I. DIE ÄUSSEREN MERKMALE DES STAATES 227 tief und reißend*, die Gebirge infolge Höhe, Paßarmut oder HEis- bedeckung schwer überschreitbar, so bilden sie gleichzeitig ein wirk- sames Hindernis für die weitere Ausbreitung eines Staates: sie sind Endgrenzen. Solche sind in hohem Maße ausgedehnte‘ Wälder, große ungangbare Sümpfe und Wüsten. Noch wirksamer ist die Be- grenzung durch das Meer, und in vollkommenster Weise geschieht sie durch Inlandeismassen. Sofern sich jenseits solcher Grenzen überhaupt keine anderen Staatengebilde befinden, sind sie einseitige Grenzen im Gegensatz zu den doppelseitigen, rein politischen, an denen zwei oder mehrere Staatengebilde sich berühren. Allerdings können von machtvollen, stark nach Ausbreitung drängenden Staaten selbst solche Endgrenzen überwunden werden. Schmale Meeres- straßen werden verhältnismäßig leicht überschritten. So griff das alte Rußland über die Beringstraße nach Alaska über, England und Japan faßten Fuß auf dem gegenüberliegenden Festland. Aber auch das im Durchschnitt 6000 km entfernte Gegen gestade des Atlantischen Ozeans wurde von den europäischen Kolonialstaaten verhältnismäßig früh erreicht. Ja die Union hat durch den Erwerlt der Philippinen sogar die gewaltige Fläche des Großen Ozeans über den Brückenpfeiler der Hawaii-Inseln überschritten, und Japan hat schon mehrfach den Versuch gemacht, denselben Schritt in umgekehrter Richtung zu unternehmen. Frei- lich ganz verlieren derartige natürliche Grenzen ihre trennende Wirkung niemals. Es gehören ein starker Wille und Machtmittel von der Größe der englischen und vereinsstaatlichen dazu, um die jenseits solcher Schranken gelegenen Staats- teile dauernd festzuhalten, Vielfach gelingt es trotz allem nicht, wie die obenerwähnten Bei- spiele aus der Koölonialgeschichte zeigen, So haben Frankreich, Österreich und Deutschland frühere transalpine Besitzungen in Oberitalien längst wieder eingebüßt. Natürliche, d. h. gewordene, nicht gemachte Grenzen sind auch die völkischen Grenzen, die Berührungsstellen zweier Rassen oder Nationen. Wo diese nicht mit den politischen Grenzlinien zusammen- fallen, verursachen sie Reibungen, die schließlich zu Grenzveränderungen führen. Auf Grund solcher Unstimmigkeiten verlangten die Polen Teile Ostdeutschlands, die Italiener österreichische Gebiete (vgl. auch S. 261ff.). Grenzsäume und Grenzlinien, Ein wesentlicher Unterschied zwischen den natürlichen und künstlichen Grenzen besteht auch darin, daß die ersteren immer flächenhaft ausgebildet sind; selbst Flüsse sind keine Linien, sondern schmale, langgestreckte Bänder, Natürliche Grenzen sind demnach immer Grenzsäume, keine Linien, und gerade auf 1 Tieflandströme, überhaupt solche mit flachen Ufern sind meist schlechte Grenzen, nicht nur, weil sie in der Regel leicht überschreitbar sind, sondern auch, weil natürliche Laufverände- rungen des Flusses häufige Verschiebungen der Grenze zur Folge haben (vgl, Abb. 190).