ce) Bekanntmachung der Reichsschuldenverwaltung vom 26. August 1925 über Papier, Ausfertigung und Ent- wertung der Schuldurkunden der Deutschen Äußeren Anleihe 1924 (veröffentlicht in Nr. 203 des Reichs- anzeigers vom 831. August 1925). 1. Auf Grund des & 1 des Gesetzes über den Schutz des zur Anfertigung von Schuldurkunden des Reichs und der Länder verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung vom 3. Juli 1925 (RGBI. 1925 I S, 98) werden die Merkmale des zu den Schuldurkunden der Deutschen Äußeren Anleihe 1924 verwendeten Papiers hiermit bekanntgegeben. Das Papier läßt bei Durchsicht helle Quadrate, deren Seiten das helle Wasserzeichen RSV (Reichsschulden- verwaltung) tragen, sowie helle quadratförmige Orna- mente und Linien erkennen, die gleichmäßig über die yanze Fläche verteilt sind. Das Papier für die Amerikanische Ausgabe der Deutschen Außeren Anleihe 1924 ist außerdem in gleichmäßigen, etwa 8 bis 12 cm von einander entfern- ten Streiten mit einem rotvioletten Stoffauflauf ver- sehen, in dem das Wasserzeichen besonders deutlich hervortritt. 2, Auf Grund des 8 6 Abs. 2 der Reichsschulden- ordnung vom 18, Februar 1924 (RGBL 1924 I S. 95) be- stimmen wir: a) Die Sehuldverschreibungen der Deutschen Äußeren Anleihe 1924 werden ausgefertigt durch Aufdruck unseres den Reichsadler mit der Umschrift „Reichs- schuldenverwaltung“ enthaltenden Dienstsiegels in roter Farbe links neben den Unterschriften der Mitglieder der Reichsschuldenverwaltung. Die Aus- fertigung der Zinsscheine dieser Anleihe erfolgt durch Aufdruck der Stücknummer in roter Farbe. Die Sehuldverschreibungen der Deutschen Äußeren Anleihe 1924 werden entwertet durch Ausstanzen von zwei oder mehreren dreieckigen oder kreuz- förmigen oder kreisrunden Löchern mit mindestens 5mm Durchmesser. Die Entwertung der Zins- scheine dieser Anleihe erfolgt durch Ausstanzen eines oder mehrerer dreieckiger oder kreuzförmiger oder kreisrunder Löcher von mindestens 5mm Durehmesser oder durch Abschneiden einer Keke, ‚A v4 R