- 87 - Betriebe eine Zinssenkung nicht in dem gleichen Maße durchzuführen wie für die Siedler, da ein generelles Heruntergehen unter die üblichen Zinssätze sehr bedenk- liche Konsequenzen für eine unnötige Inanspruchnahme des Kapitalmarktes mit nachfolgenden Neuverschuldung haben könnte. e) Landarbeiterwohnungsbau.*) Eine der wichtigsten Maßnahmen, um die zunehmende Abwanderung länd- licher Arbeitskräfte in Ostpreußen zu hemmen, ist die Schaffung von günstigen Wohngelegenheiten. Die ostpreußische Landwirtschaft hat dieser Erkenntnis weit- gehend Rechnung getragen und aus eigenen Mitteln schon lange vor Erlaß des Reichsgesetzes vielfach neue. und gute Landarbeiterwohnungen gebaut. In den ersten Jahren nach Einleitung der Reichsmaßnahmen für den Bau von Landarbeiter- wohnungen wurde in Ostpreußen eine große Anzahl von Wohnungen gebaut. In der Zeit vom 1. September 1921 bis zum 31. Juli 1923 wurden 6343 Wohnungen vom Landesarbeitsamt als förderungswürdig anerkannt. Auch die Nachinflations- zeit zeigt eine starke Entwicklung dieser Bautätigkeit. Im ganzen sind an Neu- und Umbauten bis zum 31. März 1928 nach Angaben des Landesarbeitsamts 15854 Wohnungen als förderungswürdig anerkannt worden. Die Größe dieser Leistung erhellt aus dem Umstande, daß Ostpreußen schätzungsweise nur 70 000 bis 80 000 Landarbeiterfamilien aufweist. Während der Inflationezeit sind in Goldmark umgerechnet für Neubauten aus den Mitteln der produktiven Erwerbelosenfürsorge 2250000 RM. als Beihilfen bewilligt worden. Dieser Betrag deckte % der tatsächlichen Baukosten, so daß von den Bauherren noch etwa 1 125000 RM. aus eigenen Mitteln aufgebracht werden mußten. Für die Zeit vom 1. August 1923 bis 31. Dezember 1927 bezifferten sich die Ausgaben der Landwirtschaft laut Angaben der Landwirtschaftskammer nach den tatsächlich entstandenen Baukosten auf mehr als 10 Mill. RM. Die aus Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge gewährten Baudarlehen sind zwar unverzinslich, doch erfordern sie eine 10 %ige Amortisation. Eine Senkung der hohen Amortisationsquote mit rückwirkender Kraft erscheint dringend notwendig. Soll der Wohnungsbau in Zukunft seiner Bedeutung entsprechend weiter gefördert werden; so bedarf auch die Frage der ernstesten Prüfung, wie bei Umschuldungen und Sanierungen ein Rücken der eingetragenen Baugeldgrundschuld ermöglicht werden kann. Neben dem Wohnungsbau ist zur Förderung der Seßhaftigkeit des Landarbeiters die Stärkung seiner Eigenwirtschaft dringend er- forderlich. Nähere Ausführungen hierzu enthalten die S. 73 erwähnten Anträge der Landwirtschaftskammer. 1) Vgl. hierzu auch „Untersuchungen über Landarbeitsverhältnisse“, Verhandlungen und Berichte des Unterausschusses für Landwirtschaft, Band 7, S. 505—507.