenden um
beispielsweise 700.000 Personen für die Sowjetunion bedeutet. Die Höhe
der Versorgung der Dorfältesten wird auf zwei Drittel des auf eine Person
entfallenden Anteils des durchschnittlichen Einkommens einer Bauernwirt-
schaft bestimmt. ;

Zu den nächsten Aufgaben der Sozialfürsorge gehört 1) Ausdehnung
der Pensiondieruug auf alle Notleidenden der militärischen Kontingente,
welchen seitens der öffentlichen Organisationen keine genügende Hilfe
zuteil wird und welche keine eigene Bauernwirtschaft besitzen; 2) Festset-

zung eines Familienzuschusses für Invaliden, welche arbeitsunfähige Fami-
lienmiglieder zu versorgen haben; 3) die- Arbeitsversorgung der Invaliden
zu erweitern, und zwar in Form der Kooperierung, wie auch auf dem Wege
der Wiederherstellung der Bauernwirtschaften der den Kreisen der Dor-
farmut entstammenden Kriegsinvaliden und der Familien -verstorbener
Angehöriger der Armee und der Familien von Partisanen; 4) vollständige
        <pb n="11" />
        Befreiung der der Sozialversorgung unterstehenden Kontingente von allen
Staatssteuern und Gebühren sowie kostenlose Gewährung aller kommunaler
Dienste; 5) Einführung eines Monopolrechtes der Genossenschaften auf
einzelnen zweigendes Kleinhandels; 6) Erweiterung der Privilegien der
öffentlichen Organisationen, welche die Sache der Sozialfürsorge unterstützen
und Verstärkung der Finanzierung durch das lokale und staatliche Budget;
7) praktische Durchführung der Versorgung der Dorfältesten (Starosta) und
succesive Ausdehnung derselben auf jüngere Alterskontingente.
2) Die Arbeitsversorgung.

Die Arbeitsversorgung wird, zum Unterschied von der Pensionierung,
den Invaliden aller Gruppen, den Kriegs — wie : auch den Arbeitsinvaliden
und auch allen Spezialkategorien von Invaliden (Taubstummen und Blinden)
zuteil.

Moskau. Ein Eckchen der Arbeitskommune der Taubstummen.

Das gegenwärtige System der Arbeitsversorgung besteht aus folgende
Etappen: Ausheilung und Spezialbehandlung, Protesierung, Unterweisung,
Neuausbildung und Arbetisanpassung.

Die ersten Etappen der Arbeitsversorgung — Ausheilung, Spezialbe-
handlung und Protesierung unterstehen der Kompetenz des Volkskommissa-
as für das Gesundheitswesen, welches auch die entsprechenden Kosten
rägt,

Die Protesierung ist bei den Organen des Volksgesundheitskommissariats
konzentriert. Die Protesen werden in den grossen Protesewerken in Moskau
und in den 19 Provinzwerkstätten (von denen 11 grosse Betriebe sind mit
Bedeutung für das betreffende Gebiet) hergestellt. Die Protesierung geschieht
unter aktiver Teilnahme der Organe der Volkskommissariats der Sozial
fürsorge. Gegenwärtig sind 100.000 Personen protesiert.
        <pb n="12" />
        In den Jahren 1924/27 wurden 6.000 Invaliden auf Kosten des Staates
und öffentlicher Organisationen zur Heilung nach den Kurorten entsandt.

Die Ausbildung und Neuausbildung von Invaliden geschieht durch
das Netz der Lehranstalten des Volksbildungskommissariats; die Invaliden
geniessen hier eine Reihe von Privilegien — kostenlosen Unterricht und
staatliche Stipendien. Ausserdem beziehen sie ihre Pension weiter.

Die Spezialausbildung und Neuausbildung der Invaliden geschieht
durch das Schulsystem des Volkskommissariats für Sozialfürsorge; die Inva-
lıden werden in den berufstechnischen Schulen und in den Genossenschafts-
artellen als Schüler untergebracht. .

Es gibt 5 derartige Schulen, welche tausend Schüler fassen.

Die Ausbildung der Invaliden in den Genossenschaftsartellen geschieht
in der Weise, dass die Invaliden auf Grund eines Übereinkommens zwischen
den Lokalorganen der Sozialfürsorge und den Artells den letzteren als Schüler
überwiesen werden. Die Invaliden beziehen ihre Pension während der
Ausbildung weiter. Der Unterricht wird von den Organen des Volkskommis-
sariats der Sozial fürsorge aus dem Pensionsfond bezahlt. Die Schülerzahl
in den Artelle beträgt augenblicklich 750.

