1 Saal v0 r y leistungen nach dem Sachverständigenplans’ entspricht und der mehr als ein Drittel der gesamten. Jahresauke gaben des Reichs im Rechnungsjahr 1925/26 ausmacht. Wenn also die öffentlichen Finanzen Bestand haben sollen, so kann nur ein Umtausch unter &iner, sehr er- heblichen Herabsetzung der Schuld in Betrasht Kommene\ [V. Unterscheidung zwischen altem und neuem Anleihebesib Ein Hauptzweck der Anleiheablösung ist es, den Anleihegläubigern, die durch das Festhalten an ihrem Anleihebesitz im Zusammenhange mit der Geldent- wertung Vermögensverluste erlitten haben, einen Aus- gleich für diesen Schaden zu geben. Diesem Zwecke widerspräche es, wenn durch die Art der Ablösung zahlreichen Gläubigern ein unverdienter Vorteil er- wachsen würde, Eine solche Lösung wäre ohne Zu- 3ammenhang mit den Gedanken der Billigkeit, die den Aufwertungsbestrebungen zugrunde liegen; sie würde von der großen Mehrheit des deutschen Volkes als un- gerecht verworfen werden. Dazu kommt ein Weiteres. Die Mittel, die das Reich auf absehbare Zeit für seine Anleihen aufwenden kann, sind gering. Wollte man sie auf den ganzen Kreis der Anleihegläubiger ver- teilen, so erhielte der einzelne geringwertige Beträge, die keinem Erleichterung bringen können. So ergibt sich die Notwendigkeit, bei der Ablösung der Anleihen zwischen den Anleihebesitzern nach der Dauer ihres Anleihebesitzes zu unterscheiden. Gegen eine unterscheidende Methode bei der Durch- führung der Anleiheablösung spricht die Erwägung, daß es sich bei den abzulösenden Anleihen zum großen Teile um Inhaberpapiere handelt, und daß daher das Recht auf Umwandlung der Anleihe selbst für alle Gläubiger in derselben Weise geregelt werden muß. Um diesem Gesichtspunkt gerecht zu werden, ander- Seits aber die Forderungen der Billigkeit und des Sozialen Ausgleichs zu erfüllen, soll nach dem Ent- wurfe grundsätzlich jeder Besitzer von Reichsanleihen einen Anspruch auf eine neue Anleihe (Anleihe- ablösungsschuld) nach einem gleichen Ablösungssatz erhalten. Es sollen aber außerdem den Altbesitzern, die « A Pe R- 5 DE ' 2