$ 3. Einrichtung der Wohlfahrtspflege. Einrichtung der Wohlfahrtspflege ist jede Zusam- menfassung von Kräften und Mitteln, die Aufgaben der Wohlfahrtspflege dient. Anstalten im Sinne dieser Verordnung sind Einrich- sungen der Wohlfahrtspflege, die zur Vollpflege Not- leidender oder Gefährdeter bestimmt sind. S 2A Freie und kirchliche Wohlfahrtspflege, Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege sind solche Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, deren Träger freiwillig Wohlfahrtspflege ausübt, ohne durch (desetz dazu berufen zu sein. Einrichtungen der kirchlichen Wohlfahrtspflege im Sinne dieser Verordnung sind die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, deren Träger Religionsgesell- schaften oder deren Verbände oder den Religionsgesell- schaften gleichgestellte Vereinigungen sind. S 5 Aufgaben der öffentlichen Wohlfahrtspflege. Eine Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege erfüllt Aufgaben der öffentlichen Wohlfahrtspflege, wenn sie Zwecken der Wohlfahrtspflege dient, die in dem Auf- yabenkreis einer Gebietskörperschaft (Reich, Land, Ge- mneinde oder Gemeindeverband) oder in dem vorge- sehriebenen oder zugelassenen Aufgabenkreis einer anderen Person des öffentlichen Rechtes liegen, die durch Gesetz zur Wohlfahrtspflege berufen ist. 8 6. Zulassung von Zweckvermögen der öffentlichen Wohlfahrtspflege zum Bezuge der Wohlfahrtsrente. Hat eine Gebietskörperschaft oder ein sonstiger Trä- zer der öffentlichen Wohlfahrtspflege ein Zweckver- mögen zur Erfüllung von Aufgaben der Wohlfahrts- pflege errichtet oder ist ein Zweckvermögen einem A