Bei der Heranziehung alleinstehender Invaliden zur Arbeit erhalten
dieselben kostenlose Patente zur Ausübung von Handel und Gewerbe, auch
werden ihnen verschiedene Steuerprivilegien und andere Vorrechte einge-
räumt. Die Zahl der Personen, welche gegenwärtig kostenlosse Patente
besitzen, beträgt 10.000.

Personen, welche Landwirtschaft betreiben und Anrecht auf Staatsver-
sorgung haben (die ersten drei Gruppen von Invaliden und Familienan-
gehörigen Gefallener usw.) erhalten Zuwendungen zur Unterstützung schwa-
cher Bauernwirtschaften, wenn diese Wirtschäften auf Grund ihrer geringen
Ertraglichkeit auf dem Gebiete der Landwirtschaftssteuer Privilegien be-
sitzen. Der Umfang der Unterstützung wird in jedem Einzelfall je nach den
Verhältnissen innerhalb der Grenzen einer vollen Jahrespension bestimmt.

Die weiteste Verbreitung auf dem Gebiete der Invalidenversorgung
hat die Methode der Arbeitsversorgung in Form der Begründung von Artells
ınd Vereinigungen auf kooperativer Basis gefunden.

Den Hauptgrundsatz bei der Organisation der Invaliden-Artells bilden
die Selbstätigkeıt und Selbstverwaltung der Invaliden.

Beim Eintritt eines Rentners in das Artell zahlen die Organe der So-
zialfürsorge seinen Anteil in Form einer kapitalisierten Pension ein, und im
Laufe von sechs Monaten erhalten sie sodann die gewöhnliche Peusion:.

Die finanzielle Unterstützung der Invaliden-Kooperative durch den
Staat geschieht abgesehen von der Einlagekapitalien für Rechnung der
kapitalisierten Pensionen, auch noch durch Bewilligung von Subsidien aus
dem Staatsbudget und den Lokalbudgets und durch Aufnahme derselben in
den Staatsplan für die Kreditierung und Versorgung. Von grosser Bedeu-
tpug sind ausserdem die Privilegien, welche den Kooperativen der Invaliden
auf dem Gebiete der Besteuerung mit Gewerbe- und Einkommensteuern,
Kommunalsteuern und Abgaben, Gebühren und Notarlatsgebühren wie auch
Steuern auf Vermögenswerte. welche als Schenkung betrachtet werden,
eingeräumt werden. .

Ausser den Invaliden-Kooperativen beschäftigen sich auch die Bauern-
gesellschaften der gegenseitigen Hilfe, die Allrussische Blindengesellschaft
und die Vereinigung der Taubstummen mit der Arbeitsversorgung der
Invaliden.
        <pb n="13" />
        Die öffentliche gegenseitige Bauernhilfe.
Die Grundlage für die Organisation der öffentlichen gegenseitiger
Bauernhilfe wurde durch das Dekret vom 14. Mai 9121, welches von Wla
dimir Iljitsch Lenin unterzeichnet ist, gelegt.

Die Bauerngesellschaften der gegenseitigen Hilfe (KOW) werden in
den Dörfern und Flecken durch die Bauern selbst auf ihren Gemeindever-
sammlungen (Schod) gegründet und vereinigen alle Bürger, welche das
Wahlrecht besitzen, auf der Grundlage kollektiver Mitgliedsschaft mitei
nander.

Die Hauptziele und Aufgaben der «KOW» sind: Schaffung einer
Sowjetöffentlichkeit auf dem Lande auf der Grundlage der Selbststätigung

Die Kosaken des Binztkorschen Gebietsbezirks (Bund Koschtschi) beim Dreschen.
der breiten Massen der Bevölkerung; Organisation von Unterstützung und
gegenseitiger Hilfe für alle bedürftigen Bürger, Kriegs- und Arbeitsinvali-
den, Familien der Rotarmisten, welche im Kriege oder im Kampfe gegen
die Ge genrevolution gefallen sind; Vereinigung der ländlichen Tagelöhner
der Dorfarmut und der mittleren Bauernschaft zu gemeinsehaftlichem Kampf
gegen die wirtschaftliche Ausbeutung und den Einfluss des «Kulakentums»
(der reichen Bauernschaft) Schutz der wirtschaftlichen und juristischen Inte-
ressent der Mitglieder der Gesellschaft und Unterstützung der Sowjetregie-
"ung bei der Durchführung aller ihrer Massnahmen auf dem Gebiete des
Sozialistischen Aufbaus auf dem Dorfe. 5

