Reichsschuld bei weitem zurücktretenden preußischen Schuld mitübertragen wird. Diesem Bedürfnis will der vorliegende Gesetzentwurf dienen. Zugleich ergab sich die Notwendigkeit einer Revi- sion der bisher für die Verbriefung der Reichsschuld geltenden Vorschriften mit dem Ziele, die Lage der Finanzverwaltung bei ihren Kreditoperationen durch zweckentsprechende Ausgestaltung der bisherigen und dureh Schaffung neuer Verbriefungsformen freier zu gestalten. Der Entwurf zerfällt daher in zwei Haupt- teile. Der erste, der die 88 1—22 umfaßt, enthält die für die Verbriefung der Reichsschuld geltenden und auf das Rechtsverhältnis der Reichsgläubiger ‚zum Reichsfiskus bezüglichen Vorschriften, der zweite mit den $8 23-385 hat die Organisation der Reichsschulden- verwaltung und des Reichsschuldenausschusses sowie deren Aufgaben zum Gegenstand. Hieran schließen sich in den 88 36—40 Vorschriften über das Verhältnis der Landesgesetzgebung, insbesondere der preußischen, zum Entwurfe und über das Inkrafttreten des Entwurfs sowie Übergangsbestimmungen an. Zu 88 1—22, Die in den 88 1—22 des Entwurfs zusammengefaßten ataats- und privatrechtlichen Bestimmungen bringen zunächst eine Ausgestaltung des geltenden Rechts. Eine solche ist erforderlich schon zur Beseitigung von Zweifeln und Lücken, die sich bei der Anwendung der bisherigen Reichsschuldenordnung ergeben haben. Es soll aber außerdem durch die Einbeziehung neuer Schuldformen, nämlich des Darlehns und der an Order und auf Namen Jautenden Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen dem Reichsminister der Finanzen ein freierer Spielraum bei der Ausnützung der Kredite gewährt werden. Wenn es sich schön als notwendig er- wiesen hat, durch das Gesetz, betreffend die Er- gänzung der Reichsschuldenordnung, vom 4. August 1914 neben der Schuldverschreibung und der Schatz- anweisung den Wechsel für die Schuldverbriefung ein- zuführen, so verlangt die Entwicklung, die das Finanz- wesen in der Zwischenzeit genommen hat, eine noch größere Vielgestaltigkeit der Sehuldformen. Unter Be- rücksichtigung der Bedürfnisse, wie sie nach dem 7