Loszettel umgekehrt auf eine mit einem Faden ver- sehene Nadel auf, die in einem vor ihm auf dem Tische liegenden Holzgestell befestigt ist. $ 9. Die Nummernzahlen sind sowohl beim ersten Auf- ruf als auch bei der Wiederholung deutlich auszu- sprechen. Es ist „einsundzwanzig‘ (statt „einund- ZWanzig,), „Zzwo“ (statt „zwei“), „siebenzehn“. „sieben- zig“ (nicht „siebzehn“, „siebzig“) zu lesen; die Aus- sprache der Silben „—zehn“ und „—zig“ muß zur besseren Unterscheidung besonders deutlich sein. In die Ziehungslisten sind die Zahlen sorgfältig und gut leserlich einzutragen. Jede Änderung der Zahlen in der Liste ist von dem Listenführer mit seinem Namenszeichen zu versehen und vom Leiter der Ziehung gegenzuzeichnen. Rasuren sind ver- boten, Änderungen sind durch Streichen der falschen und Darübersetzen der richtigen Nummer zu ‘be- wirken. 8 10. Nach Wiederholung der Nummer des 98, Zuges jedes Hunderts hat der zweite Listenführer durch die Ankündigung „noch zwo Züge“ auf den bevorstehen- den 100. Zug hinzuweisen, Nach diesem wird das Ziehungsrad von einem Amtsgehilfen geschlossen, mit dem Holzstöpsel gesichert, mehrmals langsam nach links gedreht und für den nächsten Zug wieder ge- öffnet. 8 11. Der Ziehungsbeamte hat darüber zu wachen, daß das Ziehungsrad erst geöffnet wird, nachdem es in die richtige Lage gebracht und festgestellt worden ist. Er hat ferner darauf zu achten, daß beim Öffnen des Rades kein Los herausfallen kann und daß er nicht mehrere Lose gleichzeitig dem Rad entnimmt. Ge- schieht dies dennoch oder fällt ein Los heraus, so sind sämtliche, auf diese Weise gezogenen oder heraus- gefallenen Lose ungeöffnet in das Rad zurückzu- werfen, Nur das Los gilt als gezogen, das der Ziehungsbeamte in der Absicht, es zu ziehen, einzeln dem Rad entnimmt. u