„In ihrer Eigenschaft als Gehilfe der Sowjetregierung unterstützt die
KOW die Kooperieurung der Dorfarmut und mittleren .Bauernschaft, verei-
nidf dieselben in den einfachsen Formen Kollektiver Arbeit Kollektivwirt-
schaftnn, land wirtschaftliche Gesellschaften, Arbeitsartelle), führt den
Kampf gegen die Kinderverwahrlosung, zieht die fähigsten Bauern und
Bäuerinnen zur Besetzung vo Sowjet- und Genossenschaftsposten heran,
unterstützt den kulturellen Wohlstand und den Aufschwung des kulturellen
Niveaus des Dorfes (Unterhaltung von Schulen, Krippen usw.)., verbreitei
        <pb n="14" />
        A LO —

landwirtschaftliche und allgemeine Kenntnisse, hilft bei der Organisierung
der Massenkampagnen für die Wahlen in die Sowjets, Genossenschaften usw.
Ausserdem sorgen die KOW für die richtige Verteilung der Privilegien
ınd Vorrechte durch die staatlichen und genossenschaftlichen Kommissio-

Der Traktor der Wolokolamschen gegenseitigen Bauernhilfe auf der Ausstellung.
nen (die Steuerkommissionen, Forstkommissionen. Darlehnskommissionen,
Landverteilungskommissionen, Versicherungskommissionen usw.) unter die
"”orfarmnt

Platnirowsche gegenseitige Bauernhilfe des Kubanschen Bezirk:s, Die Herausgabe des
Samenvorschusses.
Die Tätigkeit der KOW wird durch übergeordnete Vereinigungen der
KOW geregelt (von den Wolostkomites bis zu den Republikskomites der
KOW); die oberste Leitung ihrer Wirksamkeit liegt in den Händen der Sow-
jetregierung und wird durch das Volkskommissariat der Sozialfürsorge der
RSFSR verwirklicht.
        <pb n="15" />
        — 41

Alle Organe der KOW werden auf den allgemeinen Versammlungen der
Bauernschaft gewählt und bestätigt: auf den Gemeindeversammlungen;
den Bevollmächtigtenversammlungen, den Plenums und Kongressen,

In: der RSFSR- gibt es-gegenwartig über 72.000 Bauerngesellschaften
der gegenseitigen Hilfe, welche mehr als die Hälfte aller Bauernwirtschafte
vereinigen und denen mehr als 16.220 landwirtschaftliche Werkzeuge,
1.415 Traktoren, 145.000 Dessjatinen gemeinschaftlichen Ackerbodens und
4.990 Produktionsbetriebe und Unternehmen zur Verfügung stehen. Die
Einnahmen der Gesellschaften steigen. vom Jahr zu Jahr; sie betrugenim
Jahre 1923/24 — 8.747.000 Rubel, 1924/25 — 19.118.000 Rubel und
1925/26 — 34.586.000 Rubel. Die materielle Basis.der Gesellschaften wird
auf Grund: der Mitgliederbeiträge geschaffen, ferner aus den Einkünften aus
ihrer landwirtschaftlichen -produktiven Tätigkeit (gemeinnützlicher Acker-
bau, Unternehmen) und durch Unterstützung seitens der staatlichen Organe
(Bewilligung“ verschiedenartiger Steuerprivilegien, Gewährung von Suhsı-

Die Poltawsche gegenseitige Bauernhilfe, Die Kosaken sortieren das Samenmaterial
mit Trier.

dien usw.). In den vergangenen Jahren haben die Bauerngesellshaften der
gegenseitigen Hilfe der Bauernbevölkerung wesentliche Hilfe in Form von
Geldunterstützungen, Naturalien sowie auch werktätige und juristische Un-
terstützung zuteil werden lassen. Folgendes sind die Zahlen der Bauernwirt-
schaften, denen seitens der KOW (Unterstützung zuteil geworden ist:
1923 /24—833.000 Wirtschaften, 1924 /25—1.500.000 Wirtschaften, 1925 /26—
2.600.000 Wirtschaften; im Jahre 1923/24 verausgabte die KOW für ihre
Hilfsaktionen 2.350.000 Rubel, im Jahre 1924/25—4.075.000 Rubel und im
Jahre 1925/26—4.150.000 Rubel. Inder Zeit vom 1. Oktober 1925 bis
zum 1. April 1927 wurde von den Bauerngesellschaften der gegenseitigen
Hilfe ausserdem juristischer Beistand in 1.355.000 Fällen geleistet.

