sein. Das für die Auslosung erforderliche Personal ist vom Hauptbüro nach Vereinbarung mit der Kontrolle der Reichspapiere namhaft zu machen. Bei der zweiten und den späteren Auslosungen werden die Leitung und das Personal nach Beendigung der Ziehung aus einem Ziehungsrad abgelöst. Erst unmittelbar vor der Ziehung sind aus der Ge- samtzahl der als Ziehungsbeamte namhaft gemachten Personen für jedes Ziehungsrad zwei Ziehungs- beamte vom Leiter der Ziehung durch das Los zu be- stimmen. An der Ziehung sollen keine Beamte teilnehmen, die die Prüfung der Losnummern vorgenommen haben (vgl. 8 5 Abs. 2). 82 Vor Beginn der ersten, zweiten und dritten Teil- ziehung der ersten Auslosung findet das Einschütten der Lose statt. 83. Der Leiter hat das Einschütten der Lose und die richtige Ausführung der Ziehung zu überwachen. Er hat die erforderlichen Anordnungen zu treffen und bei einer Störung im Verlaufe der Ziehung zu be- stimmen, ob diese fortzusetzen oder ob sie abzubrechen und die Entscheidung der Reichsschuldenverwaltung einzuholen ist. 54 Ort und Zeit der Ziehungen werden vorher im Reichsanzeiger bekanntgemacht und dem _Reichs- schuldenausschusse schriftlich mitgeteilt’). Das Einschütten der Lose und die Ziehungen finden öffentlich statt. Die Türen zum Ziehungssaal sollen jedoch vor dem Beginne der Ziehung geschlossen und jedesmal nach der Ziehung von je 100 Losen zum Ein- A Slam der Zuschauer auf kurze Zeit geöffnet werden. 8 5. Der Ziehungssaal ist von der Kontrolle der Reichs- papiere herzurichten. Diese übergibt dem Leiter die *) Die letzte (3.) Ziehung der Auslosungsrechte ist Im Reichs- anzeiger Nr. 213 vom 12. September 1928 bekanntgegeben worden. 108