‚28 GEOGRAPHISCHE STAATENKUNDE diesem Merkmal beruht in erster Linie ihre trennende und abschließende Wirkung!. Grenzsäume bilden überhaupt die älteste Form der Grenzen. Die Wohngebiete der Völker und Stämme wurden zuerst nicht durch klar bestimmte Linien, sondern durch unbewohnte Zwischenräume: Wasserflächen, Steppen, Wüsten, Wälder, Gebirge von- einander getrennt. In einzelnen Fällen haben sich solche leere Grenz- 3äume bis zur Gegenwart erhalten, so in den Anden Südamerikas und in Skandinavien, wo die schwedisch-norwegische Grenzöde (s. Abb. S. 250) ein besonders schönes Beispiel darstellt. Nicht selten wurden solche Grenzsäume, eben weil sie als Grenzen sehr wirksam sind, künstlich geschaffen. Es sei erinnert an jenen 50 bis 100 km breiten Ödlandstreifen zwischen China und Korea, in dem jede Ansiedlung bei Todesstrafe verboten war. In moderner Form sind Grenzsäume wieder auf- getaucht in der Form von neutralen Staaten, sogenannten Pufferstaaten, die die unmittelbaren Reibungsflächen benach- barter Großstaaten und damit die Gefahr von kriegerischen Verwicklungen zwischen diesen vermindern sollen. Solche sind zwischen Frank- reich und Deutschland: die Schweiz, Luxem-. burg und Belgien. Nach der Niederringung Ruß- lands versuchte Deutschland an seiner Ostgrenze zwischen sich und Rußland eine Kette von zleineren Pufferstaaten ins Leben zu rufen, die allerdings heute eine wesentlich andere Bedeu- ‚ung gewonnen haben. Auch die „entmilitari- zierte“ Zone deutschen Landes zu beiden Seiten des Rheins, die der Versailler Vertrag vor- schreibt (Abb. 195), sowie der neutrale Streifen zwischen Litauen und Polen gehören hierher. An den Küsten der Meere finden wir die Grenzsäume wieder, und zwar natür- liche sowohl wie künstliche. Denn ab- gesehen davon, daß die Berührungsstelle ron Land und Meer an sich schon, namentlich an Flachküsten, keine Linie, sondern einen Saum darstellt, läßt man nach internationaler Übereinkunft die Hoheit eines Staates nicht an dieser Berührungsstelle enden, sondern erst in einer Entfernung von drei Seemeilen (5,6 km). Erst jenseits dieser Grenze liegt das freie, internationale Meer. So entsteht ein Saum ‚„territorialer Gewässer“, dessen Breite etwa der ‚rüheren Tragweite der Geschütze entspricht. Da diese heute wesentlich größer 'st, hat man auch schon den Gedanken erwogen, jenen Grenzsaum entsprechend zu verbreitern. Diese Gewässer sind also somit ein Stück der Staatenober- fläche, auf dem z. B. von fremden Nationen kein Fischfang betrieben werden darf. Im Kriege haben sie als Zuflucht verfolgter Schiffe, die der Gefahr der Kaperung ausgesetzt waren, oft genug eine Rolle gespielt. 1 Nur bei den völkischen Grenzen liegen die Verhältnisse etwas anders. Auch sie sind Grenzsäume, weil die benachbarten Völker an den Berührungsstellen naturgemäß einander Jurchdringen. Aber die trennende Wirkung fällt weg, weil der Saum nicht durch Auseinander- haltung zweier verschiedener Gebiete, sondern gleichsam durch deren teilweise Übereinander- sehiebung entsteht.