liegt vor, wenn dem Gläubiger gegenüber keine Verpflichtung übernommen worden ist, zu einem bestimmten Zeitpunkte zu tilgen. Der Schuldner erfüllt hier alle seine Verpflichtungen, indem er nur die Zinsen zahlt. Die Rentenschuld ist eine kündbare, wenn der Staat sich das Recht vorbehält, sie zu kündigen. Demgegenüber ist eine Tilgungsanleihe die, bei der eine Verpflichtung eingegangen ist, sie nach bestimmten Grundsätzen zu den in der Anleiheurkunde festgesetzten Zeitpunkten zu tilgen. Die {finanziellen Methoden der Tilgung sind verschiedener Art (ratenweise Tilgung zu einem bestimmten Prozentsatze des Gesamtkapitals unter Zuwachs der durch die Tilgung ersparten Zinsen; Verwendung einer festen Summe jährlich für die Tilgung neben dem Zinsenbedarf; verstärkte Tilgung; Gesamttilgung). Auch für die praktische Durchführung der Tilgung gibt es mehrere Möglichkeiten: entweder eine Tilgung lediglich durch Auslosung zur Rückzahlung zum Nennwert oder eine Tilgung lediglich durch Rückkauf (d. h. freihändigen Ankauf zum Tageskurse) oder eine Tilgung, bei der sich der Schuldner das Recht vorbehält, durch Auslosung oder Rückkauf die Anleihe zu tilgen, oder eine Tilgung durch Auslosung zur Rückzahlung mit Aufschlag oder endlich eine Tilgung, bei der die Stücke nach einem festen Plan ausgelost und bei der jeweiligen Auslosung einige Nummern mit besonderen Prämien gezogen werden (Prämienanleihen). Ein Kündigungsrecht der Gläubiger kommt bei öffentlichen Anleihen im allgemeinen nicht vor, weil dadurch die Verwaltung des Schuldenwesens in nicht erträglicher Weise erschwert werden würde. Eine Ausnahme bildete die deutsche Sparprämienanleihe von 1919, bei der dem Inhaber eines Stückes vom 20. Jahr ab das Recht der Kündigung zum Tilgungswert, d. h. zum Nennbetrage XIT