6. Schuld des Reichs bei der Reichsbank. Die Schuld des Reichs gegenüber der Reichsbank, deren Bedingungen in der Anleihedenkschrift 1924 näher dargelegt worden sind, betrug am 31. Dezember 1926 217442000 RM. Sie ist im Laufe des Berichts- jahrs durch die planmäßige Tilgung zum 1. Januar 1927, die sich auf 9 034 000 RM. belief, von 217 442 000 RM. auf 208 408 000 RM. zurückgegangen. Hiervon sind 100 000 000 RM. mit 2 v.H., der Rest mit 3 v. H. zu ver- zinsen. An Zinsen sind für diese Schuld gezahlt worden: am 1. April 1927 (2 v, H. von 100 Millio- nen RM.) . . 2.0... .. . 1000000 RM. 1. Juli 1927 (3 v. H. von 108 408 000 RM.) 20 1626120 » 1, Oktober 1927 (2 v. H. von 100 Millionen RM.) . ... . 1. Januar 1928 (3. v. H. von 108408000 RM). .. 1000000 , „0. 1626120, Zusammen . . 5252240 RM. 7. Äußere Anleihe von 1924. Die Äußere Anleihe von 1924, deren Verzinsung und Tilgung aus den vom Reiche in Erfüllung des Londoner Abkommens an den Generalagenten für Reparations- zahlungen zu leistenden Jahresbeträgen zu bestreiten ist (zu vgl. Anleihedenkschrift 1924), ist in dem vom {6. Oktober 1926 bis zum 15. Oktober 1927 laufenden dritten Anleihejahre plaumäßig getilgt worden. Die Tilgungsbeträge sind, soweit es nach der Kurs- entwicklung möglich war, zu Ankäufen am Markte unter dem Nennwert — bei dem amerikanischen Anteil zu Ankäufen bis zur Höhe des Einlösungsbetrags von 105 v.H. — verwendet worden. Bei dem amerika- nischen, englischen, französischen, holländischen, belgischen und schweizerischen Anteil mußten aber Auslosungen stattfinden. Die Verwendung der Til- gungsbeträge im dritten Anleihejahr ist in der An- lage C im einzelnen dargestellt. In der Zeit vom 16, Oktober bis zum 15. Dezember 1927 sind als Vorgriffe auf die am 15. Oktober 1928 WO