I. DIE ÄUSSEREN MERKMALE DES STAATES 23 Tanhrm 7 a "Marburg E DER Entmilttarıe, 195. Der französische Festungsgürtel zwischen Ärmelkanal und Jura. offenen Stellen sich oft zu beiden Seiten der Grenzen hinziehen. Das eindrucks vollste Beispiel dafür bietet Frankreich, das seine Ostgrenze von der Burgundi: schen Pforte bis zur Straße von Calais durch einen fast lückenlosen und stellen- weise mehrfachen Festungsgürtel künstlich glaubt sichern zu müssen. Wo die Staatsgrenze keinerlei, weder natürlichen noch künstlichen Schutz genießt, tritt insofern ein umgekehrtes Verhältnis von Staat und Grenze ein, als die Grenze nicht mehr den Staat sichert, sondern dieser die Grenze durch sein Ansehen und seine Macht gegen Über- griffe und Verletzungen schützen muß. Gute und schlechte Grenzen. Die Beantwortung der Frage, ob eine Grenze oder ein bestimmter Grenzabschnitt gut oder schlecht ist, hängt ganz von dem Standpunkt ab, von dem aus man urteilt. Grenzen, die vom militärischen Standpunkt aus als gut zu bezeichnen sind, wie hohe Gebirge, Seenplatten, Sümpfe, sind vom verkehrsgeographischen aus vielleicht schlecht, und umgekehrt. Grenzen, die für den einen Anlieger gut sind, sind es für den anderen weniger. Die Seite des Stärkeren, des Siegers im Kriege, wird meist die begünstigte sein. Freilich nicht immer: die 1871 festgelegte Vogesengrenze zwischen Frank- reich und Deutschland, die im wesentlichen auf dem Kamm des Gebirges ver- lief, war infolge der Verschiedenheit des rheinischen und des französischen Abfalls für Deutschland viel ungünstiger als für Frankreich. Dagegen wurden durch den Versailler Vertrag die Grenzen Deutschlands im Westen, Norden und vesonders im Osten in strategischer und verkehrsgeographischer Beziehung gegenüber dem früheren Zustand wesentlich verschlechtert. Eine verhältnismäßig sehr gute Grenze ist die Seegrenze, weil sie einerseits die Abwehr von Angriffen erleichtert, andrerseits dem Ver-