10. Rundschreiben des Reichsarbeitsministers und des Reichsministers des Innern über Vorzugsrenie und öffentliche Fürsorge vom 23. November 1926) (Reichstagsdrucksache Nr. 2810 III 1924/26 S. 98), Nach 8 20 Abs. 2 des Anleiheablösungsgesetzes vom 16. Juli 1925 (Reichsgesetzbl. I S. 137) können be- Jjürftige Anleihealtbesitzer eine erhöhte Vorzugsrente erlangen, wenn sie auf ihre Auslosungsrechte ver- zichten. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob die Fürsorgeverbände, die Anleihealtbesitzer als Sozial- oder Kleinrentner betreuen, ihre weitere Hilfe davon abhängig machen dürfen, daß die erhöhte Vorzugs- vente beantragt wird. Ein solches Vorgehen ist zu Unrecht mit der Vorschrift des 8 8 der Reichsgrund- sätze über Voraussetzung, Art und Maß der Ööffent- lichen Fürsorge vom 4 Dezember 1924 begründet wor- den, wonach ein Hilfsbedürftiger sein gesamtes Vver- wertbares Vermögen und Einkommen einsetzen muß, ehe ihm die Fürsorge ihre Hilfe gewährt. Denn die allgemeine Vorschrift des $ 8 wird zugunsten der Sozial- und Kleinrentner durch die Sondervorschrift des 8 15 eingeschränkt, gegen die eine Nötigung der Anleihealtbesitzer zum Verzicht auf ihre Auslosungs- rechte verstoßen würde. Die Auslosungsrechte stellen ein durch $ 15 geschütztes kleineres Vermögen der Hilfsbedürftigen dar, und ein Verzicht auf sie käme einer Verwertung dieses Vermögens gleich, von der die Fürsorge die Gewährung ihrer Hilfe nicht ah- hängig machen soll, Ebenso erscheint es uns mit Sinn und Zweck der arhöhten Vorzugsrente nicht vereinbar, wenn der Mehrbetrag, den der Anleihegläubiger durch den Ver- ) Über die Frage, ob zu den .‚Unterstützungen öffentlich- rechtlicher Art‘ im Sinne des 8 26 des Anleiheablösungsgesetzes auch der den Kleinrentnern durch $ 6 Abs, 3 der Verordnung über die Fürsorgepflicht vom 8. Juni 1926 (RGBIl. I S. 255) be- willigte Zuschlag gehört, siehe Gutachten des Bundesamts lür das Heimatwesen vom 15. Oktober 1927 (Deutsche Zeitschrift für Wohlfahrtspflege, 3. Jahrgang S. 415) und Ent- scheidung des preußischen Oberverwaltungsge- ‘ichts vom 13 Dezember 1927 (Juristische Wochenschrift 1928. 57, Jahrgang. © 929)