Während der letzten Wahlkampagne wurde von den KOW die Kandi-
datur von 34.000 ihrer Mitglieder für verantwortliche Posten in den Sowjet-
behörden und genossenschaftlichen Organen aufgestellt, von denen ungefähr
6.000 Bäuerinnenn und Tagelöhnerinnen waren.

Die hinter uns liegende Arbeit zeigt es, dass die Bauerngesellschaften
der gegenseitigen Hilfe tatsächlich eine Massenorganisation der Dorfarmut
und mittleren Bauernschaft bilden, welche von Jahr zu Jahr wächst, die
        <pb n="16" />
        132

breitesten Schichten der Dorfarmut und mittleren Bauernschaft zu bewusstem
Leben erweckt, das Niveau ihrer Lebenshaltung erhöht, ihre Wirtschaften
kräftigt und ihnen dadurch hilft, das neue Sowjetdorf aufzubauen.

Die erwachende Aktivität der breiten Massen unserer Bauernschaft
bildet das Pfand für die weitere Entwicklung der Bauerngesellschaften der
vegenseitigen Hilfe.

Der Ausleihegunkt von JlJandwirtschäftlichen Maschinen und
Ackergeräten der gegenseitigen Bauernhilfe im Borowschen Ge-
bietsbezirke des Petronawlowschen Kreises.

Als Hauptaufgabe betrachten die Bauerngesellschaften der gegenseiti-
zen Hilfe am zehnjährigen Jubiläum der Oktoberrevolution neben der indi-
viduellen Unterstützung der Dorfarmut und mittleren Bauernschaft — die
verstärkte kollektiv-produktive Hilfe und eine weitere .Kooperierung und
Kollektivisierung der Bauernwirtschaften.
        <pb n="17" />
        Für die Ausländischen Genossen.
Die Invyalidengenossenschaften der RSFSR.
Wie die Invali: / Der. lange und schwere imperialistische Krieg und
dengenossen- nach ihm der Bürgerkrieg hinterliessen dem--angen und
schaftenentstan- noch. nicht endgültig erstarkten Sowjejetaat (eine, “grosse
den und welches Masse verstümmelter Menschen. Ha UM
hre EP Die Versorgung eines grossen TA dieser Menschen-
S . masse nahm der Staat auf sich, jedodh-blieh ausser. diesen
noch ein. bedeutender Teil von Invaliden. übrig, welchen der Staat der
sich in einer Periode angestrengtesten wirtschaftlicher Aufbaus befand.
ılcht mit seiner Versorgung erfassen konnte. N

Die Oktoberrevolution, welche den grossen Massen des Volkes "die weit-
gehendsten Schaffensmöglichkeiten brachte, eröffnete auch den“ Invaliden
den. Weg der Selbstbetätigung und Selbstorganisierung.

Vom Jahre 1921 angefangen, können wir an verschiedenen Orten der
Sowjetunion eine Vereinigung. der Invaliden zu-Handels- und Gewerbeartels
beobachten. Diese Initiative findet weitgehendste Unterstützung durch
die:Organe der sozialen Fürsorge, ausserdem setzten der Rat der: Volkskom-
nNissare sowie das Allrussische Zentralexekutivkomite durch verschiedene
Verordnungen eine ganze Reihe von Privilegien fest, wodurch sie diese aus
den Tiefen des Volkes kommende Bewegung zu weiterer Entwicklung an-
spornen. |

Ausserordentlich charakteristisch ist das letzte Dekret über die Invali-
dengenossenschaften, das am 28. September 1927 durch den Rat der Volks-
kommissare der RSFSR angenommen wurde und in welchem die Regierung
die Erfolge dieses Systems hervorhebt und eine ganze Reihe von Privilegien
und Massnahmen festsetzt, welche die weitere Entwicklung der Invaliden-
zenossenschaften begünstigen werden.

Kriegs- und Arbeitsinvaliden aller Gruppen und Kategorien in den
Artells vereinigend, geben ihnen die Invalidengenossenschaften die Möglich-
zeit, ein Tätigkeitsfeld für ihre Kräfte, Kenntnisse und Fähigkeiten bei
dem Aulbau unserer sozialistischen Wirtschaft zu finden und erhöhen ausser-
dem ihrem finanziellen Wohlstand wie auch. ihr kulturelles Niveau.

