für die einzelnen Wertabschnitte anzufertigen ist, die- selbe Spalteneinteilung wie das Zählblatt erhält und alle Gruppen des betreffenden Wertabschnitts umfaßt. Die Anzahl der Nummern aus den nicht ursprünglich für das Schuldbuch bestimmten Gruppen ist nach dem Nebenbuch auszuzählen und ebenfalls in diese Zu- sammenstellung einzutragen. Die für das Sebuldbuch bestimmte Löschungsliste ist mit dem Stammbuche zu vergleichen. In diesem sind die eine gezogene Nummer tragenden Auslosungs- rechte in derselben Weise zu streichen und in der Be- merkungsspalte mit denselben Eintragungen zu ver- sehen, wie es vorstehend für das Nebenbuch angeordnet ist. Die so geprüften Blätter der Löschungsliste sind mit den Zählblättern an das Schuldbuchbüro abzu- liefern, nachdem die Zählblätter von den für ihren Inhalt verantwortlichen Beamten unterschrieben worden sind. Die Zusammenstellungen sind in zwei gleichlauten- den Stücken anzufertigen. Die unmittelbar aus dem Nebenbuch entnommenen Zahlen sind nach dem Stammbuche zu prüfen. Die Zusammenstellungen sind von den für ihren Inhalt verantwortlichen Beamten zu unterschreiben. Die Anzahl der einzulösenden Aus- losungsscheine und Buchschuldabschnitte jedes Wert- abschnitts ist aus diesen Zusammenstellungen in eine in drei Stücken anzufertigende Nachweisung zu über- nehmen. In dieser ist das Kapital der einzulösenden Auslosungsscheine und Buchschuldabschnitte sowie die Gesamtzahl und das Gesamtkapital beider zu berech- nen. Ein Stück der von zwei Vorstandsbeamten der Kontrolle der Reichspapiere zu unterschreibenden Nachweisung ist uns einzureichen, ein zweites Stück mit den dazugehörenden Zusammenstellungen an das Schuldbuchbüro abzugeben. Auf Grund des bei der Kontrolle der Reichspapiere zurückbleibenden dritten Stückes der Nachweisung sind die einzulösenden Aus- losungsrechte in Teil A und B der allgemeinen Üher- sicht abzusetzen. Die Kontrolle der Reichspapiere hat ferner der Reichsschuldenkasse je ein arithmetisches Nummernver- zeichunis aller vorgemerkten Schuldverschreibungen 2a,