38 ordentliche Verschiedenheiten auf. Diese starke Streuung erklärt sich bei der Reichseinkommen-, Reichsvermögen- und Reichsumsatzsteuer aber ohne weiteres aus dem Charakter dieser Steuern selbst. Bei den anderen Steuerarten wird sie bedingt zunächst durch die verschiedene Bewertung des Grund und Bodens, die bei der preußischen Grundvermögensteuer mit ihren Staffelungssätzen und bei den nach ihren Sätzen berechneten Kommunalsteuern naturgemäß erhebliche Unterschiede bringen muß, dann aber auch durch die Kreisabgaben der Landkreise, die in Hundertsätzen der an die Gemeinden (Gutsbezirke) fallenden Überweisungen aus der Reichseinkommen- und Körperschaftssteuer und der nur vom Staate veranlagten Realsteuern erhoben werden, So beträgt z.B. nach den Haushaltsplänen ’ür das Rechnungsjahr 1926/27 im: Kreise Osterode der Zuschlag zu der Reichseinkommen- und Körperschaftsteuer 35%, im Kreise Pr.-Holland dagegen 54%, ler Zuschlag zur Grundvermögensteuer in Osterode 93 %, in Pr.-Holland 159 %. Die Untersuchung über die öffentlich-rechtliche Belastung der Landwıirtschaft Ostpreußens erstreckte sich auch darauf, ob und inwieweit die Betriebe in der Lage waren, aus den Erträgen der Wirtschaft ihr Steuersoll zu decken. Aus den Buchführungsergebnissen ließ sich folgendes ermitteln: Es konnten ihr Steuersoll aus den Betriebsüberschüssen nicht decken im Rechnungsjahre 1926/27 von 61 Betrieben der Größenklasse bis 50 ha 30 Betriebe 04. N 50—100 , 43 ) 100—200 „ 40 200—400 ., 30 . L P N 5% über 400. 35. insgesamt von 303 Betrieben aller Größenklassen 178 Betriebe. Es zeigt sich also, daß die Steuern, bei denen es sich doch um tatsächlich gezahlte Beträge handelt, einen CGeldbedarf erfordern, der nicht aus der Wirtschaft selbst entnommen werden konnte und auch nicht aus Privatvermögen zu decken war, da dieses nach den Ermittlungen des Landesfinanzamts im allgemeinen nur eine geringe Rolle spielt. Da. also die Steuern aus den Mitteln des Landwirts nicht entnommen werden konnten, mußte in diesen Fällen der Geldbedarf zum Kreditbedarf werden. Bezüglich der Belastung der ostpreußischen Landwirtschaft mit Realsteuern im Verhältnis zum Reichsdurchschnitt ließ sich folgendes ermitteln: Die bei der Auswertung der Buchführungsergebnisse erfolgte Untersuchung der steuerlichen Belastung in den verschiedenen Wirtschaftsgebieten ergab, daß die Wirtschaftsgebiete keine grundsätzlichen Unterschiede im Verhältnis der Steuern zu den Roherträgen aufweisen. Ostpreußen scheint in dieser Hinsicht, wie ganz Norddeutschland, sogar etwas niedriger belastet zu sein ale die übrigen Wirtschaftsgebiete. In Prozenten des Einheitswertes von 1925 berechnet ist die Steuerbelastung in Ostpreußen jedoch höher als in den übrigen Wirtschaftsgebieten?). Nach dem Verhältnis der Steuerbelastung zum Betriebsüberschuß zeigt Ostpreußen im Vergleich zu den übrigen Wirtschaftsgebieten das ungünstigste Bild, da hier im Durchschnitt der der Untersuchung zugrunde liegenden drei Jahre und der untersuchten Betriebe ein Betriebsüberschuß, aus dem die Steuern hätten gezahlt werden können, nicht mehr erzielt worden ist. Mag aber immerhin im Verhältnis der Steuern zu den Roherträgen die ostpreußische Landwirtschaft etwas niedriger als im sonstigen Reichsdurchschnitt ') Nach den Einheitswerten von 1928 (vgl. S. 46) ist das Verhältnis jedoch umgekehrt.