. Die erste Entwicklungsetappe dieses Systems wurde
as der gekennzeichnet durch ein elementares planloses. Wachstum
enschaften, ” der Zahl der Artells und ihrer Mitgliederzahl. Mit der
Änderung der Wirtschaftspolitik des Landes, welche: plan-
mässig auf der wirtschaftlichen Zweckmässigkeit der Existenz einzelner
Wirtschaftseinheiten aufgebaut wurde, begannen die schwachen und lebens-
ınfähigen. Artells allmählich einzugehen, und gegenwärtig‘ besitzt das
5ystem. nur noch die wirtschaftlich starken Organisationen, welche die
schweren Etappen ihrer Entwicklung überwunden haben.
        <pb n="18" />
        Moskau.:Die Werkstätte eines Invalidenartells.
        <pb n="19" />
        — 15 —

Am 1. April 1927 umfassten die 2.662 Artells der ‚Invalidengenossen-
schaften 36.036 Mitglieder, gemäss dem Material vom 1/1V—1927 waren
davon: 65,2% Kriegsinvaliden,3 6,3% Arbeitsinvaliden und 7,5%. Zufalls-
invaliden und. Invaliden von Geburt an. Die Artells sind. den‘ einzelne
Gebieten — Gouvernements oder Kreisen — nach zu 53 Verbänden zusam-
Mmengefasst, und diese haben wiederum ihre Vereinigung in’ dem” Zentrum
für die RSFSR — dem Allrussischen Invalidengenossenschaftsverband (Wse-
&lt;oopinsojus). .

Die einzelnen Invalidenartelle sind Produktionsartelle, Handels- und
‘rewerbe-Artelle, reine Handels- oder Arbeitsartelle.

An- reinen Produktionsartellen besitzt das System 21,9%, an. Han-
lels- und Gewerbeartellen mit vorherrschendem Warenverkauf — 31,0%,
eine Handelsartelle sind 21.8% und Arheitsartelle — 4.79%

Moskau, Das Artell der Blinden « Technoaprodukt ».

Produktion Das Produktionsgebiet der Invalidengenossenschaften

HE umfasst ungefähr 40 Gruppen der verschiedenen Produktions-

Zweige, die in 150 verschiedene Produktionsarten zerfallen. Die Hauptpro-

luktionsgruppen sind: Nahrungsmittelindustrie und Tabakfabrikate — 78%,

Kleidung und Schuhwaren — 8,6%, verschiedene Artikel — 13,1%( Die

Hauptproduktionsarten sind Brotbäckerei und Konditorei mit 61,6% der
(;esamtmenge der Produkte.
        <pb n="20" />
        16

Es muss hervorgehoben werden, dass: die Produkte der Brotbäckerei
‘hrer Qualität und ihren Preisen nach in einer ganzen. Reihe von Rayons
an erster Stelle stehen.

Die Jahresproduktion aller Produktionsartelle betrug im Operations-
jahre 1925/26 ungefähr 90 Millionen Rubel.

Der Handelsum- Der Handelsumsatz des gesamten Systems betrug im
satz des Sys- Operationsjahre 1925/26 — 265 Millienen Rubel und im
tems, OÖperationsjahre 1926/27 — 309 Millionen Rubel.
Im Bezug auf den Arbeitsverdienst der einzelnen
Der AArbeitsver- Artellmitglieder haben die Invalidengenossenschaften bedeu-
mitglieder. tende Fortschritte aufzuweisen, wie aus folgenden Ziffern
zu ersehen ist:

1. Arbeitsverdienst eines Artellmittgedes im Jahre 1925/26 —
38,68 Rubel.

2. Arbeitsverdienst eines Artellmitgliedes im Jahre 1928/27 —
54. Rubel.

Die Finanzielle Der Invalidengenossenschaftsverband ist finanziell-
Lage der inva- sch wach gestellt, und darin liegt sein Hauptmangel. Die
lidengenossen- finanziell stärksten Vereinigungen sind die Artelle.
schäkten, Am 1/I1V-—1927 betrug die Gesamtsumme des eigenen
Vermögens der Artelle — 8,1‘ Millionen Rubel, und zwar ist das Wachstum
dieses eigenen Vermögens ein ziemlich bedeutendes. Wenn z. B. am-
1/X—1925 die auf ein Mitglied kommende Summe dieses Vermögens 127 Fıu-
bel betrug, so war sie am 1/1V—1927 auf 226 Rubel, d. h. um 78% gestiegen.

