B. Kredit zur vorübergehenden Verstärkung der Be- triebsmittel der Reichshauptkasse. Zur vorübergehenden Verstärkung der ordentlichen Betriebsmittel der Reichshauptkasse ist für das Rech- nungsjahr 1927 auf Grund des 8 2 Abs. b des Gesetzes über die Feststellung des Reichshaushaltplans für das Rechnungsjahr 1927 vom 14. April 1927 (Reichsgesetz- blatt II S. 201) ein Kredit von 400 Millionen RM. er- öffnet worden. Dieser Kredit war am 31. Dezember 1927 in Höhe von 260000000 RM. in Anspruch ge- nommen (siehe oben IT18). 11%