g 5 3C 2 > € S 3 ® ? : 3 0 "N _—& aD © RO [us N A DO {CN > *n 4 N > 5 Byegel > © { © GC © N 3. en > 7 A DL: zu land dafür dem Inlande den Veredlungsverdienst zu ent- ten hat. Die Veredlung inländischer Waren im Auslande egen, durch welche das Inland dem Auslande den Ver- ıngslohn schuldig wird, heißt passiver Veredlungs- cehr., Statt daß die veredelte Ware in ihre Heimat zurück- rt, kann sie auch vom Veredlungsplatz aus unmittelbar h dritten Ländern weiter gehen. Das wird kurz und gut Transitveredlung bezeichnet. Vom aktiven wie vom passiven Veredlungsverkehr macht zroßem Maßstab unsre Stickerei Gebrauch; sodann auch Baumwolldruckerei, -Färberei und -Appretur und die Ma- inenindustrie, Die Zollfreiheiten des Freipaßverkehrs gewinnen natür- um so größere Bedeutung, je höher die Zölle ange- zt sind, Seit dem Ende des Krieges hat zunächst die Nachkriegs- junktur im Bunde mit der Valutanot unserer Nachbarn für die Schweiz passive Veredlung schweizerischer Waren tief valutierenden Ausland begünstigt, dagegen die Er- ung von Aufträgen des Auslandes an die Schweiz, weil Schweizer Franken zahlbar, verhindert. Der neue Han- svertrag mit Deutschland, in Kraft seit Anfang 1927, hat Stickereiveredlung daselbst gänzlich beseitigt. Nur mit Österreichischen Vorarlberg besteht sie noch fort. Eine andere Art der Zollbefreiung bildet die Gewäh- g von Rückzöllen (englisch: drawbacks). Sie sollen Ausfuhr solcher Waren begünstigen, zu deren Herstel- £& nachweisbar hoch verzollbare Einfuhrgüter, wie z, B. tker oder Sprit, erforderlich sind. Der letzte Schritt auf dieser Bahn geschieht durch die währung von Ausfuhrprämien, die sich zuweilen °h hinter Rückzöllen oder Steuerrückvergütungen verber- Eine solche versteckte Ausfuhrprämie hat vor dem x