Das auf ein Mitglied kommende Aktienkapital betrug im Jahre 1925—
53 Rubel, im Jahre 1927—62 Rubel.

Der auf ein Artell entfallende durchschnittliche Reingewinn betrug
ım Jahre 1925 — 542 Rubel, 1927 — (für ein halbes Jahr) — 936 Rubel.

Schlussfolge- Die Organisation der Invalidengenossenschaften kam
rung. von unter her und hatte ihren Ursprung in den breiten
Massen der Invaliden. Sie ist als ein Versuch und eine Tatsache zu betrachten,
welche nur bei dem Sowjetsystem möglich sind. Dank der Selbstbetätigung
der Invaliden, wie auch dank der weitgehenden Hilfe des proletarischen
Staatswesens wuchs sie sich zu einer bestimmten wirtschaftlichen Form aus,
welche dem Invaliden, der aus dem Leben ausgeschieden war, die Möglichkeit
zurückgegeben hat, an dem allgemeinen sozialistischen Aufbau des Sowjet-
landes teilzpnehmeH.

Die Invalidengenossenschaften haben ihre Reihen neu organisiert und
sind wirtschaftlich erstarkt. Die Zukunft stellt ihnen grosse Aufgaben:
die übrige, noch. nicht organisierte Masse der Kriegs- und Arbeitsinvaliden
zu dem Arbeitsprozess. mit heranzuziehen.

Durch die Selbsttätigkeit. der in den Genossenschaften vereinigten
Vassen werden die Invalidengenossenschaften nit Hilfe des Sowjetstaates
diese Aufgabe zweifellos erfüllen.
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'rgane der KOW werden auf den allgemeinen Versammlungen der
't gewählt und bestätigt: auf den Gemeindeversammlungen;
mächtigtenversammlungen, den Plenums und Kongressen.

r RSFSR- gibt es -gegenwartig über 72.000 Bauerngesellschaften
itigen Hilfe, welche mehr als die Hälfte aller Bauernwirtschafte
und denen mehr als 16.220 landwirtschaftliche Werkzeuge,
‚oren, 145.000 Dessjatinen gemeinschaftlichen Ackerbodens und
„üktionsbetriebe und Unternehmen zur Verfügung stehen. Die
: der. Gesellschaften steigen. vom Jahr zu Jahr; sie betrugenim
13/24 — 8.747.000 Rubel, 1924/25 — 19.118.000 Rubel und
34.586.000 Rubel. Die materielle Basis.der Gesellschaften wird
der Mitgliederbeiträge geschaffen, ferner aus den Einkünften aus
virtschaftlichen.. produktiven Tätigkeit (gemeinnützlicher Acker-
nehmen) und durch Unterstützung seitens der staatlichen Organe
19“ verschiedenartiger Steuerprivilegien. Gewährung von Subsi-

sche gegenseitige Bauernhilfe, Die Kosaken sortieren das Samenmaterial
mit Trier.
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In den vergangenen Jahren haben die Bauerngesellshaften der
an Hilfe der Bauernbevölkerung wesentliche Hilfe in Form von
‚ützungen, Naturalien sowie auch werktätige und juristische Un-
zuteil werden lassen. Folgendes sind die Zahlen der Bauernwirt-
enen seitens der KOW Unterstützung zuteil geworden ist:
33.000 Wirtschaften, 1924 /25—1,500.000 Wirtschaften, 1925 /26—
Virtschaften; im Jahre 1923/24 verausgabte die KOW für ihre
(en 2.350.000 Rubel, im Jahre 1924/25—4.075.000 Rubel und im
'/26—4.150.000 Rubel. In der Zeit vom 1. Oktober 1925 bis
Til 1927 wurde von den Bauerngesellschaften der gegenseitigen
irdem juristischer Beistand in 1.355.000 Fällen geleistet.
end der letzten Wahlkampagne wurde von den KOW die Kandi-
34.000 ihrer Mitglieder für verantwortliche Posten in den Sowjet-
nd genossenschaftlichen Organen aufgestellt, von denen ungefähr
rinnenn und Tagelöhnerinnen waren.

\nter uns liegende Arbeit zeigt es, dass die Bauerngesellschaften
itigen Hilfe tatsächlich eine Massenorganisation der Dorfarmut
ren Bauernschaft bilden, welche von Jahr zu Jahr wächst. die
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